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Finanzamt Abrechnung: Leasing oder Afa Abschreibung

Themenstarteram 6. April 2008 um 6:25

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von JamesDeanBerlin

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Bei Leasing hast du natürlich den Vorteil, dass du die Geldmmittel nicht sofort ausgeben musst. Wenn du den Wagen kaufst, kannst du es genauso abschreiben wie ein Leasingfahrzeug. Die Umsatzsteuer 19% bekommst du genau ein Monat später vom FA zurück. Wenn du also das Auto in diesem Monat für beispielsweise 50 000 Euro kaufst, dann bekommst du im nächsten Monat die 19% Umsatzsteuer wieder gutgeschrieben (ca. 8000 Euro). In die Firmen Gewinn/Verlustrechnung geht der Wagen aber 6 Jahre ein und zwar mit dem Nettopreis, also mit ca. 42000 Euro, sprich, es wird so getan, als ob die Firma 6 Jahre lang eine Ausgabe von von jährlich 7000 Euro hat. Hat den Vorteil, dass die Firma 7000 Euro mehr Gewinn machen kann, ohne dass es als Gewinn zählt. Du musst den Wagen natürlich auch 6 Jahre behalten.

Wenn du den Wagen nach 6 Jahren aber verkaufst, dann vergiss nicht, dass du von dem Verkauf 19% an Umsatzsteuer an das FA bezahlen musst. Da ist es besser, dass du den Wagen für 1 Euro an dich verkaufst. Das kann man auch begründen in vielen Fällen, da die Firma den Wagen ja nicht mehr abschreiben kann.

Wenn du also den Wagen für 6 Jahre fahren möchtest, dann ist das finanziell billiger als bei Leasing. Dafür hast du aber beim Leasing nach drei Jahren wieder ein neues Auto. Ein neues Auto jede drei Jahre ist ehrlich gesagt schon sehr luxorios und eine echt feine Sache. Bei der heutigen Umweltpolitik kann es sogar besser sein ein Wagen zu leasen, weil ich mir sogar noch vorstellen kann, dass der FETTE Umweltminister (der von Nachrichtensendung zu Nachrichtensendung auch noch immer FETTER wird bis hoffentlich das Fett eines Tages aus... platzt) das Autofahren in D ganz abschafft, das vielleicht schon im nächsten Monat, bei denen ist ja alles möglich.

Hi,

Ihr solltet alle mal Euren Steuerberater zur Rate ziehen.

1.) Nach 6 Jahre gillt der Restwert des Fahrzeuges laut DAT-Schwake und der wird nicht bei 1 EUR liegen, das Finanzamt wird die Rechnung an dich selber über einen EUR nicht anerkennen und den Restwert ermitteln.

2.) Du mußt den Privatanteil versteuern egal ob mit 1% Regelung oder nach Fahrtenbuch, außerdem ist der Privatanteil MwSt. pflichig!

3.) Abschreibungsdauer eines Neuwagens 6 Jahre, bei Gebrauchtwagen 5 Jahre

So das waren nur drei Punkte, also am besten mal den Steuerberater konsoltieren.

MfG

Lars

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40 Antworten
am 6. April 2008 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Lars,

genau das ist es ja: meine Firma erstattet mir nur die 0,30€ aber meine tatsächlichen Kosten liegen bei z.B. 0,50€. Und genau diese Differenz hole ich mir über die Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich wieder.

Fahrtenbuch muss ich ja auch nur führen, um die jeweiligen Anteile von geschäftlichen Fahrten und privaten Fahrten belegen zu können.

Viele Grüße,

Tobias

Ja genau, aber wie du das verrechnet bekommst weiß ich leider auch nicht.....

Das mit dem Fahrtenbuch ist klar.

MfG

Lars

am 6. April 2008 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von c32amg

Hi,

Ihr solltet alle mal Euren Steuerberater zur Rate ziehen.

1.) Nach 6 Jahre gillt der Restwert des Fahrzeuges laut DAT-Schwake und der wird nicht bei 1 EUR liegen, das Finanzamt wird die Rechnung an dich selber über einen EUR nicht anerkennen und den Restwert ermitteln.

2.) Du mußt den Privatanteil versteuern egal ob mit 1% Regelung oder nach Fahrtenbuch, außerdem ist der Privatanteil MwSt. pflichig!

3.) Abschreibungsdauer eines Neuwagens 6 Jahre, bei Gebrauchtwagen 5 Jahre

So das waren nur drei Punkte, also am besten mal den Steuerberater konsoltieren.

MfG

Lars

Ich mache das jetzt schon mehrere Jahre und mein Cousin macht es sogar noch länger mit seiner Firma. Leasing und Kaufen und Verkaufen, alles schon ausprobiert und nicht so theoretisch wie du, sondern praktiziert.

Und wir machen das alle im Einvernehmen mit dem FA und Steuerberater. Danke für den Hinweis, den ich nicht brauche.

Zu deinen Punkten, die völlig überflüssig sind:

1) Für 1 Euro habe ich es gemacht und das FA hat es akzeptiert. Ich habe geschrieben, dass man es "begründen" muss. Wer liest, ist klar im Vorteil.

2) Du brauchst keine 1% Regelung, wenn du ein Fahrtenbuch führst. Übrigens ist die 1% Regelung völlig egal ob du Leasing oder Kauf machst, deshalb war dein Argument hier völlig sinnlos. Wer liest, ist auch hier klar im Vorteil.

3) Ich habe vom Neuwagen und 6 Jahre geschrieben, deswegen war dieser Punkt völlig schwachsinnig. Aber wie gesagt, wer liest, ist klar im Vorteil.

Hallo,

das Fahrzeug ist und bleibt Dein Privatfahrzeug!

Die 30 Ct erhältst Du vom AG steuerfrei/KM dafür, dass Du mit Deinem Privatfahrzeug dienstlich unterwegs bist. Falls Deine Kosten < 30 Ct/Km sind, machst Du gar nichts und "nimmst den Gewinn mit".

Eher realistisch sind die tatsächlichen Kosten > 30 Ct/Km und Du machst die Differenz steuerlich geltend.

Ein 1% Versteuerung hat hier nicht zu suchen, die gibt es nur bei privat genutzten Firmenwagen.

Im Fahrtenbuch brauchst Du nur die Dienstfahrten (reproduzierbar) notieren.

Falls Deine Kosten/Km > 30 Ct/Km sind machst du eine Vollkostenrechnung (alle Belege sammeln), für jedes Jahr:

Jahres-AFA (auf 6 Jahre, falls neu), oder Leasingkosten/a

+ Steuer/a

+ Versicherung/a

+ Service/a

+ Reifen/a

+ Sprit/a

+ Reparatur/a

+ ..../a

_________________

Summe/a

Teile diese Summe/a durch die Gesamtkilometer/a, errechne die Differenz zu den 30 Ct/Km und multipliziere diesen Differenzbetrag mit Deinen Dienstkilometern in diesem Jahr.

Diesen dann ermittelten Betrag kannst Du von der Steuer absetzen, die 30 Ct stehen Dir ja steuerfrei zu.

Was Du nach X Jahren (Restwert: ?) mit dem KFZ machst, ist Dein Problem und dem Finanzamt egal.

 

Gruß

michasde

 

 

Hallo,

fast vergessen.

Ob Neukauf oder Gebrauchtwagenkauf (unterschiedliche AfA), oder Leasing, das mußt Du einfach mal als Modellrechnung (konservativ) durchrechnen und dann entscheiden.

Das hängt sicher auch vom Modell ab.

Gruß

michasde

Themenstarteram 7. April 2008 um 5:19

Zitat:

Original geschrieben von michasde

Hallo,

fast vergessen.

Ob Neukauf oder Gebrauchtwagenkauf (unterschiedliche AfA), oder Leasing, das mußt Du einfach mal als Modellrechnung (konservativ) durchrechnen und dann entscheiden.

Das hängt sicher auch vom Modell ab.

Gruß

michasde

Super, vielen Dank für das Feedback.

Viele Grüße,

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von michasde

...) notieren.

Falls Deine Kosten/Km > 30 Ct/Km sind machst du eine Vollkostenrechnung (alle Belege sammeln), für jedes Jahr:

Jahres-AFA (auf 6 Jahre, falls neu), oder Leasingkosten/a

+ Steuer/a

+ Versicherung/a

+ Service/a

+ Reifen/a

+ Sprit/a

+ Reparatur/a

+ ..../a

_________________

Summe/a

...

Das Problem an dieser Rechnung ist m.E. der Wertverlust, der sich nun mal nicht so leicht nachweisen lässt und in Deiner Brechnung gänzlich unberücksicht bleibt. Der Wertverlust ist aber wohl einer der wesentlichen Kostenfaktoren.

Grüße

Jörg

am 7. April 2008 um 9:16

Ich mache das jetzt schon mehrere Jahre und mein Cousin macht es sogar noch länger mit seiner Firma. Leasing und Kaufen und Verkaufen, alles schon ausprobiert und nicht so theoretisch wie du, sondern praktiziert.

Und wir machen das alle im Einvernehmen mit dem FA und Steuerberater. Danke für den Hinweis, den ich nicht brauche.

-> [Ich bin schon seit 1996 Firmeninhaben und habe es selber auch praktiziert, ich rede dabei nicht von Theorie sondern aus der Praxis.]

Zu deinen Punkten, die völlig überflüssig sind:

1) Für 1 Euro habe ich es gemacht und das FA hat es akzeptiert. Ich habe geschrieben, dass man es "begründen" muss. Wer liest, ist klar im Vorteil.

-> [Glaube ich dir nicht ganz bzw. kann es immer noch zu Problemen kommen wenn eine Steuerprüfung ansteht. Es sei den das Auto hatte schon 500.000 km auf der Uhr und dann hat es halt nur noch Schrottwert. Jedenfalls wäre ich auf die Begründung die du dem Finanzamt angegeben hast sehr gespannt.]

 

2) Du brauchst keine 1% Regelung, wenn du ein Fahrtenbuch führst. Übrigens ist die 1% Regelung völlig egal ob du Leasing oder Kauf machst, deshalb war dein Argument hier völlig sinnlos. Wer liest, ist auch hier klar im Vorteil.

-> [Das ist mir völlig klar! Deshalb hatte ich auch geschrieben 1% Regelung ODER Fahrtenbuch, sowie bei Leasing ODER Kauf.]

 

3) Ich habe vom Neuwagen und 6 Jahre geschrieben, deswegen war dieser Punkt völlig schwachsinnig. Aber wie gesagt, wer liest, ist klar im Vorteil.

-> [Ja und ich hatte auch von einem Neuwagen geschrieben 6 Jahre ODER bei einem Gebrauchten 5 Jahre, wo ist da das Problem?]

-> [Übrigens: Die MwSt. bekommt er als Privatmann (da nicht Vorzugssteuerabzugsberechtigt) nicht einen Monat später vom FA erstatte.]

Glaube eher das du mal die Brille aufsätzen solltest! Kannst ja selber nicht lesen!

PS: Außerdem will Tobman01 das Auto privat kaufen oder leasen und die echten Kilometerkosten gelten machen. Das funktioniert eh ganz anders, deshalb sollte er mit seinem Steuerberater mal darüber sprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Beutelteufel

Zitat:

Original geschrieben von michasde

 

Jahres-AFA (auf 6 Jahre, falls neu), oder Leasingkosten/a

+ Steuer/a

+ Versicherung/a

+ Service/a

+ Reifen/a

+ Sprit/a

+ Reparatur/a

+ ..../a

_________________

Summe/a

...

Das Problem an dieser Rechnung ist m.E. der Wertverlust, der sich nun mal nicht so leicht nachweisen lässt und in Deiner Brechnung gänzlich unberücksicht bleibt. Der Wertverlust ist aber wohl einer der wesentlichen Kostenfaktoren.

Eben nicht, denn der Wertverlust wird entweder mit der AFA oder den Leasingkosten dargestellt. Die Berechnung ist schon richtig so.

Grüße

Jan

Verstehe irgendwie nur Bahnhof. Privatwagen ist privat-also kann ich nirgens nichts absetzen ,keine Afa,keine 1% oder sonstwas.Seit wann kann sich denn ein Arbeitnehmer/Angestellter einen Firmenwagen zulegen und steuerlich absetzen?Wenn ich 0.30 € pro km vom Arbeitgeber bekomme (nach Fahrtenbuch) aber 0.50 € Kosten habe,kann ich die Differenz je dienstl.gefahrenen km als Werbungskosten absetzen.

Ende-für mich??

Alex.

am 7. April 2008 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von ap11

Verstehe irgendwie nur Bahnhof. Privatwagen ist privat-also kann ich nirgens nichts absetzen ,keine Afa,keine 1% oder sonstwas.Seit wann kann sich denn ein Arbeitnahmer/Angestellter einen Firmenwagen zulegen und steuerlich absetzen?Wenn ich 0.30 € pro km vom Arbeitgeber bekomme (nach Fahrtenbuch) aber 0.50 € Kosten habe,kann ich die Differenz je dienstl.gefahrenen km als Werbungskosten absetzen.

Ende-für mich??

Alex.

Ja genau. Das was ich schrieb gilt nur bei einem Selbstständigen Firmeninhaber, aber nicht Privatman/PKW.

MfG

Lars

Hallo,

grundsätzlich ist die Aussage richtig, dass die Differenz zwischen den vom Arbeitsgeber erstatteten und tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzbar sind. Darunter fallen alle Belege, die Du in einem Jahr gesammelt hast. Letztendlich auch die "Afa". Ich habe das 15 Jahre praktiziert, da ich von einem Fahrzeug andere Vorstellungen hatte als mein Arbeitgeber. Anfangs waren es Gebrauchtwagen, zuletzt Leasingfahrzeuge - aber bitte nur KM-Leasing. 1%-Regelung gibt es für Privatpersonen nicht. Einen Veräußerungsgewinn musst Du als Privatmann auch nicht versteuern.

Thema Afa: Ich habe von meinem Freundlichen eine Gebrauchwagenbewertung zum Ende eines jeden Jahres vornehmen lassen und die Differenz zum Anschaffungs- oder dem Vorjahreswert als Afa angesetzt. Ich hatte somit etwas schriftliches und es gab nie Probleme. Welches Verfahren Du bevorzugst ist abhängig von Deiner individuellen Nutzungsdauer. Bei kurzer Nutzungsdauer ist die Bewertungsmethode vorteilhafter, weil bekannterweise der Wertverlust in den ersten Jahren sehr hoch ist. Fährst Du Dein Fahrzeug 5 oder 6 Jahre ist die lineare Abschreibung günstiger, da Du dann ab dem 4. Jahr noch Kosten hast. Bei Leasing hast Du keine Afa, aber Du kannst die Differenz zu etwaigen Mehrkilometern ansetzen, also Beispiel Du kalkulierst mit 30 TKM/Jahr und bist nach einem Jahr 35 TKM gefahren. Pro Mehrkilometer must Du 12 Cent inkl. MwSt bezahlen also 600 Euro Zusatzkosten. Soweit alles kein Problem.

Mit der Fahrzeugbewertung kannst Du spielen - äußere Deine Wünsche Deinem Freundlichen und schon passt es wieder, allerdings sollte der Wert wenigstens annähernd realistisch sein. Und noch etwas: Die Leasingsonderzahlung kannst Du ebenfalls linear über die Leasingdauer verteilen.

Gruß,

Martin

Zitat:

Darunter fallen alle Belege, die Du in einem Jahr gesammelt hast. Letztendlich auch die "Afa".

und du wohnst in Deutschland,daß du als Privatmann dein Auto von der Steuer absetzen konntest? Selbst ich als Selbständiger muß mind. 50 % dienstlich fahren ,um den Wagen von der Steuer absetzen zu können.Man kann doch nicht per Afa das gesamte Auto von der Steuer absetzen und dann noch irgendwelche km Pauschalen-Differenzen obendrauf dazurechnen.

Da kann ich mich ja nur noch wundern-da wirft doch jemand Äpfel und Birnen mächtig durcheinander.

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

...

Eben nicht, denn der Wertverlust wird entweder mit der AFA oder den Leasingkosten dargestellt. Die Berechnung ist schon richtig so.

...

Ups! Kleiner "black out". Du hast natürlich recht. AfA hatte ich wohl übersehen!

Grüße

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von ap11

....Man kann doch nicht per Afa das gesamte Auto von der Steuer absetzen und dann noch irgendwelche km Pauschalen-Differenzen obendrauf dazurechnen.

Da kann ich mich ja nur noch wundern-da wirft doch jemand Äpfel und Birnen mächtig durcheinander.

Alex.

Nein, nein, da verstehst Du was falsch. Wenn Du Dir obige Rechnung mit den direkt folgenden Berechnungsanmerkungen ansiehst, wirst Du sehen, dass die AfA nur Anteilig, gemessen am Verhältnis Dienst.- und Privatfahrten angesetzt wird.

Das ist dann auch weniger eine richtige "Afa-Abschreibung" als eher sowas wie der Versuch, den Wertverlust in die tatsächliche Berechnung der Aufwendungen einzubeziehen. Und diese Aufwendungen für den Job sind nunmal beim Arbeitnehmer als "Webungskosten" absetzbar. Voraussetzung ist jedoch, dass Du insgesamt über die Pauschale drüber kommst, was bei vielen Arbeitnehmern schon nicht der Fall ist. Dann bleibt es bei der Pauschale.

Grüße

Jörg

Hallo Zusammen,

ein Bekannter erzählte mir neulich, er würde das bei seinem Fahrzeug auch für die fahrten zur Arbeitstätte so machen und dort die tatsächlichen Kosten ansetzen anstatt der Pauschale von glaub ich 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer. Vollkostenrechnung natürlich auch hier vorausgesetzt. Hat da schon mal einer was von gehört?

Beste Grüße

Nils

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