ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 12:44

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur fiktiven Abrechnung. Ich weiß, es gibt dazu schon einiges, aber konkret eine Antwort auf meine Frage habe ich leider nicht gefunden:

Mir ist einer hinten drauf gefahren, Kofferraum eingedrückt. Lt. Gutachter Schaden von 3500 € (inkl. Mwst.), netto ca. 2900 €. Wollte den Schaden nicht reparieren lassen und mit der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen. Die Versicherung kürzt mir aber den Betrag auf 2200 €, da Verweis auf eine günstigere Werkstatt.

Fahrzeug ist 9 Jahre alt (Anschaffungsjahr war 2006). Habe bis 2010 insgesamt 3 Kundendienste in der Markenwerkstatt machen lassen; danach habe ich Ölwechsel/Bremsen erneuern selbst gemacht (mit Unterstützung eines Kumpels). Hatte 2009 und 2013 jeweils größere Reparaturen - beide wurden in der Markenwerkstatt durchgeführt.

Jetzt meine Frage: Darf mich die Versicherung auf die günstigere Werkstatt verweisen, weil ich die nach 2010 angefallenen Wartungsarbeiten selbst gemacht habe und nicht "lückenlos in Markenwerkstatt" durchführen hab lassen ?

Vielen Dank für die Antworten

reibein

Beste Antwort im Thema

Und was sollen deine falschen Anschuldigungen? Bringe doch erst mal Urteile von LG oder OLG, die deine These stützen! Zwei Urteile von geschätzt 1000 Urteilen zu diesem Thema ist eine sehr belastbare Grundlage.

Aber das kennt man schon aus den anderen Threads, dass du eher auf Krawall gebürstet bist als wirklich sinnvoll hilfst.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 8. Juli 2015 um 12:57

Dürfen tun die alles, aber man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Erst mal anschreiben, dass man mit der Kürzung nicht einverstanden ist, und falls nicht der volle Wert aus dem Gutachten bezahlt wird, man einen Anwalt beauftragt.

Sollten die sich quer stehen, einen Termin mit einem Anwalt für KFZ-Versicherungsrecht konsultieren. Die Erstberatung müsste kostenlos sein. Ausserdem zahlt die gegenerische Versicherung den Anwalt. Der wird Dir das dann bestimmt genau erklären können, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Meist reicht es schon, wenn der Anwalt einen Brief schreibt.

am 8. Juli 2015 um 12:58

Wie ich mich belesen habe: es geht um die Inspektionen, diese wären ja leicht durch die entsprechenden Stempel im Checkheft belegbar.

Bei uns hats letztes Jahr wunderbar geklappt bei einem 2005er CLIO.

Kürzung registriert -> zum Anwalt, der das Checkheft kopiert u. den noch ausstehenden Betrag gefordert -> dieser war fix gutgeschrieben

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 13:06

Hallo,

Scheckheft habe ich, sind nur die 3 Termine bis 2010 drin, sonst keine mehr, da ich die Wartung ja selbst erledigt habe. Die Seiten hab ich kopiert und der Versicherung geschickt. Die wollen jetzt aber wissen, wo danach die Wartung durchgeführt wurde; deshalb auch meine Frage: Können die kürzen, wenn ich seitdem die Wartung selbst gemacht habe ?

Werde wohl das ganze Scheckheft hinschicken, damit die auch sehen, dass ich in keiner anderen Werkstatt war.

Danke

-112 C 3192/13- vom 8.1.2014 und –108 C 3118/14 - vom 25.9.2014

Hier zwei Urteile, die mehr als genügend Argumente enthalten, um jede Verweisung vom Tisch zu fegen.

In Deinem Fall dürfte aber schon der Nachweis ausreichen, dass Du Reparaturen immer in der Markenwerkstatt hast durchführen lassen. Es geht schließlich um eine Reparatur und nicht um irgendwelche Wartungsarbeiten.

Gruß

Bei unserem Schaden damals wurde auch nur auf eine marken-unabhängige Werkstatt verwiesen. Nach mehreren Briefwechseln durch den Anwalt kam dann in der Tat das Ergebnis heraus, dass nur ein vollständiges und lückenloses Serviceheft beim Markenhändler dazu führt, dass man die Kürzung nicht hinnehmen muss. Den Schritt vor Gericht habe ich mir dann gespart, da dass die Sache nur weiter verzögert hätte.

Fazit: Wenn dein Serviceheft nicht lückenlos und nur beim Markenhändler geführt wurde, ist die Kürzung rechtens. Das ist für mich einer der wenigen Gründe, weiter in die Markenwerkstatt mit meinem Neuen zu fahren, damit mir dieser Ärger nicht wieder passiert. Denn der Verweis ist auch bei Kaskoschäden relevant, wenn man nicht nur beim Markenhändler war.

P.S.: Einzelne Urteile von AG´s haben keinerlei Bestand, ab LG oder OLG wird´s interessant. Und da ist die Rechtsprechung ebenso eindeutig in der von mir beschriebenen Weise.

EDIT: Achja, und natürlich ist dein Serviceheft NICHT lückenlos, da du 5 Jahre nicht mehr in der Markenwerkstatt warst. Sprich ob bei ATU oder selbst spielt keine Rolle.

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 13:55

Danke

d.h. ich muss wohl die Kürzung akzeptieren. Spielt es eine Rolle, dass ich die Schäden nur in der Markenwerkstatt hab reparieren lassen. Irgendwo hab ich gelesen "entweder lückenloser Service oder Reparaturen in Markenwerkstatt"; finde momentan aber nicht mehr die Quelle

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 13:57

Hab gerade erst gesehen

rrwraith: Wo kann ich die Urteile einsehen ?

DANKE

Probieren kannst du es. Reiche die Rechnungen ein und warte ab.

Laut meiner Erfahrung wird die Versicherung aber trotzdem auf dem Serviceheft herum reiten und die Kürzung aufrecht erhalten.

Von daher wirst du dann so oder so mit ungewissem Ausgang vor Gericht landen. Aber zumindest dein Prozessrisiko sollte überschaubar sein.

Muss dann jeder für sich wissen, ob ihm die extra Euro den Aufwand wert ist. Denn das wird auch die gesamte Regulierung des Schadens verzögern. Und mehrere Jahre auf das restlich Geld warten ist auch nicht so toll.

EDIT: Ich hatte doch schon geschrieben, dass diese Urteile von Amtsgerichten stammen, die dann von den Land- und Oberlandgerichten wieder einkassiert worden sind.

Einfach das Aktenzeichen bei Google eingeben, findest Du dann schon.

Zitat:

@hydrou schrieb am 8. Juli 2015 um 16:04:18 Uhr:

 

EDIT: Ich hatte doch schon geschrieben, dass diese Urteile von Amtsgerichten stammen, die dann von den Land- und Oberlandgerichten wieder einkassiert worden sind.

Was sollen solche Falschaussagen bringen? Unsicherheit stiften?

Oder bist Du der Meinung, nur weil Du Dich über den Tisch hast ziehen lassen, soll es Anderen auch so gehen?

Und was sollen deine falschen Anschuldigungen? Bringe doch erst mal Urteile von LG oder OLG, die deine These stützen! Zwei Urteile von geschätzt 1000 Urteilen zu diesem Thema ist eine sehr belastbare Grundlage.

Aber das kennt man schon aus den anderen Threads, dass du eher auf Krawall gebürstet bist als wirklich sinnvoll hilfst.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 8. Juli 2015 um 14:57:04 Uhr:

 

Sollten die sich quer stehen, einen Termin mit einem Anwalt für KFZ-Versicherungsrecht konsultieren. Die Erstberatung müsste kostenlos sein.

Was ist der Grund, dass die Erstberatung kostenlos sein müsste?

O.

Zitat:

@hydrou schrieb am 8. Juli 2015 um 16:30:00 Uhr:

Und was sollen deine falschen Anschuldigungen? Bringe doch erst mal Urteile von LG oder OLG, die deine These stützen! Zwei Urteile von geschätzt 1000 Urteilen zu diesem Thema ist eine sehr belastbare Grundlage.

Welche falschen Anschuldigungen? Ich habe lediglich festgestellt, dass Deine Aussage falsch ist, es wurde gar nichts kassiert. Im Übrigen geht es nicht um Thesen, sondern um Gesetze und Rechte.

Zitat:

Aber das kennt man schon aus den anderen Threads, dass du eher auf Krawall gebürstet bist als wirklich sinnvoll hilfst.

Was, glaubst Du, ist sinnvollere Hilfe für einen Fragesteller? Ihm stichhaltige Argumente an die Hand zu geben, wie er sich gegen rechtswidrige Kürzungen wehren kann? Oder ist es sinnvoller ihm zu sagen, verzichte auf Deine gesetzlichen Schadensersatzansprüche?

Deine Antwort
Ähnliche Themen