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Feststellbremse bremst unterschiedlich stark (kein TüV)

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 21. Dezember 2019 um 16:33

Guten Tag zusammen,

vielleicht ist hier ein Profi von Euch der mir erklären kann ob die Testergebnisse vom TüV beim Bremstest Sinn machen.

Bei meinem Fahrzeug wurde folgender erheblicher Mangel vom TüV NORD festgestellt:

"Feststellbremse ungleichmäßig (Grenzwert überschritten)"

Messergebnisse:

Dezember 2019 Links 160 Rechts 340

Zum Vergleich, die alten TüV Messergebnisse:

Dezember 2017 Links 260 Rechts 220

Dezember 2015 Links 240 Rechts 200

Dezember 2013 Links 280 Rechts 220

Seit dem ich das Auto habe, wurde nichts an der Feststellbremse gemacht, daher kann ich durchaus verstehen wenn die Bremsleistung nachlässt (Links) aber warum sollte die Bremsleistung auf der Rechten Seite von durchschnittlich 200-220 auf 340 ansteigen?

Sollte ich diese Ergebnisse eventuelle auf einem anderen Prüfstand kontrollieren lassen? Der freundliche möchte gerne meine Feststellbremse für knapp 1000 € erneuern, aber dies zahle ich wenn überhaupt nur wenn dies für mich nachvollziehbar ist.

Danke im Voraus für Eure Antworten.

 

Viele Grüße

Stienow

Beste Antwort im Thema

Es ist höchste Zeit, dass auch der TÜV mal im 21. Jahrhundert ankommt.

Die Notbremsfunktion der Handbremse wurde schon mit Einführung der Zweikreisbremse (ca. 196x) obsolet.

Ihr unkontrollierter Einsatz kann bei Glätte oder in Kurven überhaupt erst einen Notfall (Ausbrechen des Hecks) erzeugen.

Sie heißt heute deshalb auch "Feststellbremse" und nicht mehr wie früher "Handbremse", denn sie soll festhalten und nicht bremsen.

Der Vorwurf der Geldschneiderei durch TÜV u. Co. sowie Werkstätten ist m.E. daher gerechtfertigt.

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Themenstarteram 2. Januar 2020 um 12:40

Ich habe mich eben etwas belesen bezüglich der Grenzwerte die von der Feststellbremse eingehalten werden müssen, da habe ich gelesen das die Bremsleistung maximal 50% unterschiedlich seins darf, gemessen vom größeren Wert. Und der Abbremsungswert muss über 16% liegen (war bei mir 20%). Interessanterweise dürfen elektronische Feststellbremsen um maximal 95% abweichen, da diese nicht dafür vorgesehen sind, während der Fahrt benutzt zu werden.

Zitat:

@Stienow schrieb am 2. Januar 2020 um 13:40:27 Uhr:

elektronische Feststellbremsen um maximal 95% abweichen, da diese nicht dafür vorgesehen sind, während der Fahrt benutzt zu werden.

Richtig: über 3-6 KM/h (je nach Fzg.-Hersteller) wird beim Betätigen der Parkbremse eine Notbremsung über die normale Betriebsbremse ausgelöst und nicht die Feststellbremse aktiviert.

Daher die 95% Abweichungstolleranz: zum reinen Parken spielt das ja keine Rolle.

 

Bei mechanischen Feststellbremsen dient diese auch als Not- bzw. Hilfsbremse, welche während der Fahrt bei Ausfall der Betriebsbremse das Fzg. zum Stillstand bringen soll.

Eine starke Abweichung zwischen links und rechts hätte hier Einfluss auf die Spurtreue.

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 10:08

So nun wurden die Bremsbeläge an der Feststellbremse erneuert, dabei wurde festgestellt das das Spreizschloss an der linken Feststellbremse zugesetzt war und sich nicht mehr bewegte. Da das Auto gerade auf der Bühne war, habe ich mir mal die Seilzugführung der Bremse angesehen und damit auch die Erklärung gefunden warum nun die rechte Seite besser als bei früheren Messungen gezogen hat. Der Seilzug der von vorne kommt, liegt auf der linken Fahrzeugseite und zieht direkt an der rechten Feststellbremse (Seilzug führt gerade darauf zu) und erst wenn bei der rechten Seite der Widerstand zunimmt, wird in Gegenrichtung die linke Feststellbremse angezogen, vergleichbar mit der V-Brake Bremse vom Fahrrad.

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