ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 12:44

Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur fiktiven Abrechnung. Ich weiß, es gibt dazu schon einiges, aber konkret eine Antwort auf meine Frage habe ich leider nicht gefunden:

Mir ist einer hinten drauf gefahren, Kofferraum eingedrückt. Lt. Gutachter Schaden von 3500 € (inkl. Mwst.), netto ca. 2900 €. Wollte den Schaden nicht reparieren lassen und mit der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen. Die Versicherung kürzt mir aber den Betrag auf 2200 €, da Verweis auf eine günstigere Werkstatt.

Fahrzeug ist 9 Jahre alt (Anschaffungsjahr war 2006). Habe bis 2010 insgesamt 3 Kundendienste in der Markenwerkstatt machen lassen; danach habe ich Ölwechsel/Bremsen erneuern selbst gemacht (mit Unterstützung eines Kumpels). Hatte 2009 und 2013 jeweils größere Reparaturen - beide wurden in der Markenwerkstatt durchgeführt.

Jetzt meine Frage: Darf mich die Versicherung auf die günstigere Werkstatt verweisen, weil ich die nach 2010 angefallenen Wartungsarbeiten selbst gemacht habe und nicht "lückenlos in Markenwerkstatt" durchführen hab lassen ?

Vielen Dank für die Antworten

reibein

Beste Antwort im Thema

Und was sollen deine falschen Anschuldigungen? Bringe doch erst mal Urteile von LG oder OLG, die deine These stützen! Zwei Urteile von geschätzt 1000 Urteilen zu diesem Thema ist eine sehr belastbare Grundlage.

Aber das kennt man schon aus den anderen Threads, dass du eher auf Krawall gebürstet bist als wirklich sinnvoll hilfst.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 8. Juli 2015 um 16:26

@ phaetoninteresse

Woher stammt die von dir verlinkte grüne Liste?

am 8. Juli 2015 um 17:05

leicht lesefaul wa?

Zitat:

wie gesagt grundsätzlich ja.

es sei denn nur kannst dem etwas entgegengehalten.

Ein Link hatte ich dir ja gegeben und sogar noch das Kapitel benannt.... naja dann eben noch mal als screenshot :-)

einfach punkte gedanklich durchgehen, und wenn eines davon zutrifft bis du raus...

Die Beweislast liegt bei Dir!.

edit: die ausführungen bzw. sich auf die kürzung von stundenverrechnungssätzen.

schau mal zwei posts vorher :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen