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Finanzierung Fahrzeug mit Haltedauer

Themenstarteram 1. September 2008 um 9:24

hallo

es handelt sich um ein Neu-Fahrzeug (neuer Mazda 6) dass normalerweise mit EinTages-Zulassung sein sollte.

Der Händler meinte das ist nicht Möglich, er bekommt Probleme.

Nun soll draus ein fahrzeig werden, dass eine Haltedauer von 6 Monaten hat......

also bleibt das Fahrzeug halbes Jahr auf den Händler zugeleassen, und ich kauf ihn... Kaufvertrag geht ja aauch auf mich ... Versicherung soll ich auch zahlen ( ich fahre ja schliesslich auch)

nach dem halben Jahr wird dann auf mich umgemeldet ...

nun finanziere ich das Auto ( nicht über den Händler) und bin mir mit der Haltedauer nicht so ganz sicher.. könnte sein dass es ein krumes Gecshäft ist .. nur mal so gleich das schlimmste denken;-)

 

hat jemand Erfahrungen mit Fahrzeugkauf mit Haltedauer ( Anmeldung auf den Händler für eine gewisse Zeit)

Die Finanzierung steht an, und ich muss mich auch entscheiden ob ich das Fahrzeug nehmen woll oder nicht ( das hat der händler zumindest angeboten, dass wenn ich mit der Änderung nicht einverstanden bin ich auch vom Kaufvertrag zurücktretten kann)

 

Also Erfahrungen von Leuten, die ein Neues Fahrzeig erworben haben, mit Haltedauer :-)

Danke

 

PS. Beruhigt mich, damit ich den kauf vollziehen kann ;-) warte ja schliesslich schon 3 Monate auf meinen neuen.

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17 Antworten

Der Begriff "Haltedauer" sagt ja schon, dass der Händler das Fahrzeug gemäß vertraglich vereinbarter Haltefrist nicht verkaufen darf. Macht er es doch, wird ihm die Prämie, die er für den Verkauf vom Hersteller bekommen hat, wieder belastet.

In diesem speziellen Fall will der Händler das Fahrzeug verkaufen, aber den Herstellerrabatt trotzdem behalten, was schlichtweg eine Betrugshandlung darstellt. Wer sich auf soetwas einlässt, unterstützt den Betrug auch noch.

Na ja, Betrug ist relativ.

EIN Aspekt für die Herstellervorgabe ist, dass ein +6 Monate altes Fahrzeug steuerlich kein Neufahrzeug mehr ist. Man kann es also nicht mehr EU-weit exportieren, und vom günstigen Nettopreis profitieren (in Ländern mit anderem Umsatzsteuersatz).

Als Hersteller mit eigenem EU-Vertriebsnetz will man das Fahrzeug-Verschiebe-Geschäft von nicht-autorisierten Händlern nicht noch unterstützen.

Insoweit ist der Zweck ja erreicht, dass nämlich das Fahrzeug im Verkaufsland bleibt.

am 26. August 2023 um 13:04

Zitat:

der Beitrag ist zwar aus 2008, aber die Regelungen gelten noch heute.

Hey Meister,

so einen Thread braucht man nach 15 Jahren nicht wieder aufwärmen mit einem Kommentar, der nur den gleichen Inhalt wie alle anderen vorhergehenden Kommentare hat.

Du machst das jetzt aber nicht öfters, oder?

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