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Fehlende Geschwindigkeitsbegrenzungsanzeige im RNS 315 bei vorh. Vehrkehrzeichenerkennung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 11. November 2011 um 21:42

Hallo,

ich habe meinen neuen Tiguan am Montag erhalten.

Lt. Bedienungsanleitung kann das RNS 315 so eingestellt werden, dass die zulässige Geschwindigkeit im Navi angezeigt wird. Leider ist dieser Menüpunkt in meinem Navi nicht vorhanden.

Vermutlich hängt es damit zusammen, dass das Fahrzeug über einer Verkehrszeichenerkennung mittels Kamera verfügt und die Verkehrszeichen im MFA angezeigt werden.

Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht und eine Lösung gefunden, wie die zulässige Geschwindigkeit zusätzlich im Navi angezeigt werden kann ?

Gruß

tiger2222

Beste Antwort im Thema
am 12. November 2011 um 14:16

Moin, habe zwar keine Verkehrszeichenerkennung, aber bei mir werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Navi angezeigt, dies ist aber nur im Navi vorinstalliert, also nicht immer stimmt es.

19 weitere Antworten
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19 Antworten
am 12. November 2011 um 6:54

Hi,

ich habe das gleiche "Problem" und auch direkt beim Händler gefragt.

Der wusste es aber auch nicht und wollt mal telefonieren...

Jetzt warte ich mal auf feedback.

Gruß,

-Mike-

am 12. November 2011 um 8:44

das gleiche problem hatte ich auch, bis ich vor kurzem die neuste navi-cd gekauft und eingelegt hatte.

jetzt werden die erlaubten geschwindigkeiten auch angezeigt.

mfg

am 12. November 2011 um 14:16

Moin, habe zwar keine Verkehrszeichenerkennung, aber bei mir werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Navi angezeigt, dies ist aber nur im Navi vorinstalliert, also nicht immer stimmt es.

am 13. November 2011 um 1:42

Nee, eine Kamera gibt es da nicht!

Diese Infos kommen einzig und alleine vom Kartenmaterial des Navi. Das ist nicht mehr, als ein witziges Gimmik, da diese Angaben schon bei der Erstausgabe der Navi-CDs veraltet sein können.

so long...

am 14. November 2011 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Nee, eine Kamera gibt es da nicht!

Diese Infos kommen einzig und alleine vom Kartenmaterial des Navi. Das ist nicht mehr, als ein witziges Gimmik, da diese Angaben schon bei der Erstausgabe der Navi-CDs veraltet sein können.

so long...

Hallo,

die immer aktuelle Verkehrszeichenerkennung gibt es nur in Verbindung.... schaut einmal den Originaltext von VW. Ich habe ihn für euch kopiert. Ansonsten ist über RNS 315 oder RNS 510 nur hinterlegt was im Naviprogramm fest drin steht.

schönen Gruß

Ein Assistent für die Verkehrszeichen.

War da nicht eben ein Überholverbot? Bei der Flut an Verkehrszeichen kann man schon mal eines übersehen. Wie gut, dass der Tiguan so aufmerksam ist: Dank der optionalen Verkehrszeichenerkennung erinnert er Sie an alle erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote oder deren Aufhebung. Möglich macht dies eine Kamera, die im Bereich des Innenspiegels verbaut wird. Die entsprechenden Informationen werden komfortabel in der Multifunktionsanzeige eingeblendet. Die Verkehrszeichenerkennung ist als Funktion der Radio-Navigationssysteme „RNS 315“ oder „RNS 510“ in Kombination mit dem optional bestellbaren Spurhalteassistenten „Lane Assist“ erhätlich.

Zitat:

Original geschrieben von pantera100

das gleiche problem hatte ich auch, bis ich vor kurzem die neuste navi-cd gekauft und eingelegt hatte.

jetzt werden die erlaubten geschwindigkeiten auch angezeigt.

Wie hast Du DAS denn geschafft? Bei RNS315 gibts keine Navi-CDs mehr. Falls es mal ein Update gibt kommt das auf SD-Card.

Zitat:

Original geschrieben von TIG_777

Zitat:

Original geschrieben von Triumph BGH 125

Nee, eine Kamera gibt es da nicht!

Wie gut, dass der Tiguan so aufmerksam ist: Dank der optionalen Verkehrszeichenerkennung erinnert er Sie an alle erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote oder deren Aufhebung.

Hallo,

tja, da war unser Freund Triumph BGH 125 wohl nicht so ganz auf dem neuesten Stand. :rolleyes:

Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, wie der Sign Assist eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt, die nicht durch das runde Schild mit dem schwarz-weißen Schrägbalken (Zeichen 278) aufgehoben wird. :confused: Z. B. wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle (Engpass, Baustelle etc.) ausgewiesen wird, ist diese ja automatisch nach passieren dieser Gefahrenstelle aufgehoben.

Diese Situation wurde neulich in meinem Bekanntenkreis ergebnislos diskutiert. Kann jemand dazu was sagen?

Gruß Hans

 

Zitat:

Original geschrieben von Wessi-Ossi

 

Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, wie der Sign Assist eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt, die nicht durch das runde Schild mit dem schwarz-weißen Schrägbalken (Zeichen 278) aufgehoben wird. :confused: Z. B. wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Zusammenhang mit einer Gefahrenstelle (Engpass, Baustelle etc.) ausgewiesen wird, ist diese ja automatisch nach passieren dieser Gefahrenstelle aufgehoben.

Nein, das ist sie nicht:

Entweder ist die Beschilderung mit einer Streckenangabe auf einem Zusatzschild versehen (z.B. "^500m" ) oder durch eine Aufhebung mit einem separaten Schild (oft recht weit) hinter der Gefahrenstelle...

Weiterhin gilt noch: Nach einer neuen Auffahrt muss jede Beschränkung neu ausgeschildert werden, denn sonst würden die neu auffahrenden KFZ-Lenker ja nichts von der Beschränkung wissen...

Zitat:

Original geschrieben von Beichtvater

 

Nein, das ist sie nicht:

Entweder ist die Beschilderung mit einer Streckenangabe auf einem Zusatzschild versehen (z.B. "^500m" ) oder durch eine Aufhebung mit einem separaten Schild (oft recht weit) hinter der Gefahrenstelle...

Manchmal aber eben doch! Auszug aus der StVO:

Zitat:

Das Ende eines Streckenverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Streckenverbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

Beispiel: Auf meinem täglichen Weg zur Arbeit passiere ich einen Bahnübergang, an dem momentan Gleisbauarbeiten durchgeführt werden. Ca. 100 m davor wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt zusammen mit dem Gefahrenhinweisschild "Baustelle" ohne Entfernungsangabe. Ca. 20 m davor wird die Geschwindigkeit auf 10 km/h beschränkt zummen mit dem Gefahrenhinweis "unebene Fahrbahn", ebenfalls ohne Entfernungsangabe. Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt nicht. Ist noch der obigen Regelung auch nicht erforderlich, daber meine Frage, wie bzw. ob der Sign Assist diese Situation erkennt?

Gruß Hans

Gibt es eine Vorschrift, nach welcher Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die noch gilt, durch ein weiteres Schild wiederholt werden muss? Ich habe mal was von 2000 m gehört.

Hallo Ulli,

hab das mal "abgegooglt", aber nichts entsprechendes gefunden, dass es so eine Vorschrift zur Wiederholung gibt. Die StVO selber sagt darüber auch nichts aus.

Gruß Hans

Themenstarteram 15. November 2011 um 19:02

Leider haben die letzten Antworten mit dem Ursprungsthema nichts mehr zu tun.

Gibt es nicht auch zum ersten Beitrag neue Erkenntnisse ?

Gruß Markus

Hallo Markus,

hast recht! Aber meine Frage hatte (zumindest indirekt) mit dem Thema zu tun. Eine Antwort habe ich darauf auf noch nicht bekommen. :rolleyes:

Gruß Hans

Themenstarteram 24. November 2011 um 20:13

Ich habe heute eine Antwort vom VW-Kundencenter bekommen:

"Es ist korrekt, dass bei vorhandener Verkehrszeichenerkennung im Navi keine Verkehrszeichen angezeigt werden da die Verkehrszeichenerkennung bessere Werte liefert als die im Navi abgespeicherten".

Gruß Markus

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