ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Finanziertes Auto kaufen.

Finanziertes Auto kaufen.

Themenstarteram 6. März 2018 um 19:09

Eine gute Bekannte hatte gerade ein Problem mit einem privaten Autoverkäufer.

Sie haben den Kauf mündlich vereinbart.

Er hat ihr dann auch einen Kaufvertrag zugeschickt.

Den hat sie jetzt aber nicht unterschrieben.

Sie wollte ihn in Bar bei Abholung bezahlen mit gleichzeitiger Übergabe vom Fahrzeug inkl. Brief.

Der Verkäufer wollte zuerst das Geld haben. Er sagt, ohne Geld kriegt er den Brief nicht.

Wie ist das bei einem finanzierten Auto?

Es ist ein Seat. Ich vermute also, er wird über die VW-Bank finanziert sein.

Wenn er das Auto verkaufen will. Rückt die Bank dann tatsächlich erst den Brief raus, wenn er den Restwert bezahlt hat?

Oder wie läuft das?

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2018 um 20:55

Als Autokäufer würde ich mich auf irgendwelchen Gegges-Megges nicht einlassen.

Wer ein Auto verkaufen will, muss dafür sorgen, daß er den"Brief" übergeben kann.

Kann er das nicht, kann er kein Auto verkaufen.

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Die Bekannte hat nur ein klitzekleines Problem. Auch mündliche Verträge sind gültig ... die Frage ist, jetzt was da mündlich vereinbart wurde. Einfach aussteigen kann sie dann unter Umständen nicht mehr. Erst recht nicht mit der Begründung "ich wollte doch eigentlich..."!

Die Bank könnte den Brief auch einen Vertragshändler in der Nähe schicken und dann wird alles 1 : 1 übergeben. Ist aber nur eine Idee und ich weiß nicht ob das geht oder ob das so üblich ist.

am 7. März 2018 um 19:03

Zitat:

@Knergy schrieb am 7. März 2018 um 18:14:05 Uhr:

Die Bekannte hat nur ein klitzekleines Problem. Auch mündliche Verträge sind gültig ... die Frage ist, jetzt was da mündlich vereinbart wurde.

und wie - bei Uneinigkeit - die andere Partei beweisen will, was Inhalt des mündlichen Vertrags war.

Deswegen sind mündliche Verträge nur richtig toll, wenn sich beide einig sind :-)

Hallo,

mein Kollege pflegt gelegentlich zu sagen: "Sorry, aber so jobbt das bei uns nicht!"

So jobbt das auch bei keiner Bank, weil zw. Käufer und Bank keinerlei Rechtsbeziehung besteht.

Selbst ein vermuteter mündl. Kaufvertrag könnte nicht geschlossen sein, da es an übereinstimmenden Willensbekundungen mangelt.

Für Alle, welche es etwas genauer wissen wollen und interessiert ( kann MANN und FRAU immer mal im Leben brauchen):

https://www.wiwi.uni-siegen.de/.../der_vertragsschluss.pdf

Damit sollte alles klar sein.

Wer dennoch über Umwege zu einem Vertragsschluss kommen will, muss sich über einen möglichen Totalverlust des vorab gezahlten Kaufpreises im Klaren sein.

Gruss vom Asphalthoppler

am 8. März 2018 um 7:59

Zitat:

@Knergy schrieb am 7. März 2018 um 18:14:05 Uhr:

Einfach aussteigen kann sie dann unter Umständen nicht mehr. Erst recht nicht mit der Begründung "ich wollte doch eigentlich..."!

Ich sehe hier kein Problem.

Denn offensichtlich ist hier nicht die Käuferin ausgestiegen, sondern der Verkäufer indem er nicht seinen Teil zum Kauf/Verkauf beigetragen hat.

Themenstarteram 8. März 2018 um 8:28

Hallo zusammen.

Also Stand aktuell ist, dass sie das Auto nicht nimmt, da ihr der Verkäufer richtig blöd gekommen ist.

Der muss ihr am Telefon gedroht haben und dann hat auch noch sein Bruder angerufen etc...

Was genau passiert ist, ist mir aber egal. Ich mische mich da nicht ein.

Ich wollte hier nur wissen, wie sowas normalerweise abläuft, da es ja zu dieser Situation mit dem Brief kommt.

Bank will Geld, Käufer will Brief sonst kein Geld.

Wollte nur klären wie das normalerweise läuft

Normalerweise einigt man sich VORHER.

Ist vereinbart: KV schriftlich zurück schicken, Zahlung per Überweisung, anschließend HU neu + Abholung nächste Woche,

dann kann der Käufer nicht einfach "Barzahlung + sofortige Mitnahme" daraus machen.

Umgekehrt kann der VK nicht einfach sagen "Auto kannst du mitnehmen, Papiere schicke ich nach" ...

Letztlich hängt es vom Wert des Fahrzeugs und vom persönlichen Eindruck des VK ab, ob man als Käufer ein Risiko eingehen möchte.

Wenn der VK Ärger macht oder eine Insolvenz beantragt, hat er ziemlich schnell eine Anzeige wegen Betrug am Hacken.

Ansonsten kann natürlich auch das Fahrzeug "Schrott" sein. Ein gewisses Risiko hat man beim Gebrauchtkauf immer, bei Vollkasko-Mentalität daher lieber neu vom Händler kaufen.

Normalerweise macht man sich als Verkäufer dazu Gedanken, bevor man das Fahrzeug überhaupt zum Verkauf anbietet. Und wenn man mehr als 5 Gramm Hirn in der Birne hat, kann dabei nicht herauskommen "der Käufer soll mir halt schon mal das Geld geben, damit ich meinen Kredit zurückzahlen kann".

Zitat:

@Deloman schrieb am 8. März 2018 um 10:46:01 Uhr:

Normalerweise einigt man sich VORHER.

Ist vereinbart: KV schriftlich zurück schicken, Zahlung per Überweisung, anschließend HU neu + Abholung nächste Woche,

dann kann der Käufer nicht einfach "Barzahlung + sofortige Mitnahme" daraus machen.

Umgekehrt kann der VK nicht einfach sagen "Auto kannst du mitnehmen, Papiere schicke ich nach" ...

Letztlich hängt es vom Wert des Fahrzeugs und vom persönlichen Eindruck des VK ab, ob man als Käufer ein Risiko eingehen möchte.

Wenn der VK Ärger macht oder eine Insolvenz beantragt, hat er ziemlich schnell eine Anzeige wegen Betrug am Hacken.

Ansonsten kann natürlich auch das Fahrzeug "Schrott" sein. Ein gewisses Risiko hat man beim Gebrauchtkauf immer, bei Vollkasko-Mentalität daher lieber neu vom Händler kaufen.

Zahlung per Überweisung? Das mag bei einem Vertragshändler vielleicht so üblich sein, aber sicherlich nicht bei privat! Wer überweist denn, trotz KV, die Summe im Vorfeld? Also noch fahrlässigere Tipps geben geht ja wohl kaum!

Jeder wie er mag!

Ich habe schon >100 Dinge über Eb*y gekauft, auch mehrere hundert Euro teuer, und immer vorab bezahlt. Auch ein Auto habe ich so gekauft, den Käufer kannte ich auch kaum.

Alles kein Problem. Allerdings muss man aufpassen, was und von wem man kauft. Sind z.B. die Fotos schlecht und ohne viel Mühe geknipst, taugt auch der Verkäufer und das Produkt nicht viel.

Ist wirklich immer so, egal wie preiswert es angeboten wird.

Wenn sie den Kauf mit schriftlichem (von beiden Seiten unterschriebenem) Kaufvertrag abgeschlossen hätte und sie das Auto ohne Brief übernommen hätte, gehört ihr dann nicht auch ohne Brief das Auto?

Wie verhält sich das dann im Gegensatz zu dem Anspruch der Bank gegen den Verkäufer, falls dieser das Geld dann eben trotzdem nicht an die Bank entrichtet, um den Brief auszulösen. Diese würde ja das Auto als Sicherheit für sich beanspruchen. Aber hat sie(die Bank) wirklich Anspruch auf das Auto oder nur irgendeine Forderung auf Zahlung gegen den Kreditnehmer? Könnte die Käuferin theoretisch aufgrund des Kaufvertrages einen neuen Brief ausstellen lassen? Oder darf der Kreditnehmer grundsätzlich das Auto gar nicht weiterverkaufen, bevor der Kredit bezahlt ist?

Der Verkauefer kann keinen Verkaufsvertrag abschliessen, da er keine Verfuegungsgewalt ueber den Brief hat. Also wenn sie das Auto nicht mehr will, dann ist das Rechtsgeschaeft ungueltig, egal ob durch muendlichen oder schriftlichen Kaufvertrag. Deine Bekannte soll sich bei mir melden, ich vertret sie in der Sache gerne umsonst.

@JMB1990

Nochmal: Man kann und darf Sachen verkaufen, die einem nicht gehören.

Man kann und darf sogar Sachen verkaufen, die noch nicht existieren.

Die Verfügungsgewalt über den Brief ist belanglos.

Ich habe weiter oben schon zwei konkrete Beispiele genannt.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 9. März 2018 um 17:54:06 Uhr:

@JMB1990

Nochmal: Man kann und darf Sachen verkaufen, die einem nicht gehören.

Man kann und darf sogar Sachen verkaufen, die noch nicht existieren.

Die Verfügungsgewalt über den Brief ist belanglos.

Ich habe weiter oben schon zwei konkrete Beispiele genannt.

:rolleyes: Hier ist wirklich jeder ein Jurist... ich kuerz das jetzt mal ab: du hast keine Ahnung. Wenn du mir nicht glaubst - frag nen anderen Anwalt.

Dann erkläre mir doch bitte mal, ob es rechtens ist, im Rahmen eines Warentermingeschäftes heute X Tonnen Kartoffeln zum Preis von Y Euro mit Liefertermin Ende August zu verkaufen, obwohl diese erst im April gepflanzt werden, und der Verkäufer kein Bauer ist, der diese selber pflanzt und erntet, sondern ein hipper Börsenmakler.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Finanziertes Auto kaufen.