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Finanziertes Auto kaufen.

Themenstarteram 6. März 2018 um 19:09

Eine gute Bekannte hatte gerade ein Problem mit einem privaten Autoverkäufer.

Sie haben den Kauf mündlich vereinbart.

Er hat ihr dann auch einen Kaufvertrag zugeschickt.

Den hat sie jetzt aber nicht unterschrieben.

Sie wollte ihn in Bar bei Abholung bezahlen mit gleichzeitiger Übergabe vom Fahrzeug inkl. Brief.

Der Verkäufer wollte zuerst das Geld haben. Er sagt, ohne Geld kriegt er den Brief nicht.

Wie ist das bei einem finanzierten Auto?

Es ist ein Seat. Ich vermute also, er wird über die VW-Bank finanziert sein.

Wenn er das Auto verkaufen will. Rückt die Bank dann tatsächlich erst den Brief raus, wenn er den Restwert bezahlt hat?

Oder wie läuft das?

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2018 um 20:55

Als Autokäufer würde ich mich auf irgendwelchen Gegges-Megges nicht einlassen.

Wer ein Auto verkaufen will, muss dafür sorgen, daß er den"Brief" übergeben kann.

Kann er das nicht, kann er kein Auto verkaufen.

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Wie das bei der vw Bank ist weiß ich nicht. Aber da die Bank den Brief als Sicherheit hat, wird sie den Brief auch vor endgültiger Begleichung der Schuld nicht rausrücken. Ich würde an Stelle deiner Bekannten aber auf keinen Fall vorher bezahlen... Das kann eine Menge Ärger geben und im worst case ist die Kohle weg und sie hat kein Auto.

atürlich bekommt man erst an den Brief wenn der Kredit abgezahlt ist, die Banken sind doch nicht behä....

Und man sollte deinen "bekannten" tunlichst von solchem Kauf abraten, der Verkäufer muß selbst das Problem lösen oder man vereinbart mit der Bank, die Übernahme des Kredit's

Die Bank kann den Brief in das Autohaus schicken. Dort kann deine Bekannt bar bezahlen und erhält den Brief. Zeugen etc. sind dann genug dabei und es ist neutraler Boden. Dies habe ich damals auch so gehandhabt.

Es gibt Banken wo der Brief nicht hinterlegt werden muss...

Die VW-Bank gehört nicht dazu

Der Vorschlag von TrickyFinger ist dann eine Möglichkeit wenn kein Risiko eingegangen werden soll

Es könnte auch zusammen mit der Bank geregelt werden. Die könnte den Brief nach Zahlungseingang z.B. direkt an den Käufer senden

Die Zulassungsbescheinigung sagt nichts über den Eigentümer aus

am 6. März 2018 um 20:55

Als Autokäufer würde ich mich auf irgendwelchen Gegges-Megges nicht einlassen.

Wer ein Auto verkaufen will, muss dafür sorgen, daß er den"Brief" übergeben kann.

Kann er das nicht, kann er kein Auto verkaufen.

Themenstarteram 6. März 2018 um 23:21

Sie will das Auto so jetzt auch nicht nehmen.

Jetzt droht ihr der Verkäufer mit dem Anwalt :D

Er hat ja noch extra den Kundendienst gemacht. Das Geld will er jetzt von ihr haben.

Ich hab ihr schon gesagt, sie soll relaxen. Hunde die Bellen beißen nicht.

Vor allem gibts überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür.

ich wollte nur wissen, wie das mit dem Brief so läuft.

Ich denke das Problem ergibt sich ja jedesmal, wenn man ein finanziertes Auto mit einer großen Restschuld verkaufen will.

Käufer will erst Brief.

Finanzierungsgeber will erst Geld.

Ein Autokauf ist ja auch Vertrauenssache und kann sehr individuell gehandhabt werden.

Ob ein mündlich vereinbarter Kauf einem mündlichen Kaufvertrag entspricht, darüber könnte man streiten - gab es dafür denn Dritte als Zeugen?

Meinen Audi hatte ich auch finanziert und zum Abschluss der Finanzierung verkauft. Da hat dann auch der Käufer das Geld an mich überwiesen, ist die Restrate bei der Audi-/VW-Bank, dann den Brief erhalten und zusammen mit dem Auto dem Käufer übergeben. Klar, das war gutgläubig vom Käufer - oder eben ein Vertrauensgeschäft.

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 7. März 2018 um 00:21:50 Uhr:

Sie will das Auto so jetzt auch nicht nehmen.

Was eigentlich auch Quatsch ist, wenn Auto und Konditionen prinzipiell passen.

Einfach alle drei Beiteiligten (Käufer, Verkäufer, Bank) ins Boot holen, dann gibt es sehr sicher eine sehr einfache Lösung für das Problem.

So würde ich das auch machen.

Der VK soll mit seiner Bank sprechen und deiner Freundin dann eine gangbare Lösung anbieten.

Kann ers nicht, verkauft er eben nichts.

Daß er das Geld für sein Fahrzeug nicht aufbringen kann ist sein Problem, man kann eben nichts verkaufen was einem nicht gehört (und das ist auch gut so).

Was ich sicher nicht machen würde: Irgendetwas vorher bezahlen und dann auf seinen guten Willen hoffen. Es gab schon zu viele Fälle, in denen Geld und Auto weg waren.

Weiss sie sicher, daß nicht eine Pfändung gegen ihn läuft?

Ist gesichert, dass er nicht bereits die Hand gehoben hat?

Stehen nicht vielleicht die Gläubiger Schlange und warten darauf dass er Geld in die Hand bekommt?

Ist es überhaupt sein Auto?

Ich wäre vorsichtig. Entweder eine saubere Lösung, oder eben ein anderes Auto.

Gibt einfach genug davon, als dass man sich auf so etwas einlassen müsste.

am 7. März 2018 um 9:15

Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 7. März 2018 um 07:43:18 Uhr:

Ob ein mündlich vereinbarter Kauf einem mündlichen Kaufvertrag entspricht, darüber könnte man streiten - gab es dafür denn Dritte als Zeugen?

Sie könnte sich hier auch problemlos zu dem mündlichen Kaufvertrag bekennen.

Denn sofort glaubwürdig ist, dass genau das ihrerseits gesagt wurde:

"Sie wollte ihn in Bar bei Abholung bezahlen mit gleichzeitiger Übergabe vom Fahrzeug inkl. Brief."

Wenn der Verkäufer nicht liefern kann und zwar alles, dann gibt es auch keine Kohle.

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. März 2018 um 09:24:16 Uhr:

So würde ich das auch machen.

Der VK soll mit seiner Bank sprechen und deiner Freundin dann eine gangbare Lösung anbieten.

Kann ers nicht, verkauft er eben nichts.

Daß er das Geld für sein Fahrzeug nicht aufbringen kann ist sein Problem, man kann eben nichts verkaufen was einem nicht gehört (und das ist auch gut so).

Was ich sicher nicht machen würde: Irgendetwas vorher bezahlen und dann auf seinen guten Willen hoffen. Es gab schon zu viele Fälle, in denen Geld und Auto weg waren.

Weiss sie sicher, daß nicht eine Pfändung gegen ihn läuft?

Ist gesichert, dass er nicht bereits die Hand gehoben hat?

Stehen nicht vielleicht die Gläubiger Schlange und warten darauf dass er Geld in die Hand bekommt?

Ist es überhaupt sein Auto?

Ich wäre vorsichtig. Entweder eine saubere Lösung, oder eben ein anderes Auto.

Gibt einfach genug davon, als dass man sich auf so etwas einlassen müsste.

Doch, kann man und darf man, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Schon mal was von Warentermingeschäften gehört?

Und was glaubst du wie viele Online-Händler erst bestellen, wenn du bei Ihnen bestellt uns bezahlt hast?

 

Abgesehen davon:

1) Mit Autohaus und Bank in Verbindung setzen.

2) Bank schickt Brief zum Autohaus.

3) Geldübergabe im Autohaus direkt an einen Beschäftigten

4) Autohaus gibt Brief heraus und überweist das Geld an die Bank.

Falls der Kaufpreis nicht der Restverbindlichkeit entspricht muss der Verkäufer noch was drauflegen oder bekommt etwas raus.

Habe ich selbst schon vollkommen problemlos mit der VW-Bank so durchgeführt.

Ist jetzt eher ein psychologisches Problem:

Der Verkäufer steht dann am Ende ohne Auto und ohne Geld da, sofern offener Restbetrag und Verkaufspreis identisch sind. Dabei käme ich mir irgendwie komisch vor, auch wenn es wie beim Leasing ist, wo man für die Nutzung bezahlt.

Vielleicht ist er auch froh, dass er keine Raten mehr für ein Auto bezahlen muss, welches er sowieso nicht mehr braucht?

Einen Seat - und jedes andere in unendlicher Zahl gebaute Fahrzeug - kann man sich sicher auch auf einfachere Art und Weise kaufen. Die Dinger stehen doch zu tausenden an jeder Straßenecke.

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