Felgen eintragen lassen oder nicht?
Hallo,
ich habe folgendes Problemchen:
Habe mir Felgen ersteigert bei denen ein "Gutachten zur ABE.." dabei ist, wo auch mein Auto aufgeführt ist. Dort stehen aber ein paar Auflagen und Hinweise. Nun war ich gestern beim Reifenhändler, dieser hat mir auch Reifen aufgezogen und meinte dann aber anschließend das er mir die Radkombination nicht aufs Auto montieren möchte, weil ich die erst eintragen lassen müsste. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und dieser sagte mir, dass er schon etliche Felgen verkauft hätte und das diese definitiv eintragungsfrei wären!
Jetzt wollte ich hier mal Fragen ob mir jemand was genaues sagen kann, ich denke mittlerweile aber auch das ich die Radkombination eintragen lassen muss!
Es handelt sich um eine Zubehörfelge in 8x17". Ich fahre einen Volvo S40 Typ M und die Reifengröße beträgt 205/50.
Hier findet ihr das "Gutachten zur ABE". Hoffe das mich jemand aufklären kann ;-)
MfG
Daniel
Beste Antwort im Thema
@Seelze 01
Zitat:
Damit bin ich im letzten Jahr anstandslos durch den TÜV gekommen
Wenn für dein Fahrzeug keine Auflage 11A drinsteht, ist ja auch keine Abnahme erforderlich.
Dann reicht es, das Gutachten mitzuführen.
@TE
Zitat:
Ich denke ich werde mal für kommende Woche einen TÜV-Termin machen.
Wenn du Pech hast, erhöht sich dein Punktekonto bis dahin.
Es gilt was im Gutachten steht, nicht was der Händler meint.
Alle Fahrzeuge bei denen keine A01 steht brauchen keine [TÜV]abnahme, Fahrzeuge mit A01 müssen sofort zur
Abnahme.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MadCat69
Ist nicht nach eintragungspflichtigen Veränderungen am Auto ausschließlich die Fahrt zum Tüv zwecks Eintragung erlaubt ? Ich meine mich da an sowas zu erinnern. Alle andere müsste in dem Fall tatsächlich unter Fahren ohne Betriebserlaubnis fallen.Edit: §19 Abs. 5 StVZO besagt genau dieses.
Falsch.
Es handelt sich hier um eine Eintragung nach §19.3 und nicht §19.2. Und bei 19.3 behält man die BE, da es eine ABE (inkl. Gutachten) für die Änderung gibt.
So gut wie alles, was eine ABE bzw. Teilegutachten hat, wird nach 19.3 eingetragen. Ausnahme sind Teile, die das Geräusch- und Abgasverhalten beinflussen, oder auch Leistungssteigerungen.
Gruß
Der TÜV hat kurz drauf geschaut, vorne im Radkasten wird aus "Sicherheitsgründen" eine Kante vom Kunststoff am Freitag entfernt und dann hab ich anschließend einen Termin zur Abnahme!
Eingetragen in die Papiere, oder eine Anbaubestätigung bekommen?