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Felgen mit ABE eintragen?

Themenstarteram 11. Januar 2005 um 6:36

Moin Leutz!

 

Hab mal eine Frage, habe mir einen günstigen Satz Postert Felgen gekauft. Da liegt ne ABE bei. Jetzt meine Frage muss ich die Teile eintragen lassen?

Ich habe nämlich von der Zulassungsordnung keinen Plan und dachte mir ich Frage mal lieber die Experten im Forum bevor ich mir was illegales an mein Auto baue!

MfG und besten Dank

Surfkiller20

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24 Antworten

VORSICHT,

 

ich hatte die erforderlichen Papiere Gutachten + ABE bei einer Kontrolle dabei.

 

Antwort der Beamten : wir sind keine Fachexperten und vermuten, Ihr Fahrzeug hat diese Genehmigungen nicht und wird somit von uns sichergestellt.

....und prompt war ich mein Auto los.

Sie haben sich nicht mal die mitgeführten ABE `s angesehen.

Habe nun Anwalt eingeschaltet , da dies eine Willkürlichkeit darstellt.

Es waren Polizeibeamte auf Fahrrädern und hatten von meinem Auto keine Ahnung.

Ich habe nichts falsch gemacht und bin trotzdem erstmal mein Auto los.

Ich hoffe , mit meinem Anwalt diese Beamten zur Rechenschaft ziehen zu können.

Gruß Thomas aus Berlin

Leute, Leute, Leute... So viel gefährliches Halbwissen.

Ich weiß, das Thema ist schon älter. Aber das nutzen zur Info nach wie vor viele, daher hier eine klare Aussage.

Sobald eine Felge (mit Zulassung) in Deutschland verkauft wird, hat diese eine ABE!

Aber nur das Gutachten sagt aus ob die Felgen eintragungsfrei sind oder nicht! Fakt!

Ist wie 2 + 2 = 4

So z.B. Die Felgengutachten von TÜV Pfalz, grundsätzlich!

Steht bei der Rad/Reifen Kombination die Auflage A01, so sind die Felgen eintragungspflichtig. Steht die Auflage A01 nicht, schraubt man die Felgen drauf, druckt man das Gutachten aus, legt das in den Kofferraum und genießt die Fahrt.

z.B.

- Bei einer 8x18 Felge und der Reifengröße 225/40R18 steht die Auflage A01 nicht

- Bei gleicher Felge und der Reifengröße 235/40R18 schon.

Dann kann man die Felge mit einem 225/40 Reifen eintragungsfrei fahren und mit einem 235/40 Reifen muss man zum TÜV.

Gutachten KÜS Technik GmbH, Auflage - 11A

Gutachten TÜV Austria, Auflage - 11K

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist tatsächlich für den TÜV vollkommen unwichtig, es sein den der TÜV-Prüfer hat keine Ahnung.

Eine ABE bezieht sich immer auf eine bestimmte Felgengröße, Hersteller und Modell bezogen.

z.B. Hersteller „X“, Modell „Y“, Felgenbreite 8“, Felgendurchmesser 18“ -> XY 8x18. Inkludiert aber alle Einpresstiefen, Lochkreise usw. Die ABE-Nummer entspricht der KBA-Nummer, die in Felgen eingestanzt werden. So hat z.B. eine XY 8x18, 2/112, ET40 Felge die gleiche KBA-Nummer wie eine XY 8x18, 5/114,3 ET50 Felge.

Eine vollständige ABE besitzt nur der Hersteller und enthält z.B. die vollständigen technischen Zeichnungen der Felge in allen verfügbaren Einpresstiefen und Lochkreisen, technischen Zeichnungen vom Befestigungsmaterial (Zentrierringe, Schrauben, Muttern) und z.B. das Gewicht einer unlackierten Felge ;-).

Die ABEs, die man im Netzt runterladen kann, sind nicht vollständig, ca. nur 20% (wenn nicht weniger) von einem vollständigem ABE. Enthält aber alle relevanten Daten für den Verbraucher, und zwar…

Auszug aus einem Gutachten TÜV Rheinland, Allgemeine Hinweise:

„Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.“

Es gab tatsächlich Prüfer, die daraufhin die ABE zu dem Gutachten sehen wollten. Hier gibt es leider auch viele Polizisten, die sich für Ingenieure halten.

Ist aber totaler Schwachsinn! Die Tatsache, dass diese Reifengrößen in dem Gutachten stehen, sind durch ABE freigegeben. Grundsätzlich!

Auszug ABE, steht meist auf den ersten Seiten… Grundsätzlich!

„Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, "nicht erforderlich," eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.“

Und noch was, worüber viel Blödsinn geschrieben wird…

Nur weil eine Felge 1 zu 1 der Größe der original Felge entspricht, darf diese ohne ein entsprechendes Gutachten nicht gefahren werden! Schon gar nicht eintragungsfrei.

Und… Ist eine Reifengröße in Verbindung mit der gewünschten Felge (selbst wenn die Zubehörfelge die gleiche Größe wie die Originalfelge hat) im Gutachten nicht eingetragen, darf diese nicht gefahren werden! Auch nicht, wenn diese bereits im Fahrzeugschein oder COC Papieren steht.

Aber eine ABE ist nur gültig für den Originalzustand des Wagens und nicht wenn z.B der Wagen tiefer gelegt wurde z.B..

Nein.

Eine ABE für Felgen ist ein allgemeines Dokument mit technischen Informationen über eine bestimmte Felge und derer Festigkeitsprüfung. Nicht mehr und nicht weniger. Dem ABE ist es egal, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet oder nicht, da es sich nur auf die Felge bezieht, ist daher immer gültig!

Ausschließlich das Gutachten sagt aus was man bei einem Fahrzeug machen darf und was nicht.

z.B. Auszug, TÜV-Gutachten Pfalz:

- Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Oder

- Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Und hier noch ein Tipp wie ihr sehr schnell euer Fahrzeug im Gutachten findet...

Ihr sucht das Fahrzeug mit Hilfe der EG-Nummer, die ihr in COC-Papieren oder im Fahrzeugschein findet.

z.B. e13*2007/46*1616*03

Relevant hierbei sind die 4 Zahlen vor dem letzten Stern. In dem Fall 1616.

Warum zuerst nur nach diesen 4 Zahlen suchen… Manchmal wird die EG-Nummer in einem Gutachten, aus Mangel an Platz, in 2 Zeilen eingetragen und wird daher bei der Suche nicht gefunden. Danach natürlich trotzdem die komplette EG-Nummer zur Sicherheit abgleichen..

Die letzten 2 Zahlen geben an, um welche Modellbaureihe es sich handelt.

Beispiele...

Im Gutachten steht *1616*.. - bedeutet, Felgen zugelassen ab der ersten "00" bis alle darauffolgenden Baureihen.

Im Gutachten steht *1616*00-13 - bedeutet, Felgen zugelassen ab der ersten "00" bis zur "13" Baureihe.

Im Gutachten steht *1616*14-.. - bedeutet, Felgen zugelassen erst ab der "14" bis alle darauffolgenden Baureihen.

ich bin auch gerade dabei, mich durch diesen Zulassungsdschungel zu kämpfen. Ich habe das Fahrzeug, BMW 118 D, E88 Cabrio, BJ 2012, 143 PS, mit einem zusätzlichen Satz Alufelgen von Oxxo gekauft, Oxxo Vapor Silver mit der KBA Nummer 48 197 , die übrigens ganz gut aussehen, obwohl ich sonst eher wenig von Sonderfelgen halte.

Die ABE von Oxxo (= Reifen Gundlach) habe ich grad vor mir liegen.

Auf den Oxxo Felgen sind jetzt Sommerreifen drauf 205-50 R17.

Felge und Reifen sind laut ABE definitiv für das Auto zugelassen, allerdings mit der ominösen Auflage A01, was offenbar heißt, dass ein Prüfer die abnehmen muß.

Wie soll das gehen, wenn man die Felgen/Reifenkombination nur im Sommer fährt ? Soll dann jedes Jahr nach dem Winter der TÜV Prüfer ran ?

Wenn du das Fahrzeug bereits mit den Felgen gekauft hast, könnte es sein, dass die Felgen bereits eingetragen sind. Schaue dir dazu den Fehrzeugschein an.

Falls nicht musst Du mit dem Gutachten zum TÜV um diese eintragen zu können. Das muss man nur 1x machen.

Schick mir bitte, zur Sicherheit, die vollständige Schlüsselnummer.

erst mal danke für die umgehende Hilfe. Fahrzeugnummer bzw. Ident Nummer, wie das heute heißt, ist

WBAUM91010VP80888

Im Fahrzeugschein /Zula sehe ich nichts von Felgen Eintragung. Die Vorbesitzerin ist in Bayern offenbar ohne alles rum gefahren, jedenfalls haben die Felgen Gebrauchsspuren.

Aber das mit dem Gutachten TÜV / GTÜ und Eintragung in die Zula dachte ich mir in etwa so. Die Sonderfelgen sind dann eingetragen, ich kann aber die serienmäßigen auch montieren (im Winter).

Ich füge mal den betreffenden Ausschnitt der Zula an, also ich sehe da nichts von Felgen.

Zula-bmw

Steht tatsächlich nichts drin, schade.

Es besteht noch eine Chance, dass die Felgen eingetragen wurden, aber der Vorbesitzer versäumt hat das im Fahrzeugschein zu hinterlegen. Vielleicht werden diese Daten zu deinem Fahrzeug erfasst und der TÜV kann darauf zugreifen. Nur so, als Idee. Ich kenn mich da leider nicht aus, kann daher hier nur mutmaßen.

Hier das Gutachten noch mal, direkt vom Hersteller:

Link

Dein Fahrzeug findest du auf Seite 7, gleich das erste Fahrzeug oben.

Das stimmt, du musst damit zum TÜV um die Felgen eintragen zu können. Also das Gutachten ausdrucken und mitnehmen.

Die einzig relevante Auflage, die man bei der Reifengröße 205/50R17 prüfen sollte bevor man zur Eintragung der Felgen zum TÜV fährt, ist die Auflage K1a. Hier würde ich dir eine Fachwerkstatt empfehlen, oder einen freundlichen TÜV-Prüfer. Die schauen sich an ob alles safe ist und dann kannst du bedenkenlos zum TÜV.

danke sehr, ging ja schnell mit der Antwort. Hier werden Sie geholfen :o).

Dass die Reifengröße 205 / 50 R17 ebenfalls nicht in der Zula steht, habe ich mit gewissem Unmut auch schon gesehen.

Sowohl Reifengröße als auch Felgen habe ich ja sozusagen von der Vorbesitzerin übernommen, da denkt man automatisch, dass alles paletti ist. Ist es aber nicht.

Ich werde also zur GTÜ fahren, und beim Prüfer meines Vertrauens alles regeln. Kostet halt nur wieder, jeder F . . kostet bei dem Auto. Zum Glück kenne ich den Gutachter von der GTÜ schon ewig, und der ist so zartfühlend wie ein Psychologe :o).

Aber nochmal vielen Dank für die Assistenz.

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