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Felgengröße

Opel Omega B

Hallo.

welche felgengröße kann ich auf meiner Omi fahren ? ohne das ich was verändern muß. Also die Felgengöße die im Handbuch steht sind 15 und 16 Zoll darf ich auch 17 Zoll fahren mit ABE oder Gutachten ? und welche Reifengröße würdet Ihr empfehlen ?

mfg Michael

15 Antworten

Hi
Also wenn ich mich recht entsinne, darfst du alle von Opel jemals verbauten Radreifenkombinationen für die Omme fahren (EU sei Dank). In den Fahrzeugpapieren, steht in der Regel auch nur noch eine Reifengröße drin. Bei Kontrolle, müssen jetzt die Grünlinge (jetzt ja wieder die Besoffennen 😁 in Blau) dir beweisen, das dem nicht so ist (EU Regelung sei hier auch wieder gedankt). Hatte jedenfalls, das letzte mal mit meinen 17 Zöllern beim TÜV keine Probleme, obwohl nicht eingetragen. Kann aber von TÜV zu Tüv unterschiedlich gehändelt werden/sein. Im Zweifelsfall, also lieber eintragen lassen. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.

einfach mal beim TÜV vorbei fahren dort gibt es eine Liste für alle Reifen Felgen Kombinationen die erlaubt sind, bekommt man dort gegen eine gebühr ausgehändigt!

Nimm die 235er 17" Original-Felgen alá Executive oder Sport. Da sieht der Omega gut aus und es fährt sich gut. Die 195er 15" Stahl sind grausig -.-

Also bis 19 Zoll Kein Problem wichtig einpresstiefe der Felgen
ZB 245/30R19
ich habe Hinten 245/40/R18 und vorne 225/40/R18 ET37
Wichtig ist es das das Rad niergens schleift Sobalt du eine Tieferlegung Verbaust musst du s egal ob es passt oder nicht Von einer anerkannten Prüfstelle z.b. TÜV abnehmen Lassen.
Bis 2009 Musstest du jede Veränderungen der Reifen eintragen lassen BZW eine ABE haben jetzt reicht ein Gutachten der Felge

Wichtig ist noch das die Reifen und Felgen den Gewichts Index des Autos erfüllen und achte darauf das bei der Felge kein Reifenhersteller Vorgeschrieben ist .
hoffe ich konnt dir etwas Helfen

Das bild zeigt mein veci mit 18 Zoll
Bilder vom Omi volgen wenn er fertig ist

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vielen danke für eure antworten

Sehe es wie oben, fahre zum TÜV und lasse Dir anhand deiner ABE-EG Nummer ne Liste geben, mit den Reifengrößen die DU auf DEINEM Omega fahren darfst!

Ist nämlich nicht so, dass Du allen Reifengrößen auf deinem Omega fahren darfst, nur weil sie auch auf anderen gefahren werden dürfen!

Ich darf auf meinem z.B. keine 195er fahren!!

Zitat:

Original geschrieben von Phoenix-Pulling


Sehe es wie oben, fahre zum TÜV und lasse Dir anhand deiner ABE-EG Nummer ne Liste geben, mit den Reifengrößen die DU auf DEINEM Omega fahren darfst!

Ist nämlich nicht so, dass Du allen Reifengrößen auf deinem Omega fahren darfst, nur weil sie auch auf anderen gefahren werden dürfen!

Ich darf auf meinem z.B. keine 195er fahren!!

ist schon Klar die mindestgröße beim Omega ist die die im Schein steht heißt 205 minimum

so ist es fast über al die im schein Stehende größe ist die mindest größe di gefahren wrden darf

Zitat:

Original geschrieben von CARAUDIOTUNING



Zitat:

Original geschrieben von Phoenix-Pulling


Sehe es wie oben, fahre zum TÜV und lasse Dir anhand deiner ABE-EG Nummer ne Liste geben, mit den Reifengrößen die DU auf DEINEM Omega fahren darfst!

Ist nämlich nicht so, dass Du allen Reifengrößen auf deinem Omega fahren darfst, nur weil sie auch auf anderen gefahren werden dürfen!

Ich darf auf meinem z.B. keine 195er fahren!!

ist schon Klar die mindestgröße beim Omega ist die die im Schein steht heißt 205 minimum
so ist es fast über al die im schein Stehende größe ist die mindest größe di gefahren wrden darf

Ist so nicht ganz richtig.

Im Fahrzeugschein steht nur, was zum Zeitpunkt der Erteilung der Typ Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug beim KBA von Herstellerseite gemeldet war. Alle Erweiterungen der Typ Genehmigung für nachfolgende Modelljahre, müssen nicht zwangsläufig durch den Hersteller nachgemeldet werden (Kraftfahrtbundesamt - ABE Regelung). Der Hersteller hat durch die KBA Nr. die sogenannte ABE Gewalt inne. Wenn es sich also um Orginal Opelfelgen für einen Omega A/B handelt, versehen mit einer KBA Nr., dann dürfen diese auch auf das dementsprechende Fahrzeug montiert und gefahren werden - Unabhängig von einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren. In den Fahrzeugpapieren wird seit neustem nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen. Wobei dieses von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle variieren kann (Ländersache), da diese teilweise auf abgespeicherten Datensätze in der eigenen Behörde zurück greifen.

Laut EU-Regelung

, bedarf es nur noch einer deklarierten Rad/Reifenkombination (meist die kleinste) in den Fahrzeugpapieren. Welches dazu führt, das kontrollierende Behörden (Polizei) und Organisationen (TÜV,KÜS,Dekra etc.)

dem Fahrzeugführer/halter beweisen müssen

(durch entsprechende Unterlagen des Herstellers), das die montierte Radreifenkombination nicht gefahren werden darf!

Also Klartext:

Alles was von Opel auf ein entsprechendes Fahrzeugmodell verbaut wurde, darf gefahren werden. Adam Opel (GM) hat dafür die ABE erhalten, durch die Abnahme/Erteilung des Kraftfahrtbundesamtes. Es sind dabei lediglich die Besonderheiten zu beachten (z.b. Spurverbreitungsplatten), die zur Erteilung der ABE geführt haben. 
Hinweis:
Bei Unsicherheiten bezüglich der Rad/Reifenkombination, kann beim KBA angefragt werden (unter Angabe der Schlüsselnummern HSN, TSN). Dieses ist in der Regel kostenfrei. Sollten jedoch alle möglichen Rad/Reifenkombinationen, für entsprechendes Fahrzeug abgefragt werden, dann kostet dieses eine Bearbeitungsgebühr. Wenn man es geschickt anstellt, dann nicht 😁. Ansonsten kann man sich seitens des Herstellers, eine Freigabebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) zusenden lassen, welche Kostenpflichtig ist. 

Moin
Man kann auch bei Opel anrufen, das hat zumindest bei mir ausser dem Telefonat mitsamt der Werbung ehe man drankam nichts gekostet.
Da erhält man ein unterschriebenes und abgestempeltes Schriftstück mit Beweiskraft.
Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von Omnipfurz



Zitat:

Original geschrieben von CARAUDIOTUNING


ist schon Klar die mindestgröße beim Omega ist die die im Schein steht heißt 205 minimum
so ist es fast über al die im schein Stehende größe ist die mindest größe di gefahren wrden darf

Ist so nicht ganz richtig.
Im Fahrzeugschein steht nur, was zum Zeitpunkt der Erteilung der Typ Genehmigung für das entsprechende Fahrzeug beim KBA von Herstellerseite gemeldet war. Alle Erweiterungen der Typ Genehmigung für nachfolgende Modelljahre, müssen nicht zwangsläufig durch den Hersteller nachgemeldet werden (Kraftfahrtbundesamt - ABE Regelung). Der Hersteller hat durch die KBA Nr. die sogenannte ABE Gewalt inne. Wenn es sich also um Orginal Opelfelgen für einen Omega A/B handelt, versehen mit einer KBA Nr., dann dürfen diese auch auf das dementsprechende Fahrzeug montiert und gefahren werden - Unabhängig von einer Eintragung in den Fahrzeugpapieren. In den Fahrzeugpapieren wird seit neustem nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen. Wobei dieses von Zulassungstelle zu Zulassungsstelle variieren kann (Ländersache), da diese teilweise auf abgespeicherten Datensätze in der eigenen Behörde zurück greifen.
Laut EU-Regelung, bedarf es nur noch einer deklarierten Rad/Reifenkombination (meist die kleinste) in den Fahrzeugpapieren. Welches dazu führt, das kontrollierende Behörden (Polizei) und Organisationen (TÜV,KÜS,Dekra etc.) dem Fahrzeugführer/halter beweisen müssen (durch entsprechende Unterlagen des Herstellers), das die montierte Radreifenkombination nicht gefahren werden darf!

Also Klartext:

Alles was von Opel auf ein entsprechendes Fahrzeugmodell verbaut wurde, darf gefahren werden. Adam Opel (GM) hat dafür die ABE erhalten, durch die Abnahme/Erteilung des Kraftfahrtbundesamtes. Es sind dabei lediglich die Besonderheiten zu beachten (z.b. Spurverbreitungsplatten), die zur Erteilung der ABE geführt haben. 
Hinweis:
Bei Unsicherheiten bezüglich der Rad/Reifenkombination, kann beim KBA angefragt werden (unter Angabe der Schlüsselnummern HSN, TSN). Dieses ist in der Regel kostenfrei. Sollten jedoch alle möglichen Rad/Reifenkombinationen, für entsprechendes Fahrzeug abgefragt werden, dann kostet dieses eine Bearbeitungsgebühr. Wenn man es geschickt anstellt, dann nicht 😁. Ansonsten kann man sich seitens des Herstellers, eine Freigabebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) zusenden lassen, welche Kostenpflichtig ist. 

Und warum darf ich dann keine 195er Reifen fahren, dürfen andere Omega B`s doch auch?!?!

Hab ne Liste bekommen wo meine erlaubten Größen drin stehen, aber von 195er fehlt jede "Spur"!

Hätte nämlich auch gerne 195er Winterreifen gefahren!

Und die Liste wurde auch anhand der EG-ABE Nummer erstellt!

Ich blick da nicht mehr so wirklich durch!

Ich habe 195er Winterreifen drauf, die sehen aber sehr schmal aus. Nicht das es stört, im Winter sollen sie gut als Winterreifen funktionieren, trotzdem hätte ich lieber 225 er Winterreifen. Vielleicht wenn ich neue brauche......

Hab es doch geschrieben, ist abhängig von der damals erteilten Typ Genehmigung und der von Adam Opel (GM) nachgemeldeten Daten.
Mal ne Frage, von wem hast du die Liste erhalten (FOH, KBA oder Prüforganisation)? Laut EU Regelung (EU Weite vereinfachung bzw. angleichung) darfst du, alle jemals auf diesen Fahrzeugtyp verbauten Rad/Reifenkombinationen fahren. EU Recht steht über Bundes bzw. Landesrecht. Ich kann dir nachempfinden das du und andere auch, dabei den Durchblick verlieren tut. Ist ja auch nicht einfach das ganze.

Und die Liste wurde auch anhand der EG-ABE Nummer erstellt!
Dazu kann ich dir nur folgendes sagen:
EG = Europäische Gemeinschaft  / EU = Europäische Union
Die EG wurde abgelöst durch die EU (wissen wir ja alle), somit sind in weiten Teilen gewisse Regelungen aus der Zeit der EG nicht mehr gültig bzw. wurden überarbeitet. Bürokratismus ist etwas feines, wenn man den Durchblick behält 🙄.

Zitat:

Original geschrieben von Omnipfurz


Hab es doch geschrieben, ist abhängig von der damals erteilten Typ Genehmigung und der von Adam Opel (GM) nachgemeldeten Daten.
Mal ne Frage, von wem hast du die Liste erhalten (FOH, KBA oder Prüforganisation)? Laut EU Regelung (EU Weite vereinfachung bzw. angleichung) darfst du, alle jemals auf diesen Fahrzeugtyp verbauten Rad/Reifenkombinationen fahren. EU Recht steht über Bundes bzw. Landesrecht. Ich kann dir nachempfinden das du und andere auch, dabei den Durchblick verlieren tut. Ist ja auch nicht einfach das ganze.

Und die Liste wurde auch anhand der EG-ABE Nummer erstellt!
Dazu kann ich dir nur folgendes sagen:
EG = Europäische Gemeinschaft  / EU = Europäische Union
Die EG wurde abgelöst durch die EU (wissen wir ja alle), somit sind in weiten Teilen gewisse Regelungen aus der Zeit der EG nicht mehr gültig bzw. wurden überarbeitet. Bürokratismus ist etwas feines, wenn man den Durchblick behält 🙄.

Ich hatte meine Liste vom TÜV bekommen!

Die Liste vom TÜV bekommen....
Ja der TÜV Hessen GmbH, Bereich Automotive, hat einen sogenannten Opelserienreifenkatalog erstellt (vom/am 31.10.2011), der sich jedoch nur auf die neueren Modelle der Opelpalette bezieht. Darin sind aber leider die alten Modelle nicht mit aufgeführt.
Es wird daher auch vom TÜV Hessen GmbH empfohlen, sich bei Um/Nachrüstungen (bei älteren Modellen) an das Kunden Info Center, der Adam Opel AG zu wenden.
Hmmm, da hilft dann wohl nur die Nachfrage beim Hersteller selbst.🙄 

Adresse:
Adam Opel AG

Kunden Info Center

65423 Rüsselsheim

Tel.: 0180 - 500 33 62 (Festnetz 14 Ct./Min. - Mobilfunk max. 42 Ct./Min.)

E-Mail :kunden.info.center@de.opel.com

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