Fehlendes Schild auf einer Verkehrsinsel
Hallo, es geht um diese Insel auf dem Foto. Sie befindet sich auf einem Park and ride Parkplatz auf der Zufahrt zur Tankstelle. Ich wohne hier mein ganzes Leben, seit 14 Jahren fahre ich hier Auto. Diese Insel gab es nicht als ich das letzte mal dort durchgefahren bin jetzt war sie da..... laut Tankstellen mitarbeiter war dort vor paar Wochen ein Baustellen Schild nun ist da nichts. Wie man sehen kann sind schon einige wohl gegen gefahren einer sogar komplett. Als ich die Fotos machte fuhr auch gerade einer aber nur leicht ,weil er wegen mir sehr langsam vorbei fahren musste. Ich gehe am Montag zum Anwalt ( dank Rechtsschutz, wenn sie das übernimmt) aber weiü jemand zufällig ob da ein Warnschild hin muss oder ist es Privategelände der Bahn und die können es so machen wie sie wollen?
Beste Antwort im Thema
Ich wünsche allen arroganten Großmäulern, daß sie mal über solch eine unkenntliche Insel drüberbrettern. (Dann sind aber wahrscheinlich doch wieder Andere dran schuld.)
Besonders, wenn die Insel im Schatten des Baumes ist, erkennt man sie kaum. Zwei Leitbaken würden Wunder tun.
253 Antworten
Nützt alles nix!
Siehe hier ...... http://www.elbe-wochenblatt.de/.../...ild-umgefahren-m15867,12667.html
oder hier .....
http://www.rp-online.de/.../...gefahren-fahrer-fluechtig-aid-1.3719266
oder hier ....
http://www.hna.de/lokales/schwalmstadt/unfallflucht-4618147.html
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 12. Juni 2016 um 09:30:55 Uhr:
Jedenfalls bleibe ich bei meiner Meinung, dass bspw. ein Element von einem Schrankenzaun, längst über der Insel platziert, dann auch wirklich die Sicherheit erhöht hätte.
Nun wobei die jetzige Lösung gegen zu schnelles Fahren eindeutig Nachhaltiger ist. Ich weis nur nich nicht, ob ich das besser finden soll. Aber von der Tendenz her ja, da der Lernerfolg häufig antiproportional zum Portominaiinhalt ist.
Zitat:
@twindance schrieb am 12. Juni 2016 um 09:28:25 Uhr:
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 12. Juni 2016 um 09:20:11 Uhr:
Ich behaupte jetzt mal frech, dass man die olle Insel bei Dunkelheit auch als Fußgänger übersehen kann und sich gehörig aufs Maul legt.
Aber nicht wegen der Insel - das Klientel, dass sich bei Dunkelheit auf derartigen Plätzen herumtreibt, könnte allein durch seine bewusstseinserweiternden Substanzen selbst gegen die Queen Mary donnern 😁
Diese Antwort ist eines Moderators nicht würdig! 🙁
Also so, wie es aussieht, kann man ja nur in eine Richtung fahren.
Und mal ganz ehrlich. Über diese Insel kann man doch nur fahren, wenn man mit etwas Schwung dort angefahren kommt und ein bischen sportlich nach rechts, Richtung Tankstelle, rumzieht. Ja, und da können an dieser Stelle auch schon 20km/h in diese Kategorie fallen.
Und diese Insel trennt auch keine Fahrbahn, wie vom TE behauptet, sondert teilt eine Zufahrt in Zu- und Abfahrenden Verkehr auf. Und ich tippe mal, das für den zufahrenden Verkehr ( auf Bild 1 rechts abbiegend) in der Breite deutlich mehr Platz ist, als bei der geradeaus führenden Bahn am Parkplatz vorbei.
Der von der Tankstellende abfahrende Verkehr muss ja rechts herum und da kann ich mir auch gut vorstellen, das da einige ganz gerne sehr sportlich, zwangsläufig in den Parkplatzbereich hinein, rumzogen, und damit ist nun Schluss.
Auf solchen Anlagen gilt nun mal nicht die STVO, sondern einzig §1. Da gibt es auch kein Rechts vor Links und man hat mit Schrittgeschw. zu fahren, so das man immer einen Zwischenfall mit anderen VTs, egal ob motorisiert, oder nicht, egal ob auf Rädern, oder zu Fuß problemlos vermeiden kann.
Und ich tippe mal auch darauf, das es die Sache des Eigentümers der Anlage ist, wie er sie gestalltet, gestallten lässt, um die gegenseitige Rücksichtnahme der VTs zu bewirken.
Eine erhöhte Unfallgefahr geht von dieser Insel auch nichjt aus. Ganz im Gegenteil, wer sich nicht zusammenreißen kann, schädigt sich selbst, wärend das Risiko, jemand anderes Schaden zuzufügen, stark minimiert ist.
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Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 12. Juni 2016 um 09:37:19 Uhr:
Diese Antwort ist eines Moderators nicht würdig! 🙁
Ja es ist doch zum verrückt werden. Bis gerade dachte ich noch ich habe sehr gute Augen weil ich keine Fahrbahnteiler übersehe.
Aber nun finde ich doch tatsächlich das rote Moderator Zeichen bei den Beiträgen von Ritter Rost nicht.
Verrückte Welt.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 12. Juni 2016 um 09:37:19 Uhr:
Zitat:
@twindance schrieb am 12. Juni 2016 um 09:28:25 Uhr:
Aber nicht wegen der Insel - das Klientel, dass sich bei Dunkelheit auf derartigen Plätzen herumtreibt, könnte allein durch seine bewusstseinserweiternden Substanzen selbst gegen die Queen Mary donnern 😁
Diese Antwort ist eines Moderators nicht würdig! 🙁
Na ja, auch ein Moderator darf seine eigene Meinung haben.
Und dieser Post ist ja nicht mit "Moderator" gekennzeichnet.
Also eher privat. 😁
Gruß Frank,
der hofft das nicht die NUB verletzt wurden, da er sonst den Forenmoderator benachrichtigen müßte. 😁
Zitat:
@Frank128 schrieb am 12. Juni 2016 um 09:43:03 Uhr:
Na ja, auch ein Moderator darf seine eigene Meinung haben.
Ja schon. Aber man muss schon sachlich dabei bleiben.
Jeder weis, dass die Queen Mary ein Schiff ist und nicht Nachts auf Parkplätzen rumsteht (und dazu noch ohne Kennzeichnung durch irgendwelche Schilder).
Hätte er Klingonenkreuzer gesagt, wäre dies korrekt gewesen. Die tauchen erwiesenermaßen recht häufig im Strassenverkehr auf (Quelle: motor-talk.de)
Es geht mir auch nicht um seine private Meinung, sondern das jetzt noch die " bewusstseinserweiternden Substanzen" herhalten müssen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 12. Juni 2016 um 09:47:05 Uhr:
Zitat:
@Frank128 schrieb am 12. Juni 2016 um 09:43:03 Uhr:
Na ja, auch ein Moderator darf seine eigene Meinung haben.Ja schon. Aber man muss schon sachlich dabei bleiben.
Jeder weis, dass die Queen Mary ein Schiff ist und nicht Nachts auf Parkplätzen rumsteht (und dazu noch ohne Kennzeichnung durch irgendwelche Schilder).
Hätte er Klingonenkreuzer gesagt, wäre dies korrekt gewesen. Die tauchen erwiesenermaßen recht häufig im Strassenverkehr auf (Quelle: motor-talk.de)
Hey, lass mal die Substanzen weg! Klingonenkreuzer, in diesem Quadranten? Tss, Tss
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 12. Juni 2016 um 09:38:22 Uhr:
Also so, wie es aussieht, kann man ja nur in eine Richtung fahren.
Und mal ganz ehrlich. Über diese Insel kann man doch nur fahren, wenn man mit etwas Schwung dort angefahren kommt und ein bischen sportlich nach rechts, Richtung Tankstelle, rumzieht. Ja, und da können an dieser Stelle auch schon 20km/h in diese Kategorie fallen.Und diese Insel trennt auch keine Fahrbahn, wie vom TE behauptet, sondert teilt eine Zufahrt in Zu- und Abfahrenden Verkehr auf. Und ich tippe mal, das für den zufahrenden Verkehr ( auf Bild 1 rechts abbiegend) in der Breite deutlich mehr Platz ist, als bei der geradeaus führenden Bahn am Parkplatz vorbei.
Der von der Tankstellende abfahrende Verkehr muss ja rechts herum und da kann ich mir auch gut vorstellen, das da einige ganz gerne sehr sportlich, zwangsläufig in den Parkplatzbereich hinein, rumzogen, und damit ist nun Schluss.
Auf solchen Anlagen gilt nun mal nicht die STVO, sondern einzig §1. Da gibt es auch kein Rechts vor Links und man hat mit Schrittgeschw. zu fahren, so das man immer einen Zwischenfall mit anderen VTs, egal ob motorisiert, oder nicht, egal ob auf Rädern, oder zu Fuß problemlos vermeiden kann.
Und ich tippe mal auch darauf, das es die Sache des Eigentümers der Anlage ist, wie er sie gestalltet, gestallten lässt, um die gegenseitige Rücksichtnahme der VTs zu bewirken.Eine erhöhte Unfallgefahr geht von dieser Insel auch nichjt aus. Ganz im Gegenteil, wer sich nicht zusammenreißen kann, schädigt sich selbst, wärend das Risiko, jemand anderes Schaden zuzufügen, stark minimiert ist.
In der Sache sind wir doch nicht wirklich weit auseinander und das ist auch sicher alles so nicht verkehrt. 🙂
Es wird aber hier auch immer wieder gepredigt, das Menschen Fehler machen und gerade weil Jahrelang die Zufahrt nicht mit der gebührenden Sorgfalt benutzt wurde, hat man sich vermutlich zu dieser Baumaßnahme hinreißen lassen. Das ist auch sicher Vernünftig angedacht. Nur finde ich, gehört das Ding ordentlich gekennzeichnet. Denn nur dann wir die Sicherheit wirklich erhöht.
Edit:
Mach mal als Privateigentümer so eine "Verkehrberuhigung" in die Zuwegung zu deiner Haustür. Ich wette 1000 / 1, dass, wenn hier jemand in Schrittgeschwindigkeit auf die Nase fällt, die Krankenhausrechnung dem Hauseigentümer auferlegt wird.
Ich möchte jetzt einmal anmerken, dass dieser Thread durch die private Meinung eines, sonst als Moderator gekennzeichneten, Ritters vom Thema abdriftet. 😁
Da wird es nicht ganz so leicht uns wieder uns zur Ordnung und zum Thema zurückzurufen.
Gruß Frank,
der jetzt wirklich raus ist, da alles gesagt ist. 😉
Zur Thematik Beschilderung und so, müssten Schlaglöcher dann auch welche bekommen?, das Problem ist doch man sieht es vlt. Schlechter. Aber es ist ja auf nen Parkplatz also man fährt langsam und passt eh auf. Schlaglöcher sind ebenfalls gefährlich und verursachen Schäden da müssen Kommunen nicht haften.
Zitat:
@punkt22 schrieb am 12. Juni 2016 um 01:09:18 Uhr:
Komisch nur das dort schon (auf dem dritten Foto )mehrere drüber gefahren sind und wie ich schrieb ist da sogar einer gegengefahren als ich die Fotos gemacht habe...
Mich würde eher mal interessieren, ob die Leute sich auch wegen dem Schaden gemeldet haben oder ob doch wegen Fahrerflucht ermittelt werden sollte.
Zitat:
@Raghul schrieb am 12. Juni 2016 um 10:08:29 Uhr:
... Schlaglöcher sind ebenfalls gefährlich und verursachen Schäden da müssen Kommunen nicht haften.
Traurig, aber leider auch war. 🙁
Zitat:
@Raghul schrieb am 12. Juni 2016 um 10:08:29 Uhr:
Zur Thematik Beschilderung und so, müssten Schlaglöcher dann auch welche bekommen?, das Problem ist doch man sieht es vlt. Schlechter. Aber es ist ja auf nen Parkplatz also man fährt langsam und passt eh auf. Schlaglöcher sind ebenfalls gefährlich und verursachen Schäden da müssen Kommunen nicht haften.
Grundlegend ist es erstmal völlig egal, ob die Gefahrenstellen auf einer (unbegrenzten) Autobahn, oder einem Parkplatz sich befinden.
Die Parkplätze zählen nunmal auch zu öffentlichen Verkehrsflächen und unterliegen auch der STVO.
Was das Thema Schlaglöcher betrifft:
Eine Straße mit Straßenschäden unterliegt der Kennzeichnungspflicht und hier muß das Schild "Unebene Fahrbahn" (Zeichen 112) aufgestellt werden.
Betreiber von öffentlichen Verkehrsflächen, wie Städte/Gemeinden, Land, Bund und dazu gehören auch öffentliche privatparkplätze haben eine Verkehrssicherungspflicht, welcher sie nachkommen müssen.
Somit haftet eine Gemeinde sehr wohl bei Schäden am Fahrzeug, wenn diese passieren, ohne das davor gewarnt wurde.
Kann das nämlich aus gutem Gewissen sagen, da ich den Vorfall meines Kumpels und dem Schaden am Fahrzeug vor ein paar Jahren mitbekommen habe und zuvor auch Beweisbilder gemacht hab.
Wenn ich der TE wäre, würe ich mal mit dem Anwalt zwar noch abwarten, aber den Parkplatzbetreiber auf Schadenersatz verklagen.