Farbanschlag auf meinen Golf

Hallo Leute ,
leider ist der Grund meines ersten Posts nicht sehr erfreulich.
Bin gestern Nacht Opfer eines Farbanschlags geworden.
Es ist nicht aus der Sprühdose , sondern wohl irgendein Acryllack oder ähnliches.

Der täter konnte zwar gefasst werden , da dieser aber mittellos ist , hat mir die Polizei bereits gesagt , dass ich mich auch im Falle einer Zivilklage darauf einrichten muss , kein Geld zu Gesicht zu bekommen.
Da ich als Student leider nicht mal eben das Geld habe , dass machen zu lassen , stellt sich mir die Frage wie bekomme ich die Farbe vom Lack , von den Gummis und von den Plastikteilen ab.

Wäre für jeden Rat sehr dankbar , da ich echt am verzweiffeln bin. Erst Recht nach dem die Polizei mir heute diese Mitteilung gemacht hast.
Ein tiefer KRatzer ist auch noch drin .....

Hier mal 2 Bilder 🙁

Beste Antwort im Thema

Leider ist unsere Justiz nicht bereit, diejenigen - auch wenn sie nichts haben - so zur Schadenwiedergutmachung ranzuziehen, dass sich das rumspricht und viele andere abhält, das zu wiederholen.
Eimerchen, Zahnbürste, Mittelchen selbst bezahlt oder erarbeitet und Samstag Mittag auf einem öffentlichen Parkplatz an die Arbeit und sauber machen (gilt auch für Grafittikünstler). Öffentlichkeit darf zusehen. Bei nicht entsprechendem Arbeitseinsatz auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch im Winter bei -10° zu empfehlen.
Ansonsten, Titel erwirken und dann hoffen, dass er eine Erbschaft macht.

edit by Johnes, MT-Moderation - OT entfernt!

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Anzeige auf jeden Fall. Ob ein Titel was bringt ist fraglich. Wenn die nächsten 30 Jahre kein Einkommen zu erwarten ist, ist das unsinnig. Vor allem weil erst der Staat seine Kosten für Prozess und Gerichtsvollzieher plus Zinsen eintreibt bevor der Gläubiger den ersten Cent sieht. Und jeder Vollstreckungsversuch kostet wieder Geld.

edit by Johnes, MT-Moderation - OT entfernt!

@ Threadersteller - mein Beileid. Weiss nicht wie der Allgemeinzustand des Lackes an deinem Wagen ist, aber bei einem gut konservierten Lack sehe ich kein Problem das "preiswert" weg zu bekommen.

edit by Johnes, MT-Moderation - OT entfernt!

Leider ist unsere Justiz nicht bereit, diejenigen - auch wenn sie nichts haben - so zur Schadenwiedergutmachung ranzuziehen, dass sich das rumspricht und viele andere abhält, das zu wiederholen.
Eimerchen, Zahnbürste, Mittelchen selbst bezahlt oder erarbeitet und Samstag Mittag auf einem öffentlichen Parkplatz an die Arbeit und sauber machen (gilt auch für Grafittikünstler). Öffentlichkeit darf zusehen. Bei nicht entsprechendem Arbeitseinsatz auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch im Winter bei -10° zu empfehlen.
Ansonsten, Titel erwirken und dann hoffen, dass er eine Erbschaft macht.

edit by Johnes, MT-Moderation - OT entfernt!

Ich würde erst mal unverbindlich bei einer Lackiererei oder einem Malerbetrieb nachfragen ob die einem sagen können was für eine Art von Farbe das ist und ob die eine passende Idee für die Beseitigung haben.

edit by Johnes, MT-Moderation - Beitrag um den OT gekürzt!

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Ich habe einige Beiträge gekürzt oder entfernt! Bitte versucht Tipps zur Lackpflege/Schadensbeseitigung zu geben!

MfG
Johnes
MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von bimota


Leider ist unsere Justiz nicht bereit, diejenigen - auch wenn sie nichts haben - so zur Schadenwiedergutmachung ranzuziehen, dass sich das rumspricht und viele andere abhält, das zu wiederholen.
Eimerchen, Zahnbürste, Mittelchen selbst bezahlt oder erarbeitet und Samstag Mittag auf einem öffentlichen Parkplatz an die Arbeit und sauber machen (gilt auch für Grafittikünstler). Öffentlichkeit darf zusehen. Bei nicht entsprechendem Arbeitseinsatz auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch im Winter bei -10° zu empfehlen.
Ansonsten, Titel erwirken und dann hoffen, dass er eine Erbschaft macht.

Ganz meiner Meinung. Wenn jemand so was macht, dann soll er es auch wieder gerade biegen. Hat er genug Geld oder eine Versicherung, dann soll er zahlen, hat er weder Geld noch Versicherung, soll er halt auf diese Weise bluten. Wenn er den Schaden selbst wieder beseitigen muss, wird ihn das sicher zum nachdenken animieren. Das Ganze natürlich unter Aufsicht eines Profis... wer weiß, was sonst dabei raus kommt.

Der VW Lack soll doch ziemlich hart sein?! Vielleicht erst mal mit einem Schrotter reden, ob man mit Verdünnung und Co. an einem Unfaller üben kann? Dach können die z.B. eh nicht verkaufen, von daher... Ich war früher auch schon mit Benzin oder Nitro Verdünnung am Opel Lack und es hat ihm nicht wirklich geschadet... auf jeden Fall nichts, was man nicht mit Politur wieder richten konnte. An meinem Vectra habe ich auch innen auf dem Kunststoff den angekratzten Softlack entfernt... mit Nitro Verdünnung! Nachher mit SCG Black Max drüber und es war 1 Jahr nichts auffälliges zu beobachten. Wie es längerfristig aussieht, kann ich wegen Verkauf des Wagens nicht sagen, aber erfahrungsgemäß passiert nach solch langer Zeit auch nichts mehr.

Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Von daher ist der Halter des KFZ gut beraten, die Sache möglichst preiswert abzuwickeln, da er durchaus auf den Kosten sitzen bleiben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung.

Falsch 😉 Der TE würde seinen Schaden von der gegnerischen Versicherung in voller Höhe bezahlt bekommen, allerdings fordert die Versicherung das Geld vom Versicherten wieder zurück... Somit hätte sie den schwarzen Peter, wenn dieser nicht zahlen kann. Wobei wir glaube ich nicht darüber diskutieren müssen, wenn der Verursacher eh mittellos ist, wird er kaum eine Privathaftpflicht haben...

Die Versicherung kann durchaus die Zahlung verweigern.

So ein mittelloser Typ wird wohl kaum eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die ist nämlich freiwillig und kostet Kohle ... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Die Versicherung kann durchaus die Zahlung verweigern.

Kommt im Einzelfall auf die genaue Vertragsklausel an. Generell müssen sie erst mal dem Geschädigten seinen Schaden ersetzen und dürfen sich dann das Geld vom Schädiger zurück fordern. Bei dem Betrag gibt es aber auch noch irgendwelche Grenzen, Höhe der Summe kann ich im Moment nicht pauschal sagen...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Generell...

...handelt es sich hierbei NICHT um einen kfz-haft

plicht

schaden!

und da die private-hv keine gesetzliche vorschrift ist, müssen diese weder zahlen noch sich irgendwas zurückfordern! insofern solltest du lieber vorsichtig mit solchen behauptungen sein, weil du hier zwei völlig verschiedene versicherungen durcheinanderwürfelst!

... und, wie schon gesagt, wird der Täter eine solche HPV ebenfalls nicht besitzen.

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