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Finanzamt Abrechnung: Leasing oder Afa Abschreibung

Themenstarteram 6. April 2008 um 6:25

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von JamesDeanBerlin

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Bei Leasing hast du natürlich den Vorteil, dass du die Geldmmittel nicht sofort ausgeben musst. Wenn du den Wagen kaufst, kannst du es genauso abschreiben wie ein Leasingfahrzeug. Die Umsatzsteuer 19% bekommst du genau ein Monat später vom FA zurück. Wenn du also das Auto in diesem Monat für beispielsweise 50 000 Euro kaufst, dann bekommst du im nächsten Monat die 19% Umsatzsteuer wieder gutgeschrieben (ca. 8000 Euro). In die Firmen Gewinn/Verlustrechnung geht der Wagen aber 6 Jahre ein und zwar mit dem Nettopreis, also mit ca. 42000 Euro, sprich, es wird so getan, als ob die Firma 6 Jahre lang eine Ausgabe von von jährlich 7000 Euro hat. Hat den Vorteil, dass die Firma 7000 Euro mehr Gewinn machen kann, ohne dass es als Gewinn zählt. Du musst den Wagen natürlich auch 6 Jahre behalten.

Wenn du den Wagen nach 6 Jahren aber verkaufst, dann vergiss nicht, dass du von dem Verkauf 19% an Umsatzsteuer an das FA bezahlen musst. Da ist es besser, dass du den Wagen für 1 Euro an dich verkaufst. Das kann man auch begründen in vielen Fällen, da die Firma den Wagen ja nicht mehr abschreiben kann.

Wenn du also den Wagen für 6 Jahre fahren möchtest, dann ist das finanziell billiger als bei Leasing. Dafür hast du aber beim Leasing nach drei Jahren wieder ein neues Auto. Ein neues Auto jede drei Jahre ist ehrlich gesagt schon sehr luxorios und eine echt feine Sache. Bei der heutigen Umweltpolitik kann es sogar besser sein ein Wagen zu leasen, weil ich mir sogar noch vorstellen kann, dass der FETTE Umweltminister (der von Nachrichtensendung zu Nachrichtensendung auch noch immer FETTER wird bis hoffentlich das Fett eines Tages aus... platzt) das Autofahren in D ganz abschafft, das vielleicht schon im nächsten Monat, bei denen ist ja alles möglich.

Hi,

Ihr solltet alle mal Euren Steuerberater zur Rate ziehen.

1.) Nach 6 Jahre gillt der Restwert des Fahrzeuges laut DAT-Schwake und der wird nicht bei 1 EUR liegen, das Finanzamt wird die Rechnung an dich selber über einen EUR nicht anerkennen und den Restwert ermitteln.

2.) Du mußt den Privatanteil versteuern egal ob mit 1% Regelung oder nach Fahrtenbuch, außerdem ist der Privatanteil MwSt. pflichig!

3.) Abschreibungsdauer eines Neuwagens 6 Jahre, bei Gebrauchtwagen 5 Jahre

So das waren nur drei Punkte, also am besten mal den Steuerberater konsoltieren.

MfG

Lars

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Zitat:

Original geschrieben von Reason330d

Hallo Zusammen,

ein Bekannter erzählte mir neulich, er würde das bei seinem Fahrzeug auch für die fahrten zur Arbeitstätte so machen und dort die tatsächlichen Kosten ansetzen anstatt der Pauschale von glaub ich 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer. Vollkostenrechnung natürlich auch hier vorausgesetzt. Hat da schon mal einer was von gehört?

Beste Grüße

Nils

Hallo Nils,

eigentlich bedarf diese Frage keines Kommentars, aber ... Wenn es 30 Ct/Entfernungskilometer gibt, sind das gerade mal 15 Ct/Km. Die Kosten aller "normalen Fahrzeuge" liegen höher, sogar meist höher als die vom AG steuerfrei zahlbaren 30 Ct/Km. Also könnte jeder AN diese Kosten geltend machen.

Totaler blödsinn!

Erinnerst Du Dich ggf. auch an das Thema Pendlerpauschale, schon mal gehört?

Gruß

michasde

Also jetzt gehts ja hier völlig durcheinander.Fahrten zur Arbeit sind keine Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug!

Bei Dienstfahrten kann man schon die wirklich entstandenen Kosten dem FA nachweisen.Viel Arbeit und viel Streit und viel verlorene Zeit.Aber wer die Zeit hat...

 

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Bei Dienstfahrten kann man schon die wirklich entstandenen Kosten dem FA nachweisen.

Viel Arbeit und viel Streit und viel verlorene Zeit.Aber wer die Zeit hat...

 

Alex.

Hallo Alex,

ich bin davon zwar nicht (mehr) betroffen, sehe das aber anders:

Stellle Dir vor: 30.000 KM/a vor

Kostenübersteigung: 0,15 €/Km (über den 0,30 ct/km)

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Bei Dienstfahrten kann man schon die wirklich entstandenen Kosten dem FA nachweisen. Viel Arbeit und viel Streit und viel verlorene Zeit.Aber wer die Zeit hat...

 

Alex.

Hallo Alex,

ich bin davon zwar nicht (mehr) betroffen, sehe das aber anders:

Stellle Dir fiktiv vor: 30.000 KM/a

Mehrkosten: 0,15 €/Km (über den 0,30 Ct/km)

dann beträgt der steuerlich absetzbare Betrag immerhin: 4.500 €/a

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% (bei ca. 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen) ergibt dies eine Steuerersparnis vom 1.350 €/a.

In ca. 2 Jahres ist davon das Navi komplett bezahlt. Wenn Du soviel Geld hast, dass dies für Dich verlorene Zeit ist, würde ich, an Deiner Stelle, keinen Audi fahren.

Autos kosten nicht nur Geld, einige können damit auch Steuern sparen - leider jedoch nur eine Minderheit.

Gruß

michasde

 

 

Zitat:

Original geschrieben von michasde

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

Bei Dienstfahrten kann man schon die wirklich entstandenen Kosten dem FA nachweisen. Viel Arbeit und viel Streit und viel verlorene Zeit.Aber wer die Zeit hat...

 

Alex.

Hallo Alex,

ich bin davon zwar nicht (mehr) betroffen, sehe das aber anders:

Stellle Dir fiktiv vor: 30.000 KM/a

Mehrkosten: 0,15 €/Km (über den 0,30 Ct/km)

dann beträgt der steuerlich absetzbare Betrag immerhin: 4.500 €/a

Bei einem Grenzsteuersatz von 30% (bei ca. 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen) ergibt dies eine Steuerersparnis vom 1.350 €/a.

In ca. 2 Jahres ist davon das Navi komplett bezahlt. Wenn Du soviel Geld hast, dass dies für Dich verlorene Zeit ist, würde ich, an Deiner Stelle, keinen Audi fahren.

Autos kosten nicht nur Geld, einige können damit auch Steuern sparen - leider jedoch nur eine Minderheit.

Gruß

michasde

Ich ging da eher von mir aus-17-19000km pro Jahr und dann 3000 dienstlich.Macht etwas über 100 Euro im jahr geschätzt und ist damit die Arbeit für mich nicht wert.

Lohnt sich echt nicht.Vor allem ,wenn man schonmal erlebt hat ,wie sich ein Betriebsprüfer als erstes auf den Dienstwagen stürzt :D

 

Alex.

Themenstarteram 8. April 2008 um 14:15

Ich hätte nicht gedacht, dass ich mit meiner Frage so eine umfangreiche Diskussion auslöse :-)

Ich habe gestern mit meinem Finanzamt telefoniert und es klappt alles wie geplant:

Ich lease (privat) mein neues Fahrzeug und kann von der Leasingsonderzahlung, Leasingrate, Kfz Steuer, Versichrung, Inspektionen, Kraftstoff, Autowäsche, Reifen,... alles gegenüber dem Finanzamt an Werbungskosten abrechnen.

Bedingung hierfür ist allerdings das ich in Zukunft ein Fahrtenbuch schreiben muss, um so den Anteil Geschäftsfahrten/Privatfahrten darzustellen.

Von meiner Firma bekomme ich 0,30 € pro Kilometer erstattet und bei angenommenen 0,47€ / km tatsächlichen Kosten lohnt sich der Aufwand schon: 30.000 km/Jahr x 0,17€ = 5.100 € Werbungskosten :-)

 

Danke für euer Feedback, viele Grüße

Tobias

PS: Komme gerade vom Händler, morgen erhalte ich das Angebot :-)))

Lieferung ist geplant für Juli.

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

 

Ich lease (privat) mein neues Fahrzeug und kann von der Leasingsonderzahlung, Leasingrate, Kfz Steuer, Versichrung, Inspektionen, Kraftstoff, Autowäsche, Reifen,... alles gegenüber dem Finanzamt an Werbungskosten abrechnen.

Bedingung hierfür ist allerdings das ich in Zukunft ein Fahrtenbuch schreiben muss, um so den Anteil Geschäftsfahrten/Privatfahrten darzustellen.

 

 

Danke für euer Feedback, viele Grüße

Tobias

PS: Komme gerade vom Händler, morgen erhalte ich das Angebot :-)))

Lieferung ist geplant für Juli.

Na dann lebst du in einer anderen glücklichen Welt als ich . Hier darf kein Privatmann ein Auto von der Steuer absetzen und ich als Selbständiger muß per Fahrtenbuch mindestens 50 % dienstl. Nutzung nachweisen.

Wo ist dein Finanzamt?

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von ap11

Zitat:

Darunter fallen alle Belege, die Du in einem Jahr gesammelt hast. Letztendlich auch die "Afa".

und du wohnst in Deutschland,daß du als Privatmann dein Auto von der Steuer absetzen konntest? Selbst ich als Selbständiger muß mind. 50 % dienstlich fahren ,um den Wagen von der Steuer absetzen zu können.Man kann doch nicht per Afa das gesamte Auto von der Steuer absetzen und dann noch irgendwelche km Pauschalen-Differenzen obendrauf dazurechnen.

Da kann ich mich ja nur noch wundern-da wirft doch jemand Äpfel und Birnen mächtig durcheinander.

Alex.

Es geht nicht darum, das Fahrzeug von der Steuer abzusetzen, sondern darum, dass die Differenz zwischen der vom AG erstatteten Pauschale von 30 Cent / Kilometer und den tatsächlichen Kosten pro Kilometer als Werbungskosten (Anlage N) geltend gemacht werden können.

Wird über dieses Schema ein Wert von 33 Cent pro Kilometer ermittelt, darf ich 3 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten werden alle Aufwendungen herangezogen, also alle Tankbelege, Versicherungen, Schutzbrief, Inspektionen, Rechtsschutz, Automobilclub etc. und auch die Afa.

Da ich inzwischen auch selbständig bin, kenne ich die Problematik mit den 50%, jedoch musst Du das nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nachweisen und nicht für das ganze Jahr - also wähle die urlaubsfreie Zeit und schon passt es (zumindest bei mir). Wurde so von meinem FA akzeptiert.

Gruß,

Martin

Zitat:

Original geschrieben von leoranch

Zitat:

Original geschrieben von ap11

 

 

und du wohnst in Deutschland,daß du als Privatmann dein Auto von der Steuer absetzen konntest? Selbst ich als Selbständiger muß mind. 50 % dienstlich fahren ,um den Wagen von der Steuer absetzen zu können.Man kann doch nicht per Afa das gesamte Auto von der Steuer absetzen und dann noch irgendwelche km Pauschalen-Differenzen obendrauf dazurechnen.

Da kann ich mich ja nur noch wundern-da wirft doch jemand Äpfel und Birnen mächtig durcheinander.

Alex.

Es geht nicht darum, das Fahrzeug von der Steuer abzusetzen, sondern darum, dass die Differenz zwischen der vom AG erstatteten Pauschale von 30 Cent / Kilometer und den tatsächlichen Kosten pro Kilometer als Werbungskosten (Anlage N) geltend gemacht werden können.

Wird über dieses Schema ein Wert von 33 Cent pro Kilometer ermittelt, darf ich 3 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten werden alle Aufwendungen herangezogen, also alle Tankbelege, Versicherungen, Schutzbrief, Inspektionen, Rechtsschutz, Automobilclub etc. und auch die Afa.

Gruß,

Martin

Ja-so wird auch ein Schuh draus und so ist es auch logisch.

Zitat:

Ich lease (privat) mein neues Fahrzeug und kann von der Leasingsonderzahlung, Leasingrate, Kfz Steuer, Versichrung, Inspektionen, Kraftstoff, Autowäsche, Reifen,... alles gegenüber dem Finanzamt an Werbungskosten abrechnen.

aber das hier klingt doch nach Privatmann und Auto komplett absetzen-oder

Ach so-beim ADAC gibts fahrzeugspezifische km Sätze -die soll angeblich das FA auch anerkennen.

Alex.

am 9. April 2008 um 20:11

Servus,

ich kann Dir folgendes dazu beitragen ohne die vorherigen Beiträge gelesen zu haben:

Leasing: Da Du beim Leasing kein juristischer und in 99 % der Fälle auch kein wirtschaftlicher Eigentümer bist (sonst würden die Leasingfirmen dies nicht machen) kannst Du beim Leasing die Leasingsonderzahlung und die monatlichen Leasingraten voll absetzen.

Dies bringt im Jahr der Anschaffung den Vorteil, dass Dein KM-Satz in der Vollkostenrechnung nach oben geht (meiner war bei einem 1er BMW bei ca. 17 EUR und wurde vom FA 1a akzeptiert! - darüber gibt es sogar ein BFH-Urteil!). Dies bringt Dir Vorteile in der Progression (1x viel Werbungskosten bringt mehr als 3x wenig Werbungskosten!). Willst Du dann nach 3 Jahren das AUto übernehmen setzt Du den Restkaufpreis über die RLZ (meist 3 JAhre) an.

Finanzierung / Barkauf: Wie Du schon beschrieben hast, setzt DU hier die AfA über 6 Jahre an. Eine Chance auf eine kürzere Laufzeit hast Du bei 30 TKM im Jahr nicht!

Fazit: Die steuerlich günstigere Alternative ist Leasing soweit Du eine hohe Leasingsonderzahlung leisten kannst und im Jahr der Anschaffung einen sehr hohen beruflichen KM-Anteil fahren kannst... (ich habe mein Auto am 17.12. angeschafft und hatte somit 90 % beruflicher Anteil!).

Ansonsten ist es eine indiv. Betrachtung.

Viele Grüße

Felix

am 8. April 2010 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von felix-78

 

Fazit: Die steuerlich günstigere Alternative ist Leasing soweit Du eine hohe Leasingsonderzahlung leisten kannst und im Jahr der Anschaffung einen sehr hohen beruflichen KM-Anteil fahren kannst... (ich habe mein Auto am 17.12. angeschafft und hatte somit 90 % beruflicher Anteil!).

Ansonsten ist es eine indiv. Betrachtung.

Viele Grüße

Felix

Hallo,

mich würde interessieren, ob es eine Obergrenze für die Leasingsonderzahlung gibt.

Ich würde gern 40% anzahlen und die Sonderzahlung im laufenden Jahr voll steuerlich ansetzen.

Bei einer zu hohen Anzahlung befürchte ich, dass diese auf die komplette Laufzeit verteilt wird.

Konnte über die max. Höhe der Sonderzahlung bisher leider nichts finden.

Vielen Dank.

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