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fiktive Abrechnung / Stundenlohn und UPE Aufschläge / verzwickt

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 10:20

Hallo,

seit fünf Jahren war ich zur Inspektion u Reparatur ausnahmslos bei meiner markengebundenen Werkstatt. Nach einem Verkehrsunfall (Schuldfrage ist geklärt und liegt zu 100% beim Gegner) bin ich zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene). Dort hat ein Gutachter meinen Schaden begutachtet. Nun sind in diesem Gutachten die Stundenlöhne bzw. UPE Aufschläge der nicht markengebundenen Werkstatt ausgewiesen. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung reguliert, ABER:

- Stundenlöhne sowie UPE Aufschläge wurden gekürzt bzw. gestrichen.

Was MUSS in diesem o.g. Fall die Versicherung übernehmen?

Muss die Versicherung die Stundenlöhne übernehmen, die im Gutachten ausgewiesen sind oder gar die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge der markengebundenen Werkstatt (die Stundenlöhne sowie die UPE Aufschläge liegen bei der markengebundenen Werkstatt deutlich höher als im Gutachten ausgewiesen).

Kann mich nun die Versicherung auf eine nicht markengebundene Werkstatt verweisen, da ich den Wagen nach dem Unfall zur nächstgelegensten Werkstatt (keine markengebundene) gebracht habe?

Für mich war die Begutachtung in keinster Weise eine Bindung an die nicht markengebundene Werkstatt. Die nicht markengebundene Werkstatt liegt eben nahe der Unfallstelle. Nach dem Unfall wusste ich nichtmal, ob die Verkehrssicherheit gegeben war. Daher habe ich für die Begutachtung darauf verzichtet, den weiten Weg (35km) zur markengebundenen Werkstatt zu fahren.

Nun stellt sich die Frage, wer den Aufpreis bezahlen muss, wenn ich bei einer Reparatur die markengebundene Werkstatt aufsuche bzw. welchen Preis die Versicherung richtigerweise bei fiktiver Abrechnung bezahlen müsste.

Über Antworten, Tipps, Hinweise etc. wäre ich sehr dankbar und freue ich mich auf zahlreiche Beiträge.

Vielen Dank schonmal an das Forum und an alle Antworter.

Mit den besten Grüßen

Lisa

P.S. Evtl. hat auch jemand ein Urteil über o.g. Situation. Ich konnte leider nichts darüber finden, wenn der Wagen bei einer nicht markengebundenen Werkstatt abgegeben wird...

 

Beste Antwort im Thema

Hmm, damit würde ich den Gutachter aber nicht so einfach davon kommen lassen. Was macht er zb wenn ein Unfallwagen (Porsche) beim örtliche Opelhändler zur Begutachtung steht da dieser Opel Händler eben der örtliche Abschlepper des ADAC ist. Da wird er wohl kaum den Verrechnungssatz des Opelhändlers ansetzen ;)

Allerdings würde ich auch den Schaden in meiner Werkstatt reparieren lassen und eben nicht fiktiv abrechnen. Dann gibt es auch keine großen Fragen der Versicherung mehr und der Gutachter ärgert sich da er ja auch nach Schadenhöhe bezahlt wird und sich somit slbst um etwas Geld gebracht hat.

Dein Problem besteht mMn nur deswegen, da du gern noch etwas "übrig" hättest nachdem der Schaden behoben ist. Da bin ich kein Fan von, so etwas zu erzwingen und daher finde ich die Regelungen seitens der Versicherung auch gut und richtig es nicht all zu leicht zu machen.

Grüße

Steini

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Lisa, die der MarkenWs.

Der VR hat mangels Angabe was mit den Kfz passiert fiktiv abgerechnet und auf ortsübliche SVS da Kfz älter als 3 Jahre gekürzt. Alles iO. Wenn du nicht reparieren willst, dann reichst du das Scheckheft nach.

Ich unterstelle mal, dass es keine technische Monierung gab beim Gutachten.

Hallo Lisa,

um die Kuh wieder vom Eis zu kriegen, musst Du mit dem Gutachter reden.

Dieser hat, offensichtlich in der irrigen Annahme, Du würdest in dieser Werkstatt reparieren lassen, sein Gutachten mit deren Stundenverrechnungssätzen erstellt. Dies wäre nur dann richtig, wenn Du dies ausdrücklich geäußert hättest.

Um Dir alle Optionen offen zu halten, muss er sein Gutachten abändern. Er muss ein korrektes und rechtskonformes Gutachten mit den Verrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstatt erstellen. Danach kannst Du entscheiden, ob Du in der Werkstatt Deiner Wahl reparieren lässt, oder ob Du fiktiv abrechnest.

Da die Versicherung bereits rechtswidrig gekürzt hat, ist die Beauftragung eines Fachanwalts zwingend, wenn Du vollständigen Schadensersatz möchtest.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 13:26

Danke rrwraith. Zum ersten Mal lese ich, dass die Versicherung rechtswidrig gekürzt hat. Das ist und war mir nicht klar. Wahrscheinlich komme ich ohne Rechtsanwalt nicht an das Geld, das mir zusteht. Ich werde mit dem Gutachter telefonieren. Wie ich ihn allerdings einschätze, wird er sein Gutachten nicht umändern. Aber einen Versuch ist es auf alle Fälle wert. Nochmal vielen Dank für Deinen Beitrag.

@BerniHAL: Technische Monierung gab es auch. Um welche genau es sich handelt, kann ich nicht beurteilen, da mir nichts näheres bekannt ist. Vom Endbetrag sind es fast genau 3%. Auch hier weiß ich nicht, ob dies die Versicherung darf. Ist es von Bedeutung, ob technische Monierung vorliegt?

Was heißt VR?

am 6. Oktober 2015 um 13:29

rrwraith ist offensichtlich Anwalt.

Bei ihm handelt jede Versicherung immer uns ständig rechtswidrig.

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 6. Oktober 2015 um 15:26:06 Uhr:

Ich werde mit dem Gutachter telefonieren. Wie ich ihn allerdings einschätze, wird er sein Gutachten nicht umändern. Aber einen Versuch ist es auf alle Fälle wert. Nochmal vielen Dank für Deinen Beitrag.

Wenn er sein Gutachten nicht ändern will, dann sage ihm bitte, dass es in der vorliegenden Form falsch ist, zur Regulierung deshalb ungeeignet, und er dann auch kein Geld bekommen würde.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 13:38

Den Gutachter habe ich gerade nicht erreichen können.

Das Geld hat die Versicherung bereits direkt mit dem Gutachter abgerechnet. Dies geht aus meiner Schadensregulierungsabrechnung hervor.

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 6. Oktober 2015 um 15:38:52 Uhr:

Den Gutachter habe ich gerade nicht erreichen können.

Das Geld hat die Versicherung bereits direkt mit dem Gutachter abgerechnet. Dies geht aus meiner Schadensregulierungsabrechnung hervor.

Das spielt keine Rolle. Wenn er nicht ändert, wird er Dir gegenüber schadensersatzpflichtig.

am 6. Oktober 2015 um 14:39

lol

wird immer besser.

rrwraith verklagt dann für dich auch den Gutachter! :D

Wieso hat der Versicherer rechtswidrig gekürzt? Hast DU das gesehen? Würde mal nachfragen warum das gekürzt wurde. Was ist gekürzt worden?

Wie gesagt bei fiktiver Abrechnung wird keine Mehrwertsteuer bezahlt, auch nicht auf den Stundenlohn.

Wenn Du reparieren lassen willst, hast Du freie Werkstattwahl. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Stundenlohn im Gutachten hin oder her.

Wenn Du reparieren lassen willst, hat sich das mit dem Gutachten und Stundenlöhnen erledigt.

Du willst teilweise was fix-Abrechnen. Dann schau dir die weiteren Positionen im Gutachten an ob die i.O. sind.

Erst dann über weiteres nachdenken.

Man könnte hier durchaus die Meinung vertreten, dass das Gutachten im Hinblick auf die angesetzten Stundenverrechnungssätze fehlerhaft ist, in diesem Fall sollte die Auftraggeberin den Mangel durchaus rügen und eine Nachbesserung verlangen.

Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn bei der Auftragserteilung für das Gutachten mitgeteilt wurde, dass ein Reparaturauftrag noch nicht erteilt ist (und auch noch nicht entschieden ist, in welcher Werkstatt repariert wurde) und wenn die ausschließliche Wartung in der markengebundenen Fachwerkstatt erwähnt wurde. Ersteres ist offensichtlich unstrittig, bei zweiterem könnte man noch die Folgefrage stellen, ob der Gutachter konkret danach hätte fragen müssen...

Wenn die Versicherung bei einem mehr als drei Jahre alten Fahrzeug die Information "noch kein Reparaturauftrag erteilt" hatte, die Information "Scheckheftgepflegt" aber nicht, dann sind bei fiktiver Abrechnung Kürzungen auf Durchschnittsverrechnungssätze (besser: Verrechnungssätze einer Referenzwerkstatt) ja nicht unbedingt zu beanstanden.

am 6. Oktober 2015 um 21:38

Zitat:

@Lisa1981 schrieb am 6. Oktober 2015 um 13:04:24 Uhr:

Weil die Markenwerkstatt mit ca. 35km zu weit entfernt war und ich nicht mehr wusste, ob das Auto verkehrssicher ist oder nicht.

Wenn ich nicht Schuld bin an der Sache ruf ich den Abschleppdienst. Worst case bezahlt den sowieso deine eigene Versicherung (fast bei jeder Versicherung heut dabei) oder du bist Mitglied bei den Engeln in gelb :-)

Hätte das Auto keinen mm mehr bewegt und brav den Abschleppdienst gerufen. Worst case dichtet dir die andere Versicherung noch ne Verschlimmerung des Schadens durch Bewegen des Autos an. Beim Nichtzahlen ist die Fantasie bei den Versicherungen ja grenzenlos.

Wenn man nicht weiß ob das Auto nicht verkehrssicher ist, bewegt man das Auto grundsätzlich nicht. Sorry für die harten Worte, aber das sagt einem der gesunde Menschenverstand schon.

am 6. Oktober 2015 um 21:48

Zitat:

@olmo12 schrieb am 6. Oktober 2015 um 15:29:01 Uhr:

rrwraith ist offensichtlich Anwalt.

Bei ihm handelt jede Versicherung immer uns ständig rechtswidrig.

Kennst du ne Versicherung, die freiwillig mehr zahlt als sie muss?? Falls ja, sag mir Bescheid weil da schliess ich alles ab. :-)

Versicherungen zahlen nie mehr als sie müssen, meistens sogar noch weniger.

Hatte mal ne kaputte Stoßstange mit 2xNSW. Da meinte die Versicherung doch ernsthaft, warum ich den rechten NSW bezahlt haben möchte wenn links der Schaden war. Hallo, die Leute haben Abitur :-))

Zitat:

@ManuelFRG schrieb am 6. Oktober 2015 um 23:48:27 Uhr:

 

Hatte mal ne kaputte Stoßstange mit 2xNSW. Da meinte die Versicherung doch ernsthaft, warum ich den rechten NSW bezahlt haben möchte wenn links der Schaden war.

Und?

Was war daran nicht richtig.

Wenn links der Reifen und Felge kaputt ist, bekommst Du auch nicht automatisch die rechte Seite mit bezahlt.

Selbst dann nicht wenn es diese Felgen nicht mehr im Handel gibt.

Ist schon doof mit dem Ponyhof, und so ...

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 12:22

kurze Information:

Den Gutachter habe ich soeben telefonisch erreicht. Er wird das Gutachten nicht ändern. Mir müsste doch klar gewesen sein, dass mein Wagen in der Werkstatt repariert wird, die ich angefahren habe und nicht die Fachwerkstatt. Auf meine Aussage hin, dass die nächste Fachwerkstatt mehr als 30km entfernt liegt, antwortete der Gutachter, dass ich dies explizit bei der Begutachtung hätte sagen müssen.

Dabei war mir doch zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht bewusst, ob verkehrssicher oder nicht. Noch immer weiß ich nicht, was ich das nächste Mal anders machen würde. Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass es egal scheint, wie man in der jeweiligen Situation handelt. Hätte ich doch mal den Absachleppdienst geholt. Nur was wäre dann gewesen, wenn der Gutachter zum Ergebnis kommt, das Auto ist verkehrssicher und hätte auch zur (Fach)werkstatt gefahren werden können? So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr...

Und danke für alle hilfreichen Beiträge.

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