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Festtagsbeleuchtung LKW

Themenstarteram 21. Mai 2013 um 9:31

Servus Leute,

ich musste mich doch letzte Woche sehr wundern, als ich nachts unterwegs war über die teilweisse sehr üppige Festtagsbeleuchtung, die manch LKW aussen sowie innen ziert.

Sicher für viele nun wirklich nichts neues.

Meist sind es im Innenraum Logo's und Schriftzüge der LKW-Hersteller und aussen erleuchten zig Scheinwerfer die Strasse so hell wie im Weltall ein explodierender Stern.

Sind solche Beleuchtungen überhaupt zulässig ?

Ich meine, dass ich beim TÜV alles eintragen lassen muss und man hört hier auch immer wieder Predigen, dass diese Birne und diese Scheinwerfer keine "E-Zulassung" besitzen. Keine blauen LED's als Standlicht eingebaut werden dürfen und Unterbodenbeleuchtung ist sowieso tabu.

Bei den LKW's scheint das aber nicht zu jucken... je heller und bunter um so besser. Auch habe ich das Gefühl, dass das von der Pol. gekonnt ignoriert wird. Der Autofahrer aber rausgewunken wird wenn ein einziges Standlichtbirnchen defekt ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wers mal ausprobieren will, Kennzeichen aufschreiben (Fahrer identifiziert sich selber bei LKW) und Polizei melden mit Angabe man hätte es für ein Einsatzfahrzeug gehalten und Platz gemacht.

Verdacht einer Straftat - ...

Und wieder einmal wird sich aufgeregt um des Aufregens Willen... :rolleyes:

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Störts dich denn?

na ums stören gehts ja nicht aber er hat doch schon recht, ist irgendwie nicht ganz fair 

Warum man die Einhaltung der StVZO-Regelungen zur Fahrzeugbeleuchtung bei LKWs nicht strenger kontrolliert, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Sind solche Beleuchtungen überhaupt zulässig ?

Ich meine, dass ich beim TÜV alles eintragen lassen muss und man hört hier auch immer wieder Predigen, dass diese Birne und diese Scheinwerfer keine "E-Zulassung" besitzen.

Nein, das meiste ist nicht zulässig. Da wird zum "TÜV" mal schnell Kabel oder Fassung abgemacht, dann ist das unbeleuchtete Deko und 15min später leuchtet wieder alles.

Themenstarteram 21. Mai 2013 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Störts dich denn?

Ja !

1. Weil die LED's im Innenraum schon ordentlich bei Nacht blenden können wenn einer von denen entgegen kommt.

2. Kann es nicht sein, dass beim Auto alles streng kontrolliert wird und durch eine nicht zugelassene LED als Standlicht die Betriebserlaubnis erlischt.

3. Für mich als Feuerwehrangehöriger ist es verboten mit einem beleuchteten Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" unterwegs zu sein.

Dafür hab ich irgendwie kein Verständnis !

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Nein, das meiste ist nicht zulässig. Da wird zum "TÜV" mal schnell Kabel oder Fassung abgemacht, dann ist das unbeleuchtete Deko und 15min später leuchtet wieder alles.

Deshalb sollten aber IMHO die Autobahn-Polizei und die BAG verstärkt ein Auge darauf halten.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Störts dich denn?

Abgesehen davon, dass es mir viel zu peinlich wäre als Christbaum durch die Gegend zu fahren stört es mich nicht, solange man Blinker etc. noch erkennen kann.

Was allerdings wirklich eine Sauerrei ist, sind die seit einigen Jahren in Mode gekommenen Beleuchtungen in blau. Da denkt man im ersten Moment jedesmal, es kommt ein Sonderrechtsfahrzeug entgegen. Irgendwann ist man mal so abgestumpft, dass man ein echtes Sonderrechtsfahrzeug nicht mehr rechtzeitig wahrnimmt.

Wenn schon Prolo-Beleuchtung, warum muss es ausgerechnet blau sein? Da sollte die Polizei hart und gnadenlos durchgreifen...

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Störts dich denn?

Ja !

dann schau weg!

fakt ist das ein lkw grundsätzlich eben ein lkw ist und kein pkw. was beim pkw verboten ist (aber eben toleriert wird) wie seiten markierungsleuchten ist beim lkw PFLICHT! somit ist die aussage von wegen "ist das zulässig" schonmal geklährt. es ist nichtnur zulässig sondern pflicht!

auch flakscheibwerfer sind zulässig. fahre ich übrigen auch an einem normalen auto. nennt sich zusatzscheinwerfer. und ja ist zulässig.

und nein auch da bist du on the woodway: es muss NIX eingetragen werden. wozu auch? viele sachen sind serienmässig. und wen nicht dann ist eine e kennzeichnung eintragungsfrei.

bei der nächsten aussage das es keine ubb oder blaue funzeln geben darf: auch das ist schwachsinn. es gibt sogar von foliatec eine ubb mit zulassung. auf die elektrische beschaltung kommt es an. ebenso gibts genug blaue led´s oder funzeln mit zulassung.

einzig die innenraumfunzeln sind sooo nicht zulässig. es darf nichts direkt nach aussen leuchten.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ebenso gibts genug blaue led´s oder funzeln mit zulassung.

Als KFZ-Außenbeleuchtung für Nicht-Sonderrechtsfahrzeuge? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

2. Kann es nicht sein, dass beim Auto alles streng kontrolliert wird und durch eine nicht zugelassene LED als Standlicht die Betriebserlaubnis erlischt.

Das ist beim LKW nicht anders. Und achte mal darauf, viele mit diesen Festtagsbeleuchtungen haben kein deutsches Kennzeichen. Da die zulassungstechnisch nicht deutschem Recht unterliegen ist die Handhabe dagegen schwieriger. Die haben keine deutsche BE, daher kann da auch nichts erlöschen.

Solange es nicht übertrieben wird und die normale Beleuchtung erkennbar bleibt ist es IMHO aber nicht so dramatisch. Nur bei blau - sehe ich genau wie meine Vorposter - sollte konsequent ein Riegel vorgeschoben werden damit die Fahrzeuge mit Sonderrechten die einzigen mit blauer Beleuchtung bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ebenso gibts genug blaue led´s oder funzeln mit zulassung.

Als KFZ-Außenbeleuchtung für Nicht-Sonderrechtsfahrzeuge? :eek:

sicher sicher: http://www.ebay.de/.../300622260030?...

http://www.ebay.de/.../370435379826?...

von irgendwelchen led tfl oder angel eyes mit blauen ringen oder devil eyes mit blauen standlicht leds die ALLE eine zulassung haben abgesehen. ist zwar nicht "polizeiblau" aber blau und zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sicher sicher: http://www.ebay.de/.../300622260030?...

http://www.ebay.de/.../370435379826?...

von irgendwelchen led tfl oder angel eyes mit blauen ringen oder devil eyes mit blauen standlicht leds die ALLE eine zulassung haben abgesehen. ist zwar nicht "polizeiblau" aber blau und zulässig.

Hm, ich vermisse bei beiden Angeboten die Angabe der E-Prüfnummer. Es wird dort lediglich behauptet, daß die angebotenen Teile eine E-Prüfnummer besäßen.

dann schaust bei bhillips. die blue vision sind zwar alt aber blau und haben auch eine zulassung. gibts in jedem baumarkt.

Themenstarteram 21. Mai 2013 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dann schau weg!

fakt ist das ein lkw grundsätzlich eben ein lkw ist und kein pkw. was beim pkw verboten ist (aber eben toleriert wird) wie seiten markierungsleuchten ist beim lkw PFLICHT! somit ist die aussage von wegen "ist das zulässig" schonmal geklährt. es ist nichtnur zulässig sondern pflicht!

Äusserst intelligente Aussage !

Wegschauen muss man ja fast zwangsläufig wenn so ein LKW entgegen kommt.

Ein LKW muss dieselben Kriterien der STVZO erfüllen wie ein PKW. Von Markierungs oder Umrissbeleuchtung war keine Rede (abgesehen davon existieren die beim PKW auch).

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