Fest installierte Abstandsmesser - ist die Messung gültig???
Hallo Community,
vor knapp zwei Monate bekam ich Post von der Rennleitung, hab meinen Abstand unterschritten - 18m bei 118 kmh, als Beweis wurde Video- und Fotomaterial angeführt und irgendsoeiner PHM als Zeuge. Nachdem ich zweimal auf meinem örtlichen Revier war und ein PHK mir beinahe schwörte, dass ich das Video meines Vergehens in ihrem Revier nicht anschauen kann (was aber dann doch passierte) ist in mir die Frage gereift ob solche Videos überhaupt aussagekräftig sind. Ich wurde von einem Starrkasten auf einer Autobahnbrücke gefilmt. Der Moment in dem mein Pkw zu sehen ist betrug keine 3 Sekunden. Ich habe zwar auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugegeben, warte aber mittelrweile schon zwei Monate auf den Bußgeldbescheid (beim letzten Blitzer durfte ich schon nach 1 Woche zahlen).
Wie sieht es aber mit der Rechtskraft solcher Videos aus, ich meine eine dreisekündige Aufnahme sagt echt ein ***eiß über mein Fahrverhalten aus.
Wie seht Ihr das???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
Hallo Community,Wie seht Ihr das???
Bei einer Geschwindigkeit von 118km/h legst du in einer Sekunde 32,7m zurück, bei einer Reakionszeit von einer Sekunde hast du im Falle das dein Vordermann eine Gefahrenbremsung macht keine Chance du knallst dem direkt hinten rein ohne das du in der Zeit dein Bremspedal gefunden hast.
Denke einfach mal darüber nach.
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/zfs97-393.php
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
was sagt uns das über den Charakter des TE?
Glücklicherweise gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung, sodass es erstmal zu beweisen gilt, ob der TE hier überhaupt moralisch verpflichtet ist ein "Unrechtsbewusstsein" zu haben 😉
Im Zweifelsfall hat er nämlich überhaupt nichts Unrechtes getan!
achwas.... und dann zwei oder dreihundert Meter. Wie alle aderen hier auch: schick' mal den Bierdeckel zu, auf dem das steht.Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das verkehrsbedingte Unterschreiten des Mindestabstands ist für eine Distanz von 100-200m ausdrücklich erlaubt und nicht strafbar.
Mit verkehrsbedingtem Unterschreiten des Sicherheitsabstands ist gemeint: auf dem gleichen Fahrstreifen in gleicher Fahrtrichtung
- bremst ein voraus fahrendes Fahrzeug ab ODER
- schert ein überholendes Fahrzeug ein ODER
- schert ein Fahrzeug von einem anderen Fahrstreifen ein
Dem gegenüber steht dann aber, dass durch Bremsen der Abstand wieder herzustellen ist.
All dies findet bei bei Abstandsmessungen Berücksichtigung.
Für den TE:
die Messung ist und deren Beweisart ist gerichtsfest, dass heißt, sie wird anerkannt.
Hørt sich nach einer ganz normalen Abstandsmessung an. Die sitzen da nicht zum Spass an der Bruecke. Die Technik ist schon Zugelassen und das Personal geschult. Wenn du es nicht glaubst gibs nem Anwalt in die Hand.
Ergebnis bitte hier Posten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Glücklicherweise gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung, sodass es erstmal zu beweisen gilt, ob der TE hier überhaupt moralisch verpflichtet ist ein "Unrechtsbewusstsein" zu haben 😉Im Zweifelsfall hat er nämlich überhaupt nichts Unrechtes getan!
Grins..... den Sarkasmus versteht HIER doch nur ein verschwindend geringer Teil (zumindest habe ich bei dem ein oder anderen Post den Eindruck dessen)
Ich beziehe das hier jedoch auf's Grundsätzliche hier in MT, nicht auf den TE.
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Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hørt sich nach einer ganz normalen Abstandsmessung an. Die sitzen da nicht zum Spass an der Bruecke. Die Technik ist schon Zugelassen und das Personal geschult. Wenn du es nicht glaubst gibs nem Anwalt in die Hand.Ergebnis bitte hier Posten
Ich denke da saß auch niemand auf der Brücke, und der werte Herr PHM 🙂 hat, denke ich entweder den Starrkasten angehalten oder die Aufnahmen (das wird es eher sein) ausgewertet.
Und an alle die glauben, dass das Thema dazu gestartet wurde mein Unrechtbewusstsein zu stärken, muss ich sagen, dass ich eigentlich nur wissen wollte ob eine dreisekündige Aufnahme dem Großen Bruder schon reicht um abzukassieren.
entweder du zahlst....
oder du gehst zu nem anwalt, der das prüfen kann....
hier wirst du jedenfalls KEINE rechtsgültige und verbindliche auskunft erhalten, da hier keiner die genauen fakten kennt...
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
dass ich eigentlich nur wissen wollte ob eine dreisekündige Aufnahme dem Großen Bruder schon reicht um abzukassieren.
Wieso eine "dreisekündige Aufnahme"? Du hast nur Bildmaterial aus einem drei Sekunden dauernden relevanten Filmausschnitt zu sehen bekommen - das heißt aber nicht, dass es kein weiteres Material gibt, welches die länger andauernde Unterschreitung dokumentiert… Du müßtest schon einen Anwalt beauftragen, das komplette Material zu sichten.
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
Und an alle die glauben, dass das Thema dazu gestartet wurde mein Unrechtbewusstsein zu stärken, muss ich sagen, dass ich eigentlich nur wissen wollte ob eine dreisekündige Aufnahme dem Großen Bruder schon reicht um abzukassieren.
ein klares JA !
Schön, dass Du das noch mal klärst, weil viele die eigentliche Frage zum Anlass nehmen, alles in Frage zu stellen und absonderliche Rechtstheorien aufstellen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wieso eine "dreisekündige Aufnahme"? Du hast nur Bildmaterial aus einem drei Sekunden dauernden relevanten Filmausschnitt zu sehen bekommen - das heißt aber nicht, dass es kein weiteres Material gibt, welches die länger andauernde Unterschreitung dokumentiert… Du müßtest schon einen Anwalt beauftragen, das komplette Material zu sichten.Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
dass ich eigentlich nur wissen wollte ob eine dreisekündige Aufnahme dem Großen Bruder schon reicht um abzukassieren.
Wenn dem so ist, warum war es meinem Aktenzeichen nicht beigefügt und warum konnte ich es nicht sehen?
@brueggener - Danke für die Antwort, aber die Erkenntnis ist übel, dass schon wenige Augenblicke reichen um das jahrelang 0-Punkte-Konto auszuladen. Wenns beim Bankkonto nur genauso gehen würde :-)
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Die hier übliche Masche: Unrechtsbewusstsein ist dem TE fremd. Findet jemand in seinem Post eine Spur davon? "Irgendsoeiner PHM" (mit Verlaub: Polizeihauptmeister oder sag doch gleich: Armes Würstchen) - was sagt uns das über den Charakter des TE?
Beim Charakter des TE geht hervor, das er die Messung anzeifelt, was ja auch sein Recht ist.
Viele Autofahrer fahren mit den angegebenen 18 Metern hinter einem anderen her, und wissen es noch nicht mal. Innerorts reicht der Abstand ja auch... Es können leider nicht alle so perfekt sein, wie du es bist.
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
Wenn dem so ist, warum war es meinem Aktenzeichen nicht beigefügt und warum konnte ich es nicht sehen?
Du meinst, warum war es nicht bei der Niederschrift der Ordnungswidrigkeitenanzeige? Weil dazu keine Verpflichtung besteht. Fotos von Starenkästen, bei welchem Geschwindigkeitsübertretungen vorgeworfen werden, sind eine reine "'Serviceleistung", um den Betroffenen die Möglichkeit zur Erinnerung zu geben.
Es ist faktisch so, dass der Beweis, hier das Video, nur im weiterführenden Rechtsverfahren vorgelegt werden muss.
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
Wenn dem so ist, warum war es meinem Aktenzeichen nicht beigefügt und warum konnte ich es nicht sehen?@brueggener - Danke für die Antwort, aber die Erkenntnis ist übel, dass schon wenige Augenblicke reichen um das jahrelang 0-Punkte-Konto auszuladen. Wenns beim Bankkonto nur genauso gehen würde :-)
Du hättest es normalerweise gar nicht sehen dürfen, und sie haben dir nur einen Teil von dem gezeigt, was sie von dir gefilmt haben. Deshalb bringt das diskutieren darüber dich kein bischen weiter. Ganz einfach. 😉
Dein Punktekonto bringt dich vielleicht vor Gericht weiter, falls ein Fahrverbot kommt, das du eine höhere Geldstrafe gegen ein geringeres Fahrverbot eintauschen kannst. Für eine weitere Beratung ist ein anwalt zuständig. Sonst kommt die 08/15 Strafe. Dazu sei gesagt, das falls der fall vor Gericht landet sich alles Monatelang hinauszögert, ohne zu wissen, wie es endet.
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
@brueggener - Danke für die Antwort, aber die Erkenntnis ist übel, dass schon wenige Augenblicke reichen um das jahrelang 0-Punkte-Konto auszuladen. Wenns beim Bankkonto nur genauso gehen würde :-)
naja, die Punkte sind auch nach zwei Jahren wieder weg, wenn keine neuen dazu kommen. Die Erregungskurve ist schon nachvollziehbar.
Sei aber froh, dass es auf dem Bankkonto nicht so ist, das Geld also nach zwei Jahren weg ist, wenn keines mehr dazu kommt😁
So, da nun alles geschrieben ist, ob sinnvoll oder nicht, zumindest die Frage beantwortet ist, bin ich weg hier.
Viele Grüße an den TE
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Du hättest es normalerweise gar nicht sehen dürfen, und sie haben dir nur einen Teil von dem gezeigt, was sie von dir gefilmt haben. Deshalb bringt das diskutieren darüber dich kein bischen weiter. Ganz einfach. 😉
Dein Punktekonto bringt dich vielleicht vor Gericht weiter, falls ein Fahrverbot kommt, das du eine höhere Geldstrafe gegen ein geringeres Fahrverbot eintauschen kannst. Für eine weitere Beratung ist ein anwalt zuständig. Sonst kommt die 08/15 Strafe. Dazu sei gesagt, das falls der fall vor Gericht landet sich alles Monatelang hinauszögert, ohne zu wissen, wie es endet.
Aber warum darf ich das nicht sehen? Um Stellung zum Vorfall zu nehmen muss bzw. ist es vom Vorteil zu wissen worum es geht. Ich glaube du würdest nicht anders reagieren wenn ein Brief mit Inhalt a la (Ironie AN) "Ihnen wird vorgeworfen am 1. Juli am km X der BAB Y irgendwas verbrochen zu haben. Bitte nehmen Sie dazu Stellung auf der Rückseite." (Ironie AUS)
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Die hier übliche Masche: Unrechtsbewusstsein ist dem TE fremd. Findet jemand in seinem Post eine Spur davon? "Irgendsoeiner PHM" (mit Verlaub: Polizeihauptmeister oder sag doch gleich: Armes Würstchen) - was sagt uns das über den Charakter des TE?
bin noch nicht ganz weg, aber nach diesem Posting:
Warum sollte ein PHM ein armes Würstchen sein. Kommt hier nach dem Motto "Harry, hol' 'mal den Wagen" etwa hervor, das ein KHM (Kriminalhauptmeister) besser gestellt sei? Oder soll es heißen, der Polizeihauptmeister hat nichts zu sagen? Oder gar, der PHM ist deshalb (noch) PHM, weil er woanders oder als KHM Mist gebaut hätte? Was ist dann z.B. mit Nordrhein-Westfalen, wo es aufgrund der so genannten zweigeteilten Laufbahn bald keine PHM mehr gibt, statt deren nur noch PK und höher. Diese währen dann als KK noch höher oder besser? Die fachliche Kompetenz sollte nicht an einer Amtsbezeichnung fest gemacht werden, schon gar nicht, wenn man die internen Strukturen der Polizei nur aus dem Fernsehen kennt.
Außerdem: ein PHM wird nach BBesG nach A 9 besoldet. Arm? Na, ich weiß nicht.
Gruß
Achim H.