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Finanziertes Auto kaufen ?

Themenstarteram 15. Oktober 2010 um 19:21

Abend,

ich interessiere mich für ein wie gesagt finanziertes Auto, nun hat der Besitzer (Privatperson) folgendes erklärt:

Ich kaufe seinen Wagen gegen Bar.

Ich bekomme den Wagen und Fahrzeugschein, aber nicht den Brief.

Er geht mit dem Geld zur Bank und löst den Wagen aus, erst dann schickt der mir den Brief.

Wir können das im Vertrag so aufnehmen.

Ist das nun der normale Werdegang in solchen Fällen, oder muss ich mir das Gedanken machen ?

Danke im Vorraus für die Tips !

Beste Antwort im Thema

Geld gegen Fahrzeug und komplette Dokumente. Alles andere ist inakzeptabel.

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Zitat:

Original geschrieben von wittiwatti

Abend,

 

ich interessiere mich für ein wie gesagt finanziertes Auto, nun hat der Besitzer (Privatperson) folgendes erklärt:

 

Ich kaufe seinen Wagen gegen Bar.

Ich bekomme den Wagen und Fahrzeugschein, aber nicht den Brief.

Er geht mit dem Geld zur Bank und löst den Wagen aus, erst dann schickt der mir den Brief.

Wir können das im Vertrag so aufnehmen.

 

Ist das nun der normale Werdegang in solchen Fällen, oder muss ich mir das Gedanken machen ?

 

Danke im Vorraus für die Tips !

Ja wer sagt denn das er mit dem Geld zur Bank geht und den Brief auslöst ??? er ist zwar Besitzer des Wagens aber nicht der Eigentümer, und mit dem solltest du dich über die Abwicklung ( Zahlung sowie KFZ Briefübergabe) schriftlich unterhalten.

Zitat:

Original geschrieben von wittiwatti

Er geht mit dem Geld zur Bank und löst den Wagen aus, erst dann schickt der mir den Brief.

Das kannst du auch selbst machen. Dann bekommst du den Brief direkt von der Bank.

Alsi chh würde sagen er solle sich vorweg mit der Bank in verbindung setzten so das zu einem Bestimmten Datum der Brief in der Filliale liegt und dann mit dem Verkäufer dorthin Geld abgeben Brief mitnehmen.

Sonst weißt du doch nicht ob er wirklich zur Bank geht und den Brief auslöst! Ich würde nie Geld bezahlen und den Brief bekomme ich erst später....

Geld gegen Fahrzeug und komplette Dokumente. Alles andere ist inakzeptabel.

Falls er ihn denn überhaupt vorzeitig direkt auflösen kann. (Das war bei der BMW-Bank nicht der Fall. Ich habe meinen Ohren nicht getraut, als der Verkäufer mir das so mitteilte. Direkt ablösen ging nicht, obwohl sie so das Geld auf einen Schlag erhalten hätten! Schlussendlich musste er schriftlich kündigen, was dann einige Zeit (3 Monate meine ich) gedauert hat.)

Wir haben es dann so gemacht, dass wir den Betrag in 2 gleichgroße Teile aufgeteilt haben. Den ersten Teil gab es bei der Zulassungsstelle, nachdem der Brief (wurde von einer BMW-Mitarbeiterin zur Zulassungsstelle gebracht) auf meinen Namen umgeschrieben wurde und den 2. Teil gab es gegen den Fahrzeugbrief (Verkäufer hat ihn dann bei der Bank ausgelöst).

So konnte ich das Auto kaufen und fahren, den Brief bekam ich erst 3 Monate später direkt vom Verkäufer an die Haustüre geliefert, wo er dann den 2. Teil der Zahlung erhielt.

Das Ganze haben wir in einem Vertrag festgehalten. Da mein Vater Anwalt ist konnte er dafür schnell etwas schreiben.

 

@wittiwatti: Es hört sich für mich bei dir nicht ganz seriös an. Ich wäre dabei sehr vorsichtig. O.g. Variante wäre eventuell eine Möglichkeit, falls er den Brief ebenfalls nicht von heute auf morgen auslösen kann. Einfach so darauf hoffen, dass der Verkäufer den Brief dann nachschickt würde ich nicht.

Bei mir war es ja so, dass ich stets etwas in der Hand hatte. Spätestens mit dem Brief gehörte ja das Fahrzeug mir und die Restsumme war nur marginal höher als der halbe Fahrzeupreis => kaum Verluste, falls der Verkäufer einfach so verschwunden wäre.

Themenstarteram 16. Oktober 2010 um 6:50

Hm, ich werd mit ihm nochmal reden das es so nix wird. Erschien mir auch gleich merkwürdig dieses Verfahren.

Werde ihm vorschlagen entweder wir gehen dann gemeinsam zur Bank und ich kriege dann vor Ort den Brief,

oder die Sache hat sich eben erledigt.

Wenn ich an der Stelle des Verkäufers wäre würde ich mir das Geld was noch offen ist bei der Bank kurzfristig ausborgen,die Finanzierung auflösen und mit allen Papieren das Auto verkaufen.

Kann ja nicht so lange dauern und der Käufer wird die eine Woche auch noch Zeit haben :)

Zitat:

Original geschrieben von wwwtom

Wenn ich an der Stelle des Verkäufers wäre würde ich mir das Geld was noch offen ist bei der Bank kurzfristig ausborgen,die Finanzierung auflösen und mit allen Papieren das Auto verkaufen.

Kann ja nicht so lange dauern und der Käufer wird die eine Woche auch noch Zeit haben :)

Hallo wwwtom

Dann hat aber die Bank genau dasselbe Risiko wie der Käufer!

Die Sicherheit die die Bank beim Auto hat hat sie ja bereits einmal ausgeborgt.

Oder kønnen nun die Banken schon selbst Geld nachdrucken, wenn sie zuviel Verlust machen.

Oder macht ihr es wie wir in der Schweiz: Der Staat bezahlt die Bankschulden.:p

Sonnigen Gruß Howard

am 18. Oktober 2010 um 6:39

Meine "Vorredner" haben das schon richtig gesehen:

- nur wer den Brief hat ist auch der Eigentümer

- der Verkäufer kann theoretisch das Geld unterschlagen und die Bank, der das Auto gehört, kann ihrerseits die Herausgabe des Autos verlangen

- Abwicklung:

Vorvertrag mit dem Besitzer machen (darin alles festschreiben)

Termin mit Bank ausmachen, die legen den Brief bereit, du gibts denen die Kohle, die Bank rückt den Brief heraus (Akzeptiert den Kaufvertrag)

- Auto wird übergeben

-Kauf ist abgewickelt

Zitat:

Original geschrieben von Toratex

Meine "Vorredner" haben das schon richtig gesehen:

 

- nur wer den Brief hat ist auch der Eigentümer

Wurde hier schon gefühlte hundertmal klar gestellt, dass der, der den Brief hat, nicht notwendigerweise der Eigentümer ist. Der Brief ist nur ein Indiz für die Eigentümerschft.

Dem Eigentümer steht das Recht auf den Brief zu. Aber dem, der den Brief besitzt, steht nicht das Recht auf das Eigentum zu.

 

O.

Zitat:

Wurde hier schon gefühlte hundertmal klar gestellt, dass der, der den Brief hat, nicht notwendigerweise der Eigentümer ist. Der Brief ist nur ein Indiz für die Eigentümerschft.

Dem Eigentümer steht das Recht auf den Brief zu. Aber dem, der den Brief besitzt, steht nicht das Recht auf das Eigentum zu.

... plastisch beschrieben! Wird aber auch in vielen Hörsälen der Republik (trotz fachlicher Orientierung) bis zuletzt nicht verstanden. Insbesondere, wenn es um den Herausgabeanspruch bezüglich des Briefes geht ;-)

lg

Der Wagen ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Kreditgebers. ALso kannst Du auch nur den Wagen von der Bank abkaufen, weil nur der eine Sache verkaufen kann, der diese auch besitzt.

Etwas, was mir nicht gehört, kann ich auch nicht verkaufen. Wenn DU den Wagen erwerben willst, mußt Du Kontakt mit dieser Bank aufnehmen, und klären, wie es weiter gehen soll. Vielleicht will die Bank ja auch gar nicht an Dich verkaufen....

welche beste möglichkeit gibt es, wenn:

-privatverkauf, verkäufer hat summe x zu zahlen, fahjrzeugbrief liegt bei vw bank.

ich will das auto ja nicht kaufen ohne fahrzeugbrief :8

Abwicklung über den VW Händler bei dem der Verkäufer damals gekauft hat.

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