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Farbanschlag auf meinen Golf

Themenstarteram 9. November 2012 um 20:07

Hallo Leute ,

leider ist der Grund meines ersten Posts nicht sehr erfreulich.

Bin gestern Nacht Opfer eines Farbanschlags geworden.

Es ist nicht aus der Sprühdose , sondern wohl irgendein Acryllack oder ähnliches.

Der täter konnte zwar gefasst werden , da dieser aber mittellos ist , hat mir die Polizei bereits gesagt , dass ich mich auch im Falle einer Zivilklage darauf einrichten muss , kein Geld zu Gesicht zu bekommen.

Da ich als Student leider nicht mal eben das Geld habe , dass machen zu lassen , stellt sich mir die Frage wie bekomme ich die Farbe vom Lack , von den Gummis und von den Plastikteilen ab.

Wäre für jeden Rat sehr dankbar , da ich echt am verzweiffeln bin. Erst Recht nach dem die Polizei mir heute diese Mitteilung gemacht hast.

Ein tiefer KRatzer ist auch noch drin .....

Hier mal 2 Bilder :(

Beste Antwort im Thema

Leider ist unsere Justiz nicht bereit, diejenigen - auch wenn sie nichts haben - so zur Schadenwiedergutmachung ranzuziehen, dass sich das rumspricht und viele andere abhält, das zu wiederholen.

Eimerchen, Zahnbürste, Mittelchen selbst bezahlt oder erarbeitet und Samstag Mittag auf einem öffentlichen Parkplatz an die Arbeit und sauber machen (gilt auch für Grafittikünstler). Öffentlichkeit darf zusehen. Bei nicht entsprechendem Arbeitseinsatz auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch im Winter bei -10° zu empfehlen.

Ansonsten, Titel erwirken und dann hoffen, dass er eine Erbschaft macht.

edit by Johnes, MT-Moderation - OT entfernt!

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Hallo.

Und ich würde auf jeden Fall eine Zivilklage draus machen, so wird er zumndest zu sozialarbeitsstunden verdonnert.

Ein eintrag in die akte gibs dann auch, evtl. schon vorstrafen?

Bei den Scheiben denke ich mal kannste es mit Farbverdünner versuchen.

Beim Lack selber evtl. auch mal vorsichtig testen?

Auf den Plastik teilen evtl. auch, aber nur kurz.

Beim Gummi kommt drauf an, weil einige Verdünnungen gummi angreift.

Aber ist das wirklich Farbe?

Evtl. Wasserverdünnbare Farbe?

Mfg

edit by Johnes, MT-Moderation - Beitrag auf das Topic des Forums gekürzt!

am 9. November 2012 um 21:11

Mit Verdünnung würde ich nicht an die Scheiben gehen, der zurückbleibende Schmierfilm macht mehr Probleme als der Lack auf der Scheibe.

Mit techn. Aceton, aus der Drogerie oder Apotheke die Scheiben reinigen.

Mit Rot-Weiss Paste Weiss, die orangen Flecken vom Lack runter polieren.

Anschliessend die Lackflächen wachsen.

Es gibt Lacke, die schon bei Isopropanol scheitern. Für Lack und Scheibe ein Versuch wert, Gummi mag IPA nicht.

Konnte denn irgend ein Behältnis sichergestellt werden, damit man weiß was für ne Brühe dieses Subjekt da drauf gekippt hat?

Würde zum fachmann gehen , bevor es noch schlimmer wird er der der Schädiger, ganz klar Anzeige, der bekommt evtl eine Geldstrafe, kann er die nicht bezahlen , geht er als Ersatzfreiheitsstrafe in den Knast. Und zivilrechtlich Kosten von ihm einfordern , zahlt er nicht, titulieren lassen, Zwangsvollstreckung, so ein PfüB hält 30 jahre , ich bekäme mein Geld. :eek:

edit by Johnes, MT-Moderation - Beitrag auf das Topic des Forums gekürzt!

am 10. November 2012 um 7:29

In einer Fachwerkstatt kann das mehr kosten, als das was ein Student in 2-3 Monaten dazu verdienen muss..

Was nützt der Vollstreckungstitel, wenn vom Schädiger Privatinsolvenz beantragt wird? Gar nichts, man bleibt auf den und weiteren Kosten sitzen.

Hast du eine Vollkasko?

Zitat:

Original geschrieben von bestsniper2005

Und ich würde auf jeden Fall eine Zivilklage draus machen,

diese setzt allerdings vorraus, das der te entweder genug kleingeld für einen anwalt, oder eine rechtschutzversicherung hat!

im übrigen hat die zivilklage nur mit dem schadenerstatz zu tun....die sozialstunden gibts weil der kerl sachbeschädigung begangen hat - ganz ohne das der te hier tätig wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Was nützt der Vollstreckungstitel, wenn vom Schädiger Privatinsolvenz beantragt wird? Gar nichts, man bleibt auf den und weiteren Kosten sitzen.

Ganz so einfach ist es nicht.

  • Strafantrag nach 303c StGb stellen. Dem folgt Verurteilung nach 303 StGB.
  • Zivilklage aus 823 BGB erheben. Schadenersatzansprüche werden festgestellt. Urteil vollstrecken durch Pfändungen in das Privatvermögen (30 Jahre lang möglich). Notfalls Offenbarungseid vom Gerichtsvollzieher abnehmen lassen.
  • Insolvenzverfahren bringt dem Schuldner nix, weil Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen nicht restschuldbefreiungsfähig sind (302 InsO).
  • Im Rahmen eines InsO-Verfahrens muss er arbeiten gehen (295 InsO), ansonsten gibt es keine Restschuldbefreiung. Nur dem redlichen Schuldner (§1 InsO) werden die Schulden erlassen.
  • Vielleicht erbt er ja dereinst mal was - Du kannst mit dem Titel 30 Jahre vollstrecken.

Du kannst also ziemlich eklig werden. Und deshalb sollte er sich nochmal überlegen, ob er das will oder ob er nicht besser in der Verwandschaft versucht das Geld zur Schadensbeseitigung aufzutreiben.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kostet Dich das ganze keinen Cent. Ich halte die Rechtschutzversicherung (Privat, Verkehr, Beruf) für eine der wichtigsten, neben der Privathaftpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von bestsniper2005

Und ich würde auf jeden Fall eine Zivilklage draus machen,

diese setzt allerdings vorraus, das der te entweder genug kleingeld für einen anwalt, oder eine rechtschutzversicherung hat!

im übrigen hat die zivilklage nur mit dem schadenerstatz zu tun....die sozialstunden gibts weil der kerl sachbeschädigung begangen hat - ganz ohne das der te hier tätig wird.

Hi.

Tritt da nicht die Prozesskostenbeihilfe ein?

 

Mfg

am 10. November 2012 um 12:36

zunächst mein Mitgefühl für diesen Albtraum jedes Autobesitzers, obwohl mittlerweile das Abfackeln häufiger vorkommt!

Wenn kein Geld, dann gibts für den Kläger staatliche Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe -> Antrag beim örtlichen Amtsgericht.

http://www.bmj.de/.../Beratungshilfe_Prozesskostenhilfe.pdf?...

 

soweit alles richtig

Zitat:

•Im Rahmen eines InsO-Verfahrens muss er arbeiten gehen (295 InsO), ansonsten gibt es keine Restschuldbefreiung. Nur dem redlichen Schuldner (§1 InsO) werden die Schulden erlassen.

Leider nein. Es gibt so einige Langzeitarbeitslose, die mit Hartz4 die 6 Jahre Privatinsolvenz auf Steuerzahlerskosten "überwintern", ohne jemals legal arbeiten zu gehen! Das weiss ich genau.

Leider interessiert es die Gerichte bei der abschliesenden Entscheidung über die Restschuldbefreiung auch überhaupt nicht, ob der Arbeitslose vom Jobcenter mit rechtskräftigen Sanktionen wegen grundloser Arbeitsverweigerung während dieser zeit überzogen wurde.

Justiz in Deutschland, eine eigene Welt... :eek:

allgemein zugängliches Verzeichnis aller Insolvenzen

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

edit by Johnes, MT-Moderation - Beitrag um die "Anfeindungen" gekürzt!

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