Familienunfall?!
Hat man irgendwelche Sanktionen der Polizei etc zu befürchten, wenn man beim Ausparken das Auto seiner Cousine touchiert und dann wegfährt und es Jemand samt Kennzeichen meldet, weil er nicht weiß, dass die beiden Autos verwandt sind? Und es der Cousine egal ist, weil sie das Auto eh nur als Gebrauchsgegenstand sieht und auch oft dem Cousin leiht? Also kurz gesagt, so als würde man sein eigenes Zweitauto anfahren?
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich ist - unerlaubtes Entfernen- im Volksmund auch Fahrerflucht genannt, ein sog. Offizialdelikt.
Das heißt, es wird hier von Amts wegen ermittelt und nicht erst auf antrag eines beteiligten.
Da du aber nicht sofort von lauter blaulichtern umstellt worden bist, gehe ich mal davon aus, das die nachbarschaft hier nicht zum telefon gegriffen hat.
deine cousine braucht sich also nicht schützend vor dich werfen, wenn das SEK anrückt.
grüsse hns-ptr
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Das bezweifle ich aber...
...im fall der fälle hätte dies ein richter aufarbeiten müssen!
Zitat:
darf ich nicht z.B. mein eigenes Auto kaputt schlagen?
da gibts zig § (die aber regional unterschiedlich geregelt sein können), die das im öffentlichen verkehrsraum verbieten......
an welche Paragraphen denkst du da z.B.?
den Straftatbestand der Sachbeschädigung kann er nicht begehen, da das beschädigte Gut nicht "Fremd" ist
Bleiben Sachen wie Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung, öffentliche Unruhe, Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes,...
Ein Besuch für 24 Stunden in einer psychiatrischen Anstalt ist aber immer drin bei solchem verhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Wat für ein verhalten?
Dein Verhalten! 😉
Streng betrachtet hast du einen Unfall verursacht. Ob das andere dabei dein oder ein fremdes Fahrzeug war, spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Du hast das oberste Gebot der StVO außer Acht gelassen: Rücksicht im Straßenverkehr. Warst unaufmerksam, überfordert, Verkehrslage unübersichtlich ....sonstwas. Such es Dir aus, wenn man es gaaaanz streng betrachtet, kommt einer der tatbestände in Betracht.
Nein, keinen Unfall sondern ein Verkehrsereigniss, das Fahrzeug stand Stange an Stange mit mir und ich habs nur leicht nach hinten geschoben ;-) Und wieso gehört Jemand der einen Unfall verursacht in die Klappse gehören?
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Nein, keinen Unfall sondern ein Verkehrsereigniss,
Was bitte ist denn ein "Verkehrsereignis"?
Das war ein Unfall, da führt keine Diskussion vorbei.
Unfall bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein fahrzeug mit totalschaden aufm dach liegen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Das bezweifle ich aber, darf ich nicht z.B. mein eigenes Auto kaputt schlagen?
Natürlich nicht! 😁 , wir leben doch nicht hintern Mond, sondern in Deutschland.. du brauchst für alles eine Erlaubnis.. 🙄
Das hab ich ja auch nicht geleugnet, aber ein leichtes anditchen würde ich nicht unbedingt als Unfall bezeichnen, da kein Schaden entstanden ist und darum gehts mir ja auch garnicht. Meine Frage war einfach nur, ob mir die Polizei vor der Tür stehen könnte oder mich anbriefen könnte, weil es ein aussenstehender gemeldet hat, für den nicht ersichtlich war, dass es sich um ein eigenes Fahrzeug handelt. Dat Problem war, dass ihr Wagen nur eine Handbreit an mir stand und der Vordermann inzwischen auch rangerückt war und somit bin ich lieber nach hinten gerückt, anstatt an einen Fremden Wagen zu geraten.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Das hab ich ja auch nicht geleugnet, aber ein leichtes anditchen würde ich nicht unbedingt als Unfall bezeichnen, da kein Schaden entstanden ist und darum gehts mir ja auch garnicht. Meine Frage war einfach nur, ob mir die Polizei vor der Tür stehen könnte oder mich anbriefen könnte, weil es ein aussenstehender gemeldet hat, für den nicht ersichtlich war, dass es sich um ein eigenes Fahrzeug handelt. Dat Problem war, dass ihr Wagen nur eine Handbreit an mir stand und der Vordermann inzwischen auch rangerückt war und somit bin ich lieber nach hinten gerückt, anstatt an einen Fremden Wagen zu geraten.
Wenn deine Cousine derzeit in der nähe wäre.. hätte ich einfach sie gebeten die Tür an ihrem Auto aufzumachen so hätten alle drum herum gesehen das die Lage geklärt wurde :-)
Wir waren ja nachdem abstellen ihres Autos eine Stunde oben und sie hat dann ihren Schlüssel oben gelassen, weil wir mit meinem weggefahren sind, sonst hätten wir ihren ja auch einfach zurückgesetzt😁
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Und wieso gehört Jemand der einen Unfall verursacht in die Klappse gehören?
nene das bezog sich auf jemanden der auf der Gasse sein eigenes Auto zu klump haut
AntwortZitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
...
Meine Frage war einfach nur, ob mir die Polizei vor der Tür stehen könnte oder mich anbriefen könnte, weil es ein aussenstehender gemeldet hat, für den nicht ersichtlich war, dass es sich um ein eigenes Fahrzeug handelt. ...
:
JA, sie kann gegen dich wegen Unfallflucht nach § 142 StGB ermitteln, wenn die Polizei oder der Dritte (Anrufer) von einem entstandenen Schaden am Auto deiner Cousine ausgeht!
Im Verfahren wird dann alles geklärt, die Sache geht zur Staatsanwaltschaft und diese stellt das Verfahren ein (kein Vorliegen einer Straftat; und Ja nur die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren wenn es einmal läuft einstellen).
Dann kann aber noch immer eine Verwarnung durch die Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit kommen!
Ist definitv KEINE Fahrerflucht, da der Fahrzeugbesitzer anwessend war, und entsprechend über diesen "Unfall" aufgeklärt worden ist... schlieslich sass die Cousine ja im Auto ;-)
Für äussere könnte es etwaige Fahreflucht sein, zumindes den anschein, allerdings spätestens wenn die polizei die cousine anfragt, und sie sagt sie kennt den "unfallgegener" und es ist alles ok... dann gibt es auch keine weitere ermittlung mehr... Eine Ermittlung ist in so einen fall recht einfach gestrickt:
1. Meldung bei der Polizei
2. Polizei informiert Geschädigten/Opfer (z.b. in diesem Fall) -> ist beom Opfer alles OK, und es war ein missversändnis hören hier die ermittlungen auf...
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Eine Ermittlung ist in so einen fall recht einfach gestrickt:1. Meldung bei der Polizei
2. Polizei informiert Geschädigten/Opfer (z.b. in diesem Fall) -> ist beom Opfer alles OK, und es war ein missversändnis hören hier die ermittlungen auf...
Woraus ergibt sich das?
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Ist definitv KEINE Fahrerflucht, da der Fahrzeugbesitzer anwessend war, und entsprechend über diesen "Unfall" aufgeklärt worden ist...Eine Ermittlung ist in so einen fall recht einfach gestrickt:
1. Meldung bei der Polizei
2. Polizei informiert Geschädigten/Opfer (z.b. in diesem Fall) -> ist beom Opfer alles OK, und es war ein missversändnis hören hier die ermittlungen auf...
Alles richtig erkannt, nur bleibt bei deiner (laienhaften) Ausführung ein kleines Problem:
(hab es zwar schon erläutert aber nochmal auch für DICH verständlic - hoffe ich zumindest)
Wenn die Polizei die Info von einem Dritten erhält ("Hier ist grad einer an ein Auto gefahren und abgehauen"😉 vergeben die netten Polizisten eine Tagebuchnummer / ein Aktenzeichen und nehmen Ermittlungen auf. Es liegt der Anfangsverdacht einer Straftat vor!
UND NUR DIE STAATSANWALTSCHAFT (als Herrin des Verfahrens) KANN DAS VERFAHREN EINSTELLEN!!!
(richtig ist natürlich dein Gedankengang, dass nicht großartig Steuergelder mit Ermittlungen in der Sache verschwendet werden!)