Familienunfall?!
Hat man irgendwelche Sanktionen der Polizei etc zu befürchten, wenn man beim Ausparken das Auto seiner Cousine touchiert und dann wegfährt und es Jemand samt Kennzeichen meldet, weil er nicht weiß, dass die beiden Autos verwandt sind? Und es der Cousine egal ist, weil sie das Auto eh nur als Gebrauchsgegenstand sieht und auch oft dem Cousin leiht? Also kurz gesagt, so als würde man sein eigenes Zweitauto anfahren?
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich ist - unerlaubtes Entfernen- im Volksmund auch Fahrerflucht genannt, ein sog. Offizialdelikt.
Das heißt, es wird hier von Amts wegen ermittelt und nicht erst auf antrag eines beteiligten.
Da du aber nicht sofort von lauter blaulichtern umstellt worden bist, gehe ich mal davon aus, das die nachbarschaft hier nicht zum telefon gegriffen hat.
deine cousine braucht sich also nicht schützend vor dich werfen, wenn das SEK anrückt.
grüsse hns-ptr
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Es liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor!
UND NUR DIE STAATSANWALTSCHAFT (als Herrin des Verfahrens) KANN DAS VERFAHREN EINSTELLEN!!!(richtig ist natürlich dein Gedankengang, dass nicht großartig Steuergelder mit Ermittlungen in der Sache verschwendet werden!)
So isses.
Ein Tagebuch eintrag ist noch lange nicht der weg zum staatsanwalt...
wie ihr bereits geschrieben habt, es ist ein VERDACHT, und die Polizei ist Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft, und solang es sich nur um einen Verdacht gehandelt hat, in desen Nachforschungen es sich ergibt das es nur ein Verdacht war, kommt es zu keinen Verfahren, dieses könnte wiederrum nur der Staatsanwalt einstellen, dies wäre der Fall wenn die Polizei z.b. den Sachverhalt nicht zügig selbst klären könnte (was in diesem Fall kein Problem ist). Es gibt noch den großen Unterschied zwischen einen begündeten Verdacht und einen unbegründeten Verdacht, ect... ich könnte hier jetzt noch krims-krams reinschreiben bis zum geht nicht mehr... selbst wenn das ganze zur Staatsanwaltschaft gehen sollte, spätestens nach der ersten Befragung der Betroffenen in dieser Sache wird der ganze Zirkus eingestellt.
Also das schlimmste was passiert, Cousine und TE müssen jeweils einen fragebogen ausfüllen... oder ganz extrem zur Vernehmung in eine Polizeidiesntstelle bzw. zur Aussage vor Gericht/Staatsanwaltschaft treten (das wäre ja schon der extremste fall...)
@ ChrissGrolm:
nochmal auch für dich (hoffentlich jetzt verständlich):
die Polizei ermittelt in der Sache (Zeugenbefragung, Befragung TE + Cousine) und ist somit im Strafermittlungsverfahren!
Und nur die Staatsanwaltschaft (StA) KANN das Verfahren, wegen Nichtvorliegen des Tatbestandes Unfallflucht einstellen!
Oder noch einfacher:
die Polizei wird ihr Aktenzeichen nur mit Einstellung der StA los (Papierkorb geht da nicht!).
UND NOCHWAS:
Die Polizei ermittelt immer nur wegen dem VERDACHT einer Straftat, denn nur der StA kann eine Handlung rein rechtlich in eine definierte Straftat packen
z.B.: du schlägst jemanden = Ermittlungen wegen Verdacht Körperverletzung/ gefährl. Körperverletzung/ schwere Körperverletzung = du gibst Rechtfertigungsgründe an = NUR die StA kann das Verfahren gegen dich einstellen, weil der Verdacht zwar bestand, du aber eine Rechtfertigung hattest
Nach deiner Argumentation würde es ja bedeuten, die Polizei schmeißt die ganze Akte gleich in den Papierkorb bzw. Rundordner!
P.S.:
falls du jetzt damit kommst "ich hab das aber so mal gehört!" kann ich sagen "ich habe es so gelernt!"
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Ein Tagebuch eintrag ist noch lange nicht der weg zum staatsanwalt...wie ihr bereits geschrieben habt, es ist ein VERDACHT, und die Polizei ist Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft, und solang es sich nur um einen Verdacht gehandelt hat, in desen Nachforschungen es sich ergibt das es nur ein Verdacht war, kommt es zu keinen Verfahren, dieses könnte wiederrum nur der Staatsanwalt einstellen, dies wäre der Fall wenn die Polizei z.b. den Sachverhalt nicht zügig selbst klären könnte (was in diesem Fall kein Problem ist). Es gibt noch den großen Unterschied zwischen einen begündeten Verdacht und einen unbegründeten Verdacht, ect... ich könnte hier jetzt noch krims-krams reinschreiben bis zum geht nicht mehr... selbst wenn das ganze zur Staatsanwaltschaft gehen sollte, spätestens nach der ersten Befragung der Betroffenen in dieser Sache wird der ganze Zirkus eingestellt.
Also das schlimmste was passiert, Cousine und TE müssen jeweils einen fragebogen ausfüllen... oder ganz extrem zur Vernehmung in eine Polizeidiesntstelle bzw. zur Aussage vor Gericht/Staatsanwaltschaft treten (das wäre ja schon der extremste fall...)
Hier eine Kurzbeschreibung des Ablaufs eines Strafverfahrens aus authentischer Quelle:
...waltschaften.niedersachsen.de/.../...D0_I3749624.html#Abschluss?...
O.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
......meine Cousine saß sogar neben mir und meinte da ist nix am Auto. Aber danke für die Antworten, hab mich nur gefragt, ob da wohl Jemand was notiert hat, denn da waren paar Leute die erstaunt geguckt haben.
......und damit ist der Straftatbestand des unerlaubten Enfernen vom Unfallort nicht erfüllt!
Ein Ermittlungsverfahren muss man als Staatsbürger nun mal gegen sich dulden. War nix is nix kommt auch nix. Allerdings gibt es für unerlaubtes Entfernen v. Unfallort viele wohl bekannte Motive - bei denen dann das Verwandtschaftsverhältnis am Ende keine "Rolle" spielt. Oder, grundlos entfernt sich niemand. Nur so mal eben bemerkt.
Nur mal so am Rande:
Ich bin mit meiner damaligen Freundin in Ihr Auto gestiegen, was genau vor meinem Stand, sie den Motor angeworfen, statt dem 1. Gang, den Rally-Gang eingelegt. Peng!
Habe kurz nachgeschaut, ob noch alles dran und dann sind wir ohne irgendwas, einfach los gefahren! Ratet mal was nach einigen Stunden bei uns vor der Tür stand! Genau, die Polizei!
Sie haben natürlich erstmal recht unfreundlich gefragt, warum wir (besser meine Freundin), denn Fahrerflucht begeht! Ob sie nicht weiß dass das kräftig Punkte gibt... Da wir kaum zu Wort kamen, habe ich den einen Polizisten, der das "Logbuch" hatte, einfach meine Fahrzeugpapiere in die Hand gedrückt! Der hat erstmal lachend seinen Kollegen zurückgepfiffen... "Hey, die Dame ist gegen das Auto ihren Lebenspartners gefahren!"
Es gab weder irgendetwas wegen Fahrerflucht, noch nen Verwarngeld. Aber selbst wenn die Staatsmacht, den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpft, bleibt nur ein Verwarngeld (wegen der Unachtsamkeit), da sich keiner vom Unfallort widerrechtlich entfernt hat.
Wenn also die Verwandschaft den TE nicht angezeigt hat, und sie Kenntnis von den Ungeschickt hatte, bevor er den Unfallort verlassen hat, kann ihm keiner was wegen Fahrerflucht!
Es ist also maximal mit einem Verwarngeld zu rechnen.
Aber mal was Positives zur Anzeige: Sei froh, dass es wachsame Bürger geben, die sowas anzeigen. Denn, wenn es mal dein neues Auto trifft, ärgert man(n) sich schon sehr stark, wenn man(n) selber auf dem Schaden sitzen bleibt, weil so ne Type einfach abhaut!
MfG