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Felgengröße

Themenstarteram 21. August 2007 um 9:01

Hallo Leute.

 

Ich habe keinen blassen schimmer ob ich mir meine TH-Line in 15 oder ? 16

kaufen soll.

 

15er wären mir lieber, da ich dann mit dem gewinde tiefer kann! Daher eine

große bitte! Postet mir pls ein paar bilder mit 15er Zöllern, damit ich sehen kann

wie sie OHNE fahrwerk und MIT fahrwerk in den kästen liegen!

 

Vielen dank leute und noch ne schöne Woche @ all!

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20 Antworten

afaik stimmt das nicht so. kommt drauf an was in der abe drin steht und welche reifengrößen in deinem fahrzeugschein eingetragen sind ....

Richtig Matze.

Meine kamen mit ABE, aber musste zum Tüv damit meeinte mein Reifenhändler, weil die Reifengröße nicht drinne steht.

am 26. August 2007 um 12:00

Na, da bin ich ja mal gespannt. Die 14er stehen mit 165er und 185er - Bereifung in meinen Papieren, die 15er "nur" mit 195er.

Also wenn in der ABE die Felgen für den Fox drin stehen mit einer bestimmten Reifengröße und Du fährst die Reifengröße mit den Felgen die in der ABE stehen dann must du nichts eintragen lassen oder seh ich das falsch?

Auch wenn die Reifen/Felgengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist!

Außerdem werden bei den neuen KFZ Scheinen (ich hab noch den alten) eh nur noch eine Größe eingetragen soweit ich weiß. Und zwar die erst genannte. Das würde ja im Umkehrschluss heißen ich müsste mit egal welcher Felgen Reifenkombination zum TÜV wenn ich nicht die originalen fahre die beim Kauf drauf waren....???

am 26. August 2007 um 13:48

Ein Sachverständiger des TÜV meinte gestern, dass man bei Einhaltung der ABE-Richtlinien nur zum nächsten TÜV-Termin die Nachtragungen in den Papieren anstünden. Bis dahin führt man einfach brav die ABE mit sich und zeigt sie auf Verlangen vor. Aber ich kläre das lieber nochmal mit den Felgenherstellern ab, wenn's so weit ist.

eine ABE ist nur solange gültig wenn keine anderen veränderungen vorgenommen wurden.

z.b. du hast schicke felgen drauf und alles entspricht der felgen ABE. sprich: reifengrösse, fahrwerk im originalzustand usw.

baust du jetzt noch zusätzlich ein fahrwerk oder federn ein dann ist die felgen ABE mit dem einbau erloschen weil die voraussetzungen, unter denen das gutachten erstellt wurde, nicht mehr gegeben sind. JETZT musst du die sache eintragen bzw von einem prüfer abnehmen lassen.

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