Felgen schlecht und ABE Fehlerhaft
Guten Tag,
ich habe hier paar Fragen bezüglich Felgen und ABE.
Hab ein Satz neuer Felgen mit ABE über ein Händler erworben der aber leider Mangelhaft ist durch Unwucht und Höhenschlag und nicht Fahrbar. Jetzt nach genauer Überprüfung der passenden ABE zu den Felgen und Telefonat mit dem Prüflabor welches den Felgen im Jahr 2011 die ABE erteilt hat hat sich herausgestellt das der Hersteller irgendwann gewechselt oder umbenannt wurde. In meiner ABE steht noch sagen wir mal Hersteller "Y" aber auf der Felge steht schon Hersteller "X" drauf. Noch dazu ist mir Aufgefallen, das in der ABE vom Hersteller die sich auf den Hersteller "Y" Bezieht, die Felge mit Kegelbundschrauben befestigt werden und einer Schaftlänge von 28mm. Leider haben meine Felgen vom jetzt Hersteller "X" eine Radschraubenaufnahme für "Kugelbundschrauben" anstatt wie in der ABE mit "kegelbund" angegeben.
Ich finde auch keine neuere ABE als die von 2011 mit Hersteller "Y". War bei zwei Tüv Stationen und selbst die haben in Ihrer Datenbank gesucht zu der KBA nummer und keine neuere ABE als die von mir gefunden.
Das Bedeutet doch jetzt das die ABE Falsch ist und ich die Felgen aufgrund dessen nicht Eintragen und Fahren darf oder? Muss man nicht sowie eig. nach einem Herstellerwechsel eine neue ABE in Auftrag geben oder wie kommt der unterschied zwischen kugel und kegelbundschrauben zustande in der Felge?
Beste Antwort im Thema
Also laut ABE gibt es drei Ausführungen:
PCD112, PCD112-35 und PCD130.
Die Ausführung PCD112 hat eine ET von 50 mm und ist mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Die Ausführung PCD112-35 hat eine ET von 35 mm (wer hätte das gedacht 😉 ) und ist ebenfalls mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Nur die Ausführung PCD130 ist mit Kugelbundschrauben zu befestigen, hat aber wie schon erwähnt den Lochkreis 5x130 und ist deswegen für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (Audi, Porsche)
Nun scheint ja auch @nogel neben der Grundgenehmigung und dem Nachtrag 1 (der nur die geänderte Herstellerfirmierung beinhaltet) keine weiteren Versionen in der Datenbank gefunden zu haben.
Deswegen ist mein vorläufiges Fazit:
Entweder du hast ein (schlechtes) Imitat der Felge erworben oder der Hersteller hat Felgen produziert die nicht der ABE entsprechen. In beiden Fällen darfst du die Felge nicht benutzen, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wäre sonst erloschen.
Du solltest das KBA über den Sachverhalt informieren. Es besteht ja immerhin der Verdacht, dass Felgen mit verkehrsgefährdenden Mängeln im Umlauf sind: entweder komplett gefälschte Felgen mit völlig unkalkulierbarer Qualität und Festigkeit, auf jeden Fall aber Felgen die von weniger aufmerksamen Anwendern mit den falschen Schrauben befestigt werden. Im zweiten Fall müsste sich auch der Hersteller (zu Recht!) ein paar sehr unangenehme Fragen der Behörde stellen lassen (im ersten Fall sitzt der Hersteller vermutlich so weit weg, dass ihm das herzlich egal sein kann)
33 Antworten
Ich danke euch für die Hilfe, wollte gestern schon die kba informieren aber da hatten die schon zu. Ich ruf da gleich noch mal an und schildern den den Sachverhalt. Danke euch
Und? Was haben sie dir gesagt?
Und was sagt dein Anwalt wenn du ihm ein Mandat erteilt, aber selbst noch parallel daran arbeitest?
VG
Die kba hat gesagt ich soll erstmal mit dem hersteller schnaken, aber auf den ersten Blick haben sie da auch keine andere Abe gefunden als die die ich auch hab. Mein Anwalt kümmert sich gerade wegen der Rückgabe und den entstanden Kosten. Das mit der Abe weiß er noch nicht, sage ich ihm am Montag beim Termin, wollt ihm aber evtl etwas arbeit ersparen bzw wenn das alles korrekt ist gar nicht erst erwähnen deswegen habe ich die Recherche davor gemach
Das ist leider etwas kompliziert da sich die Geschichte über ein Jahr schon zieht. Habe das nur mit der Abe schon anfangs vergessen und jetzt im Nachhinein ist es mir wieder eingefallen deswegen die Frage hier