Festtagsbeleuchtung LKW
Servus Leute,
ich musste mich doch letzte Woche sehr wundern, als ich nachts unterwegs war über die teilweisse sehr üppige Festtagsbeleuchtung, die manch LKW aussen sowie innen ziert.
Sicher für viele nun wirklich nichts neues.
Meist sind es im Innenraum Logo's und Schriftzüge der LKW-Hersteller und aussen erleuchten zig Scheinwerfer die Strasse so hell wie im Weltall ein explodierender Stern.
Sind solche Beleuchtungen überhaupt zulässig ?
Ich meine, dass ich beim TÜV alles eintragen lassen muss und man hört hier auch immer wieder Predigen, dass diese Birne und diese Scheinwerfer keine "E-Zulassung" besitzen. Keine blauen LED's als Standlicht eingebaut werden dürfen und Unterbodenbeleuchtung ist sowieso tabu.
Bei den LKW's scheint das aber nicht zu jucken... je heller und bunter um so besser. Auch habe ich das Gefühl, dass das von der Pol. gekonnt ignoriert wird. Der Autofahrer aber rausgewunken wird wenn ein einziges Standlichtbirnchen defekt ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wers mal ausprobieren will, Kennzeichen aufschreiben (Fahrer identifiziert sich selber bei LKW) und Polizei melden mit Angabe man hätte es für ein Einsatzfahrzeug gehalten und Platz gemacht.Verdacht einer Straftat - ...
Und wieder einmal wird sich aufgeregt um des Aufregens Willen... 🙄
117 Antworten
Ich denke doch, hier sind eher blau leuchtende Mischelah Männchen oder blaue "Horst/Hans/Manni/Evi..." Zeichen oder blaue Lichterketten komplett über die Windschutzscheibe gemeint.
Und ja, das empfinde ich ebenfalls als Ärgernis.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Sind solche Beleuchtungen überhaupt zulässig ?
im innenraum kann der fahrer machen was er will, hier hat der tüv keine handhabe - das (den betrieb) kann nur die polizei unterbinden!
und was die außen angebauten beleuchtungen angeht ists nicht anders wie im pkw auch, vor der hu/sp termin wird auf standart zurückgerüstet und noch auf dem prüfgelände wenn die plakette geklebt wurde der ganze kram wieder angeklemmt...
Ich finde es albern, aber nicht störend. Und ich bin froh, dass LKW nicht wegen Lappalien angehalten werden, ein stehender LKW kostet nur Geld.
Ich bin zweimal wegen eines defekten Rücklichtes angehalten worden und war jedes Mal dankbar - kostet ja nix und ich wusste es nicht. Allerdings bin ich auch schon unzählige Male nicht wegen defekter Beleuchtung angehalten worden.
Was blau angeht kann ich einen blauen LED-Streifen oder ein diffuses blaues Innenraumlicht durchaus von einem blau blinkenden Dachbalken oder Grillblitzer unterscheiden. Man sollte de LKW-Fahrern den Spaß lassen, die meisten machen es doch ohnehin nicht. Es sieht nämlich blöd aus 😉
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im innenraum kann der fahrer machen was er will, hier hat der tüv keine handhabe - das (den betrieb) kann nur die polizei unterbinden!
und was die außen angebauten beleuchtungen angeht ists nicht anders wie im pkw auch, vor der hu/sp termin wird auf standart zurückgerüstet und noch auf dem prüfgelände wenn die plakette geklebt wurde der ganze kram wieder angeklemmt...
Das mag wohl so sein, aber nicht wenn durch die im Innenraum leuchtende Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer blendet oder behindert werden.
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Aber warum blau? 🙄
Wers mal ausprobieren will, Kennzeichen aufschreiben (Fahrer identifiziert sich selber bei LKW) und Polizei melden mit Angabe man hätte es für ein Einsatzfahrzeug gehalten und Platz gemacht.
Verdacht einer Straftat - nix mit Ablage P wie bei Ordnungswidrigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
im innenraum kann der fahrer machen was er will, hier hat der tüv keine handhabe - das (den betrieb) kann nur die polizei unterbinden!
Wenn das tatsächlich so ist, warum ist es mir dann untersagt blaue Frontblitzer oder ähnliches im Innenraum anzubringen ?
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Das mag wohl so sein, aber nicht wenn durch die im Innenraum leuchtende Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer blendet oder behindert werden.
ruf den tüv an und frag nach - das beleuchtungsgeraffel im innenraum fällt schlichtweg unter den begriff "ladung", er kanns auf dem prüfbericht notieren, ein mangel ist es aber nicht!
Es gibt auch viele Pkwfahrer die nachtblind sind und nem Lkw entweder hinten drauf fahren oder auch mal nachts gefährden können (zu dichtes Einscheren usw.). Dann wird eben das Fahrzeug ausgeleuchtet.
Aber blaue Funzeln müssen nicht sein, ebenso helle Innenbeleuchtung durch Krempel wie beleuchtete Kronen oder Namensschilder.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ein LKW muss dieselben Kriterien der STVZO erfüllen wie ein PKW. Von Markierungs oder Umrissbeleuchtung war keine Rede (abgesehen davon existieren die beim PKW auch).
Ist dir klar, dass viele LKWs in Deutschland zum Transit sind und daher weder in Deutschland zugelassen sind noch den Deutschen Prüfbestimmungen unterliegen?
Lasst den LKW-Kutschern ihren Spaß bitte. Sie haben eh nicht mehr viel zu lachen. Es gibt Dinge auf der Straße die sind für mich ärgerlicher als LKW-Christbäume
Zitat:
dann schau weg!
fakt ist das ein lkw grundsätzlich eben ein lkw ist und kein pkw. was beim pkw verboten ist (aber eben toleriert wird) wie seiten markierungsleuchten ist beim lkw PFLICHT! somit ist die aussage von wegen "ist das zulässig" schonmal geklährt. es ist nichtnur zulässig sondern pflicht!bei der nächsten aussage das es keine ubb oder blaue funzeln geben darf: auch das ist schwachsinn[
Um bei Deinem Wortschatz zu bleiben, Deine Aussage ist auch Schwachsinn!
Bei "Lkw", ich nenne sie mal Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, sind Seitenmarkierungsleuchten auch nur Pflicht, wenn das Fahrzeug länger als 6,00m ist, ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus. An allen anderen "Lkw" sind die Seitenmarkierungsleuchten zulässig, wie natürlich auch an allen "Pkw" (Fahrzeugen zur Personenbeförderung). Auch bei den Umrissleuchten darf ein "Pkw" diese durchaus haben, wenn er denn mehr als 1,80m breit ist.
Eine Unterbodenbeleuchtung ist imho nicht zulässig im Betrieb, ich kenne zumindest keine Genehmigung dafür und lasse mich hier gern belehren (bitte mit Rechtsquelle).
Dranbauen und nur im Stand betreiben stört sicher niemanden, obwohl sich mir der Sinn nicht erschließt.
@TE
Man darf schon relativ viele zulässige Leuchten an einem solchen Kraftfahrzeug der Klasse N3 (Lkw >12t) zeitgleich dranhaben und auch betreiben: So aus dem Gedächtniszähle ich mal fürdie Fahrzeugfront auf: 2x Tagfahrleuchten, 2x Begrenzungsleuchten, 2x Abblendlicht, 6x Fernlicht (wenn 2 abgedeckt), 2x Umrißleuchten, 2x Parkleuchten, 2x Nebelscheinwerfer, 2x nicht dreieckige Rückstrahler, 2x Abbiegescheinwerfer, adaptives Frontbeleuchtungssystem, Konturmarkierungen. Dann noch diverse Zusatzscheinwerfer wie Arbeits- und Suchscheinwerfer, die aber während der Fahrt nicht leuchten dürfen. Ist schon ganz schön hell, gelle?
Gardiner
@gardiner
sorry aber wen du schon alles verklaubst bis ins detail dann machs doch überall?!
welcher lkw (pardon: motor betriebenes etwas zur gewerblichen güter beförderung) ist den kürzer als 6m? ok ein sprinter der als lkw zugelassen ist. bitte verzeihe mir meinen lapsus das ich diese geringen prozent anteil mit dem wort "lkw" so einfach erschlagen habe. ebenso die pkw´s (motorbetriebene pferdekutschen zur nicht gewerblichen güterbeförderung) die natürlich an jeder ecke stehen und breiter sind als 1,80m. -> btw brutto oder netto breite?
ich hab doch den hersteller einer zugelassen ubb gepostet: foliatec. und ebenso den hinweis mit der beschaltung:
Zitat:
es gibt sogar von foliatec eine ubb mit zulassung. auf die elektrische beschaltung kommt es an.
macht als ausstiegsbeleuchtung durchaus sinn. haben ja auch so ziemlich alle neuen premium kisten seit anfang der 2000er. nur sind die dinger da eben in den türen eingebaut und nicht unterm auto.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wers mal ausprobieren will, Kennzeichen aufschreiben (Fahrer identifiziert sich selber bei LKW) und Polizei melden mit Angabe man hätte es für ein Einsatzfahrzeug gehalten und Platz gemacht.Verdacht einer Straftat - ...
Und wieder einmal wird sich aufgeregt um des Aufregens Willen... 🙄
Und wiedermal ein Post um des Postens willen?
Wenns dich nicht interessiert kannst du dich auch auf die Themen beschränken die du toll findest wie rechts am Stau vorbeifahren oder ähnliches.
Solltest du einen LKW mit blauer Weihnachtsbeleuchtung und "Horst" in blau fahren dann entschuldige ich mich in aller Form, dann gehts dich was an.