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Leasing-Wagen: Schaden, und jetzt?

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 15:08

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich hatten vor 3 Wochen einen Unfall mit unserem Opel Corsa (Erstzulassung im April 2017). Die hintere Achse ist eingeknickt, Reifen daher nicht mehr nutzbar, mussten abgeschleppt werden. Da unser Händler nicht erreichbar war (war an einem Sonntag), wurde unser Auto zum nächstgelegenen Opel Händler gebracht. Uns wurde auch von unserem Auto-Haus versichert, dass dies ok sei.

 

Es wurde ein Gutachten erstellt, alle Beteiligten informiert etc. Nun ist es so: da der Schaden relativ groß ist, würde der Wagen natürlich nach Ablauf der Leasingzeit (3 Jahre) einen geringeren Restwert haben. Die Opel Bank sowie die Leasing als auch die Versicherung haben einer Reparatur zugestimmt. Wir haben eine Vollkasko, daher wären wir hier fein raus.

 

Jetzt sagt unser Autohaus jedoch, dass sich die Reparatur nicht wirklich lohnt, weil sie dann das Auto nur noch schwierig bzw. zu einem sehr niedrigen Preis weiterverkaufen können. Daher sollten wir es doch lieber lassen, einen neuen Wagen leasen und den jetzigen Wagen auf eigene Kosten zu ihnen bringen lassen. Noch dazu kam heute die Info, dass ja auch der Stellplatz beim anderen Autohaus 10 € pro Tag kostet und auch das sollten wir dann zahlen.

 

Nun die Frage: geht das so einfach bzw. spielen sich alle Beteiligten nicht fröhlich aus? Wenn Leasing und die Bank der Reparatur zustimmen, kann unser Autohaus NEIN dazu sagen?

 

Über eure Tipps & Erfahrungen bin ich euch sehr dankbar.

Adriana

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22 Antworten

Hallo ihr Lieben. Ich habe einen Opel Adam seit knapp 2,5 Jahren geleast. Nun habe ich aktuell bei einem offiziellen Opel Händler meine Winterreifen montieren lassen. Dieser hat bei Eingabe meiner Autodaten auf seinem Computer eine Mitteilung erhalten das er irgend ein Teil einwachsen soll. Die Kosten werden wohl bei so einem Fall von Opel direkt bezahlt. Der Händler hat dies im Zusammenhang mit dem Reifenwechsel dann auch gleich gemacht. Beim Abholen von meinem Wagen hat er mir mitgeteilt das er beim abschrauben von den Stossstangen ( glaub ich zumindest ) festgestellt hat das der Kondensator leicht undicht ist und er dies an Opel mit bitte um Kostenübernahme als Anfrage weitergegeben hat. Angefragt hat er nicht bei mir ob ich dies wünsche...vielleicht ist das ja auch Pflicht. Gestern rief mich mein Opelhändler an, und teilte mir mit das Opel aus Kulanz 70 % der Kosten übernehme und ich die restlichen 30 %. In diesem Fall ~ 250,--.. Dazu bin ich aber nicht bereit. Mein Leasing Vertrag ändet im Mai 2016. Meine Frage ist nun, wird bei der Übergabe von meinem Opel Adam an den Opelhändler ( Ist ein anderer als der der mir die Reifen gewechselt hat ) automatisch angezeigt das ich den Kondensator nicht habe reparieren lassen.. Das heißt entstehen mit hier irgend welche Nachteile... Es wurde laut Opel Händler eine Fallnummer eröffnet. Der Reifenwechsler meinte da ich den Kondensator nicht reparieren lassen müßte, weil es ja nur eine Kulanzanfrage war. Stimmt das ? Oder bekomme ich dann nächste Jahr Ärger bei der Abgabe ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Hallo,

 

die Reparatur solltest du durchführen lassen, denn bei der Leasingrückgabe würden dir die Kosten komplett !! in Rechnung gestellt werden.

 

Gruß Florian

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Hi Florian

weshalb sollte ich denn knapp 200 Euro zahlen. Das Auto war eine Erstzulassung,

es kann doch nicht sein das ein Kondensator binnen 24 Monaten die Krätsche macht, und der Leasingnehmer Teilkosten trägt..

Grusß Susie

 

Zitat:

@nutella_king schrieb am 17. Oktober 2015 um 12:38:03 Uhr:

Hallo,

die Reparatur solltest du durchführen lassen, denn bei der Leasingrückgabe würden dir die Kosten komplett !! in Rechnung gestellt werden.

Gruß Florian

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Zitat:

@Susiie schrieb am 17. Oktober 2015 um 13:15:36 Uhr:

weshalb sollte ich denn knapp 200 Euro zahlen. Das Auto war eine Erstzulassung,

Was hat das damit zu tun, ob das Auto auf dich als erstes zugelassen wurde oder auf jemand anderen?

Zitat:

es kann doch nicht sein das ein Kondensator binnen 24 Monaten die Krätsche macht,

Und warum nicht? Dinge an Fahrzeugen können kaputt gehen. Und wenn die Undichtigkeit z.B. durch einen Steinschlag verursacht wurde, passiert sowas nun mal.

Zitat:

und der Leasingnehmer Teilkosten trägt..

Ähm doch. Nur weil du etwas least, sind doch dadurch keine Kosten für Reparaturen enthalten. Sei doch froh, dass es nur 30% sind. Opel hätte den Kulanzantrag auch komplett ablehnen können.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Zitat:

@Susiie schrieb am 17. Oktober 2015 um 13:15:36 Uhr:

Hi Florian

weshalb sollte ich denn knapp 200 Euro zahlen.

Weil Du nur 30% der Kosten tragen musst und Opel den großen Rest für Dich bezahlt, deshalb! ;)

Zitat:

Das Auto war eine Erstzulassung,

es kann doch nicht sein das ein Kondensator binnen 24 Monaten die Krätsche macht, und der Leasingnehmer Teilkosten trägt..

Grusß Susie

Doch, auch wenn man es nicht glauben mag: Opel ist so kulant!

Das Fahrzeug ist zwar aus der Garantiezeit von 24 Monaten bereits heraus, aber Opel zeigt sich bei solchen Fällen trotzdem sehr Kundenorientiert, rein rechtlich müsste Opel davon keinen Cent übernehmen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Zitat:

@Susiie schrieb am 17. Oktober 2015 um 13:15:36 Uhr:

Hi Florian

weshalb sollte ich denn knapp 200 Euro zahlen. Das Auto war eine Erstzulassung,

es kann doch nicht sein das ein Kondensator binnen 24 Monaten die Krätsche macht, und der Leasingnehmer Teilkosten trägt..

Warum nicht? Bei den meisten Leasingverträgen verhält es sich so als gehöre das Fahrzeug dem Leasingnehmer. Genaugenommen hätte man das Rundumsorglospaket nur bei Fahrzeug Miete und die ist verständlicherweise dann auch deutlich teurer.

Hättest Du das Auto gekauft hättest Du jetzt die gleiche Situation. Du wärst aus der Garantie heraus und müsstest theoretisch den Schaden vollständig selbst schlucken. Hat man Glück bekommt man Kulanz vom Hersteller und "spart".

KFZ-Leasing kurz zusammengefaßt

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Hallo Susi,

 

ich hatte bei meinem letzten Fzg (Insignia) fast das Gleiche. Das Kunstleder des Fahrersitz War an einer Knickstelle eingerissen. Opel hat in dem Fall kulanterweise 90% übernommen. Sei froh, dass du in diesem Fall nur mit 30% dabei bist.

Die Garantie ist abgelaufen und daher ist der Besitzer, also du, für den einwandfreien Zustand des Fzg bei Rückgabe verantwortlich.

Wenn du vor hast, wieder einen Opel zu leasen, würde ich sonst nochmal versuchen, den Händler mit ins Bootvzu nehmen. Einen Versuch ist es wert.

 

Gruß Florian

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kondensator leicht defekt - Reperatur notwendig für Übergabe an Opel - Leasingfahrzeug?' überführt.]

Ihr solltet schauen ob ihr im Vertrag oder bei der Versicherung eine GAP-Deckung mit drin habt.

Diese deckt die Lücke zum kalkulierten Restwert nach einem Unfall ab.

 

Wenn ihr diese Deckung habt sollten sämtliche Kosten übernommen werden gerade bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Wenn nicht... ihr habt einen Vertrag (Leasing) der einen Restwert als Grundlage hat. Wenn dieser Restwert bedingt durch einen Unfall nicht zu erreichen ist muss ja irgendwer das Delta (der Teil der von der Vollkasko nicht übernommen wird) ausgleichen ... wenn es keinen Schuldigen gibt seit ihr das dann wohl ...

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 15:23

Danke dir für die schnelle Antwort.

Die GAP-Deckung ist bei uns in der Versichungs mit dabei, daher sollten wir eigentlich auf der sicheren Seite sein - hoffen wir zumindest.

Wir waren nur erstaunt, dass unser Autohaus NEIN zur Reparatur sagt, wenn die Bank sowie die Versicherung und Leasing JA dazu sagen...ob der Restwert jetzt höher oder niedriger ist, kann uns doch letztendlich egal sein, daher ist es ja ein Leasing-Fahrzeug und wir haben die Versicherung inkl. GAP!?

Naja, wenn das Autohaus schlüssig darlegen kann das sich die Reparatur nicht lohnt wäre es ja auch ok.. dann gibts halt ein neues Auto.

Bin zwar kein Fan von Anwälten aber manchmal geht's vll nicht ohne.

am 17. Juli 2017 um 15:42

Ein paar Fragen:

Wer ist Leasinggeber? Die Bank oder euer Opelhändler?

Zweiter wichtiger Punkt: Zahlt eure Versicherung den Wertverlust aufgrund des Unfalls dem Leasinggeber?

Hallo,

also eine Hinterachse, wie immer diese auch aussehen mag, kann bei einem ( Fast-) Neufahrzeug keinen wirtschaftlichen Totalschaden begründen. Punkt!

Wahrscheinlich könnten Stoßfänger, hint. Kotflügel, Klappe, Federbeide u.a. was abbekommen haben. Das zu richten ist kein Problem und macht garantiert nicht 130% Zweitwert aus.

Der Ablauf ist i.d.R. wie folgt: Gutachter stellt die Schadenshöhe fest. Dabei kann ( muss aber nicht!) die Leasinggesellschaft den Gutachter bestimmen. Bezahlen muss das ohnehin die Vollkaskoversicherung.

Das Gutachten ist immer unterteilt in Restwert vor Reparatur und Reparaturkosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeuges um 130%, dann wird von einem " wirtschaftlichen Totalschaden" ausgegangen.

Dass sich ein Unfallfahrzeug etwas schlechter verkaufen lässt, mag sein, ist aber nicht Dein Problem.

Natürlich kannst Du das Angebot zum Leasing eines neuen Fahrzeuges annehmen. Das steht Dir frei, soweit Dir keine zusätzlichen Kosten aus dem bisherigen Vertrag entstehen. Allerdings muss man auch evtl. finanzielle Nachteile im Blick haben ( Höherstufung der Kasko u.a.). Letztendlich muss es sich auch für Euch irgendwie +/- rechnen.

Wenn das Autohaus es so, wie angegeben haben will, dann sollen die das Auto meinetwegen auch vom Südpol abholen. Immerhin vermeidet Ihr, durch Eure Entscheidung zum Neuvertrag, dem Autohaus immense Kosten.

Zu den 10.- Euro pro Stelltag. Sage dem Autohaus bitte, dass Du mit dem Ombudsmann der KFZ- Innung in Verbindung steht und von dort eine Kontaktaufnahme erfolgen wird. Du wirst sehen: Plötzlich gibt es doch noch Wunder!. Bleibt dieses aus, dann wende Dich an den Ombudsmann. Im Internet findest Du weitere Infos.

Die Abschleppkosten übernimmt i.d.R. die Vollkasko, bzw. der Schutzbrief der Versicherung, bzw. der Automobilclub.

10.- Euro pro Tag, dass ein Auto vor meiner Tür steht? Kannst Du den Wagen bitte vor meiner Tür abstellen? Ich nehme auch gerne 20.- Euro! Blödsinn! Immerhin hofft diese Werkstatt ja auch auf die Auftragsvergabe. Zudem ist es zum derzeitigen Zeitpunkt eine Nötigung!

Gruss vom Asphalthoppler

Frag mich nur, warum Standkosten sogar ein erstattungsfähiger Schaden sind (LG Aachen).

Und die Schadenshöhe ergibt sich aus dem Gutachten - Doppelpunkt.

Beim Vollkaskoschaden (?) bestimmt die Versicherung den Gutachter.

Der Händler muss im Regelfall das Auto nach Leasingende vermarkten - kein Wunder, dass der kein Interesse hat.

Hallo,

und ,man fordere mich nie heraus, denn dann werde ich pingelig! ;-))

Grundsätzlich gilt, laut Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 (VI ZR 363/11), dass man sich an den Kosten gewerblicher Abstellanbieter für eine Unterbringung wie folgt orientieren kann.

Freigelände: 7,50 Euro bis 8,00 Euro pro Tag

Halle: 10 Euro bis 12 Euro

Allerdings sind dies nur theoretische Kosten. Für das Abstellen von bis zu 6 Werktagen sollten keine Kosten anfallen. Wäre ja noch schöner! Wäre nämlich zu vergleichen mit reparierten Autos, welche nicht zeitnah abgeholt werden können. Wir bleiben mal auf dem Teppich! Zudem, ist eine PKW- Werkstatt ein gewerblicher Abstellanbieter und kann sich diese daran orientieren?

Was ist mit den Fahrzeugen, welche da rumstehen mangels Ersatzteilen? Ein weites Feld für einen Juristen!

Gruss vom Asphalthoppler

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