Felgen Eintragung
servus,
ich habe 16 zoll felgen von ARTEC WHEELS auf 205/55R16 reifen mit folgenden daten:
LK 100x5
MS IV 706
7J x 16H2
LAG 222
ET 35
die KBA nummer steht leider nicht drauf
darf ich mit diesen felgen meinen golf 4 (1.6 sr) fahren oder müssen die felgen eingetragen werden?
ich habe im internet gesucht, leider ohne erfolg
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte
vielen dank im voraus
29 Antworten
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 7. April 2023 um 14:20:25 Uhr:
Also doch nur was behaupten ohne dies begründen zu können. Ich verstehe.Ja, da lege ich wirklich viel Wert darauf. ;-)
Die Begründung liegt darin, dass die vom Kollegen geschilderte Vorgehensweise so gesetzlich verankert ist.
Um zu erfahren, weshalb das so ist, mußt Du den Verfasser der Vorschrift befragen.
Moin WolfgangN-63,
allgemein rege ich mich überhaupt nicht auf.
Ich habe auch keine Fragen.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Aussage von hk_do falsch ist.
Gut, vielleicht an mancher stelle nicht so nett. Dafür bitte ich hiermit um Entschuldigung.
Es ändert aber nichts an der Tatsach, dass es falsch ist.
Nochmal: stell deine Fragen oder sag was du für falsch hältst.
Punkt 2.
Eine ABE ist für die Zulassung der Felgen nicht relevant. Ist so.
Und hier begründe ich es ausführlich.
https://www.motor-talk.de/.../...en-mit-abe-eintragen-t527472.html?...
Punkt 3.
ECE-Felgen aus dem Zubehörmarkt sind nur für ganz bestimmte Fahrzeugmodelle, Bj. usw. zugelassen. Sehr speziell und daher mit viel Vorsicht zu genießen.
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Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 7. April 2023 um 15:44:25 Uhr:
Punkt 2.
Eine ABE ist für die Zulassung der Felgen nicht relevant. Ist so.
Und hier begründe ich es ausführlich.
https://www.motor-talk.de/.../...en-mit-abe-eintragen-t527472.html?...Punkt 3.
ECE-Felgen aus dem Zubehörmarkt sind nur für ganz bestimmte Fahrzeugmodelle, Bj. usw. zugelassen. Sehr speziell und daher mit viel Vorsicht zu genießen.
Ich denke es ist nicht nötig, daß du @hk_do oder mir unseren Beruf, unser täglich Brot erklärst.
Und bei deinem Link habe ich bis zur vierten Zeile gelesen "Sobald eine Felge (mit Zulassung) in Deutschland verkauft wird, hat diese eine ABE! Fakt! Ist wie 2 + 2 = 4"
Da dies komplett falsch ist, ersparte ich mir den Rest.
Schön du hast bis Zeile 4 geschafft und den Rest hast du wohl nicht verstanden.
Erstens, für diese Zeile habe ich mich bereits korrigiert. Das wüsstest du, falls du alles gelesen hättest. Sehr kleingeistig.
Und zweitens…
Ich lese nach wie vor, ich bin vom Fach, der ist von Fach, wir wissen alles, du nichts.
Bitte begründen.
Den nur weil man vom Fach ist, heißt es nicht, dass man Recht hat.
Abgesehen davon ist es egal wer Recht hat.
Von Belang ist nur, stimmt, oder stimmt nicht.
Ich habe begründet warum ABE für das Zulassen einer Felge unwichtig ist.
Wenn du es besser weißt, bitte begründen.
Und solltest du Recht habe und ich mich irren, werde ich mich entschuldigen.
Alles andere ist nur leeres Geschwätz.
Tut mir leid, ich verbringe nicht den Feiertag damit, eine Abhandlung zu schreiben über die verschiedenen Wege eine Zubehörfelge zu legalisieren.
Die Grundzüge (und völlig korrekt) hat ja der Kollege oben schon genannt: ABE mit/ohne Abnahme nach §19(3) StVZO und Teilegutachten (immer Anbauabnahme erforderlich). ECE Felgen hat er der Vollständigkeit halber auch kurz genannt, ist aber in der Regel uninteressant, weil man bei einer Umrüstung ja (Alu)Sonderräder haben will, breiter/größer als die werksseitigen Felgen.
Dem TE kann ich das erforderliche Gutachten schicken (übrigens auch ein Teilegutachten und keine ABE), damit ist ihm geholfen. Fertig.
Eine Abhandlung... Man, man, man... Ein Forum ist nicht dafür da um sich zu profilieren!
Hier ein konkretes Beispiel, 1 Gutachten, alles begründet, ein ABE wird nicht benötigt.
Das Gutachten:
https://wheel-configurator.alutec.de/.../car?hsnTsnVsn=5013%2FAPF00001
Fahrzeug: Toyota Yaris GR
Felge: Alutec Ikenu, 8.0 x 18, ET 45
Die ersten 5 Seiten sind nur ein Auszug aus dem ABE, danach folgt das Gutachten selbst.
Weshalb oben steht „GUTACHTEN zur ABE Nr. 51367 nach §22 StVZO“
Seite 11, Toyota GR Yaris:
225/40R18 & 245/35R18 kann eintragungsfrei gefahren werden. Man druckt daher das Gutachten aus und nicht die ABE und legt dieses im Handschuhfach ab.
Möchte man den 235/40R18 muss man mit diesem Gutachten zum TÜV, eintragungspflichtig. -> Auflage A01
Reicht das als Erklärung für meine Aussage?
Wahrscheinlich beruhen deine ganzen wirren Annahmen darauf, daß du nicht verstanden hast, daß "ABE" und "Gutachten zur ABE" rechtlich zusammenhängen, also dasselbe sind, nicht jedoch das "Teilegutachten"
Auch das hatte @hk_do schon geschrieben:
" Um eine ABE zu bekommen musste der Hersteller aber vorher auch ein Gutachten eines technischen Dienstes erstellen lassen"
Ich sehe es inzwischen so, dass er die Genehmigung mit dem Nachweis der Genehmigung verwechselt.
Insofern:
Ja, in der Praxis kommt man völlig problemlos durchs Leben, wenn man die Blätter Papier im Handschuhfach hat, auf denen oben "Gutachten zur Erteilung einer ABE" draufsteht.
(und: die können durchaus auch vom TÜV Austria sein. Um die Fragestellung ging es ja mal...)
@Spacemann_007
Spätestens jetzt wäre es Zeit für Deine Entschuldigung.
Ich habe noch nicht einmal verstanden, welchen Auftrag der Kollege hier hat. ^^
Meine Kernaussage lautet:
ABE ist für das Zulassen einer Felge unwichtig, hier ist nur das Gutachten relevant.
Sagt ABE aus, ob eine Felge eintragungsfrei ist oder nicht.
Nein, tut es nicht. Nur das Gutachten.
Die Tatsache, dass TÜV Austria nicht einmal eine ABE erstellt (was ich früher nicht wusste) bestätigt meine Aussage.
Also habe ich anhand eines Beispiels meine Aussage begründet. So macht man das normaler weise.
Bis jetzt wurde ich ohne Grund angegriffen und es wurden lediglich leere Behauptungen aufgestellt, ohne diese zu begründen.
Also WolfgangN-63…
Wofür soll ich mich also, deiner Meinung nach, entschuldigen?
Kannst du wenigstens das begründen?
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 7. April 2023 um 21:21:03 Uhr:
Meine Kernaussage lautet:
ABE ist für das Zulassen einer Felge unwichtig, hier ist nur das Gutachten relevant.
Sagt ABE aus, ob eine Felge eintragungsfrei ist oder nicht.
Nein, tut es nicht. Nur das Gutachten.
Lies nochmal langsam und aufmerksam, was ich um 18.51 geschrieben hatte.
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 7. April 2023 um 21:21:03 Uhr:
Meine Kernaussage lautet:
ABE ist für das Zulassen einer Felge unwichtig, hier ist nur das Gutachten relevant.
Hier musst du aber zwischen der tatsächlichen (abstrakten) Zulassung und dem Nachweis der Zulassung in der Praxis (z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder der HU) unterscheiden.
Für die tatsächliche Zulassung ist nur die ABE relevant. Das Gutachten alleine erlaubt nicht die Verwendung im Straßenverkehr.
Um diese Zulassung nachzuweisen wird in der Praxis i.d.R. die Vorlage des entsprechenden Gutachtens ausreichen. Genau genommen ist es ja meistens noch nichtmals das Gutachten selbst, sondern die fahrzeugbezogene Anlage, die mitgeführt wird und in der die zu beachtenden Rahmenbedingungen aufgeführt sind. Beide sind aber letztlich Bestandteil der ABE.
Zitat:
Sagt ABE aus, ob eine Felge eintragungsfrei ist oder nicht.
Nein, tut es nicht. Nur das Gutachten.
Wenn du es wirklich so detailliert auseinanderdröseln willst:
Formal regelt das die ABE. Weil die Entscheidung im Rahmen der Genehmigung erfolgt. Siehe StVZO §22 Absatz 1 Sätze 3-5.
Vor allem bei ABEs für Räder wird üblicherweise die Angabe des Verwendungsbereichs, der Auflagen und Einschränkungen und eben auch die Festlegung über die Notwendigkeit einer Änderungsabnahme mit einem Satz erschlagen, der so ähnlich formuliert ist wie dieser:
"Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben."
Die ABE macht sich also die Inhalte des Gutachtens zu eigen. (Das muss nicht in allen Fällen so sein, mir sind auch schon Bauteile begegnet, bei denen das KBA eine andere Entscheidung getroffen hat als der technische Dienst in seinem Gutachten vorgeschlagen hat. Das waren allerdings auch keine Felgen.)
Letztlich steht die entsprechende Festlegung aber meist auch nicht im Gutachten selbst, sondern in der entsprechenden Anlage. Wobei es natürlich auch Felgen gibt, bei denen das Gutachten keine Anlagen hat. Weil es nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Fahrzeugen oder sogar nur für einen einzigen Fahrzeugtyp gilt.
Zitat:
Die Tatsache, dass TÜV Austria nicht einmal eine ABE erstellt (was ich früher nicht wusste) bestätigt meine Aussage.
Nein.
Jetzt kommt es wieder darauf an, was du mit "eine ABE erstellen" meinst.
Die ABE selbst ist vom KBA, deswegen ist da ja auch der Bundesadler drauf.
Um so eine ABE zu bekommen muss der Hersteller oder Importeur allerdings ein Gutachten eines technischen Dienstes oder eines aaS vorlegen. Das kann aber durchaus auch vom TÜV Austria sein. Der ist nämlich benannter technischer Dienst, wie man in der entsprechenden Liste des KBA (pdf) nachlesen kann. Nummer 55 übrigens.
Der TÜV-Austria selbst verrät auf seiner Homepage auch, welche Dienstleistungen er als technischer Dienst im Bereich Räder/Reifen erbringt, nämlich u.A. die Erstellung von diversen Gutachten:
"Folgende Gutachtenformate stehen zur Verfügung:
Teilegutachten (TG)
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Sonderräder
ECE R124 (ECE-Gutachten)
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Stahlräder (Ident-, Nachbau-, Nachrüst- und Sonderräder)"
Auf die Schnelle gesucht wäre die ABE 48464 ein Beispiel für eine ABE, die auf Grundlage eines Gutachtens des TÜV Austria erteilt wurde.