Fehlendes Ausstattungsmerkmal bei Gebrauchtkauf vom Händler - Sachmangel?
Hallo Forum,
ich habe mir vor 3 Wochen einen gebrauchten Audi Q3 von einem Händler gekauft.
Laut Inserat im Verkaufportal sollte eine "Verkehrszeichenerkennung" vorhanden sein. Dies wurde im oberen Bereich des Inserats beworben (Siehe Anhang).
Ich hatte mich schon bei Auslieferung des Fahrzeugs gewundert, warum "nur" die kleine MMI verbaut war, da ich eigentlich gelesen hatte in Verbindung mit der Verkehrszeichenerkennung wäre die große MMI verbaut. Dachte aber ich hab da einfach einen Fehler gemacht.
Nun habe ich einige Tage versucht die Erkennung einzuschalten, bis mir aufgefallen ist, dass keine Verbaut ist. Die benötigte Kamera im Rückspiegel fehlt.
Der Händler schreibt mir, dass weiter unten in seinem Text ja keine Verkehrszeichenerkennung beschrieben sei und man nur die automatische Info von Mobile genommen hätte. Kann er sich so einfach rausreden oder hat er auch die Pflicht die Anzeige zu prüfen? Ich fühle mich schon ein bisschen betrogen, denn ohne die Kamera ist nicht nur die kleine MMI verbaut, auch gibt es so keine Möglichkeit einen FLA oder Lane Assistent freizuschalten.
Ich finde das ist ein erheblicher Sachmangel. Kann ich da irgendwie gegen vorgehen?
Grüße
Katze
(Schwärzungen im Inserat nur aus Datenschutzgründen)
46 Antworten
Nicht nur der Kaufvertrag bzw. was da drin steht ist bindend, sondern auch das, was im Angebot aufgeführt war.
Ob das inserieren im Internet automatisiert passiert oder nicht, kann dir als Kunde egal sein.
Der Händler ist für sämtliche Informationen verantwortlich - Zusätze wie „Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten“ sind Floskeln, die den absoluten Laien abschrecken sollen.
Ein Anwalt kann da was rausholen… sofern du eine Rechtsschutz hast kommst du vlt bei Plus/Minus Null raus.
Wäre mir zu viel Aufwand…
Sorry, aber das passiert halt wenn man glaubt ein Schnäppchen zu machen.
In der detaillierten Fahrzeugbeschreibung steht weder die gewünschte Ausstattung noch "unfallfrei". Ja, es ist auch einem Kunden zumutbar etwas genau zu lesen und nachzufragen. Und da hier der Kaufvertrag nicht hochgeladen wurde, wissen wir was da auch nicht stehen wird. Und da muss ich dann sagen selber Schuld, wenn man das unterschreibt. Der "sehr gute Preis" kommt halt selten von nichts.
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Zitat:
@seahawk schrieb am 17. Juli 2023 um 21:21:10 Uhr:
Sorry, aber das passiert halt wenn man glaubt ein Schnäppchen zu machen.In der detaillierten Fahrzeugbeschreibung steht weder die gewünschte Ausstattung noch "unfallfrei". Ja, es ist auch einem Kunden zumutbar etwas genau zu lesen und nachzufragen. Und da hier der Kaufvertrag nicht hochgeladen wurde, wissen wir was da auch nicht stehen wird. Und da muss ich dann sagen selber Schuld, wenn man das unterschreibt. Der "sehr gute Preis" kommt halt selten von nichts.
Trotz günstigen Preises hat sich ein Verkäufer an Regeln und Gesetze zu halten.
Nix mit "Selbst schuld".
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 17. Juli 2023 um 21:23:16 Uhr:
Zitat:
@seahawk schrieb am 17. Juli 2023 um 21:21:10 Uhr:
Sorry, aber das passiert halt wenn man glaubt ein Schnäppchen zu machen.In der detaillierten Fahrzeugbeschreibung steht weder die gewünschte Ausstattung noch "unfallfrei". Ja, es ist auch einem Kunden zumutbar etwas genau zu lesen und nachzufragen. Und da hier der Kaufvertrag nicht hochgeladen wurde, wissen wir was da auch nicht stehen wird. Und da muss ich dann sagen selber Schuld, wenn man das unterschreibt. Der "sehr gute Preis" kommt halt selten von nichts.
Trotz günstigen Preises hat sich ein Verkäufer an Regeln und Gesetze zu halten.
Nix mit "Selbst schuld".
Gegen welches Gesetz hat den verstoßen? Einen falschen Haken auf der Verkaufsplattform gesetzt? Uiui, das wird eng für ihn.
Ja, einzig gegen den "Gutachter" könnte man vorgehen. Falls der Händler auch der Gutachter ist, könnte man etwas gegen ihn tun. Oder falls unfallfrei im Kaufvertrag steht.
Was ist eigentlich dein Ziel bei der Sache? Das Auto zurückgeben? (Offensichtlich nicht, wenn schon wieder viel investiert wurde in Zubehör) Nachträglich den Preis drücken? Ich verstehe es nicht ganz.
Entweder du kannst ohne die Verkehrszeichenerkennung leben, dann verbuche es als Lehrgeld wie schon gesagt. Wenn nicht, wirst du mit dem Auto eh nicht glücklich - rede nochmals mit dem Verkäufer ob er es nicht aus Kulanz zurücknimmt (das Zubehör kannst du ihm ja eventuell als Zugabe draufpacken, wenn es nicht tausende Euronen waren?) Sonst musst du es halt einem anderen Händler oder privat verkaufen. Einen Verlust machst du trotzdem immer, am günstigsten ist sicher du behältst es...
Zitat:
@Stadtstreicher1 schrieb am 17. Juli 2023 um 21:31:31 Uhr:
OK, Du hast nicht gelesen.
Dann zeig mir mal das rechtswidrige Verhalten des Händlers?
In der gezeigten Anzeige besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen den Checkboxen der Website und der textlichen Fahrzeugbeschreibung. Am Ende wird für Rechtsbeziehung zum Händler die Frage sein was im Kaufvertrag steht. Den kennen wir leider nicht.
Das Gutachten hat der Käufer nach eigener Aussage bezahlt. Er ist also Auftraggeber.
Auf dieser Seite besteht eine direkte Rechtsbeziehung zum Gutachter und dieses Gutachten, wir kennen es im Original auch nicht, könnte nach Aussage des Threaderstellers Mängel haben. Hier käme dann § 826 BGB in Betracht, falls es zu vermuten ist dass der Gutachter leichtfertig und gewissenlos und mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat.
Zitat:
@seahawk schrieb am 17. Juli 2023 um 17:04:51 Uhr:
Es gilt was im Vertrag steht.
Nein.
Es gilt was als Vertragsbestandteil angesehen wird.
Das kann durchaus auch die Annonce sein.
Was man nun machen kann:
Es handelt sich hier in meinen Augen unstrittig um einen Beschaffenheitsmangel.
Den Beschaffenheitsmangel umgehend und schriftlich (nicht E-Mail) rügen mit einer Frist zur Nachbesserung von 14 Tagen.
Verstreicht diese Frist, erneut entsprechend anmahnen.
Reagiert der Verkäufer dann nicht, Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Alternativ besteht ein Recht auf Kaufpreisminderung. Zur Feststellung der Höhe wird man dann wohl einen Gutachter / Gericht bemühen müssen.
Akzeptiert der Händler das nicht, musst du eben klagen.
Irgendwas Positives kommt mit größter Wahrscheinlichkeit für dich dabei heraus.
Die aber in sich schon widersprüchlich ist und auch die wird nur Vertragsbestandteil, wenn im Vertrag stände: "Fahrzeugausstattung entsprechend Anzeige vom......"
Sollte ja möglich sein den Kaufvertrag auch geschwärzt hochzuladen.
Widersprüche gehen aber zu Lasten des Händlers, nicht des Verbrauchers.
Ich finde die Idee ganz gut, hier einfach mal den Mangel beim Händler anzumelden. Ich würde noch ersatzweise einen Rücktritt wegen Irrtum erklären. Je nachdem, wie der Händler reagiert, kann man dann weitermachen oder es auf sich beruhen lassen...
Das würde ich sehr vorsichtig formulieren ohne den Kaufvertrag zu kennen, denn wenn dort eine Auflistung der Sonderausstattung erfolgte und die Verkehrszeichenerkennung fehlt, dann wird es schwer zu beweisen, dass dies nicht eine Klarstellung der fehlerhaften Anzeige ist.