Felgen Achslast 5 kg weniger erlaubt als in dem Fahrzeugschein eingetragene Masse je Achse.

Moin zusammen,
da habe ich , möglicherweise ein Fehler gemacht. Habe mir gebrauchte Alufelgen gekauft.Vorher habe ich Gutachten zur Felgen- ABE angeschaut. Mein Fahrzeug war da auch aufgelistet. Also :die Felgen sind zu Hause. Habe mich aber nicht sehr lange mich gefreut, da ich die Hinweise und Auflagen durchgelesen habe und festgestellt dass die Felgen, mit Verbindung mit Reifen 255/45 R19 , nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. , was um 5 kg. weniger als zulässige max.Masse je Achse des Fahrzeuges.

Also : Felgen "können" bis 1390 kg.
Auto "darf" bis 1395 kg.

Und jetzt? Was für eine Möglichkeit gibt es ? Zurück geben kann ich nicht(gebraucht gekauft)
Eintragen lassen möglich?

Gruß

51 Antworten

Ich weiß nicht was du da meinst, aber wenn die Leute von TÜV ,mit denn ich nicht verwandt und auch nicht verschwägert bin , sagen :" Ja, das geht" dann gehe ich davon aus ,dass die wissen was sie da tun. Oder? Ich habe nicht mit 18 Jährigen Azubis , sondern mit Erwachsenen und erfahrenen Männer gesprochen.

Ich gehe aber schon davon aus, dass es auch bei DEKRA erwachsene Menschen waren die gesagt haben, dass es (bei denen) nicht geht?

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 16:15:46 Uhr:


Ich gehe aber schon davon aus, dass es auch bei DEKRA erwachsene Menschen waren die gesagt haben, dass es (bei denen) nicht geht?

Habe gerade mit DEKRA in 30km entfernten Ort telefoniert . Aussage vom Chef : "Ja " Kein Problem" Und habe auch von dem erfahren ,dass ich nicht unbedingt neue Fahrzeugschein beantragen muss, sondern reicht aus wenn ich ,von DEKRA ausgestellten Bescheinigung, mitführe . So schaut es mit Kompetenz von DEKRA aus . Bin ich in Moment noch am prüfen ob ich da eine andere Lösung finde : andere( stärkere) Reifen, die nicht in ABE aufgelistet sind , verwenden kann. Die Felge können Achslast ja locker tragen . Dann wird evtl.noch einfacher.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 14:46:06 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 13. Juli 2020 um 20:47:59 Uhr:



Außerdem würde in diesem Fall eben nicht das Gegenteil daraufstehen, weil eine Ablastung ohne technische Änderung kein 19(2) Fall ist, sondern §13 FZV

Warten wir doch einfach mal ab, was der TÜV dem TE für 90 Euro für einen Zettel schreibt...

Steht eindeutig in der AKE Arbeitsanweisung: §13 bei Ablastung. Und 90 Euro kostet das auch nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

@nogel schrieb am 14. Juli 2020 um 17:12:47 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 14:46:06 Uhr:


Warten wir doch einfach mal ab, was der TÜV dem TE für 90 Euro für einen Zettel schreibt...

Steht eindeutig in der AKE Arbeitsanweisung: §13 bei Ablastung. Und 90 Euro kostet das auch nicht.

...Der Preis 90€ haben mir in zwei TÜV-Stützpunkten genannt. Und nun aber gut gewesen . Du muss doch nicht alles in Frage stellen. Was meinst Du : schreibe ich hier nur ein Blödsinn um Leute zu verarschen ? ich würde Dir raten: abwarten und Tee trinken. Gruß

Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 17:22:14 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 14. Juli 2020 um 17:12:47 Uhr:


Steht eindeutig in der AKE Arbeitsanweisung: §13 bei Ablastung. Und 90 Euro kostet das auch nicht.

...Der Preis 90€ haben mir in zwei TÜV-Stützpunkten genannt. Und nun aber gut gewesen . Du muss doch nicht alles in Frage stellen. Was meinst Du : schreibe ich hier nur ein Blödsinn um Leute zu verarschen ? ich würde Dir raten: abwarten und Tee trinken. Gruß

Danke für deine Ratschläge. Dann haben dir die TÜV Stützpunkte den Preis für eine 19(2) Abnahme genannt, richtig ist aber eine Abnahme nach §13 FZV, und die ist billiger.

Da du den Unterschied nicht kennst, rate ich dir Abwarten und Tee trinken.

Ist doch nicht böse gemeint. :-) . ich kenne tatsächlich kein Unterschied. Da werde ich TÜV explizit nachfragen. Danke. für deinen Tipp. Dann bitte warte mit dem Tee trinken etwas ab. Kann sein dass ich deine Hilfe doch noch brauche. Gruß.

Da gibt es auch bei den Prüforganisationen Ermessensspielräume in der Gebührenordnung. Diese Strategie kenne ich auch von meinem Friseur, bei dem mein Haarschnitt permanent unterschiedlich abgerechnet wird...

Ob ich da bestimmen kann nach welchen Paragrafen abgerechnet sollte? Glaube ich nicht.

Die andere Frage :wie ist mann gebunden auf , in ABE von Felgenhersteller , aufgelisteten Reifen ?

Als beispiel: Tomason Felgen TN16 8,5x19 Zoll . Erlaubt nur 3 Größen .Die alle bei meinem Auto zur Ablasten führen.
Aber: Felgen von Wheelworld WH27 8,5x19 Zoll. Hier sind 245/50 Reifen aufgelistet ,die ich sogar nicht eintragen brauche.
Da versehe ich etwas nicht. Sind doch die selbe Größe Oder habe ich da falsche Überlegungen?
Kann ich mich beim TÜV auf angeben von vergleisbaren Felgen berufen ?

Gruß

Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 21:10:07 Uhr:


Ob ich da bestimmen kann nach welchen Paragrafen abgerechnet sollte? Glaube ich nicht.

Jein.

Je nachdem welchen Prüfer bzw. welche Organisation du ansteuerst, kommt es je nach deren Auslegung der Vorschriften zu unterschiedlichen Ergebnissen.

@nogel (TÜV-Süd, richtig?) würde dir für vermutlich um die 30 bis 40 Euro eine 13 FZV schreiben und die Hinterachse ablasten. Damit müsstest du deinen Fahrzeugschein und das Typschild (!) unverzüglich ändern lassen und dürftest dann aber die Felgen ohne weiteres (mit der ABE im Handschuhfach) fahren.

Der TÜV in Emden (TÜV-Nord, vermute ich?) würde wohl eine 19(2) StVZO daraus machen. Dann müsstest du ebenfalls den Fahrzeugschein und das Typschild unverzüglich ändern lassen, aber die Rad-Reifen-Kombination würde in den Fahrzeugschein eingetragen.

Wie DEKRA das hinbekommt ohne Änderung der Papiere kann ich nur mutmaßen: eine 19(3) StVZO mit der Auflage "bei Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination gilt 8.2 max. 1390" oder so ähnlich?

BTW: steht bei deinem Fahrzeugschein in Feld 22 auch "7.2/8.2: +145 b.Anhangebetrieb "?
Dann hast du bei Anhängerbetrieb sogar eine Hinterachslast von 1540 kg! Die dürftest du dann natürlich auch nicht nutzen, wenn du die hier diskutierte Rad-/Reifen-Kombination montiert hättest.

Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 21:48:27 Uhr:


Die andere Frage :wie ist mann gebunden auf , in ABE von Felgenhersteller , aufgelisteten Reifen ?

nicht zwingend, aber:

Zitat:

Als beispiel: Tomason Felgen TN16 8,5x19 Zoll . Erlaubt nur 3 Größen .Die alle bei meinem Auto zur Ablasten führen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Achslast aufgrund der Felgen begrenzt, und nicht aufgrund der Reifen. Sprich: Vermutlich haben die Felgen den Impact-Test mit dieser Reifengröße nur bei geringerer Radlast bestanden als sie ansonsten tragen könnten. Da nützt es dann wenig, wenn andere Felgen bessere Werte haben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 22:47:36 Uhr:



Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 21:48:27 Uhr:


Die andere Frage :wie ist mann gebunden auf , in ABE von Felgenhersteller , aufgelisteten Reifen ?

nicht zwingend, aber:

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 22:47:36 Uhr:



Zitat:

Als beispiel: Tomason Felgen TN16 8,5x19 Zoll . Erlaubt nur 3 Größen .Die alle bei meinem Auto zur Ablasten führen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Achslast aufgrund der Felgen begrenzt, und nicht aufgrund der Reifen. Sprich: Vermutlich haben die Felgen den Impact-Test mit dieser Reifengröße nur bei geringerer Radlast bestanden als sie ansonsten tragen könnten. Da nützt es dann wenig, wenn andere Felgen bessere Werte haben.

Die Felgen , laut Unterlagen haben Radlast von 720 kg. Also Achse 1440kg (Auto soll 1395kg).

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 22:42:23 Uhr:



Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 21:10:07 Uhr:


Ob ich da bestimmen kann nach welchen Paragrafen abgerechnet sollte? Glaube ich nicht.

Jein.

BTW: steht bei deinem Fahrzeugschein in Feld 22 auch "7.2/8.2: +145 b.Anhangebetrieb "?
Dann hast du bei Anhängerbetrieb sogar eine Hinterachslast von 1540 kg! Die dürftest du dann natürlich auch nicht nutzen, wenn du die hier diskutierte Rad-/Reifen-Kombination montiert hättest.

Hier hast Du mich komplett runter gezogen. Bei mir steht tatsächlich in Feld 22 :"+145b. Anhängerbetrieb..."

Ich werd" bekloppt ! Ich habe in Moment 245/50 R19 Original BMW Felgen drauf ! Sind die doch nicht aus Titan um viel mehr Achslast zu vertragen als Tomason-Felgen, die auch in Deutschland hergestellt sind. Warum ist so ein Unterschied? BMW haben 8 Speichen ,aber Tomason -18 ! 18 Speichen sollte doch stabiler sein und viel mehr tragen können! Da lag ich voll falsch....

Die erhöhte Anhängelast bei Anhängerbetrieb ist für deinen Fall kein Problem, du darfst sie mit den Felgen halt nur nicht ausnutzen. Sie muss aber auch nicht aus den Papieren gestrichen werden.

So sieht das jede die GTÜ 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen