Familienunfall?!

Hat man irgendwelche Sanktionen der Polizei etc zu befürchten, wenn man beim Ausparken das Auto seiner Cousine touchiert und dann wegfährt und es Jemand samt Kennzeichen meldet, weil er nicht weiß, dass die beiden Autos verwandt sind? Und es der Cousine egal ist, weil sie das Auto eh nur als Gebrauchsgegenstand sieht und auch oft dem Cousin leiht? Also kurz gesagt, so als würde man sein eigenes Zweitauto anfahren?

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich ist - unerlaubtes Entfernen- im Volksmund auch Fahrerflucht genannt, ein sog. Offizialdelikt.
Das heißt, es wird hier von Amts wegen ermittelt und nicht erst auf antrag eines beteiligten.
Da du aber nicht sofort von lauter blaulichtern umstellt worden bist, gehe ich mal davon aus, das die nachbarschaft hier nicht zum telefon gegriffen hat.
deine cousine braucht sich also nicht schützend vor dich werfen, wenn das SEK anrückt.
grüsse hns-ptr

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Cousine einverstanden, Polizei einverstanden 🙂

Eigentlich schon oder? Aber entstehen dadurch nicht irgendwelche Ermitlungskosten für mich, denn ihr Nachname ist ja anders, also werden die es nicht sofort merken.

ich wuerde sagen das ist egal.
also du machst schaden und sagst egal. (das andere auto koennte ja auch erstmal dein eigenes sein)
Dann hat da keiner zu meckern.
Wenn die dich anhalten musst du das erklaeren.
Das spaeter noch was kommt ist ja eh selten der fall.
Aber wenn kannst du froh sein das die nachbarn aufpassen, so sehe ich das. Und das ist dann schnell vom tisch, keine kosten.

Wobei du auch eigene (oder familien) autos so nicht behandeln solltest das andere die polizei rufen. 🙂

Aber das ist ein anderes thema.

3L

Ich war mit dem Auto meiner Cousine kurz unterwegs und da war kein Parkplatz mehr als wir zurück waren, deshalb habe ich es wenige Millimeter hinter mein Auto gestellt, welches an einer Einfahrt stand, sodass keiner behindert wurde, nur eine Stunde später war das Rauskommen mit meinem eigenen war dann etwas schwer, denn der Vordermann war auch dicht rangefahren, da hab ichs hinten Scheppern gehört, aber da war nix, Ihr Kennzeichen war nur an meins gestoßen und meine Cousine saß sogar neben mir und meinte da ist nix am Auto. Aber danke für die Antworten, hab mich nur gefragt, ob da wohl Jemand was notiert hat, denn da waren paar Leute die erstaunt geguckt haben.

Grundsätzlich ist - unerlaubtes Entfernen- im Volksmund auch Fahrerflucht genannt, ein sog. Offizialdelikt.
Das heißt, es wird hier von Amts wegen ermittelt und nicht erst auf antrag eines beteiligten.
Da du aber nicht sofort von lauter blaulichtern umstellt worden bist, gehe ich mal davon aus, das die nachbarschaft hier nicht zum telefon gegriffen hat.
deine cousine braucht sich also nicht schützend vor dich werfen, wenn das SEK anrückt.
grüsse hns-ptr

Zitat:

Original geschrieben von hnsptr


Grundsätzlich ist - unerlaubtes Entfernen- im Volksmund auch Fahrerflucht genannt, ein sog. Offizialdelikt.
Das heißt, es wird hier von Amts wegen ermittlet und nicht erst auf antrag eines beteiligten.

Korrekt.

Dies bedeutet, daß für den Fall, daß bereits eine Anzeige vorliegt, der ganze Ermittlungsapparat nicht so einfach zu stoppen ist.

Im vorliegenden Fall scheint dies aber wohl (noch) nicht der Fall zu sein.

Wenn man sich den §142 StGB durchliest findet man dort:

Zitat:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder [...]

Der TE hat dies getan

Also fassen wir zusammen: Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


nur eine Stunde später war das Rauskommen mit meinem eigenen war dann etwas schwer, denn der Vordermann war auch dicht rangefahren,

Erinnert mich irgendwie

hier dran

. 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


nur eine Stunde später war das Rauskommen mit meinem eigenen war dann etwas schwer, denn der Vordermann war auch dicht rangefahren,
Erinnert mich irgendwie hier dran . 😁 😉

Oder hier dran:

http://www.myvideo.de/watch/147125/Bullyparade_Franz_Beckenbauer

🙂

Zitat:

Original geschrieben von seeboot


Also fassen wir zusammen: Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

wohl kein unerlaubtes entfernen vom unfallort....sehrwohl kann die polizei allerdings ein verwarngeld aussprechen!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Erinnert mich irgendwie hier dran . 😁 😉

Das sind aber keine wenige Millimeter😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von seeboot


Also fassen wir zusammen: Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
wohl kein unerlaubtes entfernen vom unfallort....sehrwohl kann die polizei allerdings ein verwarngeld aussprechen!

Weshalb? Die Beteiligten waren beide vor Ort und es wird ja gerade von der Polizei immer schwadroniert, Bagatellunfälle nicht polizeilich erfassen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von timovic


und es wird ja gerade von der Polizei immer schwadroniert, Bagatellunfälle nicht polizeilich erfassen zu lassen.

wenn zufällig ein polizist vorbeigekommen wäre, liegt es in seinem eigenen ermessen hier ein verwarngeld zu verhängen! unabhängig davon ob die beiden parteien vor ort sind/waren oder sich sonstwie geeinigt haben.......

Das bezweifle ich aber, darf ich nicht z.B. mein eigenes Auto kaputt schlagen?

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