Felgen
Ich hätte die Option ein Satz Sommerräder für den C204 für einen annehmbaren Preis zu kaufen .....die Felgen (AVUS Racing AF9 8,0X18 5x112 ET35) würden zwar passen laut Gutachten , aber es gibt Einträge demnach die Radkasten nachbearbeitet werden müssten ....Die Reifen sind nur 225er und ich müsste ca 350 Km hin und zurück fahren um sie zu holen .....deshalb meine Frage : Hat jemand von euch Erfahrung mit sowas ? Muss bei 35er Einpresstiefe unbedingt am Radkasten etwas getan werden oder können die 225er problemlos eingetragen werden ???
Wäre schön wenn ich Feedback kriegen könnte ,weil es doch eine Summe ist ,die man nicht einfach so ausgibt und wenn zusätzliche Änderungen nötig sind ,würde ich sie nicht holen .....danke im voraus ....
Ähnliche Themen
19 Antworten
Warum, das passt ja. Es steht im Gutachten ja drin dass EVTL nachgearbeitet werden muss und allgemein die Freigängigkeit gewährleistet sein muss.
Die Hersteller sichern sich dadurch eben ab.
Im Endeffekt kommt es auf den Prüfer an und natürlich auf das jeweilige Auto.
Zitat:
@Michi89x schrieb am 12. Dezember 2018 um 15:15:05 Uhr:
Warum, das passt ja. Es steht im Gutachten ja drin dass EVTL nachgearbeitet werden muss und allgemein die Freigängigkeit gewährleistet sein muss.
Bei uns in AT muss auch der Reifen ein gewisse Abdeckung durch den Kotflügel oder andere Anbauten besitzen, damit nicht zuviel Wasser "unkontrolliert" aufgewirbelt wird. Diese Abdeckung ist meistens viel schneller ein Problem als die Freigängigkeit. Bei dieser "Prüfung" gibt's oft unterschiedliche Ergebnisse je nach Prüfer...
Hier ein Text wie das in AT ist...
Für eine Eintragung anderer Reifen und/oder Felgen sind folgende Kriterien zu beachten:
Der Reifen- bzw. Felgentyp muss für die Fahrzeugtype freigegeben sein (Herstellerfreigabe, TÜV-Gutachten, ABE). Die in diesen Unterlagen enthaltenen Auflagen und Bedingungen (über eventuell notwendige Adaptierungen, wie z.B. Änderungen an den Radkästen, Prüfung des Geschwindigkeitsmessers, Lenkeinschlagbegrenzer oder die Art des Ventils) müssen erfüllt werden.
Die Freigängigkeit der Reifen bei allen Belastungszuständen in den Radkästen muss gewährleistet sein.
Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex des Reifens muss mindestens den Werten im Typenschein, Datenauszug bzw. Einzelgenehmigungsbescheid entsprechen.
Ausreichende Radabdeckungen, das heißt die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein.
Natürlich, ähnliche Auflagen gibt es auch in D.
Freigängigkeit in alle Richtungen & Belastungen muss gegeben sein, alles andere wäre unverantwortlich.
Eine ausreichende Radabdeckung muss ebenfalls gegeben sein, wie viel genau kann ich aus dem Kopf raus grade nicht sagen.
Im grossen & ganzen wird es in D&AT nicht sonderlich groß unterschiedlich sein denke ich; lediglich dass es mWn in D einfacher ist Rad/ Reifen Kombinationen einzutragen.
Der TüVler meinte auch ,dass die Karre auf die Hebebühne kommt und im Diagonal auf Holzklötze gestellt wird um bei der Einfederung die Freigängigkeit zu prüfen ....
....nach der ganzen Show ist die Eintragung bestimmt nicht nur 40 € schätze ich ....
Als tipp:
Ich habe mir bei der montage meiner felgen Provisorische Distanzscheiben aus großen unterlegscheiben gemacht.
—> 225/45 R18 8J Et45 mit 12,5er platten
—> 60mm Tieferlegung (Dach höchster Punkt)
Ergebnis bei Tüv:
Das passt aber ganz knapp, also die spitze eines Kugelschreibers konnte, im verschränkten Zustand gerade so zwischen Gummi und Radkasten gesteckt werden
Tüv prüfung nach Paragraph 21 für Fahrwerk, Felgen, Distanzscheiben rund 120€
Dauerte bei mir 2Std. Inklusive der Zeit in der der Tüver die Anleitungen durchforsten musste um die Eintragung in den Schein zu schreiben
Bei einem anderen Auto kann es sein das 15er Platten rein müssen wegen Toleranzen im Chassis.
Ich empfehle drauf machen, das machen was der Tüv prüfer macht. Fertig
Was im Gutachten steht ist zu 90% bockmist
Achja 225/45 R18 8,5J Et35 passte auch ohne das der Tüver mucken machte