Felgen schlecht und ABE Fehlerhaft
Guten Tag,
ich habe hier paar Fragen bezüglich Felgen und ABE.
Hab ein Satz neuer Felgen mit ABE über ein Händler erworben der aber leider Mangelhaft ist durch Unwucht und Höhenschlag und nicht Fahrbar. Jetzt nach genauer Überprüfung der passenden ABE zu den Felgen und Telefonat mit dem Prüflabor welches den Felgen im Jahr 2011 die ABE erteilt hat hat sich herausgestellt das der Hersteller irgendwann gewechselt oder umbenannt wurde. In meiner ABE steht noch sagen wir mal Hersteller "Y" aber auf der Felge steht schon Hersteller "X" drauf. Noch dazu ist mir Aufgefallen, das in der ABE vom Hersteller die sich auf den Hersteller "Y" Bezieht, die Felge mit Kegelbundschrauben befestigt werden und einer Schaftlänge von 28mm. Leider haben meine Felgen vom jetzt Hersteller "X" eine Radschraubenaufnahme für "Kugelbundschrauben" anstatt wie in der ABE mit "kegelbund" angegeben.
Ich finde auch keine neuere ABE als die von 2011 mit Hersteller "Y". War bei zwei Tüv Stationen und selbst die haben in Ihrer Datenbank gesucht zu der KBA nummer und keine neuere ABE als die von mir gefunden.
Das Bedeutet doch jetzt das die ABE Falsch ist und ich die Felgen aufgrund dessen nicht Eintragen und Fahren darf oder? Muss man nicht sowie eig. nach einem Herstellerwechsel eine neue ABE in Auftrag geben oder wie kommt der unterschied zwischen kugel und kegelbundschrauben zustande in der Felge?
Beste Antwort im Thema
Also laut ABE gibt es drei Ausführungen:
PCD112, PCD112-35 und PCD130.
Die Ausführung PCD112 hat eine ET von 50 mm und ist mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Die Ausführung PCD112-35 hat eine ET von 35 mm (wer hätte das gedacht 😉 ) und ist ebenfalls mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Nur die Ausführung PCD130 ist mit Kugelbundschrauben zu befestigen, hat aber wie schon erwähnt den Lochkreis 5x130 und ist deswegen für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (Audi, Porsche)
Nun scheint ja auch @nogel neben der Grundgenehmigung und dem Nachtrag 1 (der nur die geänderte Herstellerfirmierung beinhaltet) keine weiteren Versionen in der Datenbank gefunden zu haben.
Deswegen ist mein vorläufiges Fazit:
Entweder du hast ein (schlechtes) Imitat der Felge erworben oder der Hersteller hat Felgen produziert die nicht der ABE entsprechen. In beiden Fällen darfst du die Felge nicht benutzen, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wäre sonst erloschen.
Du solltest das KBA über den Sachverhalt informieren. Es besteht ja immerhin der Verdacht, dass Felgen mit verkehrsgefährdenden Mängeln im Umlauf sind: entweder komplett gefälschte Felgen mit völlig unkalkulierbarer Qualität und Festigkeit, auf jeden Fall aber Felgen die von weniger aufmerksamen Anwendern mit den falschen Schrauben befestigt werden. Im zweiten Fall müsste sich auch der Hersteller (zu Recht!) ein paar sehr unangenehme Fragen der Behörde stellen lassen (im ersten Fall sitzt der Hersteller vermutlich so weit weg, dass ihm das herzlich egal sein kann)
33 Antworten
edit
Zitat:
@ligno1989 schrieb am 25. Februar 2020 um 10:24:07 Uhr:
ja das läuft auch derzeit über ein Anwalt, aber das mit der ABE macht mich auch sehr stutzig, nicht das es irgendwelche Gefälschten Felgen sind oder keine ABE haben. Das Wäre ja dann interessant zu klären nicht das da noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden die auch die Selben Felgen beziehen
Es kann Dir doch völlig wumpe sein, ob die Räder nun gefälscht oder aus Marzipan sind.
Wofür hast Du einen Juristen im Boot?
Defekte Neuware erhalten kann ja nur bedeuten: Rückabwicklung!
Vom Ding her ja aber stll dir vor ich belasse es so und er nimmt die Felgen zurück. Da er aber Händler ist und noch als Bsp 100 Sätze der Felgen hat und sie weiter verkauft z. B. An dich oder wenn anders.
Zu klären wäre ja jetzt erstmal die Frage, ob es überhaupt die richtigen Felgen sind.
Ist es wirklich die Ausführung PCD112 (die für den ML benötigt wird) oder nicht doch die PCD130 (die mit Kugelbundschrauben zu befestigen ist)?
Und: sind die Mängel im Fahrbetrieb (Unwucht, Höhenschlag) erst aufgefallen, nachdem die Räder mit den falschen Schrauben montiert wurden?
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Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Februar 2020 um 20:59:27 Uhr:
Ist es wirklich die Ausführung PCD112 (die für den ML benötigt wird) oder nicht doch die PCD130 (die mit Kugelbundschrauben zu befestigen ist)?
wohl kaum, da die PCD130 ja einen anderen Lochkreis haben, wie der Name schon sagt....😁😁
Die Felgen waren noch nicht mal mit den Falschen schrauben montiert. nach kauf der Felgen bin ich zu einer Reifenfirma gefahren um die Reifen drauf zu ziehen und anschließend die Felgen bei mir rauf. Da wurde es schon Festgestellt das die Schrauben die dafür vorgesehen waren zu lang waren, somit ist es beim anschauen gleich aufgefallen das Kegelbund auch falsch ist.
Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Februar 2020 um 20:59:27 Uhr:
Zu klären wäre ja jetzt erstmal die Frage, ob es überhaupt die richtigen Felgen sind.Ist es wirklich die Ausführung PCD112 (die für den ML benötigt wird) oder nicht doch die PCD130 (die mit Kugelbundschrauben zu befestigen ist)?
Und: sind die Mängel im Fahrbetrieb (Unwucht, Höhenschlag) erst aufgefallen, nachdem die Räder mit den falschen Schrauben montiert wurden?
Zitat:
@nogel schrieb am 25. Februar 2020 um 21:20:01 Uhr:
wohl kaum, da die PCD130 ja einen anderen Lochkreis haben, wie der Name schon sagt....😁😁
äh ja, stimmt irgendwie 🙁
Wenn der Hersteller aber wirklich die richtige Ausführung mit dem falschen Schraubensitz hergestellt haben sollte wäre das ein Fall für das KBA.
Jupp, das meint er er. 🙂
Zitat:
wohl kaum, da die PCD130 ja einen anderen Lochkreis haben
Laut TE wurden nur die Reifen aufgezogen.
Wenn man nicht versucht hat die Räder testweise zu montieren, kann es trotzdem der falsche Lochkreis sein.
Im Gutachten steht, wie die Räder gekennzeichnet sein müssen.
Sorry wusste nicht ob ich es erwähnt habe, die Räder waren schon drauf. Die reifen Firma hat das mit den Schrauben gesehen und die richtigen Schrauben rausgesucht. Also von lochkreis passt es definitiv
Zitat:
@ligno1989 schrieb am 25. Februar 2020 um 23:39:37 Uhr:
Die Felgen waren noch nicht mal mit den Falschen schrauben montiert. nach kauf der Felgen bin ich zu einer Reifenfirma gefahren um die Reifen drauf zu ziehen und anschließend die Felgen bei mir rauf. Da wurde es schon Festgestellt das die Schrauben die dafür vorgesehen waren zu lang waren, somit ist es beim anschauen gleich aufgefallen das Kegelbund auch falsch ist.
Seltsam. In deiner Ausgangsfrage schriebst du:
Zitat:
...mangelhaft ist durch Unwucht und Höhenschlag und nicht Fahrbar...
naja die Felgen haben enorme unwucht und Höhenschlag aber der Verkäufer behauptet das wäre in der Preisklasse normal, aber dadurch das die felgen eine genehmigung haben usw soll ich mir keine sorgen machen und sie aufziehen. das haben wir natürlich probiert mehrfach und das auto auch probegefahren mit den "richtigen" schrauben und nicht die die im Gutachten stehen. Leider konnte ich nicht schneller als 60 - 80 kmh fahren da mir das auto wörtlich zu springen und zittern angefangen hat. Sollte ich das irwie falsch ausgedrückt haben und undverständlich so tut es mir leid. wie gesagt die falschen schrauben wurden sofort gesehen und gegen richtige ausgetauscht. die unwucht und höhenschlag wurde auch sofort nach reifenaufziehen geshen aber laut verkäufer sollte ich das probieren, das soll angeblich kein problem sein deswegen auch auf dem fahrzeug drauf gehabt und probe gefahren
Also laut ABE gibt es drei Ausführungen:
PCD112, PCD112-35 und PCD130.
Die Ausführung PCD112 hat eine ET von 50 mm und ist mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Die Ausführung PCD112-35 hat eine ET von 35 mm (wer hätte das gedacht 😉 ) und ist ebenfalls mit Kegelbundschrauben zu befestigen.
Nur die Ausführung PCD130 ist mit Kugelbundschrauben zu befestigen, hat aber wie schon erwähnt den Lochkreis 5x130 und ist deswegen für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern (Audi, Porsche)
Nun scheint ja auch @nogel neben der Grundgenehmigung und dem Nachtrag 1 (der nur die geänderte Herstellerfirmierung beinhaltet) keine weiteren Versionen in der Datenbank gefunden zu haben.
Deswegen ist mein vorläufiges Fazit:
Entweder du hast ein (schlechtes) Imitat der Felge erworben oder der Hersteller hat Felgen produziert die nicht der ABE entsprechen. In beiden Fällen darfst du die Felge nicht benutzen, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wäre sonst erloschen.
Du solltest das KBA über den Sachverhalt informieren. Es besteht ja immerhin der Verdacht, dass Felgen mit verkehrsgefährdenden Mängeln im Umlauf sind: entweder komplett gefälschte Felgen mit völlig unkalkulierbarer Qualität und Festigkeit, auf jeden Fall aber Felgen die von weniger aufmerksamen Anwendern mit den falschen Schrauben befestigt werden. Im zweiten Fall müsste sich auch der Hersteller (zu Recht!) ein paar sehr unangenehme Fragen der Behörde stellen lassen (im ersten Fall sitzt der Hersteller vermutlich so weit weg, dass ihm das herzlich egal sein kann)