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Felgensätze VW Golf 7 auf VW Golf 8

Themenstarteram 12. August 2020 um 17:05

Hallo,

ich bin neu hier, danke für die Aufnahme und bitte um Hilfe.

Ich bin auf der Suche nach 2 Sätzen Felgen (Sommer & Winter) für meinen VW Golf 8, ich möchte mir diese Dinger gerne gebraucht kaufen.

Mich interessieren (preismäßig) Felgen vom Vorgänger VW Golf 7.

Ich bekomme meinen Golf 8 erst Anfang September / Mitte Oktober, leider ist noch keine Fahrgestellnummer vergeben, d.h. in weiterer Folge auch noch nicht welche Dimensionen für diese "Version" zugelassen sind.

Kann ich davon ausgehen dass die Vorgängerfelgen bzw. auch die Reifendimensionen zugelassen sind?

Hier ein Beispiel einer Felge, die mich interessiert:

Original VW Felge Dijon 7J17 Lockreis 5x112 ET 49

... und vor allem welche Reifendimensionen darf ich dann darauf montieren?

Ich weiß es sind wahrscheinlich NOOB-Fragen, aber ich trau mich jetzt einfach mal! :-)

Danke für die Hilfe!

ANDREAS

Beste Antwort im Thema

Für den Golf 8 wurden vollständig neue Räder entwickelt und freigegeben, weshalb es nicht zulässig ist die Räder vom Vorgänger einzusetzen.

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Und wenn sich rausstellt, dass alles passt, dann geht es auf Kosten von Vater Staat… ;)

Wenn man die Traglastbescheinigung von VW dabei hat, dann ist die Identität doch geklärt von der Felge…

Wenn es wirklich nur die Räder sind (wie in dem Fall die Winterräder), dann wird da keiner einen großen Aufriss machen… wenn die Karre natürlich tiefer, breiter, lauter ist, dann wird bei einer Kontrolle natürlich etwas genauer hingeschaut…

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juni 2023 um 13:37:46 Uhr:

Na wenn mit einfachen Mitteln die Identität der Felgen nicht zu klären ist hat der Cop mWn den Ermessensspielraum das durch einen Profi klären zu lassen. Der Sachverständige hat dann bestimmt eine Hebebühne, Licht und etwas Werkzeug. Und auch wenn dabei rauskommt das alles regelkonform ist hat man viel Geld und Zeit vernichtet.

Das kann dir aber auch mit eingetragenen Sachen passieren. Ich hatte eine Kontrolle bisher mit meinem damaligen Punto. Felgen, Auspuff, Fahrwerk, alles offiziell eingetragen.

Der Polizist meinte süffisant:

Sieht ja auf den ersten Blick alles in Ordnung aus, ABER wie kann ich jetzt sicher sein, dass es sich um die Teile lt. Papieren handelt und sie nicht einfach was anderes verbaut haben?

Er hat es dann akzeptiert, mit dem Kommentar:

Na da will ich ihnen mal glauben...

Zitat:

@mrbabble schrieb am 7. Juni 2023 um 13:50:38 Uhr:

Und wenn sich rausstellt, dass alles passt, dann geht es auf Kosten von Vater Staat… ;)...

Bist Du Dir sicher das der Anfangsverdacht nicht reicht um Vater Staat da schadlos zu stellen? Oder der Formfehler an sich? Ich nicht. Sachverständigenkosten, Bußgeld, Auto x Tage weg usw. Alles Dinge die man mWn vorstreckt bis die Instanzen durchritten sind. Und das alles um die 100-200€ für die ABA zu sparen.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 7. Juni 2023 um 13:56:47 Uhr:

 

.....

Er hat es dann akzeptiert, mit dem Kommentar:

Na da will ich ihnen mal glauben...

Dann weißt Du ja das das auch anders ausgehen kann bzw. immer öfter tut.

Also eigentlich ist es doch ganz einfach. Entweder es gibt eine Freigabe seitens VW, dass diese Felge für Golf 7 auch auf einem Golf 8 gefahren werden darf. Dann würde ich mir das aber schriftlich vom TÜV oder der Vertragswerkstatt geben lassen. Dann ist auch keine Anbauabnahme oder ähnliches nötig.

Oder wenn die Felge nicht zugelassen ist, dann läuft es eh auf eine §21 Abnahme hinaus.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juni 2023 um 14:16:23 Uhr:

 

Dann weißt Du ja das das auch anders ausgehen kann bzw. immer öfter tut.

Nur wenn alles Vorschriftsmäßig ist, kann mir die Unwissenheit der Polizei wohl kaum negativ ausgelegt werden. Man hat ja alles erforderliche getan, damit den Regeln entspricht.

Ich hab kein Problem damit die Teile eintragen zu lassen, wenn das erforderlich sein sollte. Nur wenn ich schon zu einem Sachverständigen fahre, der sich damit auskennt und genau solche Abnahmen durchführt und der mir sagt: Alles gut!

Was soll ich dann noch machen? Klar habe ich es nicht schriftlich, aber nehmen wir an, ich wäre hin gefahren mit dem Wunsch: Trag die Felgen mal ein und er sagt nach Prüfung der vorliegenden Daten:

Muss nicht?

Aber man kann sich ja zumindest darauf vorbereiten die Unwissenheit der Polizei aufzuklären. Ich habe z.B. Felgen mit ECE Gutachten welches ich theoretisch nicht mitführen muss. Dabei habe ich das Gutachten trotzdem, kann jedenfalls nicht Schaden. Zu dem Golf 7 Felge auf Golf 8 Thema muss es ja auch nichts hoch offizielles sein. Mir würde da ein Ausdruck des Räder/Teilekatalogs oder von mir aus auch ein Verkaufsprospekt welches diese Felge für den Golf 8 zeigt reichen.

Ein Lösung habe ich auch nicht, ich wollte nur darauf hinweisen wo das enden kann. Der 0815 Dorfsheriff wird sich dafür auch nicht sonderlich interessieren wenn der Wagen sonst auch in Serienzustand ist und man ihm nicht dummkommt. Aber in einer Schwerpunktkontrolle nachts in einer Innenstadt wird es wahrscheinlich nicht nur eine Mängelkarte werden.

Wenn die Teilenummer nicht genau so wie die Fahrgestellnummer anfängt würde ICH es nicht riskieren.

Bei solchen Geschichten wird VW selber auch kaum weiterhelfen wollen. Die wollen Dir ja eine G8 Felge verkaufen. Vielleicht mal schauen ob die Felge in Ausstattungskatalogen vom G8 auftaucht?!

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Juni 2023 um 14:55:42 Uhr:

Ein Lösung habe ich auch nicht, ich wollte nur darauf hinweisen wo das enden kann.

Das weiß ich auch, daher habe ich ja extra dort nachgefragt, wo man sich damit Auskennen sollte weil man solchen Extras ggf. den Segen erteilen oder verwehren kann.

Da es sich um Winterräder handelt, und wir jetzt erstmal Sommer haben, hat die Sache auch keine Dringlichkeit. Der Wagen soll sonst im Werkszustand bleiben, der gefällt mir so wie er ist :-)

Vor beginn der Wintersaison fahre ich nochmal zum TÜV, frage nochmal nach. Wenn die dann sagen Abnahme erforderlich, brauchen wir dies und das, dann mache ich das eben. Die 150-200€ stehen in keinem Verhältnis zum Preis eines anderen Komplettsatzes bzw. zur erwartenden Strafe.

Zur Schwerpunktkontrolle:

Auf dem Weg von der Spätschicht nach Hause gewesen. In der nähe einer örtlichen Disco sehe ich schon was los ist. Mit dem noch aktuellen GTD Kelle bekommen, Papiere geprüft, 2-3 Fragen gestellt, gute fahrt. Passte wohl doch nicht ins Schema :-)

Kann natürlich von Fall zu Fall anders sein.

Ich hole das Thema nochmal vor:

Ich habe jetzt einfach mal die VW Kundenbetreuung angemailt.

Dort habe ich die Teilenummer der bestehenden Felgen angegeben (steht auf der Felge eingestanzt) und dazu die FIN meines neuen Fahrzeugs und ganz konkret gefragt:

Darf ich diese Originalen Felgen auf dem konkreten Fahrzeug fahren.

Das war vor ca. 1 Woche. Heute bekam ich die Antwort.

Die Felge ist für MEIN Konkretes Fahrzeug explizit Freigegeben.

Es lohnt sich also mit ganz konkreten Daten direkt bei VW anzufragen.

Interessantes Detail am Rande:

Während ab Werk Winterreifen mit Speedindex H montiert sind, schreibt man hier Explizit Speedindex V bei M+S Reifen vor.

Seite 1 der Freigabe
Seite 2

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 16. Juni 2023 um 15:19:49 Uhr:

Während ab Werk Winterreifen mit Speedindex H montiert sind, schreibt man hier Explizit Speedindex V bei M+S Reifen vor.

Kannst du das aus sicherer Quelle bestätigen? Ab Werk werden selten Winterreifen montiert. Das übernimmt normalerweise der Händler.

 

Zulässig ist das. Aber dann muss ein Sticker, sichtbar für den Fahrer, geklebt werden, dass der Wagen mit Winterreifen nur 210km/h schnell fahren darf. Der GTI dürfte ja mindest 250km/h eingetragen haben.

 

Freundliche Grüße, Mario

Ab Werk werden häufig „Winterreifen“ montiert, weil auch GJR zur Familie der W-Reifen zählen.

Die „Vorschrift“ der Geschwindigkeits-Kennung hat lediglich Empfehlungs-Charakter, aber keinerlei rechtliche Relevanz.

M + S- Reifen auch mit einem SI, welcher die bbH nicht abdeckt sind zulässig, solange der Fahrer im Sichtfeld darüber informiert wird.

Zitat:

@MajoSteines217 schrieb am 16. Juni 2023 um 17:52:05 Uhr:

 

Kannst du das aus sicherer Quelle bestätigen? Ab Werk werden selten Winterreifen montiert. Das übernimmt normalerweise der Händler.

 

Zulässig ist das. Aber dann muss ein Sticker, sichtbar für den Fahrer, geklebt werden, dass der Wagen mit Winterreifen nur 210km/h schnell fahren darf. Der GTI dürfte ja mindest 250km/h eingetragen haben.

 

Freundliche Grüße, Mario

Ich beziehe mich auf Seite 2 der Freigabe, welche die Reifengrößen auflistet, mit denen die Freigabe erfolgte. Kann aber sein das ich es übe bzw falsch interpretiere.

Wichtig für mich:

Ich habe höchst offiziell das ich die Felgen fahren darf.

Zitat:

@MajoSteines217 schrieb am 16. Juni 2023 um 17:52:05 Uhr:

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 16. Juni 2023 um 15:19:49 Uhr:

Während ab Werk Winterreifen mit Speedindex H montiert sind, schreibt man hier Explizit Speedindex V bei M+S Reifen vor.

Kannst du das aus sicherer Quelle bestätigen? Ab Werk werden selten Winterreifen montiert. Das übernimmt normalerweise der Händler.

Zulässig ist das. Aber dann muss ein Sticker, sichtbar für den Fahrer, geklebt werden, dass der Wagen mit Winterreifen nur 210km/h schnell fahren darf. Der GTI dürfte ja mindest 250km/h eingetragen haben.

Freundliche Grüße, Mario

Die Salvador wurde beim 7er als Winterkomplettrad in 18" für den GTI/GTD/R werksseitig als Option angeboten.

Exakt

Ich hatte die Salvador damals zum GTD ab Werk dazu genommen

Trotzdem meinte mein Händler:

Passen nicht, darfst du nicht.

Wie man sieht, darf ich, aber halt geprüft mit V Index

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