Fest installierte Abstandsmesser - ist die Messung gültig???
Hallo Community,
vor knapp zwei Monate bekam ich Post von der Rennleitung, hab meinen Abstand unterschritten - 18m bei 118 kmh, als Beweis wurde Video- und Fotomaterial angeführt und irgendsoeiner PHM als Zeuge. Nachdem ich zweimal auf meinem örtlichen Revier war und ein PHK mir beinahe schwörte, dass ich das Video meines Vergehens in ihrem Revier nicht anschauen kann (was aber dann doch passierte) ist in mir die Frage gereift ob solche Videos überhaupt aussagekräftig sind. Ich wurde von einem Starrkasten auf einer Autobahnbrücke gefilmt. Der Moment in dem mein Pkw zu sehen ist betrug keine 3 Sekunden. Ich habe zwar auf dem Anhörungsbogen den Verstoß zugegeben, warte aber mittelrweile schon zwei Monate auf den Bußgeldbescheid (beim letzten Blitzer durfte ich schon nach 1 Woche zahlen).
Wie sieht es aber mit der Rechtskraft solcher Videos aus, ich meine eine dreisekündige Aufnahme sagt echt ein ***eiß über mein Fahrverhalten aus.
Wie seht Ihr das???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
Hallo Community,Wie seht Ihr das???
Bei einer Geschwindigkeit von 118km/h legst du in einer Sekunde 32,7m zurück, bei einer Reakionszeit von einer Sekunde hast du im Falle das dein Vordermann eine Gefahrenbremsung macht keine Chance du knallst dem direkt hinten rein ohne das du in der Zeit dein Bremspedal gefunden hast.
Denke einfach mal darüber nach.
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/zfs97-393.php
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fedjaflav
...obwohl ich dachte es wäre unmöglich, ist dir örtliche rennleitung in meien augen noch tiefer gesunken...
Warum? Die haben ihren Job doch erfolgreich zu Ende gebracht.
naja, ich bin ja keineswegs nachtragend was das bußgeld angeht, jeder fährt man zu schnell oder zu dicht auf und wenn man pech hat, dann erwischt es einen
aber die art und weise wie man als polizist mit menschen umgeht ist schon naja, ich fasse es mal so zusammen - bürokratisch, unfreundlich, unprofessionell. die polizei dein freund und helfer - am arsch🙁. eigentlich schade...
Ich glaube so ein schlechtes Beweismaterial hätte ich angefochten.
Ansonsten einen Gruß an 922. EloKaBtl und die 7., falls es die noch gibt.