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Felgengröße Eintragung

Themenstarteram 1. September 2019 um 2:59

Hallo,

Ich habe Mal speziell eine frage zu meinem Fahrzeugschein.

Habe im Internet nichts gefunden.

Ich fahre einen MX5 na .

Ich möchte gerne 9jx16 Felgen drauf machen.

(Ich weiß wie sich das aufs Fahrverhalten auswirkt)

Also im fahrzeugschein ist so eine felgengröße schon eingetragen vom Vorbesitzer.

Kann ich die neuen Felgen dann ohne Problem eintragen lassen?

Sind halt nicht die selbe Marke wie im fzgschein aber die selbe Größe.

Dann steht da halt VUH. : 215/40R16(welche Felge...); ZUS. RADABDECK. A. ACHSE2 ERFORD.

Also ist die Felgengröße vorne und hinten eingetragen?

Und ich brauche hinten eine zusätzliche Abdeckung??? Was ist das???

Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!!!!!

Fzgschein
Beste Antwort im Thema

Eine andere (von der Eintragung abweichende) Felge bedarf einer erneuten Anbauabnahme, unter Berücksichtigung aller im Gutachten genannten Auflagen.

Was eine zusätzliche Radabdeckung ist, erfährst Du in Wort und Bild, wenn Du dir die Mühe machen möchtest eine Suchmaschine für diesen Begriff zu bemühen.

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Die 9 Zoll rundum sind bindend, weil eingetragen.

Wenn es ein Gutachten gibt, in welchem auch 7,5 Zoll freigegeben sind, darfst Du diese, nach erneuter Anbauabnahme, auch montieren.

Hallo.

Von den Brock B1 gibt es garantiert ein Gutachten über die Kombi 7,5x16 + 9x16.

War eine DER Tuningkombis der 1990er (neben den Borbet A) und gefühlt auf jedem zweiten Golf GTI und Kadett GSi... ;)

Allerdings brauchte man für die 215/40R16 auf einer 9" breiten Felge immer die Freigabe vom Reifenhersteller und wurde auch so bei den damaligen Eintragungen in die Papiere eingetragen (ähnlicher Wortlaut). Viele Reifenhersteller gab es nämlich nicht, die diese Freigabe auch rausrückten. Bei den 215/40 war eigentlich bei 8,5" Schluss...

 

VG

 

Themenstarteram 2. September 2019 um 8:22

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 2. September 2019 um 07:14:30 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 1. September 2019 um 20:33:10 Uhr:

deshalb bin ich ja so neugierig auf die (immer noch fehlende) Antwort ...

Ich denke, @Gummihoeker hat Dir die korrekte Antwort schon gegeben.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 2. September 2019 um 07:14:30 Uhr:

Zitat:

@Mixer0601 schrieb am 2. September 2019 um 06:50:32 Uhr:

Muss??!

Also muss ich vorne 9j fahren oder wie?

[...]

Ja, musst Du. Jedenfalls ist das bei den eingetragenen Brock-Felgen so. Es kann durchaus sein, dass Du Felgen findest, die vorne 7 1/2 und hinten 9 Zoll Breite vorsehen.

Und ich glaube, Dir ist im Moment noch nicht klar genug, dass die vorhandene Eintragung sich nur auf die genannten Felgen bezieht und nicht auf andere mit gleichen Maßen. Ferner hat die Eintragung keinen Empfehlungscharakter sondern ist bindend.

Doch das weiß ich.

Aber wenn diese Größe schon eingetragen wurde. Geht das ja auch mit anderen Felgen.

Eintragen muss ich die, das weiß ich.

Aber es passt ja.

Ich muss nicht nochmal bördeln oder so.

Sondern dem TÜVer nur den Fahrzeugschein zeigen.

Mfg.

Richtig, wenn Du von den Abmessungen gleiche Felgen montierst, kannst Du davon ausgehen, dass sie technisch passen.

Dann mußt Du nur noch die rechtliche Komponente (vorher) klären, damit eine erneute Anbauabnahme erfolgen kann.

Themenstarteram 2. September 2019 um 10:06

Ist dies dann eine Einzelabnahme? Also wird wieder auf freigängigkeit kontrolliert oder nicht?

Und meine spur/ Sturz ist sehr schief.

zB. Ist das Auto rechts viel tiefer als links.

Muss ich das davor beheben oder kann das danach sein?

Hat das Auswirkungen auf die freigängigkeit?

Mfg.

Zitat:

@Mixer0601 schrieb am 2. September 2019 um 12:06:44 Uhr:

Ist dies dann eine Einzelabnahme? Also wird wieder auf freigängigkeit kontrolliert oder nicht?

Das hängt vom Gutachten der Felgen ab.

Zitat:

Und meine spur/ Sturz ist sehr schief.

Bei einem sehr negativen Sturz (vorne) wurde vielleicht schon versucht, unzureichende Radabdeckung zu kaschieren.

Zitat:

zB. Ist das Auto rechts viel tiefer als links.

Muss ich das davor beheben oder kann das danach sein?

Hat das Auswirkungen auf die freigängigkeit?

Mfg.

Federn gebrochen? Federaufnahmen durchgerostet?

Auf alle Fälle vor einer Abnahme beheben.

Eine gebrochene Feder oder eine durchgerostete Federaufnahme hat sicher Auswirkungen auf die Freigängigkeit. Wenn solche Mängel bei einer Abnahme von Felgen entdeckt werden, kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Ob sich eine Reparatur durchgerosteter Federaufnahmen noch lohnt, sollte ebenfalls geprüft werden.

Themenstarteram 2. September 2019 um 12:01

Nein alles gut. Fahrwerk ist auch keine 10tkm gelaufen.

Ich habe selbst Mal runtergeschaut und das ist wirklich nur schief eingestellt.

Mfg.

Von „alles gut“ kann nach Deiner Beschreibung:

Und meine spur/ Sturz ist sehr schief.

zB. Ist das Auto rechts viel tiefer als links.

wohl nicht die Rede sein...:rolleyes:

Thema schief eingestellt:

wer hat das denn so schief eingetragen??????

Gewindefahrwerk verstellt?

Bitte lasse uns doch nicht so raten ...

Nun ja, woran noch niemand hier gedacht hat,

ein Reifenquerschnitt 215/40 ist normgerecht nur auf Felgenkonturen 7J..8½J montierbar.

Daher sollte sich der TE darum bemühen, eine Freigabe vom Reifenhersteller für eine Reifenmontage mit Übermaß der Felge auf Kontur 9J zu erhalten.

Nicht jeder Reifenhersteller lässt so etwas zu. Es ist daher nicht möglich, Reifenmodelle frei zu wählen.

Eine Freigabe vom Reifenhersteller ist bei der Änderungsabnahme vorzulegen und anschließend im Handschuhfach bei der Fahrt mitzuführen.

Das gilt auch für Reifen, die später einmal montiert werden sollen.

Der Nachweis für die Montierbarkeit der Reifen auf der Kontur 9J muss bei einer Änderungsabnahme grundsätzlich erbracht werden!

Gruß

bcar2016

Hat der User hmld doch schon geschrieben...

Ja und?

Eine Erinnerung an den TE daran wird ja wohl nicht schaden, oder?

Themenstarteram 2. September 2019 um 20:04

Ich denke Mal das sind die Querlenker .

Halt diese dicken streben bzw. Träger ??

:D

Die sind halt verstellbar abzuschrauben.

Und da sieht man halt dass das links und rechts unterschiedlich sitzt.

Wenn's nicht weiterbringt mache ich morgen Mal Fotos.

Mfg.

Es sieht so aus, als wenn Du bezüglich der Reifengröße leider nichts verstanden hast.

Viel Spaß bei der Änderungsabnahme! Die wird aber wahrscheinlich negativ ausfallen, so wie Du drauf bist.

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