Fehlendes Ausstattungsmerkmal bei Gebrauchtkauf vom Händler - Sachmangel?

Hallo Forum,

ich habe mir vor 3 Wochen einen gebrauchten Audi Q3 von einem Händler gekauft.

Laut Inserat im Verkaufportal sollte eine "Verkehrszeichenerkennung" vorhanden sein. Dies wurde im oberen Bereich des Inserats beworben (Siehe Anhang).

Ich hatte mich schon bei Auslieferung des Fahrzeugs gewundert, warum "nur" die kleine MMI verbaut war, da ich eigentlich gelesen hatte in Verbindung mit der Verkehrszeichenerkennung wäre die große MMI verbaut. Dachte aber ich hab da einfach einen Fehler gemacht.

Nun habe ich einige Tage versucht die Erkennung einzuschalten, bis mir aufgefallen ist, dass keine Verbaut ist. Die benötigte Kamera im Rückspiegel fehlt.

Der Händler schreibt mir, dass weiter unten in seinem Text ja keine Verkehrszeichenerkennung beschrieben sei und man nur die automatische Info von Mobile genommen hätte. Kann er sich so einfach rausreden oder hat er auch die Pflicht die Anzeige zu prüfen? Ich fühle mich schon ein bisschen betrogen, denn ohne die Kamera ist nicht nur die kleine MMI verbaut, auch gibt es so keine Möglichkeit einen FLA oder Lane Assistent freizuschalten.

Ich finde das ist ein erheblicher Sachmangel. Kann ich da irgendwie gegen vorgehen?

Grüße
Katze

(Schwärzungen im Inserat nur aus Datenschutzgründen)

46 Antworten

Der Widerspruch es explizit durch den vom Kunden beauftragen Gutachter entstanden. Der Kunde hätte sich sicher auch vom Händler eine Ausstattungliste geben lassen können. Mag sein das in der Anzeige stand, in der Regel werden, diese Angaben ohne Gewähr gemacht, wenn dieses Feature so wichtig für den Käufer hätte es sich danach gezielt erkundigen können. Vielmehr es hat der Gutachter bestätigt. Ich würde mich einmal an dem Gutachter wenden.

Das hat dann mit einer Kaufberatung nichts mehr zu tun.

daher closed

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