ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fiktive Abrechnung / Stundenlohn und UPE Aufschläge / verzwickt

fiktive Abrechnung / Stundenlohn und UPE Aufschläge / verzwickt

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:20

Hallo,

seit fünf Jahren war ich zur Inspektion u Reparatur ausnahmslos bei meiner markengebundenen Werkstatt. Nach einem Verkehrsunfall (Schuldfrage ist geklärt und liegt zu 100% beim Gegner) bin ich zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene). Dort hat ein Gutachter meinen Schaden begutachtet. Nun sind in diesem Gutachten die Stundenlöhne bzw. UPE Aufschläge der nicht markengebundenen Werkstatt ausgewiesen. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung reguliert, ABER:

- Stundenlöhne sowie UPE Aufschläge wurden gekürzt bzw. gestrichen.

Was MUSS in diesem o.g. Fall die Versicherung übernehmen?

Muss die Versicherung die Stundenlöhne übernehmen, die im Gutachten ausgewiesen sind oder gar die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge der markengebundenen Werkstatt (die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge liegen bei der markengebundenen Werkstatt deutlich höher als im Gutachten ausgewiesen).

Kann mich nun die Versicherung auf eine nicht markengebundene Werkstatt verweisen, da ich den Wagen nach dem Unfall zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene) gebracht habe?

Für mich war die Begutachtung in keinster Weise eine Bindung an die nicht markengebundene Werkstatt. Die nicht markengebundene Werkstatt liegt eben nahe der Unfallstelle. Nach dem Unfall wusste ich nichtmal, ob die Verkehrssicherheit gegeben war. Daher habe ich für die Begutachtung darauf verzichtet, den weiten Weg (35km) zur markengebundenen Werkstatt zu fahren.

Nun stellt sich die Frage, wer den Aufpreis bezahlen muss, wenn ich bei einer Reparatur die markengebundene Werkstatt aufsuche bzw. welchen Preis die Versicherung richtigerweise bei fiktiver Abrechnung bezahlen müsste.

Über Antworten, Tipps, Hinweise etc. wäre ich sehr dankbar und freue ich mich auf zahlreiche Beiträge.

Vielen Dank schonmal an das Forum und an alle Antworter.

Mit den besten Grüßen

Lisa

P.S. Evtl. hat auch jemand ein Urteil über o.g. Situation. Ich konnte leider nichts darüber finden, wenn der Wagen bei einer nicht markengebundenen Werkstatt abgegeben wird...

 

Beste Antwort im Thema

Hmm, damit würde ich den Gutachter aber nicht so einfach davon kommen lassen. Was macht er zb wenn ein Unfallwagen (Porsche) beim örtliche Opelhändler zur Begutachtung steht da dieser Opel Händler eben der örtliche Abschlepper des ADAC ist. Da wird er wohl kaum den Verrechnungssatz des Opelhändlers ansetzen ;)

Allerdings würde ich auch den Schaden in meiner Werkstatt reparieren lassen und eben nicht fiktiv abrechnen. Dann gibt es auch keine großen Fragen der Versicherung mehr und der Gutachter ärgert sich da er ja auch nach Schadenhöhe bezahlt wird und sich somit slbst um etwas Geld gebracht hat.

Dein Problem besteht mMn nur deswegen, da du gern noch etwas "übrig" hättest nachdem der Schaden behoben ist. Da bin ich kein Fan von, so etwas zu erzwingen und daher finde ich die Regelungen seitens der Versicherung auch gut und richtig es nicht all zu leicht zu machen.

Grüße

Steini

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Hmm, damit würde ich den Gutachter aber nicht so einfach davon kommen lassen. Was macht er zb wenn ein Unfallwagen (Porsche) beim örtliche Opelhändler zur Begutachtung steht da dieser Opel Händler eben der örtliche Abschlepper des ADAC ist. Da wird er wohl kaum den Verrechnungssatz des Opelhändlers ansetzen ;)

Allerdings würde ich auch den Schaden in meiner Werkstatt reparieren lassen und eben nicht fiktiv abrechnen. Dann gibt es auch keine großen Fragen der Versicherung mehr und der Gutachter ärgert sich da er ja auch nach Schadenhöhe bezahlt wird und sich somit slbst um etwas Geld gebracht hat.

Dein Problem besteht mMn nur deswegen, da du gern noch etwas "übrig" hättest nachdem der Schaden behoben ist. Da bin ich kein Fan von, so etwas zu erzwingen und daher finde ich die Regelungen seitens der Versicherung auch gut und richtig es nicht all zu leicht zu machen.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 7. Oktober 2015 um 15:08:57 Uhr:

Hmm, damit würde ich den Gutachter aber nicht so einfach davon kommen lassen. Was macht er zb wenn ein Unfallwagen (Porsche) beim örtliche Opelhändler zur Begutachtung steht da dieser Opel Händler eben der örtliche Abschlepper des ADAC ist. Da wird er wohl kaum den Verrechnungssatz des Opelhändlers ansetzen ;)

Das kommt darauf an welche Informationen dem Gutachter bei der Besichtigung gegeben wurden. ;)

Natürlich kann man sein Auto irgendwo begutachten lassen und woanders reparieren. Gerade wenn Zweifel an der Verkehrssicherheit bestehen genau richtig sich eine nah gelegene Werkstatt dafür zu suchen. Nur wenn man woanders reparieren lassen will muss man das dem Gutachter auch sagen, woher soll der das wissen? Hinterher ankommen "abba ich will doch ..." Abgesehen davon, was ist mit den Kosten der Werkstatt wo du die Begutachtung hast durchführen lassen? Die werden auch hellauf begeistert sein Arbeit damit zu haben und du gehst jetzt woanders hin.

Wenn ich ein Auto in einer Fachwerkstatt - egal ob freie, markengebundene oder sonstwas - besichtige, das Auto da auf dem Hof steht, kein Totalschaden ist und mir keiner was sagt von wegen "wird aber woanders repariert", da ist es ganz normal die Stundenlöhne der Werkstatt anzusetzen wo man das Auto gesehen hat.

Wo wir wieder beim ersten Satz meines Posts wären. ;)

 

Sorry, aber da sollte der Profi (der SV in dem Fall) dem Anfänger, welcher eh gerade zusätzlich im Stress ist aber schon als Dienstleister dem Kunden die Unterschiede erklären welche entstehen. Der Kunde kann hier nicht alles wissen.

Grüße Steini

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 7. Oktober 2015 um 14:22:40 Uhr:

Auf meine Aussage hin, dass die nächste Fachwerkstatt mehr als 30km entfernt liegt, antwortete der Gutachter, dass ich dies explizit bei der Begutachtung hätte sagen müssen.

Aus der Anmerkung des SV ist zu schließen, dass die TE bei der Begutachtung dabei war.

Dann kann nicht erwartet werden, dass der in Wertgutachten unerfahrenen Auftraggeber von sich aus sagt, wo repariert werden soll, sondern dann wird erwartet, dass der SV, der die Bedeutung der Stundensätze in einem Gutachten detailliert kennt, seiner nebenvertraglichen Pflicht ( Aufklärung seines Kunden) nachkommt und nach der Werkstatt fragt, in der die Reparatur stattfinden soll.

Verletzung nebenvertraglicher Pflichten haben dieselben Folgen wie Verletzung vertraglicher Verpflichtungen.

O.

Zitat:

@steini111 schrieb am 8. Oktober 2015 um 13:35:34 Uhr:

Sorry, aber da sollte der Profi (der SV in dem Fall) dem Anfänger, welcher eh gerade zusätzlich im Stress ist aber schon als Dienstleister dem Kunden die Unterschiede erklären welche entstehen. Der Kunde kann hier nicht alles wissen.

Nun, keiner von uns war dabei. Und welcher Kunde fährt in Werkstatt X vor und will in Y reparieren lassen wenn es nicht gerade ein Abschleppdienst ist?

Ohne den TE und das Gespräch zu kennen, meist ist es doch so dass erst repariert werden soll, dann liest Kunde im Internet und liest wie er vermeintlich viel Geld aus dem Unfall herausschlagen kann und auf einmal ist alles anders. Zumal, wenn die Aussage dass repariert werden soll getätigt wurde die Stundensätze im Gutachten weitgehend wurscht sind, dann geht es nur noch um den dort aufgeführten Reparaturweg und die tatsächlichen Stundensätze der Reparaturwerkstatt.

Gutachten nachträglich ändern würde ich ohne Anwalt bei der Sache nur ungern, sowas geht sonst meist in die Hose und die Versicherung streikt. Scheckheft beim Anwalt abgeben, man habe sich anders entschieden und die Abrechnung mit Reparaturweg des Gutachtens und Stundenlöhnen der Markenwerkstatt nachfordern.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 9:23

kurzes Update:

Es liegt nun alles beim Anwalt.

Das Gutachten soll nicht geändert werden. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Versicherung die im Gutachten angesetzten Stundenlöhne bezahlen muss und nicht die der Markenwerkstatt. Das heißt für mich, dass ich darauf zahlen muss, sofern ich den Schaden in der Markenwerkstatt reparieren lasse.

Weiterhin heißt es auch, dass ich das nächste Mal gleich den Abschleppdienst hole, um mich zur nächsten Markenwerkstatt zu bringen.

Abschließend möchte ich klarstellen, dass es mir nicht um "vermeintlich viel Geld aus dem Unfall herausschlagen" geht, sondern dass das Auto repariert wird UND ich nichts daraufzahlen muss. Nach dem Unfall besitze ich jetzt ein Unfallauto, zudem habe ich den ganzen Ärger mit Versicherung, Anwalt, Gutachter. Und am Ende muss ich noch drauflegen. Das kann doch alles nicht wahr sein...

Ja und?

Selber Schuld, wenn man nicht weiß, wie man sich im Schadensfall richtig verhalten muss.

Ich hatte vor 2 Jahren auch einen nichtverschuldeten Unfall.

Da rufe ich dann meinen Vertreter an und der sagt mir genau was ich machen soll.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 10:37

einen Vertreter der Versicherung? oder wen?

Ich frage mich noch immer, wie ich den Unfall im Voraus einschätzen kann? Wenn der Gutachter später feststellt, dass das Auto verkehrssicher ist, dann bleibe ich womöglich auch auf den Kosten des Abschleppdienstes sitzen.

Im Nachhinein ist man eben immer schlauer...

Kann mir jemand nochmal klar und verständlich mitteilen, wie konkret in einem nichtverschuldeten Unfall vorzugehen ist. Das wäre wirklich toll. Ich denke, dies wäre nicht nur für mich eine wichtige Belehrung.

Da jeder Unfall anders aussieht, gibts dafür kein Patentrezept.

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:37:29 Uhr:

...

Kann mir jemand nochmal klar und verständlich mitteilen, wie konkret in einem nichtverschuldeten Unfall vorzugehen ist.

Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, fährst du mit dem Fahrzeug zur gewünschten Werkstatt.

Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, dann läßt du es zur gewünschten Werkstatt abschleppen, wobei die Entfernung akzeptabel sein muß.

Dann beauftragst du einen Sachverständigen, der das Fahrzeug dort in deinem Beisein begutachtet.

Themenstarteram 23. Oktober 2015 um 11:42

update:

die Versicherung zahlt den Stundenlohn, welcher im Gutachten ausgewiesen ist und nicht den Stundenlohn, der bei der markengebundenen Werkstatt anfallen würde. Somit muss ich leider bei Reparatur des Wagens in der markengebundenen Werkstatt drauflegen.

Was lerne ich daraus?

Das nächste Mal wird rücksichtslos in die markengebundene Werkstatt gefahren...

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:42:59 Uhr:

...

die Versicherung zahlt den Stundenlohn, welcher im Gutachten ausgewiesen ist und nicht den Stundenlohn, der bei der markengebundenen Werkstatt anfallen würde. Somit muss ich leider bei Reparatur des Wagens in der markengebundenen Werkstatt drauflegen.

...

Wer sagt das?

Wenn du in der markengebundenen Werkstatt tatsächlich reparieren läßt, dann unterschreibst du dort eine Abtretungserklärungen und wenn deren Rechnung von der Versicherung nicht beglichen wird, dann nimmst du einen Rechtanwalt.

Was zu Ärger führen könnte wäre allenfalls, wenn du Rosinenpickerei betreiben möchtest.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:57:12 Uhr:

 

Wer sagt das?

Wenn du in der markengebundenen Werkstatt tatsächlich reparieren läßt, dann unterschreibst du dort eine Abtretungserklärungen und wenn deren Rechnung von der Versicherung nicht beglichen wird, dann nimmst du einen Rechtanwalt.

und wenn deren Rechnung von der Versicherung nicht beglichen wird, dann bezahlst Du den von der Versicherung nicht beglichenen Rest an die Markenwerkstatt.

Der Rechtsanwalt kann dann Schritte unternehmen, um die von Dir an die Werkstatt bezahlten Beträge von der Versicherung einzufordern.

O.

Schuldner ist immer der Auftraggeber, etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.

Den Rechtsanwalt zahlt die Versicherung übrigens auch noch, es sei denn, dass unberechtigte Forderungen gestellt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. fiktive Abrechnung / Stundenlohn und UPE Aufschläge / verzwickt