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Felgen-Eintragungspflicht

Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 23:54

Hallo:)

Habe mir ein neues Auto gekauft, den Chevrolet Spark mit 82 PS.

Nun wollte ich mir gerne Winterreifen mit Alufelgen kaufen.

Leider finde ich nirgends exakt die Felgengröße die ich benötigen würde.

Laut Fahrzeugschein darf ich diese Reifengröße fahren: 165/60R15 77T.

Diese sollten auf Felge : auf Felge 5,0Jx15 ET 45mm gefahren werden.

Wenn ich diese nun auf größere Felgen ziehe, für die ein ABE vorliegt, brauche ich für die Felgen trotzdem noch die Genehmigung vom TÜV? Es sollen 6J15 4x100 ET43 werden :)

Also die Reifengröße darf ich laut Fahrzeugschein, aber die Felgen stehen nit drinne :/

Habe im Internet schon überall gesucht, aber irgendwie gibt es so viele verschiedenen Aussagen dazu!

Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könnt, bin noch in der Probezeit und möchte deswegen nichts falsch machen :D

Liebe Grüße

Jenny

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29 Antworten

In deinen Fahrzeugpapieren stehen nur Serienräder (Rad = Felge + Reifen) welche du fahren darfst.

Für andere Räder als die Serienräder benötigst du eine ABE oder TÜV-Teilegutachten, auch bei gleicher Größe.

Ob die jeweilige Reifengröße für diese Felge ohne Abnahme beim TÜV und/oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere fahren darfst steht in der ABE / TÜV-Teilegutachten der jeweiligen Felge.

Felgen mit ABE sind eher selten. Wenn die ABE für Dein Auto gilt, dann sind die in der ABE aufgeführten Reifengrößen zulässig.

Edit: Genau, Herr Vorredner. Ich gehe außerdem davon aus, daß das Auto kein Sportfahrwerk/Tieferlegung hat. Die ABE gilt meistens oder immer für Autos mit Serienfahrwerken.

Zitat:

Wenn ich diese nun auf größere Felgen ziehe, für die ein ABE vorliegt, brauche ich für die Felgen trotzdem noch die Genehmigung vom TÜV? Es sollen 6J15 4x100 ET43 werden :)

Wenn es für die Räder eine ABE gibt, sollte es auch ein fahrzeugspezifisches Gutachten zur ABE für deinen Wagen geben.

In diesem Gutachten steht drin, unter welchen Auflagen und mit welchen Reifen du fahren darfst.

Da steht auch drin, ob eine (TÜV)-Abnahme erforderlich ist.

Ist keine Abnahme erforderlich, reicht es das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

Zitat:

Also die Reifengröße darf ich laut Fahrzeugschein, aber die Felgen stehen nit drinne :/

Habe im Internet schon überall gesucht, aber irgendwie gibt es so viele verschiedenen Aussagen dazu!

Die Angaben zu den Rad-/Reifenkombinationen in deinen Fahrzeugpapieren (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung [COC-Papier] unter 32 und 50) gelten nur für original Chevrolet Räder.

Für LM-Räder von Fremdherstellern, auch wenn die Abmessungen identisch sind, gelten die Auflagen des zugehörigen Gutachtens

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 0:27

Vielen Dank!

Also müsste ich dem Verkäufer vertrauen, das ABE ist nicht abrufbar sondern soll mit den Reifen mitgeliefert werden.

Wenn dann doch irgendwelche größeren Auflagen drinne sind, könnt ichs ja nicht mehr rückgängig machen.

Ich poste einfach mal den Link zu dem Angebot, hoffe das ist nicht verboten ;)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Merkwürdig ist nur, das es im Ronal-Konfigurator keine R42 in 15" für deinen Wagen gibt.

http://ronal001.mx-live.com/default.aspx

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 1:12

Das ist allerdings seltsam :(

Ich blick in dem ganzen Durcheinander nicht mehr durch,finde einfach keine Felgen für das Auto:(

Hallo,

Also bleibt Dir nichts anderes übrig als einige große Reifenhändler abzuklappern

und vor Ort nachzufragen.Wenn Du einen guten Händler erwischt hast sucht er dir

die passenden Felgen und Reifen.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von UTrulez

Felgen mit ABE sind eher selten. Wenn die ABE für Dein Auto gilt, dann sind die in der ABE aufgeführten Reifengrößen zulässig.

häää? jede pillepalle seriennahe felge hat ne abe. nur wens wirklich grösser und breiter wird ham die teilegutachten. ich sag mal 2 zoll grösser und 1 zoll breiter als serie wird fast immer ne abe ham....

Guck mal bei reifen.com

Hier gibt es die Möglichkeit, Kompletträder zu konfigurieren.

Hier sind auch die Gutachten verlinkt.

Beim Spark sieht es aber so aus, dass man immer zur Abnahme muss.

 

Gruß

Zitat:

Ich blick in dem ganzen Durcheinander nicht mehr durch,finde einfach keine Felgen für das Auto:(

Das kann nicht sein

Hier findest du jede Menge Räder mit Gutachten für dein Auto.

Z.B.:

http://www.reifen.com/.../35286

oder hier:

http://www.felgenoutlet.de/.../...olet_Daewoo_Spark__Typ_KL1M__15_Zoll

Rad aussuchen, Gutachten lesen. (Wenn dirwas unklar ist, hier nachfragen).

Tipp: Fast jeder kleine Reifenhändler vor Ort kann dir deine gewünschten Räder mit vernünftigen Winterreifen bestellen. (Dann bist du nicht auf sowas wie Falkenreifen angewiesen).

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

(Dann bist du nicht auf sowas wie Falkenreifen angewiesen).

was spricht dagegen? der f451 und f452 sind klasse reifen.

Themenstarteram 22. Oktober 2010 um 14:46

Danke, die beiden Seiten sind super.

Ich blicke jetzt schon fast durch, konnte durch alles ausschliessen, dass ich zum TÜV muss, außer:

A02:Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung

I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere enthält.

Aber das ist doch das ABE, da beim Spark als Auflage A02 steht, muss ich automatisch zum TÜV damit?

Hätte nämlich gerne 175er Reifen draufgezogen, damit es nicht so nach Fahrradreifen aussieht :D

Aber im Fahrzeugschein stehen nur 165er..

Danke das ihr mir alle so lieb weiterhelft :)

der rollstuhl mit hilfsmotor is ja relativ "neu". also gibts für die kiste doch die coc papiere. da stehen ALLE rad/reifen kombies drinne. zur not gehst zum freundlichen us importeur und bittest ihn um diese papiere.

sprich ALLES was NICHT in deinem schein steht das steht in den coc papieren.

Zitat:

Aber das ist doch das ABE, da beim Spark als Auflage A02 steht, muss ich automatisch zum TÜV damit?

Die ABE gilt nur für das LM-Rad. In der ABE steht nichts von deinem Fahrzeug. In der ABE steht auch nicht ob du zum TÜV musst oder nicht.

In dem zur ABE gehörenden fahrzeugspezifischen Gutachten stehen die für dein Fahrzeug gültigen Auflagen.

Bei A02 kommt es darauf an, was in der ABE steht.

Bei A01 ist auf jeden Fall eine sofortige (TÜV)-Abnahme erforderlich.

Zitat:

Hätte nämlich gerne 175er Reifen draufgezogen, damit es nicht so nach Fahrradreifen aussieht :D

Aber im Fahrzeugschein stehen nur 165er..

Unter Beachtung der Auflagen kannst du alle im Gutachten aufgeführten Reifengrößen fahren.

 

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