Felgen eintragen lassen wegen + 1mm ET?

Audi A4 B8/8K

Hallo ich bins mal wieder,

habe mir jetzt neue Sommerreifen + Felgen gegönnt. 245/40 R18, MSW 11 8j x 18. Ich weiß 18 Zoll ist für die großen Radhäuser des B8 zu klein. Aber (noch) ohne Tieferlegung reicht das. Ausserdem meiner Frau und dem Fahrkomfort zuliebe.
Nun meine Frage: Die Einpresstiefe der Felgen beträgt 48mm, und hat in Verbindung mit den 245 `ern im Gutachten keinerlei Einschränkungen. Ausser natürlich A 12: Die Verwendung von Schneeketten ... Bla, Bla, Bla.
In der EWG Übereinstimmungsbescheinigung ist die Größe 245/40 R18 in Verbindung mit 8j x 18, ET 47 eingeschrieben. Muss ich jetzt wegen diesem 1mm zum Tüv und eintragen lassen?

Freue mich auf Antwort.

Hänge noch ein Bild an.
Trotz nur 18 Zoll freu

Sam-1053
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Zitat:

Original geschrieben von hohirode


traurig wenn der Moderator ( zu Unrecht ) rüffelt - ohne vorher richtig zu lesen..........siehe TE Satz 3. Da hat er sehr wohl von einem Gutachten gesprochen, sogar von - ohne - Auflagen in Verbindung mit der zu fahren zu wollenden Reifengröße.

Noch mal....er muss - nicht - zum TÜV, auch bei vom Fahrzeug - COC abweichender ET, wenn es ein Gutachten ( ABE ) für diese Kombination gibt.

Hallo Hohi,

ich habe nicht im geringsten gerüffelt. Nicht immer alles auf die Goldwaage legen. 😉
Dir unterläuft da aber in den Begrifflichkeiten gerade ein ganz großer Fehler:
Eine ABE ist KEIN Gutachten.

Es gibt die ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis (keine Eintragung notwendig)
Und darüber hinaus gibt es Gutachten (Teilegutachten), in diesem Fall muss zwingend eine Eintragung erfolgen.

Wenn der TE als von einem Gutachten spricht und damit nicht irrtümlich eine ABE meint, dann muss eingetragen werden.

Gruß Martin

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... ein Gutachten ist in der Folge immer Eintragungspflichtig, eine ABE dagegen nicht. Trotz einer ABE wäre aber dann ein Gutachten notwendig, sollte von der in der ABE angeführten "genehmigten" Felgen/Reifenkombi bei deinem Auto abgewichen werden.

Da hier in der ET offensichtlich die COC und die Felgen ABE auseinandergehen, braucht er trotz ABE (die sagt "die Felge passt auf dein Auto"- aber ersichtlich ist "nicht mit dem Reifen" ) ein Gutachten (was bei ET eh weniger - und bei 1mm - gar kein Problem darstellt). So hat mir das der TÜV Gutachter in meinem Fall erläutert.

Am besten Du fragst aber einen TÜV Gutachter bei Dir - Anruf genügt da und der wird Dir freundlich sagen, ob- oder ob nicht...

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