Fehlerspeicher mit Datum???
hallo zusammen,
ich hatte kürzlich die gelegenheit bei einem bekannten meinen Fehlerspeicher auszulesen.... hatte 2 Fehler
1. Glühkerze im 5ten Zylinder
2. Lichtsensor für komfort Klimaautomtik oder sowas "sporadisch"
kann aber schon seit tagen diesen bekannten nicht erreichen, deswegen hier die frage...
sieht man mit vcds wann der besagte Fehler aufgetaucht bzw. entstanden ist? datum... ? geht nämlich um die gewährleistung usw. hab das auto seit 2 monaten und der händler sagt mir er hat zahlt nichts denn die gebrauchtwagengarantie deckt sowas nicht ab! wenn ich jetzt aber z.b. nachweisen könnte das der fehler schon vorher da war wäre die sache problemloser schätz ich. oder muss er mir die reparatur zahlen (nach so kurzer zeit)???
danke
gruß
13 Antworten
Ja der Fehler wird mit Datum und Uhrzeit hinterlegt. Wenn du den Wagen erst zwei Monate hast greift eh die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten muss der Händler alles zahlen. Da kommt er nicht drum rum. Das hat auch nichts mit der Garantie zu tun.
Das Datum (und viel mehr) wird festgehalten und hat mir dank VCDS zu 6 neuen Glühkerzen (5 waren defekt) per Sachmängelhaftung verholfen da die nachweislich schon vor bzw. am Tag der Übergabe defekt waren. Hier ein Beispiel:
005658 - Glühkerze Zylinder 1 (Q10): Unterbrechung
P161A - 001 - oberer Grenzwert überschritten
Umgebungsbedingungen:
Fehlerstatus: 01110001
Fehlerpriorität: 0
Fehlerhäufigkeit: 1
Kilometerstand: 97889 km
Zeitangabe: 0
Datum: 2010.08.09
Zeit: 07:58:08
Umgebungsbedingungen:
Drehzahl: 1386 /min
Drehmoment: 198.9 Nm
Geschwindigkeit: 14.6 km/h
Tastverhältnis: 16.9 %
Spannung: 13.68 V
Tastverhältnis: 24.9 %
Temperatur: 14.4°C
danke schon mal für die antworten...
aber wie ist denn der Sachverhalt wenn sich die Glühkerze am 01.01.2011 in die ewigen Jagdgründe verabschiedet hat?
und da meine übergabe am 31.12.2010 war, wäre ja theoretisch der schaden nach der Übergabe entstanden! kann man dann noch was drehen an der sache? weil ich kann mir vorstellen das der händler dagegenschießt und kein bock hat das zu zahlen!
ach und noch was... ich hab hier im forum gelesen das man audi vorschreibt bzw. empfiehlt alle 6 Kerzen auszutauschen wenn sowas ist... stimmt das?
dakne
Hallo,
du hast je eh 6 Monate Gewährleistung, ob darunter auch die Glühkerzen zählen kann ich dir nicht sagen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dennis_STK
Ja der Fehler wird mit Datum und Uhrzeit hinterlegt. Wenn du den Wagen erst zwei Monate hast greift eh die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten muss der Händler alles zahlen. Da kommt er nicht drum rum. Das hat auch nichts mit der Garantie zu tun.
Kann der Händler die Gewährleistung verweigern, z.B: aufgrund hoher Laufleistung? (~170.000km)
Also im Vertrag auch richtig reinschreiben...
LG
Zitat:
Original geschrieben von moon123
Kann der Händler die Gewährleistung verweigern, z.B: aufgrund hoher Laufleistung? (~170.000km)Zitat:
Original geschrieben von Dennis_STK
Ja der Fehler wird mit Datum und Uhrzeit hinterlegt. Wenn du den Wagen erst zwei Monate hast greift eh die Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten muss der Händler alles zahlen. Da kommt er nicht drum rum. Das hat auch nichts mit der Garantie zu tun.
Also im Vertrag auch richtig reinschreiben...LG
also lt. Gesetz darf der Händler die Gewährleistung nicht herunterstufen oder verkürzen oder sonst was! egal wie alt das auto ist oder wie viel es schon gelaufen hat! soviel habe ich schon herausbekommen...
gruß
Richtig, deswegen gehen alte Auto's und hohe Laufleistungen generell in den Export oder Presse, da es unwirtschaftlich ist da noch Gewährleistung drauf zu geben.
Zu deiner Geschichte. Wenn du das Auto erst seit 2 Monaten hast, muss der Händler dies übernehmen (Sachmängelhaftung)! Die Gebrauchtwagengarantie ist etwas anderes, dies ist eine freiwillige Leistung.
Übrigens, warum reden immer alle von 6 Monaten? Die verkürzte gestzliche Gewährleistung von Gebrauchtwagen liegt bei 12 Monaten. Nach dem 6. Monat liegt jedoch der Käufer in der Beweispflicht das der Mangel bereits vorher bestand. Da ist natürlich so eine Datumsanzeige praktisch.
So einfach ist das nicht mit der Gewährleistung, denn genau dein Beispiel 1.1.2011 im Fehlerspeicher wäre der Beweis für den Händler, das der Schaden vorher nicht bestand, hingegen kannst auch du nach fast 2 Jahren damit auch beweisen, das der Schaden schon vorher bestand, wenn im Fehlerspeicher 28.12.2010 steht und er müsste bezahlen (Beweisumkehr)
Zitat:
Original geschrieben von sigi290
So einfach ist das nicht mit der Gewährleistung, denn genau dein Beispiel 1.1.2011 im Fehlerspeicher wäre der Beweis für den Händler, das der Schaden vorher nicht bestand, hingegen kannst auch du nach fast 2 Jahren damit auch beweisen, das der Schaden schon vorher bestand, wenn im Fehlerspeicher 28.12.2010 steht und er müsste bezahlen (Beweisumkehr)
Wenn die übergabe am 31.12. war, unterstelle dem Händler einfach er hat zur Übergabe den Speicher gelöscht (Vertuschung), wenn der Fehler plötzlich am 1.1. auftauscht.
da hat der 4F aber was ganz besonderes, eine Fehlerhistorie! da kann man löschen was man will, es bleiben alle drinnen und Audi kann das abfragen
Davon mal abgesehen finde ich das schon armseelig von einem Händler nach so kurzer Zeit da jetzt Ärger zu machen.
Zumindest würde der mich nie wieder sehen und einen entsprechenden Eintrag in diversen Bewertungsportalen erhalten. Das Internet ist mittlerweile ein gutes Druckmittel.
also beim 2-ten telefongespräch wurde ich jetzt etwas bestimmender usw. und habe ihm auch gesagt das ich das absolut nicht i.O. finde usw.
soll jetzt einen kostenvoranschlag machen und diesen zuschicken und er wird das dann mit seiner versicherung klären usw. aber hat sich schon kooperativ angehört! mal sehen was passiert...
Zitat:
Original geschrieben von schamu2
also beim 2-ten telefongespräch wurde ich jetzt etwas bestimmender usw. und habe ihm auch gesagt das ich das absolut nicht i.O. finde usw.soll jetzt einen kostenvoranschlag machen und diesen zuschicken und er wird das dann mit seiner versicherung klären usw. aber hat sich schon kooperativ angehört! mal sehen was passiert...
Der braucht keinen Kostenvoranschlag machen der soll das bezahlen und fertig.
Lies dir mal in folgendem Link den Punkt Beweislastumkehr durch und mache den Verkäufer darauf aufmerksam das Du bescheid weißt und Dich nicht abzocken lassen wirst.
Link Sachmängelhaftung