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Felgengröße Eintragung

Themenstarteram 1. September 2019 um 2:59

Hallo,

Ich habe Mal speziell eine frage zu meinem Fahrzeugschein.

Habe im Internet nichts gefunden.

Ich fahre einen MX5 na .

Ich möchte gerne 9jx16 Felgen drauf machen.

(Ich weiß wie sich das aufs Fahrverhalten auswirkt)

Also im fahrzeugschein ist so eine felgengröße schon eingetragen vom Vorbesitzer.

Kann ich die neuen Felgen dann ohne Problem eintragen lassen?

Sind halt nicht die selbe Marke wie im fzgschein aber die selbe Größe.

Dann steht da halt VUH. : 215/40R16(welche Felge...); ZUS. RADABDECK. A. ACHSE2 ERFORD.

Also ist die Felgengröße vorne und hinten eingetragen?

Und ich brauche hinten eine zusätzliche Abdeckung??? Was ist das???

Über Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar!!!!!

Fzgschein
Beste Antwort im Thema

Eine andere (von der Eintragung abweichende) Felge bedarf einer erneuten Anbauabnahme, unter Berücksichtigung aller im Gutachten genannten Auflagen.

Was eine zusätzliche Radabdeckung ist, erfährst Du in Wort und Bild, wenn Du dir die Mühe machen möchtest eine Suchmaschine für diesen Begriff zu bemühen.

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Eingetragen sind nur die genannten Brock. Andere Felgen: Neue Abnahme, wenn heute überhaupt noch möglich. Die Vorschriften für die Reifenabdeckung haben sich in Vorschriften für die Radabdeckung geändert - mit allen möglichen Konsequenzen.

Bei einem 215/40 R16 auf einer 9x16 wird die Felge über den Reifen herausragen.

Zusätzliche Abdeckung hinten sind entweder Kotflügelverbreiterungen oder Flaps, die auf den Radlauf aufgesetzt werden.

Nur zur Verdeutlichung: LINK

Ich hoffe, dass @db-cla nichts dagegen hat, dass ich hier seinen Beitrag verlinke.

Eine andere (von der Eintragung abweichende) Felge bedarf einer erneuten Anbauabnahme, unter Berücksichtigung aller im Gutachten genannten Auflagen.

Was eine zusätzliche Radabdeckung ist, erfährst Du in Wort und Bild, wenn Du dir die Mühe machen möchtest eine Suchmaschine für diesen Begriff zu bemühen.

Hier ein Foto vom mx-5 mit 9x16 et 15 auf der HA um die Verbreiterung zu zeigen.

Steht mal mächtig raus.....

Zur Eintragung wurde bereits geantwortet.

Bedeutet: im Vorfeld mit dem Prüfer abklären, oder die bereits eingetragenen Brock Felgen nehmen.

Unbenannt

Richtig ist, daß die "andere" Felge (trotz gleicher Reifen/Felgengröße/ET) erneut eingetragen werden muß, das sollte aber NULL Problem sein.

Und da das ganze schon mal eingetragen war, sollte die ausreichende Radabdeckung bereits gegeben sein (außer es wären mal Verbreiterungen etc. montiert gewesen, die inzwischen jemand wieder abgenommen hat).

@Mixer0601

Du solltest in Deinen Profilangaben kenntlich machen, dass Du noch/erst 17 Jahre jung bist. Damit hilfst Du auch uns, eine angemessene Hilfestellung zu geben.

Respekt für Deine Beiträge hier... die hätte ich in Deinem Alter nicht so auf die Reihe gebracht. ;-)

Themenstarteram 1. September 2019 um 13:14

Danke für die Hilfe!

Dann rufe ich Mal beim tüv an.

VUH heißt aber das vorne auch 9x16 passt???

Verwundert mich ein bisschen. Weil der Arsch optisch breiter ist als vorne und dann müssen hinten Verbreiterungen dran??

Würde dann für vorne 7.5x16 nehmen...

@gummihoeker

Danke :)

Mittlerweile 18.

Innerhalb von 3 Monaten 8tkm gefahren :)

Und bin sehr sehr zufrieden mit dem auto.

Mfg. Und vielen Dank für eure hilfe!!

V u H bedeutet in Deinem Anbaufall, dass diese Rad-/Reifenkombination auf beiden Achsen gefahren werden muß.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 1. September 2019 um 10:21:25 Uhr:

Eingetragen sind nur die genannten Brock. Andere Felgen: Neue Abnahme, wenn heute überhaupt noch möglich. Die Vorschriften für die Reifenabdeckung haben sich in Vorschriften für die Radabdeckung geändert - mit allen möglichen Konsequenzen.

Bei einem 215/40 R16 auf einer 9x16 wird die Felge über den Reifen herausragen.

Zusätzliche Abdeckung hinten sind entweder Kotflügelverbreiterungen oder Flaps, die auf den Radlauf aufgesetzt werden.

Nur zur Verdeutlichung: LINK

Ich hoffe, dass @db-cla nichts dagegen hat, dass ich hier seinen Beitrag verlinke.

Nein alles ok. Dafür ist das Forum ja da.

Noch einen schönen Sonntag.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 1. September 2019 um 10:21:25 Uhr:

Andere Felgen: Neue Abnahme, wenn heute überhaupt noch möglich. Die Vorschriften für die Reifenabdeckung haben sich in Vorschriften für die Radabdeckung geändert -

woher stammt denn so eine "Weisheit"? :confused::confused::confused:

Als a a S sollte Dir das geläufig sein. :eek::D

deshalb bin ich ja so neugierig auf die (immer noch fehlende) Antwort ...

Die steht in den gültigen EG-Richtlinien 78/549 und 94/78, auf die Du Zugriff haben solltest.

Themenstarteram 2. September 2019 um 4:50

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 1. September 2019 um 15:25:38 Uhr:

V u H bedeutet in Deinem Anbaufall, dass diese Rad-/Reifenkombination auf beiden Achsen gefahren werden muß.

Muss??!

Also muss ich vorne 9j fahren oder wie?

Oder geht auch 7,5 j?

Würde sowieso 215/40r16 rundum draufmachen.

Mfg.

Zitat:

@nogel schrieb am 1. September 2019 um 20:33:10 Uhr:

deshalb bin ich ja so neugierig auf die (immer noch fehlende) Antwort ...

Ich denke, @Gummihoeker hat Dir die korrekte Antwort schon gegeben.

Zitat:

@Mixer0601 schrieb am 2. September 2019 um 06:50:32 Uhr:

Muss??!

Also muss ich vorne 9j fahren oder wie?

[...]

Ja, musst Du. Jedenfalls ist das bei den eingetragenen Brock-Felgen so. Es kann durchaus sein, dass Du Felgen findest, die vorne 7 1/2 und hinten 9 Zoll Breite vorsehen.

Und ich glaube, Dir ist im Moment noch nicht klar genug, dass die vorhandene Eintragung sich nur auf die genannten Felgen bezieht und nicht auf andere mit gleichen Maßen. Ferner hat die Eintragung keinen Empfehlungscharakter sondern ist bindend.

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