Fehlende Ausstattung bei Gebrauchtwagen! Was tun?

Opel Vectra C

Hallo,

mein Signum Bj. 2005 2.0l Turbo sollte laut Händler einen Regensensor verbaut haben. Hatte ihn letzten Samstag gekauft. Vorgestern habe ich festgestellt, dass das Fahrzeug keinen Regensensor besitzt, obwohl es in der Beschreibung des Händlers ausdrücklich erwähnt wurde. Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? Habe ich Anspruch auf den Sensor wenn er aufgelistet ist? Oder kann man einen Rabatt bekommen? Wie sieht da die Rechtslage aus?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

MFG
Johannes

Beste Antwort im Thema

Hallo,

auch wenn der Thread schon über 3 Jahre inaktiv ist, möchte ich die jenigen, die auf diesen Thread zustoßen meine Geschichte erzählen.

Ich habe mir einen BMW 525D Bj. 2006 gekauft. In der Ausstattungsliste war u.a. eine Alarmanlage mit aufgeführt. Es mir eine Angewohnheit, die Ausstattungsliste mitzunehmen. Ich muss gestehen, ich habe das Auto vor dem Kauf nicht nach allen Ausstattungen überprüft. Nach einer Zeit ist mir dann aufgefallen, dass einige andere BMW's ein rotes Blinklicht unter dem Spiegel haben. Für mich war klar, dass ist die Alarmanlage was so blinkt. Aber bei mir blinkte garnichts. Zur Überprüfung bin ich zu BMW gefahren. Die haben mir bestätigt, dass das Auto wirklich keine Alarmanlage hat. Eine einzubauen würde ca. 1000€ kosten. Bei Neukauf des Fahrzeuges wäre dieser Wert bei ca. 400€. Daraufhin bin ich zu meinem Händler gefahren und habe ihn aufgefordert mir eine Entschädigung zu zahlen. Ich hab zuerst sogar auf eine Nachrüstung verzichtet. Ich habe lediglich 300€ gefordert. Dieses hat er abgelehnt und auf den Kaufvertrag hingewiesen wo drauf steht, dass die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung abweichen könnte.

Trotzdem habe ich den Gang zum Rechtsanwalt gemacht. Kurz gefasst, habe ich die 1. Instanz gewonnen. Der Händler wurde aufgefordert die gesamte Summe einer Nachrüstung 1.200€ inkl. Zinsen zu zahlen!!! Natürlich hat der Händler Berufung eingelegt welches dann als "keine Aussicht auf Erfolg abgelehnt worden ist".

- Die Ausstattungsliste ist im Sinne nach §434 Abs. 1 S.1 BGB Vertragsinhalt. Ein Hinweis auf der Liste, dass "Druckfehler nicht ausgeschlossen sind" ist dabei nicht zutreffend.
- Hinweis auf den Text im Vertrag "die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung können abweichen" ist auch nicht gegeben, weil die Alarmanlage keine Serienausstattung ist und die Ausstattungsliste vom Fahrzeug entnommen worden ist und nicht aus dem Internet.
- Auch kann der Händler nicht auf die Unterschrift des Kunden berufen, dass die Ausstattung vom Kunden überprüft worden ist. Dadurch sei nämlich die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen.
- Außerdem hat der Richter darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstattungsliste die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst, und Sachen wie eine Alarmanlage von einem Laien nicht sofort erkennbar ist. Auch ist ein Kunde nicht verpflichtet , das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen, ob die Angaben des Verkäufers zutreffen. Davon darf er nämlich in der Regel ausgehen.

Ich hoffe ich konnte es verständlich aufschreiben.

Mich kotzt es an, dass die Händler Menschen beeinflussen indem Sie ihnen die Mut nehmen, dass man sowieso keine Chance hat. Und uns muss klar sein, dass wir die KUNDEN sind. Und die Händler sollen endlich mal die Freundlichkeit auch nach dem Kauf eines Fahrzeuges behalten. Es ist immer öfters zu sehen, dass man nur so lange Kunde ist, bis man das Fahrzeug gekauft hat.

Ich habe es so nicht akzeptiert und bin sehr froh, dass ich dagegen geklagt habe. Also Leute ab und zu mal nur Mut! Wir haben die Möglichkeit, uns von Anwälten beraten zu lassen. Nutzen wir das doch.

So das wars von mir.

Gruß
Emir

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Zitat:

Original geschrieben von Edu0pi



Zitat:

Es reicht doch bloß ein Blick auf die Scheibe

Das sagt doch alles, oder? So habe ich es rausgefunden. Aber mal sehen, habe den Verkäufer mal angemailt...

Werde es hier posten...

Gruß
Johannes

Wenn der Blick auf die Scheibe reicht, warum hast du es denn nicht vorher geprüft, z.B. bei der Probefahrt?

Stimmt, jetzt wo Du das so sagst, warum habe ich das nicht gemacht???

Weil ich es nicht getan habe *ggg* War schon dunkel und ich habs einfach vergessen. Auf alles geachtet, nur nicht auf diesen Sensor. Man ist in dem Moment ja auch etwas aufgeregt, oder? Da vergisst man schonmal soetwas. (Ich zumindest ab jetzt nicht mehr)

Gruß
Johannes

Sei froh, dass du den Sensor nicht hast! Ich hab das Schei..ding drin und ärger mich jedes mal über den Schwachsinn. Der wischt viel zu schnell (das Gewedel vor meinen Augen nervt mich nur) und wenn man auf der Autobahn an einem LKW vorbeifährt (bei Nieselregen oder so), schaltet er in Nullkommanix auf die höchste Stufe ... braucht aber mind. 30 Sekunden nach dem Vorbeifahren, um zu erkennen, dass er langsam mal wieder runterschalten könnte.

Wenns irgendwie ginge, würd ich dir meinen schenken ... und einfach nur mein manuell einstellbares Intervall wiederhaben wollen. Mit dem Ding drin betätige ich den Hebel viel mehr, als vorher ohne ...

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm


Wenns irgendwie ginge, würd ich dir meinen schenken ... und einfach nur mein manuell einstellbares Intervall wiederhaben wollen. Mit dem Ding drin betätige ich den Hebel viel mehr, als vorher ohne ...

Du kannst entweder den Regensensor ausprogrammieren lassen, oder das Kabel am Sensor ausstecken. Dann funktioniert der Wischer mit der normalen Intervalleinstellung über das Rädchen am Wischerhebel. Das Ausstecken des Kabels gibt wahrscheinlich einen Fehlercode. Ausprogrammieren funktioniert aber definitiv.

Gruß
Achim

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Hallo,
also ich sehe die Sache so (ohne den Kaufvertrag im Detail zu kennen):
der Verkäufer muss sich seine Beschaffenheitsangabe zurechnen lassen, wenn er beispielsweise eine Ausstattungsliste im Fahrzeug angebracht hatte und dort der Regensensor beziehungsweise das Sichtpaket aufgeführt war. Das steht in § 434 Abs. 1 S. 3 BGB. Du musst in diesen Umstand lediglich nachweisen. Hast du die Ausstattungsliste kopiert/fotografiert? Oder hast du einen Zeugen, da die Ausstattung ebenfalls gelesen hat?
In jedem Falle solltest du den Verkäufer auf die fehlende Ausstattung schriftlich hinweisen und ihn auffordern, den Mangel innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu beseitigen.
Beseitigt der Verkäufer den Mangel nicht -wovon auszugehen ist-, kannst du den Preis mindern oder Schadensersatz für den nachträglichen Einbau verlangen.
Die Frage ist natürlich, ob du im Falle einer streitigen Auseinandersetzung Rechtsschutz versichert bist. Solltest du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wende dich gleich an einen spezialisierten Anwalt. Adressen der Verkehrsrechtsanwältefindest du unter http://verkehrsanwaelte.de
Viele Grüße
rostanstrich

Autokauf ist über die Privat Rechtschutz / Vertragsrecht etc. abgedeckt.

Ja, erstmal vielen Dank für die ganzen Tipps. Der Händler meldet sich nicht auf meine Mails und ich brauche den Sensor auch gar nicht. Wenn ich das hier so höre, ist der Sensor auch gar nicht so toll. Und einen Rechtsstreit werde ich daswegen auch nicht beginnen. Hatte gerade knapp 2 Jahre einen Streit wegen eines Remplers an der Beifahrertür an meinem alten Auto. So richtig mit Gutachtern usw. Streitwert 200 Euro und Anwalts- und Gutachterkosten weit über 3000 Euro. Aber was das trotz Rechtsschutz für Schreibkram ist; das mache ich für diesen doofen Sensor nicht! Sonst hat das Auto ja alles :-)

Gruß
Johannes

Jetzt hab ich auch mal eine Frage zu Ausstattunggeschichten.

Laut Put-Schelpers Preislisten hat der GTS MJ2004 Taschen an den Vordersitzrücken.
Die hat mein GTS aber nicht...

wie kann das kommen?

Auch noch nebenbei: Ist an den Spiegeln irgendwie erkennbar dass sie beheizt sind? (Aufschrift o.ä. ...)

Es sind jede Menge EU-Fahrzeuge im Gebraucht-Umlauf. Da variiert oft die Ausstattung. So habe ich auch jede Menge GTS gesehen, die z.B. keine Fensterchromleisten hatten und kein abschaltbares ESP (nein, waren keine Edition 🙂)

Gruß
Andrej

Zitat:

Original geschrieben von Adrenaline


Jetzt hab ich auch mal eine Frage zu Ausstattunggeschichten.

Laut Put-Schelpers Preislisten hat der GTS MJ2004 Taschen an den Vordersitzrücken.
Die hat mein GTS aber nicht...

wie kann das kommen?

Auch noch nebenbei: Ist an den Spiegeln irgendwie erkennbar dass sie beheizt sind? (Aufschrift o.ä. ...)

Auch bei den normalen Stoffsportsitzen, sowie beim Le Mans Packet sollten die Taschen bei einem "Deutschen" Fahrzeug dran sein.

Aber wie Andrej schon schreibt, vielleicht ist es ja ein EU Fahrzeug und hat daher eine etwas abweichende Ausstattung.

Hast du denn die Sportsitze drin?

Die Spiegelhzg. schaltest du paralel mit der Heckscheibenheizung ein, dann solltest du bei einem beschlagenem oder vereistem Spiegel schnell merken ob die Dinger beheizt sind.
Ob das nun am Spiegelglas irgendwie erkennbar ist, da habe ich auch noch nie drauf geachtet.

Gruß....Andi

tatsächlich hab ich nen reimport aus spanien.^^
sportsitze sind auch drin. stoffsitze...

aber komisch ist das trotzdem, dass es da unterschiede in der ausstattung gibt...
ich meine es sagt doch keiner, ich hätte die sitze gern ohne taschen... 😉

Hallo,

auch wenn der Thread schon über 3 Jahre inaktiv ist, möchte ich die jenigen, die auf diesen Thread zustoßen meine Geschichte erzählen.

Ich habe mir einen BMW 525D Bj. 2006 gekauft. In der Ausstattungsliste war u.a. eine Alarmanlage mit aufgeführt. Es mir eine Angewohnheit, die Ausstattungsliste mitzunehmen. Ich muss gestehen, ich habe das Auto vor dem Kauf nicht nach allen Ausstattungen überprüft. Nach einer Zeit ist mir dann aufgefallen, dass einige andere BMW's ein rotes Blinklicht unter dem Spiegel haben. Für mich war klar, dass ist die Alarmanlage was so blinkt. Aber bei mir blinkte garnichts. Zur Überprüfung bin ich zu BMW gefahren. Die haben mir bestätigt, dass das Auto wirklich keine Alarmanlage hat. Eine einzubauen würde ca. 1000€ kosten. Bei Neukauf des Fahrzeuges wäre dieser Wert bei ca. 400€. Daraufhin bin ich zu meinem Händler gefahren und habe ihn aufgefordert mir eine Entschädigung zu zahlen. Ich hab zuerst sogar auf eine Nachrüstung verzichtet. Ich habe lediglich 300€ gefordert. Dieses hat er abgelehnt und auf den Kaufvertrag hingewiesen wo drauf steht, dass die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung abweichen könnte.

Trotzdem habe ich den Gang zum Rechtsanwalt gemacht. Kurz gefasst, habe ich die 1. Instanz gewonnen. Der Händler wurde aufgefordert die gesamte Summe einer Nachrüstung 1.200€ inkl. Zinsen zu zahlen!!! Natürlich hat der Händler Berufung eingelegt welches dann als "keine Aussicht auf Erfolg abgelehnt worden ist".

- Die Ausstattungsliste ist im Sinne nach §434 Abs. 1 S.1 BGB Vertragsinhalt. Ein Hinweis auf der Liste, dass "Druckfehler nicht ausgeschlossen sind" ist dabei nicht zutreffend.
- Hinweis auf den Text im Vertrag "die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung können abweichen" ist auch nicht gegeben, weil die Alarmanlage keine Serienausstattung ist und die Ausstattungsliste vom Fahrzeug entnommen worden ist und nicht aus dem Internet.
- Auch kann der Händler nicht auf die Unterschrift des Kunden berufen, dass die Ausstattung vom Kunden überprüft worden ist. Dadurch sei nämlich die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen.
- Außerdem hat der Richter darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstattungsliste die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst, und Sachen wie eine Alarmanlage von einem Laien nicht sofort erkennbar ist. Auch ist ein Kunde nicht verpflichtet , das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen, ob die Angaben des Verkäufers zutreffen. Davon darf er nämlich in der Regel ausgehen.

Ich hoffe ich konnte es verständlich aufschreiben.

Mich kotzt es an, dass die Händler Menschen beeinflussen indem Sie ihnen die Mut nehmen, dass man sowieso keine Chance hat. Und uns muss klar sein, dass wir die KUNDEN sind. Und die Händler sollen endlich mal die Freundlichkeit auch nach dem Kauf eines Fahrzeuges behalten. Es ist immer öfters zu sehen, dass man nur so lange Kunde ist, bis man das Fahrzeug gekauft hat.

Ich habe es so nicht akzeptiert und bin sehr froh, dass ich dagegen geklagt habe. Also Leute ab und zu mal nur Mut! Wir haben die Möglichkeit, uns von Anwälten beraten zu lassen. Nutzen wir das doch.

So das wars von mir.

Gruß
Emir

sieht man mal wieder, dass es heutzutage nur noch bastarde gibt. ich bin für körperliche gewalt (ja sorry, aber verdammt nochmal es ist einfach so, feuer kann man nicht mit wasser sondern nur mit noch mehr feuer bekämpfen), das ist ja genau das was andere länder immer an deutschland bemängeln - kein mensch geht auf die strasse bzw klagt sein recht ein. aktuell hab ich nen fall wo ich angeblich einen rotlichtverstoß begangen habe (rotlichtverstoß hat IMMER ein fahrverbot zur folge - bei meinem strafzettel wollte die stadt aber nur geld, kein fahrverbot war gefordert. mein anwalt hat sich erst mal am telefon totgelacht, ohne spaß! mein glück: mein rechtsanwalt hat ne 18jährige tochter die grad führerschein macht - er hat persönliches interesse daran die sache aufzuklären. und das tut er mit einer inbrünstigkeit die ich schon lange nicht mehr bei "fremden die für mich arbeiten" erlebt habe. nebenbei: die streitgegenständliche kreuzung existiert schon seit weit über 10jahren - und es glaubt ja wohl niemand im ernst, dass ich der erste mensch bin, der genau an dieser stelle einen strafzettel bekommen hat.).
auch hatte ich schon nen motorschaden durch ne werkstatt verursacht - auch die haben schlussendlich klein beigegeben. bleib hart! mein bescheidener rat..
schiedsgerichte, das stichwort kennst du oder? probier das auf jeden fall, denn ein schiedsgericht ist bindend für den händler (wenn dieser einer innung angehört - das musst leider du selbst rausfinden).

wünsch dir alles glück der welt gegen die betrüger die oberhand zu behalten! solche leute gehören einfach nicht in eine soziale welt! und so eine welt ist nunmal schlicht und ergreifend die einzig korrekte.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von Emir58


Ich muss gestehen, ich habe das Auto vor dem Kauf nicht nach allen Ausstattungen überprüft.

Das ist eine der wichtigsten Handlungen beim Fahrzeugkauf, schon aus Eigeninteresse, um spätere Probleme zu vermeiden.

Als ebenso wichtig sehe ich eine Probefahrt an, die auch den Grenzbereich des Fahrzeugs antestet, um eventuelle Fahrwerksmängel aufzudecken.

Zitat:

Original geschrieben von Emir58


Hallo,

auch wenn der Thread schon über 3 Jahre inaktiv ist, möchte ich die jenigen, die auf diesen Thread zustoßen meine Geschichte erzählen.

Hi,

es sind zwar jetzt schon wieder zwei weitere Jahre ins Land gegangen, aber ich möchte mich mal ausdrücklich bei Emir58 für seinen Beitrag hier bedanken. Dass ich ihn gefunden habe, hat mir 1.000,- € eingebracht.

Kurz zusammengefasst, war die Sache so, dass ein Autohaus einen Gebrauchtwagen mit einer bestimmten Ausstattung zum Verkauf angeboten hat und sich nach dem Verkauf herausstellte, dass ein wesentliches Ausstattungsmerkmal (Lichtpaket, einschl. Xenonlicht) gar nicht vorhanden war.

Im Kaufvertrag waren Ausstattungsdetails übrigens überhaupt gar nicht aufgeführt. Nur die Fahrzeugdaten und der Kilometerstand.

Nach meiner Reklamation stellte sich der Verkäufer zunächst unwissend. Inzwischen war die Anzeige im Internet gelöscht und in den Unterlagen des Autohauses war von dem Lichtpaket nichts zu finden. Zum Glück fand ich dann aber noch den Originaltext im Google-Cache. Den schickte ich dem Autohaus, sowie einen Link zu diesem Thema hier und noch einen Link zu diesem Urteil: http://www.iww.de/va/archiv/gebrauchtwagenkauf-haftung-fuer-falsche-internetanzeige-f44772 .

Außerdem wandte ich mich an die juristische Abteilung vom ADAC. Die antworteten sehr schnell und übrigens (für Mitglieder) kostenlos. Sie teilten mir mit, dass "der Verkäufer grundsätzlich aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung zur kostenlosen Nachrüstung mit dem zugesagten Lichtpaket verpflichtet ist". Der Verkäufer berief sich darauf, dass eine Nachrüstung unverhältnismäßig wäre. Ich wollte es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und einigte mich entsprechend der ADAC-Empfehlung auf die 1.000,- € Kaufpreisminderung.

Zitat:

Original geschrieben von Emir58


Mich kotzt es an, dass die Händler Menschen beeinflussen indem Sie ihnen die Mut nehmen, dass man sowieso keine Chance hat.

Noch schlimmer finde ich, wenn Leute ohne Ahnung ihre (falsche) Meinung, als Wissen getarnt, im Internet verbreiten:

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Kurz und knapp, es zählt ausschliessllich das, was im Kaufvertrag steht.

Das ist, kurz und knapp, einfach mal falsch.

Zitat:

Original geschrieben von drachus


nur im kaufvertrag schriftlich festgehaltene ausstattungsdetails sind für den händler verbindlich und bei nichterfüllung vom selbigen nachzuliefern, bzw. zu erstatten.

Ebenfalls so nicht richtig!

Zitat:

Original geschrieben von Emir58


Ich habe es so nicht akzeptiert und bin sehr froh, dass ich dagegen geklagt habe. Also Leute ab und zu mal nur Mut! Wir haben die Möglichkeit, uns von Anwälten beraten zu lassen. Nutzen wir das doch.

Letzterem ist nichts hinzuzufügen.

Alt-Glienicker

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