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Falschparker in privater Tiefgarage (mal wieder)

Hallo liebe Forennutzer,

ich habe Sondereigentum an mehreren Stellplätzen in einer Tiefgarge eines Privathauses. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf meinen Stellplätzen unberechtigt Fahrzeuge abgestellt werden. Um etwas abzuschrecken habe ich ein Schild mit einem Halteverbotszeichen und dem Hinweis "unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt und zusätzlich wird eine Nutzungs- und Aufwandspauschale von 100 Euro erhoben". Dreist wie manche Fahrer sind, parken sie trotzdem dort. Meint Ihr die Einforderung der Pauschale hätte Aussicht auf Erfolg? Irgendwie muss man den Leuten ja mal beibringen fremdes Eigentum zu respektieren....

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-

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Zitat:

@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 17:27:53 Uhr:


Liebe Forianer,

meine Kernfrage wurde bisher durch zwei Nutzer behandelt, über ausschweifende Technikgegebenheiten oder Versicherungsschutz usw. möchte ich hier nicht diskutieren und bitte um sachliche und bestenfalls hlilfreiche Antworten.

Ich finde es spielt eine große Rolle, ob die Falschparker "illegal" oder "legal" erst einmal in die Garage eingefahren sind. Parken sie nur falsch oder begehen sie Hausfriedensbruch. So würde ich das bezeichnen, wenn jemand in eine Garage einfährt in der er nix zu suchen hat. Ich bitte die Rechtsgelehrten unter den Usern mich zu verbessern.

Das ist für den Fall völlig wurscht, ob jemand berechtigt oder unberechtigt in die Garage gefahren ist, dazu muss man kein Rechtsgelehrter sein. Der TE möchte allein die Besitzstörung behoben wissen, sonst nichts.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Februar 2016 um 17:32:20 Uhr:


Ich finde es spielt eine große Rolle, ob die Falschparker "illegal" oder "legal" erst einmal in die Garage eingefahren sind. Parken sie nur falsch oder begehen sie Hausfriedensbruch. So würde ich das bezeichnen, wenn jemand in eine Garage einfährt in der er nix zu suchen hat. Ich bitte die Rechtsgelehrten unter den Usern mich zu verbessern.

Hausfriedensbruch ist das nicht. Es ist überhaupt nicht strafbewehrt oder ordnungswidrig, insofern auch nicht illegal. Es ist nur eine zivilrechtlich anzugehende Besitzstörung.

Zitat:

@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 17:27:53 Uhr:


Liebe Forianer,

meine Kernfrage wurde bisher durch zwei Nutzer behandelt, über ausschweifende Technikgegebenheiten oder Versicherungsschutz usw. möchte ich hier nicht diskutieren und bitte um sachliche und bestenfalls hlilfreiche Antworten.

Da sachliche Auskünfte auf sachliche Fragen nicht gegeben bzw. verweigert werden, bin ich jetzt hier draußen.

Ich wünsche noch eine angenehme Diskussion bzw. Spekuliererei, da Fakten vorenthalten werden.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Februar 2016 um 17:41:12 Uhr:


Das ist für den Fall völlig wurscht, ob jemand berechtigt oder unberechtigt in die Garage gefahren ist, dazu muss man kein Rechtsgelehrter sein.

Man/n geht es auch ein wenig freundlicher ? 😠😠😠

Tut mir leid das ich so blöd bin.

Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-

In Mülheim (an der Ruh) gibt es eine Pizzeria die Parkkrallen an Autos machen die auf ihren Parkplätzen parken. Den Schlüssel gibt es gegen 100€ an der Kasse. Wie ich gehört habe kommen sie damit ganz gut zurecht.

Zitat:

@Tete86 schrieb am 3. Februar 2016 um 23:04:51 Uhr:


Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-

Auch das ist völlig unerheblich. Es geht allein darum, dass ein fremder Pkw auf dem Platz des TE steht, was eine Besitzstörung darstellt. Ob der Pkw jetzt aus dem Boden gewachsen, vom Himmel gefallen oder durchs Tor hereingefahren wurde, interessiert nicht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. Februar 2016 um 06:46:16 Uhr:



Zitat:

@Tete86 schrieb am 3. Februar 2016 um 23:04:51 Uhr:


Mein Gott TE könntest Du mal bitte die Frage beantworten, wie die fremden Fahrzeuge dort hineinkommen?
Ist ja nicht mehr zum aushalten! -.-
Auch das ist völlig unerheblich. Es geht allein darum, dass ein fremder Pkw auf dem Platz des TE steht, was eine Besitzstörung darstellt. Ob der Pkw jetzt aus dem Boden gewachsen, vom Himmel gefallen oder durchs Tor hereingefahren wurde, interessiert nicht.

Mal sachlich und freundlich.

Ist es nicht ein Unterschied ob zu Hause in Deinem Fernsehsessel jemand sitzt der im Haushalt lebt und sonst aber woanders sitzt, oder ob da einer sitzt der überhaupt nicht in deinem Haushalt lebt und einfach durch die z.b. offene Tür herein spaziert ist ? Ein Fremder also .

Es geht aber nicht um einen Sessel sondern um einen Stellplatz für PKW!

Wie Du das wieder herausgefunden hast, bemerkenswert ! 😁

Ich hatte es doch glatt verdrängt.

Zitat:

@chris88_net schrieb am 3. Februar 2016 um 13:07:46 Uhr:


Ich sehe es auch so, dass der Fremdparker einen Vertrag mit mir eingegangen ist und ihm bewusst war, dass ihm 100€ "Strafe" für das Parken drohen, egal wie lange er da steht. Weiterhin ist er das Risiko eingegangen abgeschleppt zu werden.

Dann musst Du aber Deinen Aushang ändern, der wie folgt lautet:

"Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt

und

zusätzlich wird eine Nutzungs- und Aufwandspauschale von 100 Euro erhoben"

Nur in Verbindung mit Abschleppen werden 100 € fällig.

O.

Ein Vertragsstrafenversprechen von 100,- €, das nach Kenntnis dieser Vertragsstrafe (deutlich sichtbarer Aushang) durch unbefugte Benutzung des Stellplatzes mittels schlüssigen Verhaltens (unbefugtes Parken) zustande kommt, ist ein eigenständiges Schuldversprechen und hat mit Abschleppkosten, Ermittlungskosten und Überwachungskosten nichts zu tun. Es besteht dazu parallel. Sozusagen ein hübsch teures Privatknöllchen für Falschparker. Dem TE geht es genau darum und dazu ist er auch befugt. Es muss ihm ja niemand seine beschilderten Stellplätze unbefugt zuparken.

http://www.amazon.de/.../B004MRJZH6

und zum Aufschliessen die Gebühr verlangen

Da müssen dann aber zwei Aufkleber aufs Auto.......

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