Felgenfragen
Hallo, habe mir erst letztes Jahr neue Felgen mit Sopmmerreifen gekauft (für meinen 4G Avant). Kann mir jemand sagen ob die Felgen auf den neuen A6 4K Avant passen, würde diese gerne für den neuen nehmen. Felgen kann ich im Konfiguratur nicht sehen, waren auch teuer.
Vielen Dank,
Gruß Karl 5.
Beste Antwort im Thema
Frag bei der Gelegenheit auch mal nach Satzzeichen. 😉
596 Antworten
@nostal: ich würd einfach mal beim Tüv vorfahren und nachfragen. Das, was per ABE ohne Abnahme erlaubt ist, hat immer noch Luft nach oben. Da geht meistens mehr. Es hat mal irgendwo hier jemand treffend beschrieben mit nem Beipackzettel bei Medikamenten: Da steht immer der worst Case drin, das muss aber nicht bei jedem alles zutreffen. Ich war schon oft mit Gutachten beim Tüv wo 100 Auflagen drin standen, und am Schluss gings auch mit der Hälfte.
Ich hab auch grad 15er Platten hier liegen und werde sie demnächst montieren und beim Tüv vorfahren. Ist schon einigermaßen knapp, aber das musses auch, wenn's gut aussehen soll :-)
Zitat:
@tonysoprano490 schrieb am 16. Mai 2025 um 14:11:00 Uhr:
Wieso sagt mein Reifen/Felgen Händler das passt? Mir hat der Felgen bestellt in 9jx20 et 23. Das beseutet bei mir wird es auch nicht passen?!
kann mir nicht vorstellen, dass das passt. Das wären ja umgerechnet auf die Serienbereifung ca. 26mm Distanzscheibe pro Rad. Wird meiner Ansicht nach zu knapp.
Es kommt aber auch/nur auf den Prüfer an. Eventuell kommt der ja zum Felgendealer. ;)
Dann könnte die Eintragung einfacher sein.
😁 bin jetzt auf Nr. sicher gegangen und habe die 15er gegen die 10er getauscht. Ich fand es vorher nicht untragbar vom Aussehen, weswegen die 10er schon einen (ausreichend) positiven Effekt haben werden. Aber mal sehen, wie zufrieden ich bin, wenn sie montiert sind 🙂 Vermute, dass es selbst mit den 10er Scheiben knapp werden würde, wenn ich damit zum TÜV ginge. Hab bei dem 50° Winkel wirklich wenig Spiel. Da steht das Gummi schon recht weit raus.
Hatte bisher auf keinem meiner Autos Distanzscheiben und deswegen irgendwelche Alpträume 🤣
Zitat:
Was ein undurchsichtiges Thema. TUNING-Wiki - Radabdeckung bei EG-Zulassung hier steht, im Gegensatz zum ersten Link, dass nichts, auch nicht die Flanke über den Kotflügel ragen darf.
So hatte mein Prüfer gemessen. Wasserwaage an den Kotflügel gehalten und geschaut, ob was übersteht. Da waren vorne noch 1-2 mm Platz bei einer effektiven Spurverbreiterung von 12,7 mm im Vergleich zur Serienbereifung (8,5 x 20 ET 43). 15 mm hätte der Prüfer vielleicht noch durchgewunken, bei 20 mm hätte ich so meine Zweifel.
Durch die 9,5 Zoll breiten Felgen bei weiterhin 255/40/20er Reifen steht die Flanke nicht über die Felge hinaus, sondern schließt bündig ab.
Ach so: Ich hab Erstzulassung 12/2024.
Gegen das Geschwindigkeitsgepiepse gibt es Module....
@nostal Wenn du Serienräder mit 10mm Scheiben (pro Rad) verwendest, musst du nicht zur Abnahme. So ist es laut H&R Gutachten.
Ja genau, deswegen habe ich die Bestellung der 15er storniert und bin auf 10er umgestiegen 🙂 Das Paket wurde zum Glück noch nicht versendet. Habe leider erst nach der Bestellung das Gutachten vollumfänglich verstanden 🤦♂️
Dann stell bitte mal Bilder ein, wenn du die 10er montiert hast. Ich bin auch am überlegen ob ich sie holen soll.
Mach ich 👍🏻
Noch eine Frage zum Gutachten:
Z4)
Anzugsmoment 140 Nm
oder entsprechend den Angaben des Fahrzeugherstellers zur Befestigung der Räder. Die Befestigungs- elemente sind nach ca. 100 km Fahrtstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel zu kontrollieren.
Heißt es bleibt in meinem Fall bei 120 Nm, oder?
So hatte ich das aus der ABE/Gutachten auch verstanden.
In der Bedienungsanleitung steht 120Nm. Was mich wundert ist, dass es bei VW z.T. Nachträge zur Bedienungsanleitung gegeben hat, in denen das Anzugsdrehmoment auf 140Nm erhöht wurde, so z.B. beim Passat B8. Ich bilde mir ein, dass in meiner Audi-Werkstatt die Radschrauben auch mit 140Nm nachgezogen wurden, sicher bin ich mir aber nicht mehr.
Ja in der BA steht 120 NM, daher meine vorige Aussage und die Frage, ob ich die Formulierung im Gutachten korrekt verstanden habe.