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Felgen-Eintragung! ABE,Gutachten, wie vorgehen?

Themenstarteram 28. März 2005 um 20:19

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meinen schicken-neuen Felgen.

Ich habe mir die Felgen bei Ebay ersteigert und bin echt zufrieden. Die Felgen haben die Größe 15'' und sind von der Firma "Artec" (RH ALURAD)

Mit bei den Felgen war eine ABE mit Anhängen. Und das ist der Knackpunkt.

Ich habe einen Fiat Tipo 1.4ie mit Servo. In der ABE wird dieser Fiat Tipo 1.4ie zwar erwähnt (siehe Bild zwei), jedoch mit einer anderen Reifengröße.

Die Felgen sind bereift mit 195/50 R15-82H. Laut ABE bräuchte ich aber eine andere Reifengröße. (siehe nochmals Bild 2)

Was muss ich jetzt machen, um LEGAL unterwegs zu sein? Habe ich überhaupt eine Chance, dass die Felgen mit 195'er Reifen zugelassen werden? Die Felgen sind bereits montiert und es fährt sich echt sehr gut.

Was ist wenn ich zum TÜV fahre, und der TÜV die Felgen nicht einträgt? Wird mein Auto dann gleich stillgelegt oder beschlagnahmt?

WICHTIG: Wie würdet ihr (erfahrene Autobastler) vorgehen?

Und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

 

Bild 1 (ABE "Deckblatt"): http://img107.exs.cx/img107/5489/abe0018cy.jpg

Bild 2 ("Seite Fiat Tipo, Kasten oben rechts): http://img107.exs.cx/img107/5818/abe0029sk.jpg

 

Dankeschön für die Mithilfe

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17 Antworten

die stehen doch drin... zugelassen für die Tipos sind 185/55/15 und 195/50/15

da es sich um eine ABE handelt weiss ich net egnau was das eintragen kostet, bei einem Gutachten wären es ca. 50,00 €, soviel ich weiss reicht es wenn du die ABE mit führst... ist ja eine ABE... aber da du Auflagen hast wäre es sinnvoller es doch eintragen zu lassen (dann brauchst du denn wisch net mit zu nehmen)... räder montieren... wenns passt ist ok, zum TÜV, Dekra oder GTÜ, die schauen sich das an... du bekommst nen neuen Wisch... dann zur zulassung, und du bekommst das im Brief eingetragen und einen neuen Schein.

Themenstarteram 28. März 2005 um 22:07

Hey Du machst mir echt Hoffnungen!

Aber ich habe die ABE so versatanden, dass die 195er Reifen nur für den Fiat Tipo 1.6 zugelassen sind laut ABE.

Oder ist das gar nicht so?

Ist die ABE so zu verstehen, dass die beiden Reifengrößen zulässig sind, aber die Auflagen erfüllt werden müssen???

 

Wie ist das denn jetzt zu verstehen? Soll ich einfach mal zum TÜV fahren und es probieren?

 

Ich danke Dir und bin über weitere Tips sehr sehr dankbar.

die tabelle mit der reifengrösse bezieht sich auf alle Motorisierungen, an sonsten wäre nochmal ein trennstrich drinne... die auflagen die direkt bei der reifengrösse stehen beziehen sich auf diese reifengrösse... die auflagen die in der extra tabelle stehen auf alle variationen...

auf beide Reifengrössen bezihen sich dia Auflagen: 2;3;4;5;6;7;8;9;10;12 und 30, wenn du die Reifengrösse 185/55/15 zusätzlich die Auflagen 1 und 18 (wahrscheinlich Tachoangleichung oder so)

bei den Auflagen steht wahrscheinlich das man auf ausreichende Freigängikeit im radkasten achten muss, das der Betrieb mit Schneeketten eingeschränkt ist, oder gar nicht möglich, das evtl. die Spur neu eingestellt werden muss usw...

aber wichtig, sobald du ein Sportfahrwerk zusätzlich einbaust, ist die ABE nicht mehr gültig und zählt nur noch als Gutachten und dann müssen die Räder eingetragen werden...

Themenstarteram 28. März 2005 um 23:17

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

die tabelle mit der reifengrösse bezieht sich auf alle Motorisierungen, an sonsten wäre nochmal ein trennstrich drinne... die auflagen die direkt bei der reifengrösse stehen beziehen sich auf diese reifengrösse... die auflagen die in der extra tabelle stehen auf alle variationen...

auf beide Reifengrössen bezihen sich dia Auflagen: 2;3;4;5;6;7;8;9;10;12 und 30, wenn du die Reifengrösse 185/55/15 zusätzlich die Auflagen 1 und 18 (wahrscheinlich Tachoangleichung oder so)

bei den Auflagen steht wahrscheinlich das man auf ausreichende Freigängikeit im radkasten achten muss, das der Betrieb mit Schneeketten eingeschränkt ist, oder gar nicht möglich, das evtl. die Spur neu eingestellt werden muss usw...

aber wichtig, sobald du ein Sportfahrwerk zusätzlich einbaust, ist die ABE nicht mehr gültig und zählt nur noch als Gutachten und dann müssen die Räder eingetragen werden...

hey, das ist ja sehr-sehr gut!!!

vielen dank für diese ausführliche antwort.

anbei ein scan der auflagen: http://img32.exs.cx/img32/3451/abe0032hb.jpg (durchstreichungen vom vorgänger)

 

offene fragen:

a) sehe ich es richtig, dass ich das fahrzeug gemäß auflage 1 auf jeden fall vorführen muss? wenn ja, wem muss ich es vorführen? macht das direkt der tüv oder kann das auch jeder x-beliebige gutachter?

EDIT: oder ist es sogar so, dass auflage 1 von mir nicht erfüllt werden muss, da ich ja die 195er reifen gewählt habe ???

b) muss ich die reifengröße 195/50 r15 gemäß auflage 2 in meinen fahrzeugschein nachtragen lassen? hier ist ein scan meines fahrzeugscheins: http://img171.exs.cx/img171/1171/fschein2ti.jpg (oben sind regulär nur 14'' eingetragen bei zeile 20 - 23)

EDIT 2: sollte eine reifeneintragung notwendig sein, würde mich interessieren, ob bereits eine reifengröße eingetragen ist, die zulässig wäre. dann würde ich lieber 4 neue reifen kaufen, als zum tüv zu fahren. (wäre vermutlich billiger, oder?) :) mein profil ist eh nicht mehr soooo toll

ich wäre euch abermals SEHR,SEHR dankbar, wenn ihr mir sagen würdet, was ich jetzt noch alles machen muss, damit ich ganz legal unterwegs bin.

alles andere wäre (vor allem in hinblick auf meine noch nicht abgelaufene probezeit) sehr riskant!

 

euch einen guten start in die neue arbeitswoche

 

noxious

Themenstarteram 28. März 2005 um 23:38

Ein Punkt der Auflagen stört mich noch:

 

Es heißt bei Punkt 30:

"Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibe (Durchmesser 257 mm x 20 mm) an Achse 1."

Was bedeutet dies nun wieder? Der Tipo hat doch Serienmäßig vorne und hinten Bremsscheiben! ? ! (Meiner jedenfalls)

Oder liegt hier die Betonung auf dem *Durchmesser*??? Wenn ja, welchen Durchmesser haben meine Bremsscheiben serienmäßig? (Habe da nix geändert oder ändern lassen)

also es treffen ja "nur" die auflagen 2 bis 10 sowie 12 und 30 zu... bei 2 bin ich mir nicht sicher, frag sicherheitshalber nochmal beim TÜV nach... fragen kostet nix, zu 30, ich gehe nicht davon aus das du den turbo hast oder??? 257mm x 20mm ist die Bremsanlage aus turbo, GT, Delta HPE; Dedra integrale, also für gut motorisierte fahrzeuge, es kann sein das du zwar die 257er scheiben hast, aber dann nicht di innenbelüfteten die haben dan eien grösse von 257x12mm die sind aber nicht erwähnt, ansosnten wie ich schon geschrieben habe, die auflagen sind hauptsächlich die standard auflagen wie bei jeder felge...

hier noch mal nen link zu reifen informationen

http://www.reifen.de/kennungen.html

da kann man auch günstig welche kaufen ;-)

Themenstarteram 29. März 2005 um 0:06

turbo? ach was, nein, um gottes willen!

es ist ein fiat tipo 1.4ie baujahr 1994 mit 69ps!

kein turbo und keine ausgefallene bremsanlage! :D

 

jetzt muss ich nur noch klären, wie es mit den reifen aussieht.

in meinem fahrzeugschein steht "auch genehmigt: 185/60R14 82H oder 195/50R15 82V

Und derzeit sind die Reifen wie folgt bereift: 195/50R15 82H

Weiß jemand hier im Forum, ob ich mit H auch auf der "legalen" Seite bin oder ob ich zwingend V benötige?

Wenn ich V benötigen sollte, dann hole ich mir 4 neue V-Reifen. (Spätestens nächsten Sommer wären eh 4 neue Reifen fällig)

Wenn meine derzeitigen 195/50R15 82H aber auch zulässig sind, dann würde ich diese erst einmal diesen Sommer drauf lassen.

Das Ding ist, dass ich im Juli TÜV PRÜFUNG habe und da sollte alles korrekt sein! :) :D

das jemand V reifen in einen Tipo 1.4 einträgt ist mir schleierhaft... da deine Vmax um die 170 liegt wird sich niemand monieren das "nur" H-Reifen drauf sind... selbst der störischste tüvler hätte damit kein prob...

aber solltest du neue reifen brauchen kann ich dir die hier empfeheln, haben auch eine felgenschutzkante kosten 42 € das stück und sind V reifen...

http://www2.sicherbestellen.de/.../reifendirekt.pl?...

Themenstarteram 29. März 2005 um 0:18

Ich habe noch etwas entdeckt, was eventuell günstig für mich sein könnte (wegen der Reifengröße).

Bei Auflage heißt es:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann NICHT erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält

Und genau dies scheint der Fall zu sein, denn auf Seite 1 steht:

 

ABWEICHEND VON DEN BESTIMMUNGEN DES §7 STVZO IST ES BEI DER VERWENDUNG EINER IM GUTACHTEN AUFGEFÜHRTEN REIFEN-ODER FELGENGRÖSSE, SOFERN DIESE NICHT BEREITS IN DEN FAHRZEUGPAPIEREN GANANNT IST, NICHT ERFORDERLICH, EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE DURCH DIE VERWALTUNGSBEHÖRDE 8ZULASSUNGSSTELLE) ZU VERANLASSEN.

IM GUTACHTEN VORGESCHRIEBENE REIFENFABRIKATE BRAUCHEN, AUCH WENN SIE VON GEGEBENENFALLS IN DEN FAHRZEUGPAPIEREN GENANNTEN ABWEICHEN, EBENFALLS NICHT EINGETRAGEN WERDEN.

 

Kann ich also daraus schließen, daß ich auch beruhigt mit H anstatt den im Fahrzeugschein eingetragenen V-Reifen fahren kann???

Mein Auto hat übrigens eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 161KM/H. :)

Themenstarteram 29. März 2005 um 0:21

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

das jemand V reifen in einen Tipo 1.4 einträgt ist mir schleierhaft... da deine Vmax um die 170 liegt wird sich niemand monieren das "nur" H-Reifen drauf sind... selbst der störischste tüvler hätte damit kein prob...

aber solltest du neue reifen brauchen kann ich dir die hier empfeheln, haben auch eine felgenschutzkante kosten 42 € das stück und sind V reifen...

http://www2.sicherbestellen.de/.../reifendirekt.pl?...

Dein Link geht irgendwie nicht :(

Kannst Du mir sagen, wie das Modell heißt? Dann suche ich mal selbst.

 

Und jetzt noch eine komplizierte Frage:

Darf man vorne H und hinten V fahren? Vorne sind meine Reifen nämlich noch wesentlich besser als hinten.

Oder lieber gleich alle 4 neu, also V, kaufen ???

Themenstarteram 29. März 2005 um 0:25

DIE ALLES ENTSCHEIDENE FRAGE IST DERZEIT:

 

GILT OBEN ZITIERTE "FREISTELLUNG" AUCH FÜR DEN GESCHWINDIGKEITSINDEX (SPRICH DIE V / H - SACHE) ???

der link wurde leider abgekürzt...

www.reifendirekt.de ... dann gibst du deine reifengrösse ein, es handelt sich um die Toyo Proxes T1-S oder alternativ um den neueren Toyo Proxes T1-R

also da die reifengrösse schon in deinem schein steht, brauchst du das gutachten nicht mitzuführen... aber soltle sich jemand wegen dem anderen speedindekx mokieren, zeig ihm dann die ABE und gut ist... also einfach die felgen ans auto und gut ist...

Themenstarteram 29. März 2005 um 0:34

OK! :)

also die ABE führe ich lieber mit, ist mir sicherer.

 

du schreibst, wenn sich jemand wegen des speedindex aufregen sollte, soll ich ihm die ABE zeigen !?!

 

aber in dieser abe steht doch nichts von "V" !?!

sorry, wenn ich anstrengend bin... aber es handelt sich hier um mein erstes auto und meine ersten alus :D

ABE mitführen, sicherer?

Du musst die Alufelgen sowieso im Fahrzeugschein und Brief eintragen lassen.

Laut den Auflagen und allem hast du doch kein Problem, also kannste dir bei der Zulassungsstelle die Felgen mit der ABE eintragen lassen.

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