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Felgen, Reifen, Tüv, Kombinationen,...

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 20. November 2010 um 13:36

Hallo,

ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Thema Felgen und Reifen.

Nach dem ich einen Satz Winterreifen für meine C-Klasse zu einem Schnäppchen Preis bei Ebay "geschossen" habe hat sich bei der Abholung herausgestellt, dass es sich um 4 Reifen mit der Breite 245 handelte - bei der C-Klasse aber leider nur maximal 225 auf der Vorderachse zugelassen ist.

Daraus ergeben sich jetzt bei mir ein paar Fragen:

1. Gibt es ausser den, aus der von Mercedes herausgegebenen Info zur Rad-Reifenkombination auch noch andere zugelassene Möglichkeiten, die nicht in dem Blatt aufgeführt sind.

2. Was für zulässige Möglchkeiten habe ich um nicht passende Felgen passend zu machen?

3. Ist es wirklich notwendig auf alle Angaben zu achten. Ist also bspw. eine Felge die alle Angaben (LK, Breite, Lochzahl), bis auf die Einpresstiefe (ET) erfüllt nicht zulässig?

4. und wie geht letztendlich der Tüv mit Abweichungen um - falls es eine Tolleranzgrentzt gibt wo liegt (u. ggf. was kostet ) sie?

 

Danke im Vorraus

 

Im Anhang befindet sich die hier schon merfach hoch geladene Info zu den zulässigen Rad-Reifenkombinationen für die C-Klasse W203

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von k-rhyme

Hallo,

ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Thema Felgen und Reifen.

Nach dem ich einen Satz Winterreifen für meine C-Klasse zu einem Schnäppchen Preis bei Ebay "geschossen" habe hat sich bei der Abholung herausgestellt, dass es sich um 4 Reifen mit der Breite 245 handelte - bei der C-Klasse aber leider nur maximal 225 auf der Vorderachse zugelassen ist.

Daraus ergeben sich jetzt bei mir ein paar Fragen:

1. Gibt es ausser den, aus der von Mercedes herausgegebenen Info zur Rad-Reifenkombination auch noch andere zugelassene Möglichkeiten, die nicht in dem Blatt aufgeführt sind.

2. Was für zulässige Möglchkeiten habe ich um nicht passende Felgen passend zu machen?

3. Ist es wirklich notwendig auf alle Angaben zu achten. Ist also bspw. eine Felge die alle Angaben (LK, Breite, Lochzahl) bis auf die Einpresstiefe (ET) erfüllt - ist nicht zulässig?

4. und wie geht letztendlich der Tüv mit Abweichungen um - falls es eine Tolleranzgrentzt gibt wo liegt (u. ggf. was kostet ) sie?

 

Danke im Vorraus

Hatte das selbe Problem mit meinem S210, 220 CDi. Hatte zuhause noch eine 7,5x16H2 ET35 Felge(4Stück), welche bei Mercedes nicht aufgelistet ist. Zudem Wollte ich schmalere 205er Reifen montieren, was laut Fahrzeugschein nicht möglich war.

So gab ich die KBA Nummer der Felge in Google ein und fand eine ABE für mein Fahrzeug und zusätzlich die Freigabe die 205er Reifenbreite auf der Felge für den Kombi bis 125Kw.

Soweit ich weiß sind Felgen mit anderer ET zulässig, wenn sie 2% der Achspurweite nicht verändern (breiter/schmaler). Schau doch einfach mal, ob du auf der Felge irgendeine Nummer findest und forsche mal nach ob es vllt. schon evtl. Freigaben gibt!

Lg

Themenstarteram 20. November 2010 um 13:48

Das nennen ich mal schnelle Antwort..

Danke - schonmal sehr hilfreich aber woher weiß ich denn wie meine Achspurweite ist?

Poste doch einfach mal den Hersteller der Felgen, mit genauer Bezeichnung etc. sowie der Reifen mit Tragindex etc. z.B. 205/55 R16 94H.

Dann schaun wir mal.

Lg

Themenstarteram 20. November 2010 um 15:31

Ich habe jetzt keine speziellen Felgen im Auge - weil ich das ja erstmalgeklärt haben wollte bevor ich suche.

Aber nehmen wir einfach mal als Beispiel 225/40 R18 (T-index nicht vorhanden - was nun?)

oder

205/55R16 91V

Hi,

223/40/18 sollte passen,der Reifen enspricht vom Unfang her fast dem 205/55/16 was ja eine Seriengröße ist.

Wenn der Umfang eines Reifen mehr als 2% von der Seriengröße abweicht brauchst du ein entsprechendes Gutachten oder mußt eine teure Einzelabnahme mit Tachoangleichung vornehmen lassen (lohnt meist net!)

Bei den Felgen sieht es Ähnlich aus,am besten du hast eine Fahrzeugspezifische ABE oder Gutachten. Damit kann man die Felgen ohne Eintragung fahren oder es bleibt bei einer günstigen Abnahme.

Exotische Felgen ohne Fahrzeugspezifisches Gutachten brauchen zumindest ein allgemeines Gutachten. Damit ist dann eine Einzelabnahme beim Tüv möglich.

Bei billigen Nachbauten aus China ohne gültige Papiere gibt es keine legale Möglichkeit die Felgen einzutragen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. November 2010 um 16:03

auch wenn sich das jetzt vielleicht Blöd anhört - aber was ist denn die Gesamtgröße? M@x hat geschrieben, dass die 2% sich auf die ET Überschreitung in Relation zur Achspurweite bezieht.

...ich hätte niemals geglaubt, dass es so kompliziert sein würde Felgen zu kaufen.. Beginne schon an mir selbst zu Zweifeln -> jeder Bauer fährt mit schicken Felgen-heißt das die haben das alle begriffen und ich nicht??;-)

Hi,

es gibt da halt sehr viele Parameter und Gesetzliche Regelungen ;)

Wenn man größeren Problemen aus dem Weg gehen will kauft man Felgen mit einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder einem Gutachten (§19.3)

Bei einer ABE muß man oft gar nicht zum Tüv sondern nur die ABE immer dabei haben,manchmal ist auch eine kurze Überprüfung notwedig.

Bei einem Gutachten muß man auf jeden Fall zum Tüv,kostet aber auch net die Welt (~50€)

In den Papieren stehen dann auch die möglichen Reifengrößen zur Felge,aber Achtung die Papiere immer Gründlich durchlesen,bei extremen Kombinationen können Auflagen im Gutachten stehen wie z.B. Bördeln oder verbreitern der Kotflügel worauf man besser verzichten sollte.

An deiner Stelle würde ich halt darauf achten das du nur Felgen kaufst die eine ABE oder ein Gutachten für dein Fahrzeug besitzen,damit geht man größeren Problemen meistens aus dem Weg.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von k-rhyme

... aber woher weiß ich denn wie meine Achspurweite ist?

Genau steht es in den Technischen Daten, die es auf den MB-Seiten als pdf-Datei zum Download gab. Aber egal, die erwähnte 2%-Grenze der Spurverbreiterung, bis zu der kein besonderer Nachweis ausreichender Fahrwerksfestigkeit erforderlich ist, liegt beim Typ 203 bei ET15. Dafür müsste man aber schon "ans Blech".

Zitat:

1. Gibt es ausser den, aus der von Mercedes herausgegebenen Info zur Rad-Reifenkombination auch noch andere zugelassene Möglichkeiten, die nicht in dem Blatt aufgeführt sind.

Ja, Sonderräder mit ABE und einer Anlage dazu, in der bei der gewünschten Rad/Reifen-Kombination für das Fahrzeugmodell keine Auflagen für eine Änderungsabnahme und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere aufgeführt sind. Alles andere muss abgenommen werden, um eine Zulassung zu erhalten. Dazu gehören z.B. auch MB-Räder, die für ein Fahrzeugmodell nicht vorgesehen sind.

Zitat:

2. Was für zulässige Möglchkeiten habe ich um nicht passende Felgen passend zu machen?

Wenn es nicht gerade mehrteilige Räder oder Räder mit Adaptern sind, kann man höchstens die Einpresstiefe mit Distanzscheiben effektiv verringern.

Zitat:

3. Ist es wirklich notwendig auf alle Angaben zu achten. Ist also bspw. eine Felge die alle Angaben (LK, Breite, Lochzahl), bis auf die Einpresstiefe (ET) erfüllt nicht zulässig?

Eine Rad/Reifen-Kombination ist nur dann zulässig, wenn das durch ein Dokument (z.B. Radgutachten) nachgewiesen werden kann und ggf. vorgeschriebene Auflagen wie eine Änderungsabnahme und/oder die Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfüllt sind.

Zitat:

4. und wie geht letztendlich der Tüv mit Abweichungen um - falls es eine Tolleranzgrentzt gibt wo liegt (u. ggf. was kostet ) sie?

Es gibt da keine Toleranz. "Es scheint zu passen" reicht nicht aus. Aber siehe Punkte 1 und 3. Wenn im Einzelfall eine Änderungsabnahme erforderlich sein sollte, kostet sie je nach Umfang ca. 40€ (Abnahme nach §19(3) StVZO) oder ab 40€ aufwärts (Abnahme nach §§21 und 19(2) StVZO). Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere, falls nötig, liegt in etwa zwischen 12€ und 20€.

 

Genaueres lässt sich nicht schreiben, dazu fehlen Angaben zu den Rädern und den Reifendimensionen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Also hier mal mein Auto.

C320 HuR Gewinde Fahrwerk mit 225/40 Reifen auf der Felge Royal GT 8,5 x 18 Zoll. Vorne 10 mm Spurplatte je Seite und hinten 22mm je seite. Alles eingetragen und abgenommen. Ohne tachoangleichng oder große Probleme. Klar voraussetzung ist kanten legen hinten aber bei 15mm Plattn hätte ich das Problem net gehabt hinten. War dann alles eine Einzelabname hat gekostet 87€

Am besten wirklich Felgen mit ABE oder zumindest einem Fahrzeugbezogenem Gutachten kaufen dann hat man weniger streß aber auch Felgen die jeder fahren kann ;)

Bilder in der Gallery.

MFG Kevin

Kann es sein, das das TS jetzt immer noch nicht geschrieben hat, was er genau gekauft hat?

Bitte die komplette Reifengröße nennen - nicht 4x 245...

Des weiteren ist mir nun auch nicht klar, ob das nun nur Reifen, oder tatsächlich Räder sind.

Falls Räder: Welche Felgengröße: Breite x Höhe incl. ET :rolleyes:

Ich gehe nämlich schwer davon aus, dass es sich um einen Satz 245/45/17 für eine E-Klasse handlet...

Diese Reifen haben jedoch absolut garnix mit den 245/40/17 zu tun, die man der HA des W203 fahren dürfte...

Da stimmt nämlich dann der Abrollumfang überhaupt nicht!

Sollten noch E-Klasse Felgen dabei sein ("abweichende ET"), dann ist diese ET zu groß, dass heißt die Räder würden "zu weit innen stehen".

Sind`s dann am Ende noch Felgen von einem W211, dann haben die Felgen Schraubenaufnahmen (Löcher) für M14er Radschrauben.

Der W203 verwendet jedoch M12 Radschrauben...

Also: Fakten bitte, dann kann man (ich) helfen - falls nicht schon geschehen... ;)

Themenstarteram 23. November 2010 um 22:47

Also ich hätte da jetzt zum Beispiel Kompletträder mit diesen Infos:

Lochzahl: 5

Lochkreis: 112

Zollgröße: 18

Felgenbreite: 8J

ET: 48

Reifenbreite: 225/40 R18

 

Hoffe die Daten sind ausreichend für Dich.

Kann ich die auf meinem w203 270 cdi fahren?

Themenstarteram 24. November 2010 um 17:54

keiner ne Idee?

Hi,

die ET erscheint mir ein wenig zu groß,könnte man aber mit Distanzscheiben ausgleichen.

Erschwert das Eintragen aber dann wieder ;)

Was steht denn in dem Gutachten drin? Für welches Fahrzeug sind die geprüft oder ist es ein reines Festigkeitsgutachten?

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von k-rhyme

keiner ne Idee?

Die "245er" aus deinem Eingangsposting sind wohl jetzt Geschichte?

Zu deiner 2. Anfrage schließe ich mich zu 100% meinem Vorredner an...

Des weiteren klinke ich mich jetzt aus dem Fred aus, da mir das ganze doch ein wenig zu "konfus" wird :confused:

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