Firmen Auto leasen oder bar Zahlen

Hallo liebe Community,

Unsere Firma wird sich ein neues Auto kaufen weil das Auto das ersetzt werden muss ein Vw Passat nun schon fast 7 Jahre alt ist.

An sich behalten wir unsere Auto immer bis maximal 6-7 Jahre und dann wird ein neues gekauft.
Kilometer bei 6 Jahre ist so um die 200.000.

Jetzt soll es nochmal ein VW werden und nun haben wir mal bei der Bank angefragt die uns das Leasing sofort bestätigt haben und uns ihr ok gegeben haben.
Nun hab ich mir aber überlegt ob es nicht interessanter wäre sofort zu kaufen.

Beim Leasing
Das Auto kostet 27.000 ohne MwSt und die erste Anzahlung wäre 8000 Euro ohne MwSt
Die 8000 sind weil der Freundliche den alte Passat zurück nimmt und uns 8000 dafür bezahlt.

Also bleiben 19000 Euro ohne MwSt die finanziert werden
Das Leasing wurde auf 27.000 angefragt mit einer ersten Monatsmiete von 8000 Euro.

Die Leasing FA möchte auf 48 Monate Laufzeit 348 Euro plus MwSt und einen schlussbetrag am Ende des Leasing für 2150 Euro. Wenn wir die 2150 bezahlen am Ende würde das Auto dann der Firma gehören.

Nun meine Frage . Wie findet ihr das Angebot und würde sich ein Bar Kauf lohnen, oder doch eher Leasing , oder auch vielleicht Leasing runter auf 3 Jahre setzen, weil die monatliche Rate ja nicht hoch ausfällt.
Wenn ich ein Jahr weniger nehme würde sich die monatliche Miete um 35 Euro erhöhen.

Was meint ihr.
Ich wäre froh wenn jemand mir da seine Meinung dazu sagen könnte.

Vielen lieben Dank an euch.

JamJam

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Was die Selbstüberschätzung angeht: Führst Du
Selbstgespräche?

Ich beschäftige mich übrigens seit 30 Jahren mit dem deutschen Steuerrecht.

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Ja ok.
Also ich hab bei der Bank angerufen und die haben mir gesagt dass die bürgschaft nur für das Konto besteht und nicht beim Leasing.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 3. April 2016 um 18:32:27 Uhr:



Zitat:

@Goreone schrieb am 28. März 2016 um 14:16:35 Uhr:


:-D

Danke, aber als (ehemaliger) BWLer bin ich dann doch in der Lage einen Vertrag zu lesen. Ist aber immer schön wenn Leute sich überschätzen und irgendeine Info gleich als allgemein gültig ansehen.

Schönen Ostermontag allen noch! 🙂

Schade, dass sich jemand so weit aus dem Fenster lehnt und dann nicht die Größe bzw. Reife hat, sich zu entschuldigen. Aber das hat man wohl als ehemaliger BWLer nicht nötig. Schließlich ist man ja was Besseres.

Ist das dein Ernst? Ich habe in der Schublade einen Leasingvertrag von BMW mit garantiertem Kaufrecht am Vertragsende. Wüsste jetzt nicht wofür ich mich entschuldigen sollte - das ich diesen Vertrag unterschrieben habe, oder weil ich festgestellt habe dass deine Aussage oben nicht korrekt ist.

Das man aber allen Ernstes nach ner Woche nochmal nachfragt ist schon gut. 😉

Zitat:

@Goreone schrieb am 4. April 2016 um 12:15:04 Uhr:



Ich habe in der Schublade einen Leasingvertrag von BMW mit garantiertem Kaufrecht am Vertragsende. Wüsste jetzt nicht wofür ich mich entschuldigen sollte - das ich diesen Vertrag unterschrieben habe, oder weil ich festgestellt habe dass deine Aussage oben nicht korrekt ist.

Nach meinem Verständnis ging es um die steuerliche Behandlung von gewerblichen Leasingverträgen. Auch ich habe in meinem Leasingvertrag eine solche Option, aber mein LV ist Privatleasing ... und da spielt der steuerliche Aspekt keine Rolle.

Gruß
Der Chaosmanager

Da stimme ich vollumfänglich zu. Korrigiert habe ich lediglich die Aussage dass sich Leasing nur "lohnt" wenn man das Fahrzeug nach 3 Jahren abgibt und dass es bei Kaufrecht kein Leasing ist. Alles andere war eigene Interpretation.

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Zitat:

@Goreone schrieb am 4. April 2016 um 12:28:15 Uhr:


Korrigiert habe ich lediglich die Aussage dass sich Leasing nur "lohnt" wenn man das Fahrzeug nach 3 Jahren abgibt und dass es bei Kaufrecht kein Leasing ist. Alles andere war eigene Interpretation.

OK, das mag sein - aber ich habe Holgernilssons Beiträge letztendlich alle auf den Eingangsthread bezogen ... und die dort genannten Eckdaten lassen eine steuerliche Anerkennung als Leasingvertrag nicht zu.

Gruß
Der Chaosmanager

Zu steuerlichen Themen habe ich auch kein Wort verloren - da habe ich zu wenig Kenntnisse für.

Ich denke das ist ein gutes Beispiel für das Modell des Herrn Schultz von Thun.

Zitat:

@Goreone schrieb am 4. April 2016 um 12:28:15 Uhr:


Da stimme ich vollumfänglich zu. Korrigiert habe ich lediglich die Aussage dass sich Leasing nur "lohnt" wenn man das Fahrzeug nach 3 Jahren abgibt und dass es bei Kaufrecht kein Leasing ist. Alles andere war eigene Interpretation.

Du hast meine Aussage, dass sich Leasingverträge nur lohnen, wenn man Autos lediglich 3 oder 4 Jahre fährt, als falsch bezeichnet. Dabei hast Du nicht zu Ende gedacht oder nicht verstanden, was ich damit meinte. Meine Aussage beinhaltet die Feststellung, dass ein Auto in den ersten Jahren relativ hohe Kosten verursacht, weil der anfängliche Wertverlust bei einem Leasingvertrag immer mit eingepreist ist. Wenn ich ein Auto aber kaufe und es sehr lange fahre, sind die Gesamtkosten immer wesentlich geringer.

Meine von Dir als falsch bezeichnete Aussage ist also keineswegs falsch.

Auch ist meine Aussage nicht falsch, dass es sich im Fall des TE um keinen Leasingvertrag handelt, weil die Schlußrate geringer als der Restbuchwert ist. Ich habe lediglich meine undifferenzierte Aussage hinsichtlich der Absolutheit revidiert.

Wenn Du die Schlußrate in Deinem Vertrag als sehr interessant empfindest, liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch in Deinem Fall um eine Finanzierung und kein Leasing handelt. Was allerdings für Dich ohne Belang wäre, wenn es sich nicht um ein betrieblich genutztes Auto handeln sollte.

Warum sagt jeder Buchhalter und steuerberater man solle ein Auto leasen und nicht kaufen und seine Bargeld reserven behalten, und leasing währe zu dem interessanter als Barkauf bei Firmen.

Zitat:

@JamJamlux schrieb am 4. April 2016 um 14:14:20 Uhr:


Warum sagt jeder Buchhalter und steuerberater man solle ein Auto leasen und nicht kaufen und seine Bargeld reserven behalten, und leasing währe zu dem interessanter als Barkauf bei Firmen.

Also ich könnte dir auf Anhieb ein Dutzend Steuerberater nennen, die das nur unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten des Steuerpflichtigen empfehlen.

Ein Steuerberater, der das generell empfiehlt, sollte seinen Titel zurückgeben.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 4. April 2016 um 14:31:42 Uhr:



Zitat:

@JamJamlux schrieb am 4. April 2016 um 14:14:20 Uhr:


Warum sagt jeder Buchhalter und steuerberater man solle ein Auto leasen und nicht kaufen und seine Bargeld reserven behalten, und leasing währe zu dem interessanter als Barkauf bei Firmen.

Also ich könnte dir auf Anhieb ein Dutzend Steuerberater nennen, die das nur unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten des Steuerpflichtigen empfehlen.

Ein Steuerberater, der das generell empfiehlt, sollte seinen Titel zurückgeben.

Danke, Kollege. Das hatte ich auch schon mal hier geschrieben. Aber vielleicht müssen die Leute es immer und immer wieder lesen, bis sie es endlich verstehen, dass man in jedem Fall erst einmal rechnen und die besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigen muss, um eine Aussage treffen zu können, ob Leasing wirklich günstiger ist.

Zitat:

@JamJamlux schrieb am 4. April 2016 um 14:14:20 Uhr:


Warum sagt jeder Buchhalter und steuerberater man solle ein Auto leasen und nicht kaufen und seine Bargeld reserven behalten, und leasing währe zu dem interessanter als Barkauf bei Firmen.

... und was sagt nun Dein Steuerberater ganz konkret zu dem von Dir eingangs beschriebenen Leasingmodell mit Kaufoption?

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. April 2016 um 13:03:50 Uhr:



...
Auch ist meine Aussage nicht falsch, dass es sich im Fall des TE um keinen Leasingvertrag handelt, weil die Schlußrate geringer als der Restbuchwert ist. Ich habe lediglich meine undifferenzierte Aussage hinsichtlich der Absolutheit revidiert.

Wenn Du die Schlußrate in Deinem Vertrag als sehr interessant empfindest, liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch in Deinem Fall um eine Finanzierung und kein Leasing handelt....

Ich will hier nicht als Korinthenka**er rüberkommen, aber es bleibt trotzdem ein Leasingvertrag. Leasing (egal ob finance oder operate leasing) ist eine alternative Finanzierungsform (Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung). Allerdings ist es in diesem Fall kein operate leasing, sondern der Vertrag wird als financing leasing klassifiziert. Es bleibt aber Leasing.

Zitat:

@xfm1049 schrieb am 4. April 2016 um 16:57:02 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 4. April 2016 um 13:03:50 Uhr:



...
Auch ist meine Aussage nicht falsch, dass es sich im Fall des TE um keinen Leasingvertrag handelt, weil die Schlußrate geringer als der Restbuchwert ist. Ich habe lediglich meine undifferenzierte Aussage hinsichtlich der Absolutheit revidiert.

Wenn Du die Schlußrate in Deinem Vertrag als sehr interessant empfindest, liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch in Deinem Fall um eine Finanzierung und kein Leasing handelt....

Ich will hier nicht als Korinthenka**er rüberkommen, aber es bleibt trotzdem ein Leasingvertrag. Leasing (egal ob finance oder operate leasing) ist eine alternative Finanzierungsform (Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung). Allerdings ist es in diesem Fall kein operate leasing, sondern der Vertrag wird als financing leasing klassifiziert. Es bleibt aber Leasing.

Gerne für Dich noch mal: Meine Ausführungen in diesem Thread zum Thema Leasing beziehen sich auf die steuerliche Bewertung. Es handelt sich eben in steuerlicher Hinsicht unter den genannten Voraussetzungen nicht um Leasing.

Und mein Punkt ist, dass diese Aussage nunmal falsch ist. Auch für die Finanzverwaltung bleibt es Leasing. Nur die Frage der Zurechnung des Leasinggegenstandes (Par. 39 AO) wird je nach Leasingart (finance oder operate lease) von der Finanzverwaltung unterschiedlich beantwortet.

dann mach ich mal den KK:

Erkläre doch mal bitte, warum Leasing immer die günstigere Variante ist, wie es hier immer wieder kolportiert wird?

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