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Finanziertes Auto nach halben Jahr Unfallwagen.

Themenstarteram 1. Juni 2021 um 14:53

Hi Leute,

Hatte Letzte Woche einen Verkehrsunfall und bin bei der Sache als Beschädigter.

Tür, Schwellenverkleidung sowie Seitenwand wurde bei mir beschädigt, der Sachschaden beläuft sich auf 9000 Euro zzgl. Merkantiler Minderwert von 1.500 Euro.

Ich bin Total am Zweifeln. Habe das Fahrzeug erst letztes Jahr im Mai gekauft für 38.500 Euro bei Mercedes mit einer 3-Wege-Finanzierung.

Das Auto ist jetzt ein Unfallwagen.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt oder was empfiehlt Ihr mir am besten?

Natürlich finde Ich mein Auto klasse und hätte gerne das Auto weitergefahren jedoch wird die Tür ausgewechselt sowie die komplette Seite neu lackiert. Das Auto nach dem zustand weiterzufahren mit so einem eingriff und als unfallfahrzeug nervt mich total obwohl ich nichts dafür kann.

Was würdet Ihr machen?

Mercedes meinte nur: "Wir können Ihnen das Auto normal ankaufen und die Finanzierung auflösen" aber entgegen kommen tun sie nicht.

Fahre einen Mercedes C Coupé 2018 C300.

 

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82 Antworten

Nein, alles richtig, der TE möchte aber auf die Wertminderung durch den Unfall nicht verzichten.

Die steht Ihm aber in der jetzigen Konstellation nicht zu... ;-)

Aber wenn ich das richtig verstehe: Der Wagen hat als zweijähriger 38,5t€ "gekostet" und in den drei Jahren bezahlt der TE ingesamt inkl. Anzahlung ziemlich genau 30t€ für das Auto?!?!?

Genau, hatte ich auf Seite 2 schonmal so getippt...und das für einen 2 Jährigen Gebrauchtwagen!

Ich habe schon zwei mal versucht, ihm zu erklären, dass sein Vertrag so schlecht ist, dass er den Wagen am Ende der drei Jahre auf jeden Fall kaufen sollte - Unfallwagen hin oder her. Sonst zahlt er am Ende eben 30T EUR, was 850 EUR monatlich sind. Das wollte er aber nicht hören und geht davon aus, dass seine Frage hier mit den Vertragskonditionen nichts zu tun hat.

@sonic107 Auf exakt das Gleiche wollte ich nämlich auch hinaus...!

Und weil das so ist bzw. sein könnte, wäre es da wegen der Wertminderung evtl. nicht ratsam, den Wagen jetzt schon raus zukaufen, um sich noch die Wertminderung einzuverleiben? Oder ist das gar nicht mehr möglich?

@DarkDarky Ob das möglich ist, wissen wir nicht, wir kennen seinen Vertrag nicht. Ich vermute nur Folgendes: Am Ende der drei Jahre muss er das Fahrzeug in einem dem Alter entsprechenden Zustand abgeben, um 8T zu bekommen. Gibt er einen Unfallwagen ab, würde er weniger bekommen. Wenn aber Mercedes jetzt den merkantilen Mindertwert bekommt, kriegt er wiederum seine 8T am Ende. Es wäre unbillig, ihm diese Summe zwei mal abzuziehen, geht rechtlich ja auch nicht. Das alles spielt aber nur eine völlig untergeordnete Rolle, wenn man einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, der mehr oder weniger zum Kauf zwingt, weil sonst finanziell sehr, sehr unvorteilhaft. Kauft er das Fahrzeug am Ende, wäre es von Mercedes fair, ihm dann den jetzt eingezogen merkantilen Minderwert auszuzahlen oder von den 8T abziehen, weil die Wertminderung dann ja bei ihm verbleibt.

Meiner Meinung nach kommt doch die Wertminderung in den Vertrag und mindert somit den Restwert.

Und sagte man nicht Wertminderung ist 10%des Schadens? Wenn das noch so ist dann sind 17000 schon stattliche als Schaden und ich würde versuchen ihn abzurechnen und weg.

 

Aber das Auto nach 3 Jahren wieder hinzustellen ist absolut absurd!

Zitat:

@E12MJ schrieb am 6. Juni 2021 um 14:23:09 Uhr:

 

Und sagte man nicht Wertminderung ist 10%des Schadens? Wenn das noch so ist dann sind 17000 schon stattliche als Schaden und ich würde versuchen ihn abzurechnen und weg.

Es gibt unterschiedliche Berechnungsmethoden für den merkantilen Minderwert. Alle haben gemein, dass der merkantile Minderwert auch abhängig vom Alter der Fahrzeugs beim Schadenseintritt ist.

Es erschließt sich wohl, dass der prozentuale Abschlag bei einem 2 Jährigen Unfallwagen ein anderer ist, als bei einem 10 Jahre alten Unfallwagen. Allein deshalb, weil die Historie bei einem 10-Jährigen ohnehin mehr Spielraum für "Interpretation zulässt".

Nach der einfachen Faustformel schmilzt der merkantiler Minderwert in Relation zu den Reparaturkosten von 25 Prozent im ersten Betriebsjahr jährlich bis auf 10 Prozent ab.

Bei Letztverbrauchskarren kann ein merkantiler Minderwert u.U. auch gänzlich abzulehnen sein. Irgendwann zählt halt nur noch der Ist-Zustand und nicht, was vor 20 Jahren vielleicht mal mit der Stoßstange war ;)

Eine klare Grenze gibt es aber nicht, das ist für den Einzelfall zu betrachten.

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