Finanzamt-forderung, hilfe!
hallo zusammen,
meine Freundin hat wegen einem Fahrzeugverkauf das Auto abgemeldet. Eine Woche zuvor hat sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten dass die Steuer wieder fällig ist (2.0 tdi = 300€). Nun haben wir eine ganz komischen GebührenBescheid bekommen und die Sachbearbeiterin besteht auf ihr Recht!? Es heißt das die gebühren durch die erloschene Haftpflichtversicherung entstanden sind. Dabei haben wir das Fahrzeug einen Tag vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet! Und davor haben wir nichts erhalten, weder von der Versicherung noch vom Finanzamt! ich hoffe, hier hat jemand damit Erfahrungen damit oder das nötige Knowhow und kann mir möglicherweise weiterhelfen. Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
1tens: Nicht Finanzamt
2tens: Die haben Euch drei mal schriftlich aufgefordert das KfZ abzumelden und insgesammt sieben mal sind die bei Euch vorbei um eine Zwangsstillegung durchzuführen und Ihr habt davon nix mitbekommen?
61 Antworten
Ist alles dumm gelaufen! Die Versicherung lief über die Mutter die Mutter hat die adresse nicht geändert, obwohl sie Umgezogen ist. Die post mit der Rechnung ist somit in einer andere Stadt gesendet worden. Die Familie die dort hat nichts gesagt dass, die Post immernoch dahin kommt.
Es lag also doch an der Kündigung der Versicherung (Peinlich)
aber Vielen Dank für die tipps! Gruß Chris
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Also doch die Versicherung und nicht das Finanzamt.....🙄
Eins habe ich nicht verstanden: Treibt das FA das Geld für die Versicherung ein?
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Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Eins habe ich nicht verstanden: Treibt das FA das Geld für die Versicherung ein?Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Also doch die Versicherung und nicht das Finanzamt.....🙄
Nein, sicher nicht.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Garantiert nicht.
Dann war das Geschreibsel bis hierhin eigentlich sinnlos! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nein, ich habe durchaus was gelernt.
Ja, nämlich daß man bei der Post für drei oder sechs Monate einen Nachsendeauftrag aufsetzen kann, der einem die Post an die richtige Adresse liefert. Dann sieht man auch, wo man noch nicht seine Adresseummeldung abgegeben hat ... übersehen tut man da schnell einen. Wie hier im Fall den KFZ Haftpflichtversicherer.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Ja, nämlich daß man bei der Post für drei oder sechs Monate einen Nachsendeauftrag aufsetzen kann, der einem die Post an die richtige Adresse liefert. Dann sieht man auch, wo man noch nicht seine Adresseummeldung abgegeben hat ... übersehen tut man da schnell einen. Wie hier im Fall den KFZ Haftpflichtversicherer.
Die Vermutung ist gar nicht so falsch, wenngleich die Reihenfolge nicht stimmt. 😁 Ich bin tatsächlich vor drei Monaten umgezogen, habe mich an xx Stellen umgemeldet, aber habe auf jeden Fall einen Nachsendeauftrag geschaltet (bei der Post und beim regionalen Nordbrief, dort übrigens kostenlos im Unterschied zur Post!). Man merkt dann schnell, daß man weitere xx Stellen vergessen hatte und sowas wie das Problem des TE ohne Nachsendeauftrag leider so gut wie vorprogrammiert ist.
Zitat:
Original geschrieben von CSEK
Die Versicherung wurde Quartalweise bezahlt und das bis zum letzten Abrechnungzeitpunkt(Regelmassig).
Hier stimmt aber was nicht.
Denn wenn immer pünktlich bezahlt wurde, interessiert es die Versicherung nicht im geringsten ob die Post ankommt oder nicht.
Hier wurde einfach nicht bezahlt, und wie immer, die anderen hatten Schuld.
@Siggi1803
Der TS hat eine Rückmeldung gegeben (das machen leider nicht alle Fragesteller) und die Frage wie es zu der Gebührenforderung gekommen ist beantwortet.
Muss man jetzt noch oberlehrerhaft nachtreten?
Machst Du keine Fehler, hast Du noch nie etwas vergessen?
Der TE muss die FA-Forderung bezahlen und die Versicherungsbeiträge bis zur Abmeldung. Nicht dass er wieder mit neuen Fragen kommt! 😉
Trotzdem war das zu sehende Schreiben nicht vom Finanzamt, sondern wohl eher vom kommunalen Straßenverkehrsamt.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
@Siggi1803
Der TS hat eine Rückmeldung gegeben (das machen leider nicht alle Fragesteller) und die Frage wie es zu der Gebührenforderung gekommen ist beantwortet.
Muss man jetzt noch oberlehrerhaft nachtreten?
Machst Du keine Fehler, hast Du noch nie etwas vergessen?
Ja ich habe Dich auch lieb. 😛 😛