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Falschparker vor/neben Tiefgarage?

Themenstarteram 16. Februar 2020 um 17:57

Hallo zusammen :) Mich nervt schon lange Zeit die Situation vor bzw neben unserer Tiefgarageneinfahrt. Ich habe es mal versucht anschaulich zu "malen". Das Problem ist, dass man teilweise absolut keine Einsicht auf die Straße hat, wenn man eben auf diese fahren möchte. Je nach parkendem Auto abhängig von der Größe und oder vielleicht noch getönten Scheiben. Auf dem gegenüberliegendem Bürgersteig darf geparkt werden, so kann man sehen ob sich evtl. fahrende Autos sich in diesen spiegeln. Ich weiß das hört sich absurd an, ich empfinde es aber mittlerweile echt gefährlich. Wohnen in einer Mietwohnung (Gebäude wurde vor zwei Jahren fertiggestellt, rote Fläche war im Bau inkludiert). Die Woche werde ich mal mit der Immobilienfirma reden, jedoch wäre es schön vielleicht mal was in der Hand zu haben.

Wie schätzt ihr die rechtliche Situation ein? Habe auch schon überlegt, mal mit dem Ordnungsamt zu sprechen, mache mir da aber ehrlich gesagt keine große Hoffnung.

Anbei die Erklärung zu meinem "Gemälde" ;)

roter Bereich: Tiefgarageneinfahrt, sollte gesamt zum Haus gehören. Kläre ich noch ab.

hellgrüner Bereich: parkende Fahrzeuge. Stehen etwas (in verlängerter Linie) in die eigentliche Einfahrt. Daher ist der Bereich etwas über die Kanten hinausgemalt.

links und rechts davon jeweils ein Baum und anschließend "offizielle" Parkplätze.

Habe natürlich schon etwas gegoogelt, nach meiner Auffassung, ist es verboten so zu parken.

Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin kein verärgerter Nachbar oder sonstiges. Ich möchte nur sicher aus meiner Einfahrt kommen und sehen ob jemand angefahren kommt oder nicht. Bevor man das nämlich tut, steht man teilweise halb auf der Straße.

Img
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Seitenstreifen. Darf beparkt werden. Selbst wenn es ein Verstoß wäre, durchgesetzt bekommst Du das niemals. Das ist einfach Großstadtparken, das schreibt auch niemand auf.

Abgesehen davon: so extrem finde ich die Sichtbehinderung jetzt nicht. Reintasten ist angesagt.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Februar 2020 um 12:34:42 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Februar 2020 um 11:28:10 Uhr:

Seitenstreifen. Darf beparkt werden. Selbst wenn es ein Verstoß wäre, durchgesetzt bekommst Du das niemals. Das ist einfach Großstadtparken, das schreibt auch niemand auf.

Abgesehen davon: so extrem finde ich die Sichtbehinderung jetzt nicht. Reintasten ist angesagt.

Wo bitte erkennst Du da einen Seitenstreifen ?

Auf dem Fotot ist zu erkennen, dass auf der Straßenseite auf dem Seitenstreifen quer geparkt werden kann/muss. Wenn dazu überall der Bordstein abgesenkt und das Querparken vorgeschrieben ist, darf m.E. auch links und rechts von der Einfahrt des TE jeweils quergeparkt werden, solange die Ausfahrt über die gesamte Breite frei bleibt. Nur für die Einfahrt gilt das gesetzliche Parkverbot.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 13:49

Also ich habe heute mit unserer zuständigen Dame gesprochen und ihr ist Problematik bekannt. Leider kann sie nicht viel machen, da der Bereich zwischen den Bäumen öffentliches Grundstück ist. Unsere Grundstück endet somit direkt zwischen den Mauern am nicht gepflasterten Teil, wie auf dem Bild zu erkennen. Sie hat den Hausmeister wohl schonmal drauf angesprochen dort Schilder anzubringen. Dies wurde wohl bisher vergessen und sie möchte es nochmal ansprechen.

Einzige Option wäre damit noch das Ordnungsamt. Da mache ich mir wie gesagt keine große Hoffnung und möchte das eigentlich auch nicht an die riesen Glocke hängen. Da meiner Auffassung (aufgrund der Bordsteine und Sichteinschränkung) dort nicht geparkt werden darf, wäre aber vielleicht mal ein Anruf nicht verkehrt.

Du kannst zumindest beim Ordnungsamt anfragen, wo du den Vorschlag von Spiegeln anbringen kannst.

am 17. Februar 2020 um 14:24

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Februar 2020 um 14:34:08 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. Februar 2020 um 12:34:42 Uhr:

 

Wo bitte erkennst Du da einen Seitenstreifen ?

Auf dem Fotot ist zu erkennen, dass auf der Straßenseite auf dem Seitenstreifen quer geparkt werden kann/muss. Wenn dazu überall der Bordstein abgesenkt und das Querparken vorgeschrieben ist, darf m.E. auch links und rechts von der Einfahrt des TE jeweils quergeparkt werden, solange die Ausfahrt über die gesamte Breite frei bleibt.

So pauschal kann man das nicht beantworten. Es kann ja auch ein Anfang und Ende vom Parkstreifen vorhanden sein oder die "Parkplätze" zum Gehweg gehören.

Zitat:

@CH76 schrieb am 17. Februar 2020 um 15:24:14 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 17. Februar 2020 um 14:34:08 Uhr:

 

Auf dem Fotot ist zu erkennen, dass auf der Straßenseite auf dem Seitenstreifen quer geparkt werden kann/muss. Wenn dazu überall der Bordstein abgesenkt und das Querparken vorgeschrieben ist, darf m.E. auch links und rechts von der Einfahrt des TE jeweils quergeparkt werden, solange die Ausfahrt über die gesamte Breite frei bleibt.

So pauschal kann man das nicht beantworten. Es kann ja auch ein Anfang und Ende vom Parkstreifen vorhanden sein oder die "Parkplätze" zum Gehweg gehören.

Das kann sein, zu sehen ist davon aber nichts. Vielmehr sehen die Querparkflächen eher so aus, als seien sie extra dafür angelegt. Ohne ausreichendes Bildmaterial und Kenntnis über die Beschilderung ist das sowieso wieder nur heiteres Herumraten. Dass die Aus- und Einfahrt mit seitlich parkenden Autos beschwerlicher ist als ohne, reicht für ein Parkverbot allein wohl nicht aus. Die StVO (§ 10 StVO) ist da auch ziemlich mitleidlos:

Zitat:

Wer aus einem Grundstück, ... auf die Straße ... oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Eine Sichtbehinderung ist da schon berücksichtigt. Keinen Frage, dass das für den TE eine unangenehme Situation ist, aber zwei Parkplätze wird die Stadt bei der angespannten Parksituation auch nicht so leicht aufheben.

Grüße vom Ostelch

Kannst du mal ein Bild einstellen mit Blick auf die Garageneinfahrt?

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 14:42

Zitat:

@therealrob schrieb am 17. Februar 2020 um 15:40:19 Uhr:

Kannst du mal ein Bild einstellen mit Blick auf die Garageneinfahrt?

Klar kann ich gern machen. Werd es wahrscheinlich aber erst morgen schaffen.

Für mich sieht es so aus, dass die Situation für die Querparker nicht anders ist wie für den Parker, der aus der Tierfgarage fährt. Nur mit dem Unterschied, dass sie das Manöver noch rückwärts machen dürfen. Wo ist also das Problem?

Was für Schilder soll der Hausmeister denn auf öffentlichem Grund anbringen? Wäre doch wohl eine hoheitliche Aufgabe.

Er kann die Schilder auf dem Hausgrundstück hinstellen Richtung markierter Fläche, ob hilft , keine Ahnung.

 

Blöde Situation das ganze aber in Städten oft normal, zu viele Autos zu wenig Platz....

Man könnte der Stadt sagen das die dort 2 Pflanzenkübel hinstellen, wenn man die selbst zahlt machen die es vielleicht.

am 18. Februar 2020 um 8:08

Also ich kann deinen Ärger verstehen aber als wir bis Mitte letzten Jahres noch zur Miete gewohnt haben und auch eine Tiefgarage hatten

War es teils deutlich schlimmer man musste manchmal schief hoch fahren damit man dort überhaupt raus kommt so bescheiden wurde dort geparkt ... und gesehen hat man gar nichts

Die Straße bei dir sieht jetzt nicht extrem viel befahren aus finde ich

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