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Felgen Achslast 5 kg weniger erlaubt als in dem Fahrzeugschein eingetragene Masse je Achse.

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 18:52

Moin zusammen,

da habe ich , möglicherweise ein Fehler gemacht. Habe mir gebrauchte Alufelgen gekauft.Vorher habe ich Gutachten zur Felgen- ABE angeschaut. Mein Fahrzeug war da auch aufgelistet. Also :die Felgen sind zu Hause. Habe mich aber nicht sehr lange mich gefreut, da ich die Hinweise und Auflagen durchgelesen habe und festgestellt dass die Felgen, mit Verbindung mit Reifen 255/45 R19 , nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. , was um 5 kg. weniger als zulässige max.Masse je Achse des Fahrzeuges.

Also : Felgen "können" bis 1390 kg.

Auto "darf" bis 1395 kg.

Und jetzt? Was für eine Möglichkeit gibt es ? Zurück geben kann ich nicht(gebraucht gekauft)

Eintragen lassen möglich?

Gruß

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51 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juli 2020 um 23:08:24 Uhr:

(Und bevor wieder einer damit ankommt: NEIN, die Betriebserlaubnis ist deswegen nicht erloschen)

Der TE wird vom TÜV einen Zettel bekommen, wo das Gegenteil draufsteht.

Haben die echt keine Ahnung beim TÜV? :D

Themenstarteram 13. Juli 2020 um 18:14

Zitat:

Preislich gelohnt hätte es sich, die falschen Felgen zu verkaufen und nach den Passenden erneut zu suchen.;)

Jeder muss für sich selbst entscheiden ,was besser ist. Ich habe Felgen selbst aufbereitet und viel Zeit investiert.Hat sehr viel Spaß gehabt.Und ich entscheide verkaufen oder nicht. Die Felgen selbst können je 720 kg tragen.Also gesamt 1440 kg. Mein Fahrzeug bzw. Hinterachse darf 1395 kg. Da passiert schon mal gar nichts. Nur in Verbindung ,mit von den Reifen 255/45 Reifen gibt es Probleme. Achslast um 5 kg überschritten? Wie schlimm ist dass denn?

Wenn 5 Personen/Insassen wiegen zusammen 550kg und Achslast korrekt ist (sprich Auto 1400kg und Felgen auch 1400kg ) dann ist ja alles wunderbar. Die wiegen zusammen 550 kg. Sie haben keine Probleme mit dem Achslast.

Andere Situation: 5 Personen/Insassen wiegen zusammen 400kg ,aber Achslast um 5 kg überschritten dann wird hier so viel Aufstand gemacht . Egal ob diese 5 Personen insgesamt 150kg weniger wiegen als anderen. Entscheidend sind 5 kg zuviel Achslast.

Wer von euch überhaupt einmal nach Achslast geschaut und mir sofort sagen kann wie viel er lagen/transportieren kann und dann vor dem Fahrt in den Urlaub Insassen nach dem Gewicht gefragt oder eine Waage besorgt und alle genau geprüft ob einer oder anderer Wahrheit sagt? Da gebe ich Brief und Siegel-keiner. Aber schreiben: 5 kg zu viel ist lebensgefährlich ,kriminell ....

Mir ist ja klar :Gesetz ist Gesetz, aber die Erlass von 5 kg seitens TÜV als Todessünde zu betrachten-finde ich übertrieben. Die werden einfach auf mich die Verantwortung ,für alles was danach passiert, übertragen. Und nur ich muss dafür sorgen das mein Wagen nicht überladen wird.

Und sonst keiner!

 

 

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Juli 2020 um 17:39:26 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juli 2020 um 23:08:24 Uhr:

(Und bevor wieder einer damit ankommt: NEIN, die Betriebserlaubnis ist deswegen nicht erloschen)

Der TE wird vom TÜV einen Zettel bekommen, wo das Gegenteil draufsteht.

Haben die echt keine Ahnung beim TÜV? :D

Oh nein @hk_do , erspare uns beiden bitte diese erneute Diskussion... ;););)

 

Außerdem würde in diesem Fall eben nicht das Gegenteil daraufstehen, weil eine Ablastung ohne technische Änderung kein 19(2) Fall ist, sondern §13 FZV

Zitat:

@1111966 schrieb am 13. Juli 2020 um 20:14:58 Uhr:

Zitat:

Preislich gelohnt hätte es sich, die falschen Felgen zu verkaufen und nach den Passenden erneut zu suchen.;)

Jeder muss für sich selbst entscheiden ,was besser ist. Ich habe Felgen selbst aufbereitet und viel Zeit investiert.Hat sehr viel Spaß gehabt.Und ich entscheide verkaufen oder nicht. Die Felgen selbst können je 720 kg tragen.Also gesamt 1440 kg. Mein Fahrzeug bzw. Hinterachse darf 1395 kg. Da passiert schon mal gar nichts. Nur in Verbindung ,mit von den Reifen 255/45 Reifen gibt es Probleme. Achslast um 5 kg überschritten? Wie schlimm ist dass denn?

Wenn 5 Personen/Insassen wiegen zusammen 550kg und Achslast korrekt ist (sprich Auto 1400kg und Felgen auch 1400kg ) dann ist ja alles wunderbar. Die wiegen zusammen 550 kg. Sie haben keine Probleme mit dem Achslast.

Andere Situation: 5 Personen/Insassen wiegen zusammen 400kg ,aber Achslast um 5 kg überschritten dann wird hier so viel Aufstand gemacht . Egal ob diese 5 Personen insgesamt 150kg weniger wiegen als anderen. Entscheidend sind 5 kg zuviel Achslast.

Wer von euch überhaupt einmal nach Achslast geschaut und mir sofort sagen kann wie viel er lagen/transportieren kann und dann vor dem Fahrt in den Urlaub Insassen nach dem Gewicht gefragt oder eine Waage besorgt und alle genau geprüft ob einer oder anderer Wahrheit sagt? Da gebe ich Brief und Siegel-keiner. Aber schreiben: 5 kg zu viel ist lebensgefährlich ,kriminell ....

Mir ist ja klar :Gesetz ist Gesetz, aber die Erlass von 5 kg seitens TÜV als Todessünde zu betrachten-finde ich übertrieben. Die werden einfach auf mich die Verantwortung ,für alles was danach passiert, übertragen. Und nur ich muss dafür sorgen das mein Wagen nicht überladen wird.

Und sonst keiner!

Nu übertreib mal nicht!

Tankst Du fünf Liter weniger und alles ist in Butter... ;-)

Themenstarteram 13. Juli 2020 um 19:11

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Juli 2020 um 21:04:03 Uhr:

Tankst Du fünf Liter weniger und alles ist in Butter... ;-)

Vor Fahrtbeginn sollte man auch nicht essen oder trinken ! :-) Und alle ab aufs Klo! :-)

So langsam wird es kindisch hier.

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 8:19

Hat jemand Erfahrung mit dem Portal ? Angeblich bieten die Ablasten auch an. Habe die angeschrieben. Mal schauen was ob da was wird....

https://ablasten.de/?...

Schwachsinn. Warum sollte man noch einen Zwischenverdiener einschalten?

nimm doch andere Reifen....

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 12:27

Kann ich nicht . Laut ABE erlaubt nur:

235/50 hier ist Achslast 1380 kg 15 kg weniger als zulässig (Auto 1395kg)

255/45 hier ist Achslast 1390 kg 5kg weniger als zulässig.( Hier kann TÜV ablasten)

265/45 hier ist Achslast 1380 kg 15 kg weniger als zuläsig.

Mehr Reifen steht nicht im ABE -Gutachten.

Ich glaube nicht dass man andere Reifen drauf ziehen kann als in ABE steht, oder?

Gruß

Zitat:

@nogel schrieb am 13. Juli 2020 um 20:47:59 Uhr:

 

Außerdem würde in diesem Fall eben nicht das Gegenteil daraufstehen, weil eine Ablastung ohne technische Änderung kein 19(2) Fall ist, sondern §13 FZV

Warten wir doch einfach mal ab, was der TÜV dem TE für 90 Euro für einen Zettel schreibt...

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:10

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Juli 2020 um 14:46:06 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 13. Juli 2020 um 20:47:59 Uhr:

 

Außerdem würde in diesem Fall eben nicht das Gegenteil daraufstehen, weil eine Ablastung ohne technische Änderung kein 19(2) Fall ist, sondern §13 FZV

Warten wir doch einfach mal ab, was der TÜV dem TE für 90 Euro für einen Zettel schreibt...

Was können wir mir schreiben ? So ein Gefühl dass Du etwas weist ,aber nicht rausrücken möchtest. Entweder hilfst Du mir/uns weiter und wirst mit deinem "ich weiß, was du nicht weißt" aufhören oder ich werde nicht sagen was mir TÜV auf dem Zettel schreibt und Du wartest dann vergeblich. :-)

 

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:11

Doppelt ...

Zitat:

@1111966 schrieb am 14. Juli 2020 um 15:10:54 Uhr:

 

Was können wir mir schreiben ?

Das, was @nogel aufgezählt hat:

Ein Gutachten zur Erlangung einer (neuen) Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO oder ein Änderungsvorschlag für die Fahrzeugpapiere nach §13 FZV.

Theoretisch möglich wäre auch ein Nachweis nach §19(4) StVZO, aber da gibt es mindestens eine Organisation die das im vorliegenden Fall für unzulässig halten würde...

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